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Kreiselbrecher Die Erfindung betrifft einen Kreiselbrecher mit einem
den Brechring tragenden Kippring, der durch Federn gegen den Gehäuserahmen gedrückt
wird und mit einer Hebevorrichtung für den Kippring, die aus mehreren hydraulischen
Kolben- und Zylindereinheiten besteht.
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Bei bekannten Kreiselbrechern dieser Art sind die hydraulischen Kolben-
und Zylindereinheiten, die den Kippring und damit den an diesem befestigten Brechring
abheben, um den Brecher ausräumen zu können, unten an der Basis des Gehäuserahmens
dauerhaft, d. h. als nicht auswechselbares Teil des Brechers angeordnet. Zwischen
einer Druckplatte, auf die jeweils eine Kolben- und Zylindereinheit wirkt, sind
je zwei Stoßstangen angeordnet, die sich beim Anheben der Druckplatte durch die
Kolben-und Zylindereinheiten auf dem Kippring abstützen und dadurch ein Anheben
des Kippringes bewirken. Diese Stoßstangen müssen mindestens so lang sein, daß die
Wegstrecke, auf der die den Kippring normalerweise haltenden Federn verlaufen, überbrückt
wird. Diese Wegstrecke ist verhältnismäßig lang, so daß die Stoßstangen, um ein
Ausknicken zu verhindern, verhältnismäßig massiv ausgebildet sein müssen. Die Stoßstangen
sind also relativ schwer. Ein Satz ständig am Kreiselbrecher angeordneter Hebevorrichtung
kann als zu kostspielig erachtet werden, insbesondere wenn der Brecher in ganz unbestimmten
Zeiträumen, beispielsweise einmal oder zweimal im Jahr, ausgeräumt werden muß. Insbesondere
könnte ein Bergwerk oder dergleichen 10 bis 15 Brecher benutzen, und an allen diesen
Brechern müßten die erfindungsgemäßen Hebevorrichtungen ständig angeordnet sein,
was selbstverständlich sehr kostspielig wäre.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Kreiselbrecher der
eingangs genannten Art zu schaffen, von dem die hydraulischen Kolben- und Zylindereinheiten
leicht an- und abgebaut werden können, so daß ein Satz solcher Einheiten für viele
Kreiselbrecher zur Verfügung steht. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst,
daß die hydraulischen Kolben- und Zylindereinheiten oben auf dem Kippring leicht
auswechselbar angebracht sind und daß die Kolben jeweils durch eine (Öffnung in
dem Kippring auf den Gehäuserahmen wirken.
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Hierdurch ist es möglich, die Kolben- und Zylindereinheiten immer
auf demjenigen Kreiselbrecher anzubringen, der gerade nicht in Betrieb ist, weil
sein Brechraum ausgeräumt oder aus anderen Gründen zugänglich gemacht werden soll.
Darüber hinaus sind die Einheiten nicht so aufwendig, da eine Stoßstange entfällt,
weil der Kolben unmittelbar durch eine öffnung in dem Kippring auf den oberen Flansch
des Gehäuserahmens wirkt. Wegen der Anordnung der Kolben und Zylindereinheiten oben
auf den Kippring liegen diese in unmittelbarer Nähe des Teiles des Rahmens, an dem
sie sich bei ihrem Einsatz abstützen.
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In bestimmten Fällen, in denen das Ausräumen in Abhängigkeit von der
Materialart und der Eigenart der Anlage nicht häufig zu erfolgen braucht, können
die erfindungsgemäßen tragbaren Hebevorrichtungen nicht nur weit weniger kostspielig
sein, sondern auch vollkommen ausreichend sein, damit alle Brecher ständig laufen
können. Da die erfindungsgemäßen Hebevorrichtungen als tragbar bezeichnet wurden,
soll betont werden, daß unter dieser Bezeichnung eine Einrichung oder ein Satz Hebevorrichtungen
verstanden werden soll, die schnell an einem Brecher installiert werden kann, um
denselben auszuräumen, worauf sie wieder entfernt werden kann. Der Satz Hebevorrichtungen
kann mittels flexibler Röhren oder Stützen verbunden werden, und im Nichtbedarfsfalle
kann der ganze Satz Hebevorrichtungen, Röhren od. dgl. aufbewahrt werden, bis das
Festfahren eines Brechers ein Ausräumen des Brechraumes erforderlich macht. Die
Hydraulikpumpe und die zugehörige Antriebseinrichtung ist nicht veranschaulicht,
aber
es wird betont, daß sie die Form einer einfachen Hydraulikpumpe
mit einer ausreichenden Kapazität annehmen kann und möglicherweise mit einer eigenen
Energiequelle angetrieben werden kann.
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Der Satz Hebevorrichtung, Verbindungen, Stützen, Pumpe usw. kann außerdem
als eine Einheit ausgebildet sein, welche an einem im Freien arbeitenden Brecher
angeordnet und als eine ständige Installation zurückgelassen wird. Oder die Hebevorrichtungen
können an einer neuen Anlage verwendet werden. Aber der Hauptzweck der Hebeeinrichtung
sowie der der Verbindungen usw., wie veranschaulicht und beschrieben, besteht in
einer Einrichtung zum Ausräumen des Brechraumes, welche jederzeit für eine beliebige
Anzahl von Brecheranlagen zur Verfügung steht.
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In vorteilhafter Weise sind die Kolben- und Zylindereinheiten mittels
Gewindebolzen auf dem Einstellring befestigt.
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Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung sind aus der Zeichnung
ersichtlich, in welcher die Erfindung an Hand eines Ausführungsbeispiels veranschaulicht
ist. Es zeigt F i g. 1 eine teilweise geschnittene Seitenansicht eines Kreiselbrechers
mit einerKolben- undZylindereinheit nach der Erfindung, F i g. 2 eine Draufsicht
auf ein Segment des Kippringes, an dem die Kolben- und Zylindereinheiten am Umfang
verteilt angeordnet werden können, F i g. 3 einen Schnitt gemäß der Linie 3-3 der
F i g. 2, und zwar in vergrößertem Maßstab, F i g. 4 einen Schnitt gemäß der Linie
4-4 der F i g. 2.
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Der in F i g. 1 veranschaulichte Kreiselbrecher ist von herkömmlicher
Konstruktion und weist einen Brechring 20 mit einer Auskleidung 22 auf. Der Brechring
20 trägt einen Kippring 18, der in bekannter Weise derart durch starke Federn 38
an dem ortsfesten Gehäuserahmen 12, 14, 16 abgestützt ist, daß ein Abheben des Brechringes
20 von dem Brechkegel 26 erfolgt, wenn nicht brechbares Gut in den Brechraum gelangt.
Der Antrieb des Brechkegels erfolgt ebenfalls in bekannter Weise mittels einer Brechkegelachse34
sowie einer Exzenterbüchse 32, die von einem Kegelradgetriebe 36, 38 in Drehung
versetzt wird.
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Teile des Kippringes und des Gehäuserahmens sind dazu eingerichtet,
mehrere abnehmbare Hebevorrichtungen 51, wie sie in der F i g. 2 angedeutet sind,
aufzunehmen. Jede Hebevorrichtung besteht aus einem Zylinder 52. Jeder Zylinder
weist seitlich ein Paar Füße 54 und 56 auf, welche durch Schweißen oder andere Befestigungsmittel,
wie bei 58 angegeben, mit dem Zylinder verbunden sind. Die Füße können natürlich
auch mit dem Zylinder zusammengegossen sein. Jeder Fuß und die abgeschrägten Seiten
des Zylinders haben Öffnungen 60, 62, durch welche Bolzen 64 und 65 gesteckt sind.
Die Bolzen sind mit ihren Gewinden 66 und 68 in Gewindebohrungen 70, 72 des Ringflansches
19 befestigt.
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Ein Kolben 74 ist im Zylinderraum 76 angeordnet, der mittels eines
Deckels oder einer Platte 78 verschlossen ist, welche mittels eines Federringes
80 am Zylinder gehalten wird. Die mit dem Kolben 74 verbundene Kolbenstange 82 ist
mittels eines Dichtringes 84 od. dgl. abgedichtet. Die Kolbenstange ist durch eine
Öffnung 85 im Kippring gesteckt, und das Ende der Kolbenstange kann in einer kleinen
Mulde 86 des Gehäuseflansches 16 angeordnet oder flach ausgebildet sein. Durch eine
Leitung 87 wird eine Hydraulikflüssigkeit in den oberen Zylinderteil 88 des Zylinderraumes
76 hineingedrückt oder aus dieser Kammer herausgedrückt. Die durch die Druckflüssigkeit
veruraschte Kraft hebt den Zylinder 52 an. Hierdurch wird wiederum der Kippring
angehoben und vom Gehäuserahmen getrennt, so daß der Brechraum offengehalten wird,
bis der Hydraulikdruck aufgehoben wird.
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Wenn die Hebevorrichtungen nicht am Brecher angeordnet sind, sollten
die Öffnungen 70 und 72 und der Durchgang 85 im Kippring abgedeckt werden, um das
Eindringen von Staub und Schmutz zu verhüten.
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Die Zahl der für eine Anlage erforderlichen Hebevorrichtungen hängt
von der Größe des Brechers ab sowie den Hebevorrichtungen und der Eigenart der Anlage.