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Mit einem Ausgußbecken kombiniertes Spülbecken Die Erfindung betrifft
ein aus einem Spül- und einem Ausgußbecken bestehendes, im Grundriß rechteckiges
Doppelbecken, das an seiner dem Benutzer abgekehrten Seite eine Armaturenbefestigungsfläche
aufweist und von einem ringsum laufenden, erhöhten Randflansch umgeben ist, dessen
Oberseite höher liegt als die Oberseite der Armaturenbefestigungsfläche und als
die Oberseite der zwischen den beiden Becken liegenden Trennwand.
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Bei einem bekannten Doppelbecken dieser Gattung erstreckt sich die
Armaturenbefestigungsfläche über die gesamte Länge der beiden nebeneinanderliegenden
Becken. Die Armaturen sind ungefähr in der Längsmitte der Armaturenbefestigungsliäche
angeordnet und liegen teils hinter dem Spülbecken und teils hinter dem Ausgußbecken.
Die Grundrißabmessungen von Spülbecken und Ausgußbecken sind gleich groß. Die Becken
unterscheiden sich nur hinsichtlich ihrer verschiedenen Tiefe.
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Bei einem anderen bekannten mit einem Spültisch kombinierten Doppelbecken
ist die Armaturenbefestigungsfläche zur Vereinfachung des Anschlusses der Armaturen
auf der dem Benutzer abgekehrten Seite des Ausgußbeckens angeordnet, wogegen das
größere Spülbecken sich ungefähr um die Breite der Armaturenbefestigungsfläche weiter
gegen die Wand hin erstreckt. Würde man in das Ausgußbecken einen Geschirrkorb einsetzen,
so würde dieser - in gleicher Weise wie bei dem vorstehend angegebenen bekannten
Doppelbecken - die gesamte Öffnung des Ausgußbeckens einnehmen, da der Geschirrkorb,
wenn er das gesamte Geschirr des Spülbeckens aufnehmen soll, eine gewisse Mindestgröße
haben muß. Beim Spülen sollen jedoch Speisereste möglichst entfernt werden, bevor
das Geschirr in das Spülwasser gelegt wird, da andernfalls das Spülwasser sehr stark
verunreinigt würde. Es besteht also das Problem, wohin diese Speisereste gebracht
werden sollen.
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Dieses Problem ist bei einem anderen bekannten Doppelbecken gelöst.
Bei diesem Doppelbecken ist zwischen zwei gleich großen Becken ein weiteres, flaches
Becken angeordnet, das einen halbelliptischen Querschnitt hat, um das Entfernen
von hineingeworfenen Speiseresten zu erleichtern. Die Abflußöffnung des flachen
Beckens liegt höher als die Abflußöffnung der beiden großen Becken. Aus diesem Grund
muß ein besonderer Abfluß oder ein besonderer Sammelbehälter für das aus dem flachen
Becken ablaufende Wasser-Abfall-Gemisch vorgesehen werden.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Doppelbecken der eingangs
genannten Gattung zu schaffen, bei dem trotz Einsatz eines Geschirrkorbes in das
Ausgußbecken und ohne Anordnung eines besonderen Abfallbeckens eine Ausgußmöglichkeit
für Speisereste od. dgl. erhalten bleibt, Diese Aufgabe wird nach der Erfindung
dadurch gelöst, daß die Armaturenbefestigungsfläche sich nur über die dem Benutzer
abgekehrte Seite des Spülbeckens erstreckt, wobei das Ausgußbecken dann eine Breite
aufweist, die der um die Breite der Armaturenbefestigungsfläche vergrößerten Breite
des Spülbeckens entspricht.
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Da das Ausgußbecken um die Breite der Armaturenbefestigungsfläche
gegen die Wand hin verbreitert ist, bleibt an der dem Benutzer abgekehrten Seite
des Ausgußbeckens auch dann noch ein großer Teil der Beckenöffnung frei, wenn im
vorderen Beckenteil ein Geschirrkorb eingesetzt ist, so daß hinter dem Geschirrkorb
noch Speisereste ausgegossen werden können. Vorteilhaft ist dabei, daß die frei
bleibende Ausgußöffnung neben der Armaturenbefestigungsfläche, also in der Nähe
des Wasserauslaufrohres, liegt, so daß die Speisereste mit einem Wasserstrahl direkt
in den Ablauf des Ausgußbeckens gespült werden können. Gegenüber dem bekannten Doppelbecken,
bei dem zwischen zwei großen Becken ein kleines Becken angeordnet ist, hat das erfindungsgemäße
Doppelbecken den Vorteil, daß eine zusätzliche Abflußleitung vermieden ist und daß
Speisereste mit einem kräftigen Wasserstrahl abgespült werden können, ohne daß das
Wasser über den Beckenrand hinausspritzt. Die Rechteckform des
gesamten
Beckens bleibt trotz der verschiedenen Breiten der Einzelbecken erhalten. Das erleichtert
neben der Herstellung des Doppelbeckens auch dessen Einsetzen in Spültische, wobei
der Randflansch des Doppelbeckens mit der Metallplatte des Spültisches in der Weise
verschweißt werden kann, daß ein einfaches Schweißgerät mit rollenförmigen Elektroden
verwendet wird.
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Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung betrifft ein Doppelbecken
mit einem schwenkbaren Wasseräuslaufrohr und mit Wasserabsperrventilen, die auf
der Armaturenbefestigungsfläche angeordnet sind, und ist dadurch gekennzeichnet,
claß die Wasserabsperrventile auf der dem Ausgußbecken abgekehrten Seite des Wasserauslaufrohres
liegen.
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Bei einer solchen Anordnung der Armaturen liegt die Schwenkachse des
Wasserauslaufrohres möglichst nahe beim Ausgußbecken. Dies hat den Vorteil, daß
das Wasserauslaufrohr mit seiner Mündung auch bei verhältnismäßig kleiner Auskragung
über beide Becken geschwenkt werden kann. Gegenüber einer Anordnung des Wasserauslaufrohres
zwischen den Wasserabsperrventilen besteht auch der Vorteil, daß das Öffnen und
Schließen der Wasserabsperiventile nicht durch das Wasserauslaufrohr und den aus
diesem austretenden Wasserstrahl behindert wird.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist im folgenden an Hand der
Zeichnung beschrieben. Es zeigen F i g. 1 und 2 ein Doppelbecken im Schnitt nach
den Linien A-A bzw. B-B in F i g. 3, und F i g. 3 zeigt das Doppelbecken in der
Draufsicht. Wie aus F i g. 3 ersichtlich ist, hat das Doppelbecken, in der Draufsicht
gesehen, die Form eines Rechteckes mit der Länge a und der Breite b, wobei
die Ecken abgerundet sind.
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Die Aufteilung der Länge a kann an sich beliebig sein. Beim dargestellten
Ausführungsbeispiel ist die Länge des Spülbeckens 2 größer als die des Ausgußbeckens
1, so daß beide eine etwa gleiche Grundfläche haben. Das Ausgußbecken 1 ist
vom Spülbecken 2 durch eine Trennwand 3 getrennt. Das Spülbecken 2 ist weniger tief
als das Ausgußbecken 1. An der dem Benutzer abgekehrten Wandseite des Doppelbeckens
ist hinter dem Spülbecken 2 in Höhe des oberen Randes der Trennwand 3 eine Armaturenbefestigungsfläche
P ausgebildet, die die Wasserabsperrventile 5 für Kalt- und Warmwasser und das Wasserauslaufrohr
6 aufnimmt. Die Breite b2 dieser Armaturenbefestigungsfläche P geht von der Breite
b des Doppelbeckens ab. Für das Spülbecken 2 verbleibt dann noch die Breite b1.
Das Ausgußbecken 1 -ist um die Breite b2 breiter als das Spülbecken 2, so daß hinter
einem zur Aufnahme des gespülten Geschirres dienenden Einsatz 7 ein ausreichend
großer Raum C zum Ausgießen von Speiseresten od. dgl. verbleibt.
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Die beiden Becken und die Armaturenbefestigungsfläche P sind von einem
Randflansch 4 umgeben. Dieser Randflansch 4 liegt höher als die Armaturenbefestigungsfläche
P, so daß auf dieser sich ansammelndes Wasser nur in die Becken ablaufen kann. Der
ringsum laufende Randflansch 4 bringt zudem die bereits genannten Einbauvorteile
mit sich.
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Beide Wasserabsperrventile 5 sind auf einer Seite des Wasserauslaufrohres
6 angebracht, was die Bedienung der Wasserabsperrventile 5 mit einer Hand erleichtert
und den Drehpunkt des Wasserauslaufrohres 6 in die Nähe der Trennwand 3 verlegt,
so daß auch mit einem verhältnismäßig kurz auskragenden Wasserauslaufrohr 6 beide
Becken erreichbar sind.