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DE1271369B - Vorrichtung zum Abstellen von Kraftfahrzeugen od. dgl. - Google Patents

Vorrichtung zum Abstellen von Kraftfahrzeugen od. dgl.

Info

Publication number
DE1271369B
DE1271369B DEP1271A DE1271369A DE1271369B DE 1271369 B DE1271369 B DE 1271369B DE P1271 A DEP1271 A DE P1271A DE 1271369 A DE1271369 A DE 1271369A DE 1271369 B DE1271369 B DE 1271369B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
elevator
finger
parking
grids
traction means
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DEP1271A
Other languages
English (en)
Inventor
Roger Bajulaz
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Priority claimed from CH1235760A external-priority patent/CH370564A/fr
Application filed by Individual filed Critical Individual
Publication of DE1271369B publication Critical patent/DE1271369B/de
Pending legal-status Critical Current

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Description

BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
iTilk
DEUTSCHES #Ä PATENTAMT
AUSLEGESCHRIFT
Int. Cl.:
Nummer:
Aktenzeichen:
Anmeldetag:
Auslegetag:
E04h
Deutsche Kl.: 37 f-5/32
P 12 71 369.8-25
24. Oktober 1961
27. Juni 1968
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zu Abstellen von Kraftfahrzeugen od. dgl. in mehreren Stockwerken, wobei die Fahrzeuge auf die Fingerroste einer Aufzugsplattform gestellt, mit diesen in einem Aufzugsschacht in vertikaler Richtung gefördert und schließlich auf ebenfalls mit Fingerrosten versehenen Abstellvorrichtungen abgestellt werden können.
Bei bekannten Vorrichtungen dieser Art (s. französische Patentschrift 1 245 500 und schweizerische Patentschrift 281 000) sind die Abstellvorrichtungen ortsfest angeordnet, und die Plattform, auf die die Fahrzeuge zunächst abgestellt werden, vollführt mehrere hintereinandergeschaltete, rechtwinklig zueinander orientierte Bewegungsvorgänge, um die Fahrzeuge von der Einfahrstation bis zu einer Abstellvorrichtung zu transportieren. Anschließend muß die Plattform die gleichen Bewegungen in umgekehrter Richtung und Reihenfolge erneut absolvieren.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Vorrichtung der eingangs erwähnten Art so weiterzubilden, daß die Zeit, die zwischen zwei Abstellvorgängen liegt, verkürzt ist und daß ferner aus Gründen der Vereinfachung der Konstruktion ein fester Aufzug vorgesehen ist.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß die Abstellvorrichtungen auf endlosen Führungsbahnen verschiebbar und in Form eines Zuges zusammengehängt sind, wobei in dem Zug eine im Grundriß einer Abstellvorrichtung entsprechende Fläche ausgespart ist, die bei der Vertikalbewegung der Fahrzeuge in den Aufzugsschacht schiebbar ist.
Der Aufzug braucht die Fahrzeuge lediglich von der Einfahrstation in eine Etage zu fördern und kann dann schon wieder, während eine Abstellvorrichtung den weiteren Transport des Fahrzeugs übernimmt, nach unten fahren, um ein neues Fahrzeug zu holen. Dadurch wird die Zeit zwischen zwei Abstellvorgängen erheblich verkürzt. Hinzu kommt, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung aus einfachen Teilen, insbesondere einem festen Aufzug, besteht. Die relativ aufwendigen und komplizierten Konstruktionen, die bei den bekannten Vorrichtungen infolge der verschiedenen, rechtwinklig zueinander angeordneten Bewegungen der Plattform erforderlich sind, entfallen also.
Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
In der Zeichnung sind einige Ausführungsbeispiele gemäß der Erfindung dargestellt. Darin zeigt
F i g. 1 die schematische Draufsicht auf eine erste Ausführungsform der Vorrichtung,
Vorrichtung zum Abstellen
von Kraftfahrzeugen od. dgl.
Anmelder:
Roger Bajulaz, Genthod, Genf (Schweiz)
Vertreter:
Dipl.-Ing. D. Jander, Patentanwalt,
1000 Berlin 33, Hüttenweg 15
Als Erfinder benannt:
Roger Bajulaz, Genthod, Genf (Schweiz)
Beanspruchte Priorität:
Schweiz vom 4. November 1960 (12 357),
vom 6. September 1961 (10 329)
F i g. 2 die Draufsicht auf den Aufzugsschacht,
F i g. 3 einen Schnitt durch den Aufzugsschacht in Verschieberichtung der Abstellvorrichtungen,
F i g. 4 einen Schnitt durch den Aufzugsschacht quer zur Verschieberichtung der Abstellvorrichtungen,
F i g. 5 einen schematischen Schnitt der Vorrichtung nach F i g. 1 in Verschieberichtung der Abstellvorrichtungen,
F i g. 6 und 7 Teilansichten der Aufzugseinrichtungen, wobei sich diese in zwei verschiedenen Stellungen befinden,
F i g. 8 eine perspektivische Ansicht des Zugangs zum Aufzugsschacht,
F i g. 9 und 10 Teilansichten der Draufsicht einer zweiten Ausführungsform der Aufzugseinrichtungen, Fig. 11 eine perspektivische Ansicht einer Festhaltevorrichtung der Abstellvorrichtungen,
F i g. 12 eine teilweise Ansicht in Draufsicht der Parkvorrichtung und der Aufzugseinrichtungen einer dritten Ausführungsform der Vorrichtung,
Fig. 13 einen Schnitt nach der LinieXVI-XVI in Fig. 12,
Fig. 14 eine Seitenansicht der in Fig. 13 dargestellten Teile quer zur Verschieberichtung der Abstellvorrichtungen,
F i g. 15 die schematische und in Draufsicht gezeigte Vorrichtung zum Bewegen der Abstellvorrichtungen der dritten Ausführungsform der Vorrichtung und
809 567/28
F i g. 16 und 17 zwei weitere Anordnungsformen der Abstellvorrichtungen im schematischen Grundriß.
Eine Vorrichtung zum Abstellen von Kraftfahrzeugen 1 in Fig. 1 weist eine endlose Führungsbahn 3 auf, die aus kreisförmigen, einen geschlossenen Umlauf bildenden Geleisen besteht. Diese sind auf in die Wände 5 eines kreisrunden Einschnitts 6 eingebetteten Trägern 4 befestigt.
Ein Zug von aneinander angelenkten Abstellvorrichtungen 9 ist auf der endlosen Führungsbahn 3, deren Umfang genau einer ganzen Zahl von Abstellvorrichtungen 9 angepaßt ist, verschiebbar. Jede Abstellvorrichtung 9 besitzt eine Treibwelle 8, zwei Fingerroste und ein an der Treibwelle 8 der vorhergehenden Abstellvorrichtung 9 angelenktes Kupplungsorgan 10. Die Finger eines jeden Fingerrostes sind in Richtung auf die Geleise angeordnet. Die äußeren Finger 11 weisen eine größere Höhe auf als die zwischen ihnen befindlichen Finger 12, die an ihrem freien Ende mit einem Anschlag 13 von gleicher Höhe wie die der Finger 11 versehen sind. Die in der endlosen Führungsbahn 3 vorhandene Anzahl der zu einem Zug zusammengefaßten Abstellvorrichtungen 9 ist gleich der höchstmöglichen Anzahl weniger 1, da eine im Grundriß einer Abstellvorrichtung 9 entsprechende Fläche la ausgespart ist. Mindestens eine Treibwelle 8 der Abstellvorrichtungen 9 ist zum Verschieben des Zuges längs der Führungsbahn 3 ausgebildet.
Endlose Führungsbahnen 3 sind in mehreren Stockwerken in dem Einschnitt 6 in solchen Abständen übereinander angeordnet, daß ein bequemes Abstellen von Kraftfahrzeugen üblicher Ausmaße auf den Abstellvorrichtungen 9 möglich ist.
F i g. 5 zeigt fünf übereinander angeordnete endlose Führungsbahnen 3. Die Länge der Abstellvorrichtungen 9 kann z. B. in den beiden oberen Stockwerken zum Abstellen von langen Fahrzeugen größer sein als in den unteren. Senkrecht zu den Achsen der endlosen Führungsbahnen 3 ist ein Aufzugsschacht 2 angeordnet. Der Aufzugsschacht 2 besitzt vier Tragsäulen 23, 23', deren untere Enden durch einen im Boden befestigten Rahmen 24 untereinander verbunden sind. Die oberen Enden dieser Tragsäulen 23,23' sind in eine die Decke eines Raumes 26 bildende Platte eingelassen.
Wie F i g. 4 zeigt, sind in dem unteren Bereich der Tragsäulen 23, 23' Lager vorgesehen, in denen Wellen 27, 27' mit an ihren Enden angeordneten Rädern 28 gehalten sind. Etwa in der Mitte jeder Welle 27, 27' ist ein Arm 29 befestigt, ein Ende einer Welle 27, 27' durchquert eine der Tragsäulen 23, 23' und trägt ein konisches Ritzel 30.
Am Boden des Raumes 26 ist ein Elektromotor 31 angeordnet. Dieser treibt über ein Getriebe 32, 33 eine Antriebsachse 34 an, die auf zwei an den Säulen 23, 23' befestigten Flanschen 35 ruht. An jedem Ende der Antriebsachse 34 befindet sich ein konisches Ritzel 36, das mit dem von der Welle 27 bzw. 27' getragenen konischen Ritzel 30 im Eingriff steht.
In Höhe des Bodens 37 sind in den Tragsäulen 23, 23' in Lagern befindliche Räder 38 vorgesehen, die jeweils mit jedem Rad 28 einer Tragsäule 23, 23' fluchten. Biegsame Zugmittel 39, 39', z. B. endlose Ketten, laufen über die Räder 28 und 38 jeder Tragsäule 23, 23'.
Fig. 2 zeigt eine der beiden Plattformen des Aufzugs im Aufzugsschacht 2. Jede dieser Aufzugsplattformen wird durch zwei Fingerroste 40 gebildet, deren Finger 42 in Betriebsstellung in Richtung der mittleren Längsachse des Aufzugs verlaufen. Jeder dieser Fingerroste 40 besitzt zwei Tragarme 44, die an ihrem freien Ende einen zur Aufzugsplattform rechtwinklig abgebogenen Teil 45 besitzen. Die Fingerroste 40 sind mittels der Teile 45 und mittels U-förmiger Teile 46 an den Zugmitteln 39, 39' befestigt. Ein Schenkel eines jeden U-förmigen Teils 46
ίο ist jeweils mit zwei aufeinanderfolgenden Gelenkachsen einer Kette befestigt. Jeder rechtwinklig umgebogene Teil 45 der Tragarme 44 trägt zwei Laufrollen 47, 48, die zur Zusammenarbeit mit Führungsschienen 49 dienen, die senkrecht zur Führungsbahn 3 starr an den Tragsäulen 23, 23' befestigt sind. Die beiden durch je zwei Fingerroste 40 gebildeten Aufzugsplattformen sind derart an den Zugmitteln 39, 39' angebracht, daß sich eine Plattform in der oberen Lage, d. h. ungefähr in der Höhe des Bodens 37,
so befindet, wenn sich die andere Plattform in der unteren Lage, d. h. in der Nähe des Baugrundes des Raums 26, befindet.
Die Fingerroste 40 sind derart ausgebildet, daß ihre Finger 42 genau durch die Zwischenräume zwisehen den Fingern 11, 12 der Fingerroste einer Abstellvorrichtung 9 zu greifen vermögen.
An den Führungsschienen 49 des Aufzugsschachts 2 sind Rolloberflächen 56 angebracht, die mit den Führungsschienen 3 in gleicher horizontaler Ebene liegen und mit ihnen eine geschlossene Umlaufbahn bilden, wobei an ihren Enden Durchgänge für die Tragarme 44 der Fingerroste 40 vorgesehen sind.
Der Aufzug ist somit derart ausgebildet, daß nur die Fingerroste 40 der Aufzugsplattformen in Betriebsstellung in der endlosen Führungsbahn 3 liegen, während sich die ganze Vorrichtung des Aufzugs außerhalb der endlosen Führungsbahn 3 befindet. Die endlosen Führungsbahnen 3 sind nur auf sehr kleinen Strecken, die wenig größer als die Breite der Tragarme 44 der Fingerroste 40 sind, unterbrochen. Da der Abstand zwischen zwei Tragarmen 44 eines Fingerrostes 40 geringer als der Abstand zwischen zwei Treibwellen 8 ist und da die Durchgänge für die Tragarme 44 in der endlosen Führungsbahn 3 nicht radial sind, kann sich in einem gegebenen Augenblick immer höchstens ein Rad einer Abstellvorrichtung 9 vor einem Durchgang der Tragarme 44 befinden.
F i g. 6 und 7 zeigen die Arbeitsweise des Aufzugs.
In F i g. 6 befindet sich eine durch zwei Fingerroste 40 (nur einer dargestellt) gebildete Aufzugsplattform in der oberen Stellung, wobei die Fingerroste 40 durch die in die Führungsschiene 49 eingreifenden Laufrollen 47, 48 in horizontaler Lage gehalten werden. Die die zweite Aufzugsplattform bildenden Fingerroste 40 befinden sich zur gleichen Zeit in der in Fig. 6 gezeigten unteren Stellung. In dieser Ruhestellung des Aufzugs kann ein Fahrzeug auf der oberen Aufzugsplattform abgestellt werden.
Bei Inbetriebsetzen des Aufzugs wird die in der oberen Stellung befindliche Plattform durch die Zugmittel 39,39' angetrieben und abwärts bewegt, wobei sie fast während der gesamten absteigenden Bewegung ihre horizontale Lage beibehält. Die Finger-
roste 40 der zweiten Plattform werden durch die aufsteigenden Glieder der Zugmittel 39, 39' in Bewegung gesetzt und während der Umdrehung um die Räder 28 der Wirkung von Armen 29 unterworfen,
die jeden Fingerrost 40 um die Achse seiner Laufrolle 47 bis in eine ungefähr vertikale Stellung drehen. Diese Stellung wird durch die Achse der mit dem Zugmittel 39 verbundenen Laufrolle 47 und durch das Abstützen des äußeren Endes der Finger s 42 des Fingerrostes 40 gegen einen der Schenkel der Führungsschiene 49 bestimmt.
F i g. 7 zeigt, wie der inzwischen nach unten gelangte Fingerrost 40 der ersten Plattform zur Drehung um das Rad 28 ansetzt, dabei der Wirkung des Arms 29 unterworfen wird, während der inzwischen nach oben gelangte Fingerrost 40 der zweiten Plattform unter Wirkung seines Gewichts und des durch das Zugmittel 39 auf ihn ausgeübten Zugs zu einer Drehbewegung um die Achse der Laufrolle 47 ansetzt. Infolge der Drehbewegung schwenkt der Fingerrost 40 der zweiten Plattform in die horizontale Lage und wird in dieser durch das Eingreifen der Laufrolle 47, 48 in die Führungsschiene 49 gehalten.
Wird die Umlaufrichtung der Zugmittel 39, 39' umgekehrt, so erfolgt die Bewegung der Fingerroste 40 in entgegengesetzter Richtung. Hierbei werden die Fingerroste 40 der aufsteigenden Plattform in horizontaler Lage gehalten, während die Fingerroste 40 der absteigenden Plattform sich in vertikaler Lage befinden. Die Umdrehung der Fingerroste 40 um die Räder 28 erfolgt ebenfalls durch die kombinierte Wirkung der Schwerkraft und des Zugs der Zugmittel 39, 39'.
Wie F i g. 3 zeigt, besitzt der Aufzugsschacht 2 oben eine Zufahrtvorrichtung. Diese enthält zwei tangential zu den Führungsbahnen 3 gerichtete Einfahrten, die mittels kippenden, durch einen Motor 57 bewegten Türen 51 geschlossen werden können, und Zufahrtsflächen 52. Außerdem vermag mindestens eine horizontal bewegliche Platte 53 unter Wirkung eines (nicht dargestellten) Motors in Führungsschienen 54 hin- und herzugleiten, so daß sie zum einen durch Schließen einer Öffnung 55 des Raums 26 die Zufahrt zur Aufzugsplattform ermöglicht und zum anderen durch Freigeben der Öffnung 55 den Zugang zur Aufzugsplattform sperrt.
Eine zentrale Steuervorrichtung ermöglicht das Einschalten des Elektromotors 31 der Zugmittel 39, 39', des Motors 57 zur Betätigung der Türen 51 und eines die horizontal bewegliche Platte 53 betätigenden Motors. Diese Steuervorrichtung besitzt eine in den Fig. 2 und 11 dargestellte Festhaltevorrichtung, die ein Festhalten der Aufzugsplattform und der Abstellvorrichtung 9 gerade in dem Augenblick gewährleistet, in dem die Fingerroste der Abstellvorrichtung 9 genau in die Fingerroste 40 der Aufzugsplattform eingreifen, so daß diese während der für das Abstellen bzw. für das Hinausfahren eines Fahrzeugs benötigten Zeit in einer gesicherten Stellung festgehalten werden. Die Festhaltevorrichtung wird durch einen mit einem der Enden eines schwingenden Arms 73 verbundenen Festhaltearm 72 gebildet, wobei der schwingende Arm 73 an einem mit einem Träger 4 starr verbundenen Trägerteil 74 angelenkt ist. Das andere Ende des schwingenden Arms 73 ist mechanisch mit einem Kolben 75 verbunden, der in einem Zylinder 76 gleitet und der Wirkung einer Rückholfeder 77 unterworfen ist. Eine Druckluftleitung 78 ist durch ein elektromagnetisches, in Ruhestellung offenes Ventil 79 mit dem Zylinder 76 verbunden. Der Kolben 75 wird durch die Rückholfeder 77 in Ruhestellung gehalten, wenn das Ventil 79 mit elektrischem Strom gespeist wird. In dieser Ruhestellung des Kolbens 75 ist die Festhaltevorrichtung nicht in Betrieb, da sich der Festhaltearm 72 in einer Höhe über der Führungsbahn 3 befindet, die größer ist als der Durchmessesr eines Rades einer Abstellvorrichtung 9. Befindet sich eine Abstellvorrichtung 9 in Lade- oder Entladestellung, so ist das elektromagnetische Ventil 79 offen. Druckluft treibt den Kolben 75 gegen die Wirkung der Rückholfeder 77 vorwärts, und der Festhaltearm 72 kommt auf ein Rad einer Treibwelle 8 der Abstellvorrichtung 9 zur Auflage, so daß letzterer in einer für das Laden bzw. Entladen notwendig genauen und gesicherten Stellung gehalten wird.
Die Steuerung der Abstellvorrichtung 9 kann halbautomatisch oder vollautomatisch geschehen. Ferner ist eine Vorrichtung vorgesehen, die anzeigt, ob eine Abstellvorrichtung 9 frei oder mit einem Fahrzeug besetzt ist. Die Information für diese Anzeige kann mit Hilfe der Verschieberichtung der Aufzugsplattformen erhalten werden. Befindet sich eine Abstellvorrichtung 9 in dem Aufzugsschacht, so kann diese als mit einem Fahrzeug besetzt angesehen werden, wenn sich die horizontale Aufzugsplattform nach unten verschiebt, während sie als frei angesehen werden kann, wenn sich die Aufzugsplattform nach oben verschiebt.
Die Arbeitsweise der Vorrichtung ist folgendermaßen:
Wenn sich die Parkeinrichtung in Ruhestellung befindet, sind alle im Grundriß einer Abstellvorrichtung 9 entsprechenden ausgesparten Flächen 7 a dem Aufzugsschacht 2 gegenüber angeordnet, und die zu einem Zug zusammengehängten Abstellvorrichtungen 9 werden in dieser Stellung mit Hilfe der Festhaltevorrichtungen festgehalten. Die Fingerroste 40 der einen Aufzugsplattform sind auf der Höhe des Bodens 37 angehalten, die Türen 51 sind geöffnet, und die horizontal bewegliche Platte 53 ist in wirksamer Stellung.
Soll ein Fahrzeug abgestellt werden, so werden folgende Arbeitsgänge durchgeführt:
1. Das auf der Zufahrtsfläche 52 befindliche Fahrzeug rückt in Richtung des Pfeils / vor (F i g. 8) und kommt mit zwei Rädern auf jedem der Fingerroste 40 der Aufzugsplattform zu stehen. Der Fahrzeugführer steigt aus dem Fahrzeug aus und geht auf die Zufahrtsfläche 52 zurück.
2. Eine freie Abstellvorrichtung 9 einer Führungsbahn 3 wird mit Hilfe der automatischen Steuervorrichtung ausgewählt und zugleich mit den im Grundriß einer Abstellvorrichtung 9 entsprechenden ausgesparten Flächen la der übrigen Führungsbahnen 3 in den Aufzugsschacht 2 gesteuert.
3. Die Tür 51 wird geschlossen, die horizontal bewegliche Platte 53 in ihre unwirksame Stellung verschoben und der Elektromotor 31 in Betrieb gesetzt. Die das Fahrzeug tragende Aufzugsplattform geht abwärts.
4. Im Verlauf der Abwärtsbewegung dieser Aufzugsplattform wird das Fahrzeug auf die freie, im Aufzugsschacht 2 befindliche Abstellvorrichtung 9 gestellt. Die Finger 42 der Fingerroste 40 der Aufzugsplattform gehen durch die Finger
7 8
11, 12 des Fingerrostes der Abstellvorrichtung 9 Fingerrost 40 des Aufzugs von einer einzigen seithindurch, während das Fahrzeug selbst auf liehen Tragsäule 23 getragen wird. Ferner ist eine dieser zu stehen kommt. weitere Änderung dahingehend möglich, daß die 5. Die Aufzugsplattform setzt ihren Lauf bis in Führungsschienen die Fingerroste direkt tragen und ihre untere Stellung fort, und die zweite Auf- 5 inserts auf an den Trägern 4 angelenkten Rädern zugsplatte gelangt gleichzeitig in die obere Stel- ™hen> so daß sie im Winkel verschiebbar sind. In lung; so daß sie ihrerseits em Fahrzeug aufzu- ***** Fal1 wea die Führungsschienen eine Unternehmen vermag. Die Türen 51 sind erneut ge- brechung auf, deren Lange gleich derjenigen eines öffnet und die horizontal bewegliche Platte 53 lra|.ers^t „„„„„„ . . ,. Λ ^..,
istüber die öffmmgSS geschoben. 10 Die f Fl§· 12' 1^' 1J^fF* T- Λ·Α?
rungsform gemäß der Erfindung, bei der die Finger
Soll ein abgestelltes Fahrzeug aus der Parkeinrich- 42 der Fingerroste 40 die Form einer dreieckigen tung herausgeführt werden, so vollziehen sich die Pyramide aufweisen, deren Grundfläche an dem gleichen Arbeitsgänge mit dem Unterschied, daß die Fingerrost 40 starr befestigt ist. das Fahrzeug tragende Abstellvorrichtung 9 in den 15 Bei dieser Ausführungsform sind endlose ovale Aufzugsschacht gesteuert wird und die in der unteren Führungsbahnen vorgesehen, die zwei durch gerad-Stellung befindliche Aufzugsplattform bei ihrer Auf- linige Abschnitte verbundene kreisrunde Abschnitte wärtsbewegung das Fahrzeug übernimmt und nach umfassen. Jede Führungsbahn besitzt eine von einem oben befördert. rechtwinkligen Profilstahl gebildete mittige Lauf-
Es ist durchaus möglich, mehrere Arbeitsgänge 20 schiene 100, wobei jeder Schenkel 101, 102 des für das Ein- und Ausparken von Fahrzeugen durch Winkelstahls eine Lauffläche darstellt. Die mittige Synchronisieren einzelner Arbeitsgänge gleichzeitig Laufschiene 100 wird durch eine geeignete metalzu vollziehen. Bei einer fünf Stockwerke umfassen- lische Konstruktion in seitlicher und vertikaler Richden Parkvorrichtung gemäß der Erfindung bei einem rung verankert.
mittleren Durchmesser jeder Führungsbahn von 25 Die Laufschiene 100 ist in einem der geradlinigen ungefähr 30 mm und der Raumbeanspruchung für Abschnitte auf eine Länge unterbrochen, die mindeein Fahrzeug von etwa 24 m3 können rund 200 Fahr- stens gleich der Länge eines Fingerrostes einer Abzeuge in der Parkeinrichtung geparkt werden. Die Stellvorrichtung 9 ist und der Länge des Aufzugs-Zeit, die benötigt wird, um ein Fahrzeug aus dem Schachts 2 entspricht. Mindestens auf dieser Länge tiefsten Stockwerk nach oben zu befördern, wenn 30 wird die Führungsbahn durch eine Reihe von Gleitsich die Aufzugsplattform zuvor in genau entgegen- rollen 104 gebildet, die auf an Wänden 5 der Eingesetzter Stellung befindet, hat die Größenordnung schnitte 6 starr befestigten Trägern 103 angeordnet von 55 Sekunden. Die mittlere Zeit für das Heraus- sind. Die Träger 103 sind an zwei Stellen unterholen eines Fahrzeugs beträgt 20 bis 30 Sekunden. brachen, um die Tragarme 44 der Fingerroste 40 der
Bei mehreren, konzentrisch übereinander ange- 35 Aufzugsplattformen durchtreten zu lassen, ordneten Führungsbahnen zur Erhöhung der Auf- Die auf der Führungsbahn 3 verschiebbaren Abnahmefähigkeit der Einrichtung und der Schnellig- Stellvorrichtungen 9 werden durch Fingerroste gekeit der Arbeitsgänge ist die Parkfähigkeit der ge- bildet, deren Finger 12 die gleiche Form wie die samten Einrichtung im wesentlichen gleich der Auf- Finger 42 der Fingerroste 40 der Aufzugsplattformen nahmefähigkeit einer Führungsbahn, multipliziert mit 40 aufweisen. Die Fingerroste der Abstellvorrichtungen 9 der Anzahl der Führungsbahnen, während die mitt- sind an jedem ihrer Enden über Arme 105 mit einem lere Zeit für den Arbeitsgang zum Abstellen oder Drehgestell verbunden.
Herausholen eines Fahrzeugs im wesentlichen gleich Die Fig. 13 und 14 zeigen ein Drehgestell, das
der erforderlichen Zeit für eine Führungsbahn, divi- durch einen oberen Träger 106 von der Form eines diert durch die Anzahl der Führungsbahnen, ist. Auf 45 umgekehrten V sowie durch zwei senkrechte, auf dem diese Weise können für das Ein- und Ausparken von oberen Teil des Trägers 106 starr befestigte Stütz-Fahrzeugen Zeiten von 10 Sekunden erzielt werden. balken 107, die mit den Enden des Trägers 106 je-Derartige Parkeinrichtungen sind besonders günstig weils durch Querbalken 108 verbunden sind, gebildet für unterirdisches Parken geeignet. Sie gestatten wird. Ein Zwischenträger 109 verbindet starr die einen fortlaufenden Gang der Aufzugsplattformen 50 beiden senkrechten Stützbalken 107 etwa in ihrer und damit einen nennenswerten Zeitgewinn. Wichtig halben Höhe miteinander. Der auf diese Weise geist, daß die Zufahrtsvorrichtung über der Parkvor- bildete Rahmen ist in einer Ebene senkrecht zur richtung liegt, damit die kontinuierliche Bewegung Laufschiene 100 angeordnet. Eine Laufrolle 110, die der Aufzugsplattformen wirksam ausgenutzt wird. auf einer mit den Stützbalken 107 starr verbundenen Die Verwendung eines einzigen Aufzugsschachts ver- 55 horizontalen Achse 111 angebracht ist, läuft auf dem ringert die Kosten der gesamten Vorrichtung be- als Lauffläche dienenden Schenkel 101 der mittigen trächtlich. Laufschiene 100. Das Drehgestell besitzt noch zwei
Die F i g. 9 und 10 geben eine zweite Ausfüh- Antriebsrollen 112, die auf einem mit dem Querrungsform gemäß der Erfindung wieder. Bei dieser balken 108 starr verbundenen Träger 113 angebracht sind die Abstellvorrichtungen 9 nicht mehr in Längs- 60 sind, wobei der Querbalken 108 gegen die Außenrichtung der Führungsbahnen 3, sondern radial zu seite der Führungsbahn liegt. Die Antriebsrollen 112 ihnen angeordnet. Hierdurch ergeben sich die in weisen eine zur Aufnahme eines Kabels einer An-F i g. 9 und 10 veränderten Formen der Fingerroste triebsvorrichtung der Abstellvorrichtungen 9 beder Abstellvorrichtungen 9 sowie der Fingerroste 40 stimmte Nut 114 auf und laufen auf der äußeren der Aufzugsplattformen. Die Arbeitsweise der zwei- 65 Oberfläche des Schenkels 102 der Laufschiene 100. ten Ausführungsform der Erfindung ist mit der ersten Die Arme 105 der beiden benachbarten Fingeridentisch. Eine weitere Abänderung der Ausfüh- roste der Abstellvorrichtungen 9 sind mit ihrem rungsform wäre in der Art möglich, daß jeder freien Ende jeweils an einer senkrechten, zwischen
dem Zwischenträger 109 und dem oberen Träger 106 befestigten Welle 115 angelenkt. Dadurch, daß der Stützpunkt der Fingerroste auf dem Drehgestell hoch liegt und daß die aufeinanderfolgenden Fingerroste unter sich einen Winkel bilden, ist ihre seitliche Stabilität gewährleistet. Die Enden eines jeden Querbalkens 108 sind mit Kontaktarmen 116 versehen, die an der Unterbrechungsstelle der mittigen Laufschiene 100 auf den Gleitrollen 104 laufen. Infolge der Länge der Kontaktarme 116 vollzieht sich der Übergang des Drehgestells der Laufschiene 100 auf die Reihe der Gleitrollen 104 ohne Stoß.
Die Pyramidenform der Finger 42 der Fingerroste 40 der Aufzugsplattform sowie der Fingerroste der Abstellvorrichtung 9 gewährleistet eine erhöhte Betriebssicherheit, da die Finger 42 der Fingerroste 40 zwischen zwei seitliche Wände der beiden angrenzenden Finger 12 der Fingerroste eingreifen, die einen zunächst breiten, sich dann verengenden Durchgang bilden. ao
Auch bei dieser Ausführungsform ist die Anzahl der in einem Zug zusammengefaßten Abstellvorrichtungen 9 gleich der höchstmöglichen Anzahl weniger 1. Durch den geradlinigen Abschnitt der Führungsbahn ist es möglich, einen Aufzugsschacht mit geringerem Raumbedarf vorzusehen.
Die in Fig. 15 dargestellte Antriebsvorrichtung weist ein endloses biegsames Organ 119, z. B. ein Kabel, auf, welches in den Nuten 114 aller Antriebsrollen 112 der auf den gekrümmten Abschnitten der Führungsbahnen 3 untergebrachten Drehgestelle geführt wird. Umlenkrollen 117 sind an jedem Ende der geradlinigen Abschnitte der Führungsbahnen an einem unbeweglichen Teil der Parkeinrichtung vorgesehen. Auf der Seite, auf der sich der Aufzugsschacht befindet, ist ein Paar Gleitrollen 118 derart angebracht, daß das biegsame Organ 119 um die Außenseite des Aufzugsschachts umgeleitet wird. Eine Spannvorrichtung 120 befindet sich auf dem geradlinigen Abschnitt der Führungsbahn dem Aufzugsschacht gegenüber, zieht das biegsame Organ 119 nach außen und bewirkt dessen für den Antrieb der einen Zug bildenden Abstellvorrichtungen 9 notwendige Spannung. An der Außenseite des Aufzugsschachts ist ein Antriebsmotor 121 angeordnet, der eine vom biegsamen Organ 119 umlaufende Antriebsrolle 122 betätigt und somit ersteres antreibt. Hierdurch werden die Antriebsrollen 112 gegen den Schenkel 102 der Laufschiene 100 angedrückt und in Umdrehung versetzt, was den Antrieb der einen Zug bildenden Abstellvorrichtungen 9 entlang der Führungsbahn 3 bewirkt.
Der Vorteil dieser Antriebsvorrichtung liegt besonders darin, daß der Verschleiß der Antriebselemente bis auf ein Mindestmaß reduziert wird, da zum einen kein Gleiten zwischen dem endlosen biegsamen Organ 119 und verschiedenen Rollen auftritt und zum anderen durch die in der Mehrzahl gesondert angetriebenen Drehgestelle eine starke Zugbeanspruchung innerhalb des Zugs der Abstellvorrichtungen vermieden wird. Die Steuerung dieser Ausführungsform der Erfindung kann ebenfalls halb oder vollautomatisch erfolgen.
Bei einem Umlauf des Zugs der Abstellvorrichtungen 9 ändert sich die Länge desselben periodisch zwischen zwei Grenzen wegen des Übergangs der Abstellvorrichtungen 9 aus dem gekrümmten Abschnitt in den geradlinigen Abschnitt, und umgekehrt.
Die Fig. 16 und 17 zeigen zwei besonders vorteilhafte Ausführungen der Führungsbahnen, die derartige Längenänderungen bis auf einen Wert unter mm reduzieren. Die Ausmaße der in F i g. 16 gezeigten Führungsbahn sind:
Radius der Kreisbogen 6,794 m
Länge eines Trägers 5,20 m
Bei der Anordnung einer ungeraden Anzahl von Abstellvorrichtungen 9, worin die einer Abstellvorrichtung 9 entsprechende ausgesparte Fläche 7 α enthalten sein muß, beträgt die größte Längenänderung des Zugs der Abstellvorrichtung 9 in diesem Fall 0,08 cm.
Die Ausmaße der in Fig. 17 gezeigten Führungsbahn sind:
Radius des Kreisbogens 6,794 m
Länge eines Trägers 5,20 m
Für diesen Fall ergibt sich bei Anordnung einer ebenfalls ungeraden Anzahl von Plätzen die größte Längenänderung des Zugs der Abstellvorrichtungen 9 zu 0,72 cm.
Für beide angeführte Fälle ergibt sich bei Verwendung einer geraden Anzahl von Plätzen innerhalb eines Zugs jeweils die doppelte Längenänderung. Durch Verwendung eines mechanischen Antriebs, z. B. einer Zahnstange, für die Züge der Abstellvorrichtungen 9 können diese Längenänderungen durch das zwischen den Verbindungen der einzelnen Abstellvorrichtungen 9 bestehende mechanische Spiel aufgehoben werden.
Die beschriebene Vorrichtung zum Abstellen von Fahrzeugen kann ohne weiteres auch beim Abstellen anderer Wagen wie auch von Geldschränken in Stahlkammern Anwendung finden.

Claims (22)

Patentansprüche:
1. Vorrichtung zum Abstellen von Kraftfahrzeugen od. dgl. in mehreren Stockwerken, wobei die Fahrzeuge auf die Fingerroste einer Aufzugsplattform gestellt, mit diesen in einem Aufzugsschacht in vertikaler Richtung gefördert und schließlich auf ebenfalls mit Fingerrosten versehenen Abstellvorrichtungen abgestellt werden können, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstellvorrichtungen (9) auf endlosen Führungsbahnen (3) verschiebbar und in Form eines Zugs zusammengehängt sind, wobei in dem Zug eine im Grundriß einer Abstellvorrichtung (9) entsprechende Fläche (7 a) ausgespart ist, die bei der Vertikalbewegung der Fahrzeuge in den Aufzugsschacht (2) schiebbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Fingerroste (40) der Aufzugsplattform in Betriebsstellung in der Führungsbahn (3) liegen, während die ganze Vorrichtung des Aufzugs sich außerhalb der Führungsbahn (3) befindet, wobei die Tragarme (44) eines jeden Fingerrostes (40), mit denen dieser am Aufzug befestigt ist, im Verlauf ihrer Verschiebung die Führungsbahn (3) durchqueren.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die in der endlosen Führungsbahn (3) vorhandene Anzahl der in einem Zug zusammengefaßten Abstellvorrichtun-
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gea (9) gleich der höchstmöglichen Anzahl weniger 1 ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der Abstellvorrichtungen (9) jedes Zugs eine zum Verschieben gegenüber der Führungsbahn (3) dienende Treibwelle (8) aufweist.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ίο jede Führungsbahn (3) eine mittige Laufschiene (100) hat, auf der sich jede Abstellvorrichtung (9) abstützt und auf der sie mit Hilfe mindestens einer Laufrolle (110) rollt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß jede Abstellvorrichtung (9) mindestens eine mit der mittigen Laufschiene (100) in Berührung stehende Antriebsrolle (112) aufweist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß sie zum Antrieb eines jeden Zugs ein endloses biegsames Organ (119) aufweist, mittels dessen die Antriebsrollen (112) gegen die mittige Laufschiene (100) andrückbar sind, wobei ein Antriebsmotor (121) für den Antrieb des biegsamen Organs (119) und damit für Umlauf des Zugs vorgesehen ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufzug mindestens eine Tragsäule (23, 23') aufweist, die den Träger für ein biegsames endloses, über auf der Tragsäule (23, 23') angeordnete Räder (28, 38) laufendes Zugmittel (39, 39') bildet.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufzug mindestens zwei Säulen (23, 23') hat und daß die Zugmittel (39, 39') synchron antreibbar sind.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragarme (44) der Fingerroste (40) an ihrem freien äußeren Ende einen im rechten Winkel umgebogenen Teil (45) haben,
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der im rechten Winkel umgebogene Teil (45) zwei Laufrollen (47, 48) trägt, die zur Zusammenarbeit mit einer Führungsschiene (49) dienen, die senkrecht zur Führungsbahn (3) angeordnet ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis H3 dadurch gekennzeichnet, daß der Aufzug vier Säulen (23, 23') und mindestens zwei Fingerroste (40) aufweist, wobei jeder Fingerrost (40) mit den synchron angetriebenen Zugmitteln (39, 39') verbunden ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß daß jeder Fingerrost (40) bei der Aufwärtsbewegung der Zugmittel (39, 39'), also während eines halben Umlaufs eine horizontale Stellung einnimmt und während des anderen halben Umlaufs (Abwärtsbewegung) eine lotrechte Stellung.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Übergang der Fingerroste (40) von der horizontalen in die lotrechte Stellung einerseits durch die Bewegung der Zugmittel (39, 39') und andererseits durch die Schwerkraft erfolgt.
15. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Übergang der Fingerroste (40) von der horizontalen in die lotrechte Stellung durch die Bewegung der Zugmittel (39, 39') erfolgt, und zwar derart, daß die Laufrollen (47, 48) der Fingerroste (40) die Führungsschienen (49) im Augenblick des Auftreffens der Fingerroste (40) auf die Räder (28, 38) verlassen, um 90° nach unten schwenken und hinter den Führungsschienen (49) zur Anlage kommen.
16. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Übergang der Fingerroste (40) von der horizontalen zur lotrechten Stellung durch die Bewegung der Zugmittel (39, 39') und durch einen mit einer Antriebsachse der Räder (28) verbundenen Arm (29) erfolgt.
17. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Fingerroste (40) des Aufzugs sich in ihrer Arbeitsstellung innerhalb der Führungsbahn (3) und in ihrer Rückkehrstellung außerhalb der Führungsbahn (3) befinden.
18. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufzug zwei Plattformen aufweist, von denen jede durch mindestens einen fortlaufend umlaufenden Fingerrost (40) gebildet ist.
19. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufzugsschacht (2) oben als Zufahrtvorrichtung (51, 52, 53, 54, 55) ausgebildet ist.
20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Zufahrtvorrichtung (51 bis 55) eine horizontal bewegliche Platte (53) enthält, mit der der Zugang zur Aufzugsplattform sperrbar ist.
21. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie mehrere konzentrische Führungsbahnen (3) aufweist.
22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß zwei benachbarte konzentrische Führungsbahnen (3) von einer Aufzugsvorrichtung (1) bedienbar sind.
In Betracht gezogene Druckschriften: Schweizerische Patentschrift Nr. 281000; französische Patentschrift Nr. 1245 500.
Hierzu 4 Blatt Zeichnungen
809 567/28 6.68 © Bundesdruckerei Berlin
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