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Hängeurinal Die Erfindung bezieht sich auf ein an der Wand aufzuhängendes
Urinal.
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Derartige Hängeurinale bestehen in der Regel aus einem Keramikbecken,
das von einer im wesentlichen horizontalen, durchbrochenen Trennwand in ein Beckenoberteil
und ein Beckenunterteil unterteilt wird. Dabei besitzt das Beckenoberteil eine rückwärtige
sowie seitliche Wandungen, während es nach vorn und oben offen ist, wobei der Rand
der Öffnung gewöhnlich als mit Löchern versehener Spülwasserkanal ausgebildet ist.
Urin und Spülwasser fließen aus dem Beckenoberteil durch die horizontale, durchbrochene
Trennwand in das allseitig geschlossene Beckenunterteil, das an seiner Unterseite
mit einem Anschlußstutzen für eine Abflußleitung versehen ist. In dem Beckenunterteil
ist ein Geruchverschluß angeordnet, dessen Wasserfüllung die Abflußleitung abdichtet.
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Bei bekannten Hängeurinalen wird der Geruchverschluß in folgender
Weise erzielt: In dem Beckenunterteil ist eine im wesentlichen horizontale Abdeckplatte
angeordnet, die von einer Stelle der Beckenwandung ausgehend einen Teil des Raumes
in dem Beckenunterteil überdeckt und an ihrem freien Rand mit einer vertikal nach
unten ragenden Schürze versehen ist, durch die der Raum in dem Beckenunterteil in
zwei nebeneinanderliegende Kammern unterteilt wird, nämlich in eine von der Abdeckplatte
abgedeckte Kammer und in eine nicht abgedeckte Kammer. Von der Abflußöffnung des
Urinals ragt ein Standrohr in die abgedeckte Kammer hinein, so daß die beiden Kammern
stets bis an die Eintrittsöffnung des Standrohres mit Flüssigkeit gefüllt sind.
Die aus dem Beckenoberteil durch die durchbrochene Trennwand in das Beckenunterteil
strömende Flüssigkeit wird in die nicht abgedeckte Kammer geleitet, muß in dieser
abwärts strömen, unter der Schürze hindurch in die abgedeckte Kammer eintreten,
in dieser wieder aufwärts strömen und in das Standrohr eintreten. Dabei dichtet
die in die Flüssigkeitsfüllung eintauchende Schürze die abgedeckte Kammer, die durch
das Standrohr mit der Abflußleitung in Verbindung steht, luftdicht gegen die nicht
abgedeckte Kammer ab. An die Stelle des Standrohres kann auch eine vom Boden des
Urinals ausgehende vertikale Trennwand treten, die die abgedeckte Kammer in zwei
Räume unterteilt, von denen der eine mit der nicht abgedeckten Kammer in Verbindung
steht und stets mit Flüssigkeit gefüllt ist, während in dem anderen Raum die Abflußöffnung
des Urinals angeordnet ist.
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Diese Geruchverschlüsse haben wegen ihrer zahlreichen Kammern und
Trennwände den offensichtlichen Nachteil, daß sie nicht in einem Guß hergestellt
werden können. Bei der Herstellung von Keramikbecken werden daher diese Geruchverschlüsse
zweiteilig hergestellt, wobei der eine Teil des Geruchverschlusses beziehungsweise
des Beckenunterteils in einem Guß mit dem Beckenoberteil hergestellt wird, während
der andere Teil. zunächst getrennt gegossen und sodann vor dem Brand an das andere
Gußteil angarniert wird. Die getrennte Herstellung dieser beiden Gußteile und insbesondere
das in der Keramikindustrie bekannte Angarnieren eines Gußteils an das andere Gußteil
erfordern einen erhöhten Zeit-, Arbeits- und Kostenaufwand, und überdies ist die
Trennfuge eine Fehlerquelle, da an dieser Stelle Risse und Undichtigkeiten auftreten
können.
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Entsprechendes gilt gleichermaßen auch für die Herstellung aus Metall
oder Kunststoff, wo getrennte Teile gegossen oder gespritzt und sodann miteinander
verschweißt oder verklebt werden müssen.
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Um eine Reinigung der bekannten Geruchverschlüsse vornehmen zu können,
sind diese mit einer Reinigungsöffnung versehen, die mittels einer Schraube oder
eines eingeschraubten Stopfens verschlossen wird. Daraus ergibt sich als weiterer
Nachteil, daß die einzelnen Kammern des Geruchverschlusses durch die öffnung nur
teilweise direkt einzusehen sind und nur sehr schwer zu reinigen sind.
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Um die vorgenannten Nachteile zu vermeiden, hat man bei anderen bekannten
Urinalen den Geruchverschluß so ausgebildet, daß von der Abflußöffnung des Urinals
vertikal ein Standrohr in das Beckenunterteil hineinragt, so daß das Beckenunterteil
wiederum bis an die Eintrittsöffnung des Standrohres mit Flüssigkeit gefüllt ist.
Die Trennwand zwischen dem Beckenoberteil und dem Beckenunterteil ist mit einer
großen Öffnung versehen, in die von oben her eine Glocke eingesetzt wird, die durch
einen Bajonettverschluß in der Trennwand gehalten
wird. Das Standrohr
ragt von unten her in die Glocke hinein. Die Glocke besitzt oben zwei mit Abstand
voneinander angeordnete Böden, von denen der untere geschlossen ist, während der
obere Boden und ebenso die Seitenwandung der Glocke zwischen den beiden Böden mit
Öffnungen versehen sind, so daß die Flüssigkeit aus dem Beckenoberteil durch die
Öffnungen des oberen Glockenbodens und die seitlichen Öffnungen des Glockenmantels
in das Beckenunterteil fließen kann. Bei diesen Geruchverschlüssen kann zwar das
Standrohr beim Gießen des Urinals im gleichen Guß an das Becken angeformt und das
Beckenunterteil kann nach Herausnehmen der Glocke gereinigt werden, auf der anderen
Seite besitzen diese Geruchverschlüsse aber auch eine Reihe von Nachteilen. Der
Raum zwischen den beiden Glockenböden läßt sich nämlich durch die Löcher im oberen
Glockenboden oder durch die seitlichen Löcher im Glockenmantel nur sehr schwer reinigen,
und es können leicht Verstopfungen auftreten. Zwischen dem Umfang des oberen Glockenbodens
und dem Rand der Öffnung in der Beckentrennwand wird eine unhygienische Fuge gebildet,
in der sich leicht Schmutz festsetzt. Ferner besteht die Gefahr, daß bei einem unsorgfältigen
Einsetzen der Glocke eine einwandfreie Abdichtung in dem Geruchverschluß nicht mehr
erzielt wird. Darüber hinaus kann die Glocke von jedermann aus dem Urinal herausgenommen
werden, so daß überhaupt keine Abdichtung mehr vorhanden ist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Hängeurinal mit Geruchverschluß
zu schaffen, das ein glattes und fugenfreies Beckenoberteil besitzt, das sich einfach
und relativ billig herstellen läßt, bei dem keine unbefugten Eingriffe an dem Geruchverschluß
erfolgen können und das sich leicht reinigen läßt.
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Diese Aufgabe wird bei einem Hängeurinal mit einem Geruchverschluß
und einem außerhalb des Urinalbeckens liegenden Anschlußstutzen zum Anschluß einer
Abflußleitung erfindungsgemäß durch eine mit Gewinde versehene Abflußöffnung gelöst,
in die ein mit einem Durchflußkanal versehener Stopfen abgedichtet eingeschraubt
ist, der auf seiner Unterseite mit dem Anschlußstutzen und auf seiner Oberseite
mit einem innerhalb des Urinalbeckens liegenden Standrohr versehen ist, das in eine
Geruchverschlußglocke hineinragt.
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Durch eine derartige Ausbildung werden die den bekannten Hängeurinalen
anhaftenden, vorstehend angegebenen Nachteile beseitigt.
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Die Geruchverschlußglocke kann dabei an dem Urinalbecken angefonnt
sein und aus einem Guß mit dem Urinalbecken bestehen. In besonders vorteilhafter
Weise kann die Geruchverschlußglocke, deren Durchmesser dann kleiner als der Gewindedurchmesser
ist, aber auch an dem Standrohr angeordnet sein, wobei das Standrohr und die Geruchverschlußglocke
auch von einem mit dem Stopfen verbundenen Kunststoffteil gebildet sein können.
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In der Zeichnung sind zwei Ausführungsbeispiele eines Hängeurinals
nach der Erfindung im Vertikalschnitt dargestellt.
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Das Hängeurinal nach F i g. 1 besteht aus einem Keramikbecken, das
von einer im wesentlichen horizontalen, durchbrochenen, im übrigen aber völlig glatten
Trennwand 1 in ein Beckenoberteil 2 und ein Beckenunterteil 3 unterteilt wird Das
Beckenoberteil 2 wird von einer Rückwand 4 mit einer Aufhängevorrichtung 5 und von
Seitenwänden 6 gebildet und besitzt nach vorn und oben eine Öffnung, deren Rand
7 einen Spülkanal 8 mit Austrittsöffnungen 9 enthält und mit einem Anschlußstutzen
10-,für eine Wasserleitung verbunden ist. Urin und Spülwasser fließen aus dem Beckenoberteil
2 durch die Löcher 11 der siebartig durchbrochenen Trennwand 1 in
das allseitig geschlossene Beckenunterteil 3 ab.
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Das Beckenunterteil 3 besitzt an seiner Unterseite eine mit Gewinde
versehene Abflußöffnung 12, in die ein Stopfen 13 eingeschraubt ist, der
mittels einer Dichtung 14 abgedichtet ist. Der Stopfen 13 besitzt einen Durchflußkanal
15 und ist auf seiner Unterseite mit einem außerhalb des Urinalbeckens liegenden
Anschlußstutzen 16 für eine Abflußleitung und auf seiner Oberseite mit einem
innerhalb des Urinalbeckens liegenden Standrohr 17 versehen. Stopfen 13, Anschlußstutzen
16 und Standrohr 17 bilden ein einziges, in einem Guß hergestelltes Keramikteil.
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Das Standrohr 17 ragt von unten her in eine Geruchverschlußglocke
18 hinein, die an dem Urinalbecken angeformt ist und in einem Guß mit dem
Becken hergestellt ist. An ihrem unteren Rand besitzt die Glocke 18 auf ihren Umfang
verteilte große öffnungen 19, so daß die Flüssigkeit durch die öffnungen 19 in die
Glocke 18 eintreten, in dieser hochsteigen und über die Oberkante des Standrohres
17 abfließen kann.
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Es hat sich gezeigt, daß sich bei der Herstellung des Urinals als
Keramikteil die Schrumpfungen beim Trocknen der gegossenen Teile und beim anschließenden
Brennen trotz des verhältnismäßig großen Durchmessers der Abflußöffnung 12 und des
Stopfens 13 ausreichend beherrschen und vorherbestimmen lassen, so daß es möglich
ist, die Abflußöffnung 12 und den Stopfen 13 mit Gewinde zu versehen
und die fertigen Teile miteinander zu verschrauben.
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Der von dem Standrohr 17 und der Glocke 18 gebildete Geruchverschluß
kann nicht unbefugt geöffnet oder verändert werden. Nach dem Abschrauben des Stopfens
13 können Standrohr 17 und Glocke 18
mühelos gereinigt werden,
und durch die großen über den Umfang der Glocke verteilten Öffnungen 19 kann auch
das Beckenunterteil 3 gereinigt werden.
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Die erfindungsgemäße Ausgestaltung des Geruchverschlusses ermöglicht
es, den Raum im Beckenunterteil 3 mit relativ viel Wasser zu füllen, so daß auch
dann, wenn nach der Benutzung nicht mit frischem Wasser gespült wird, eine reichliche
Verdünnung des Urins erfolgt und eine Geruchbildung weitgehend vermieden wird.
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F i g. 2 zeigt eine besonders vorteilhafte Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Hängeurinals, das sich von der Ausführungsform nach F i g. 1 nur in der Gestaltung
des Standrohres 17 und der Glocke 18
unterscheidet. Das Standrohr
17 besteht aus einem Kunststoffrohr, das in einen keramischen Stopfen
13
eingesetzt und dicht eingekittet oder eingeklebt ist. Die Glocke
18 ist nicht mit dem Becken verbunden, sondern ebenfalls als Kunststoffteil
hergestellt und auf das Standrohr 17 aufgesetzt sowie mit diesem verklebt.
Da hierbei das Standrohr 17 an seinem oberen Ende von der Glocke
18 verschlossen wird, ist der Mantel des Standrohres 17 mit einer
Öffnung 20 versehen. Standrohr 17 und Glocke 18 können auch als ein einziges
Teil hergestellt sein und auch aus keramischem Material bestehen.
Die
Ausführungsform des Hängeurinals nach F i g. 2 bietet den besonderen Vorteil, daß
durch Abschrauben des Stopfens 13 der gesamte Geruchverschluß aus dem Urinalbecken
herausgenommen und ebenso wie das Beckenunterteil besonders leicht gereinigt werden
kann. Weiterhin ist es möglich, auf diese Weise den gesamten Geruchverschluß in
einem Bedarfsfall auszuwechseln.