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Hochgarage Die Erfindung betrifft eine Hochgarage mit in mehreren
Stockwerken übereinanderliegenden Parkflächen und einer Doppelwendelrampe für die
getrennt ein- und ausfahrenden Fahrzeuge, bei, der Parkflächen parallel über einander
außerhalb der Wendelrampe angeordnet sind, wobei an gegenüberleigenden Stellen der
Wendelrampen horizontale Ab-
schnitte als übergang zu den Parkflächen vorhanden
sind.
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Die Wendelrampe, insbesondere die Doppelwendelrampe, hat sich als
Zubringer zu den einzelnen Geschossen mehrstöckiger Hochgaragen im Parkhausbetrieb
bewährt. Gegenüber anderen Auffahrts-und Abfahrtsrampen hat sie den Vorteil relativ
geringen Raumbedarfs und stetiger Krümmung, welche ein gleichmäßiges Befahren erlauben.
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Bei der eingangs geschilderten bekannten Hochgarage sind die einzelnen
Parkplätze schräg zu einem Zubringungsweg angeordnet, der in jedem Stockwerk kreisförmig
angelegt und von beiden Rampen erreichbar ist. Der allen ohne mechanische Fördermittel
betriebenen Hochgaragen anhaftende Nachteil, für jeden nutzbringend verwendbaren
Parkplatz einen relativ großen Anteil an Aufschließungsfläche für die Zufahrtswege
usw. zu benötigen, die dem eigentlichen Parkzweck verlorengeht, tritt gerade auch
bei dieser bekannten Hochgarage störend in Erscheinung.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die bei Hochgaragen der
eingangs genannten Art erforderlichen Aufschließungsflächen entscheidend zu verringern.
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Diese Aufgabe wird bei einer Hochgarage der eingangs geschilderten
Art mit Wendelrampen dadurch gelöst, daß die außerhalb der Wendelrampen gelegenen
Parkflächen in jedem Stockwerk von ringförmigen, um die Mittelachse der Wendelrampen
drehbaren Parkplattformen gebildet sind.
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Die einparkenden Fahrzeuge werden, auf der Auffahrtsrampe ankommend,
über den zum betreffenden Stockwerk gehörigen horizontalen Abschnitt dieser Rampe
radial (oder im wesentlichen radial) auf einen freien Platz auf der Parkplattform
gefahren, der dann so weit verdreht wird, daß ein anderer freier Platz am horizontalen
Rampenabschnitt zur Aufnahme des nächstfolgenden Wagens zur Verfügung steht. Auf
diese Weise ist neben den Wendelrampen selbst kein weiterer Zufahrtsweg zu den einzelnen
Parkplätzen erforderlich, so daß keine zusätzliche Aufschließungsfläche vergeudet
wird. Zum Ausparken wird die Parkplattform so gedreht, daß das Fahrzeug an dem dem
erstgenannten horizontalen Rampenabschnitt in gleicher Höhe diametral gegenüberliegenden
horizontalen Abschnitt der Abfahrtsrampe steht und auf die Abfahrtsrampe gefahren
werden kann.
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Ein besonderer Vorzug der neuen Anordnung liegt darin, daß der Horizontaltransport
in der Ebene des jeweiligen Stockwerkes auf relativ einfache und betriebssichere
Weise mechanisiert werden kann.
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Parallel übereinander angeordnete Drehkränze zur mehrgeschossigen
Aufnahme von Parkfahrzeugen sind zwar an sich bekannt, jedoch nur in Verbindung
mit Aufzügen zum Vertikaltransport der Fahrzeuge, so daß die entscheidenden Vorteile
der erfindungsgemäßen Anordnung nicht erzielt werden können.
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In bevorzugter Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß in
jedem Stockwerk auf der Stockwerksdecke eine die horizontalen Rampenabschnitte verbindende,
an sich bekannte Überfahrspur von der Auffahrts- zur Abfahrtsrampe vorgesehen ist.
Das vom Fahrzeugführer selbst gesteuerte Fahrzeug kann daher, beispielsweise bei
irgendeiner Stauung in einem oberen Stockwerk, ohne Zeitverzug wieder aus der Hochgarage
herausgefahren werden. überdies kann man auf der Stockwerksdecke, z. B. in Form
von Ausbuchtungen der überfahrtsspur, Abstellplätze für solche Fahrzeuge schaffen,
die auf den Wendelrampen defekt werden und im Fall ihres Verbleibens auf der Rampe
den übrigen Verkehr blockieren würden.
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Der relativ einfache Aufbau der erfindungsgemäßen Hochgarage macht
es möglich, das Traggeräst, die Parkplattformen, die Wendelrampen und die Stockwerksdecken
aus lösbar miteinander verbundenen Stahlfertigteilen herzustellen, so daß eine solche
Hochgarage gegebenenfalls vorübergehend zur Nutzung von für einen gewissen Zeitraum
nicht bebauten Grundstücken verwendet werden kann.
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Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen 2,
3, 5 und 7. Die Zeichnung veranschaulicht
die Erfindung
an Hand eines Ausführungsbeispieles, und zwar zeigt -Fig. 1 einen mittleren
Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Hochgarage und F i g. 2 einen horizontalen
Schnitt mit der Draufsieht auf einen Parkkranz und eine Stockwerksdecke. Das Traggerüst
1 der Hochgarage wird im wesentlichen von Vertikalstützen gebildet, die in
Form dreier konzentrischer Ringe um die senkrechte Mittelachse des Gebäudes auf
dessen kreisförmiger Grundfläche stehen. Zwischen dem inneren und dem mittleren
Stützenring sind die beiden Wendelrampen 2, 3,
nämlich die Auffahrtsrampe
2 und die Abfahrtsrampe 3, aufgehängt. Die beiden Wendelrampen laufen ineinander,
so daß im Schnitt der F i g. 1 immer abwechselnd die Auffahrtsrampe 2 und
Abfahrtsrampe 3 übereinander erscheinen. F i g. 1 zeigt ferner das
Anfangsviertel der Auffahrtsrampe 2.
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Zwischen den mittleren Stützen und dem äußeren Stützenring sind parallel
übereinander mehrere ringförmige Parkplattformen 4 angeordnet deren Oberseiten die
Parkflächen bilden. Sie laufen auf Kreisringschienen 5 und können auch aus
mehreren, segmentartigen Einzelpaletten bestehen, die aneinandergekoppelt sind.
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Wie F i g. 2 zeigt, haben die Auffahrtsrampe 2 und die Abfahrtsrampe
3 in jedem Stockwerk je einen horizontal verlaufenden Rampenabschnitt
6 bzw. 7.
Diese Rampenabschnitte 6 und die Rampenabschnitte
7 liegen übereinander sowie diametral einander gegenüber. Je ein Rampenabschnitt
6 und ein Rampenabschnitt 7 liegen in der Höhe einer Parkplattform
4; die Rampenauschnitte 6 stellen auf diese Weise die Einfahrten der einzelnen
Parkplattformen4 für die einparkenden Fahrzeuge und die Rampenabschnitte
7 die Ausfahrten der Parkplattformen 4 für die ausparkenden Fahrzeuge dar.
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Die in gleicher Höhe liegenden Rampenabschnitte 6
und
7, die zu einer Parkplattform 4 gehören, sind jeweils durch eine den inneren
Ring von Stützen im wesentlichen ausfüllende Stockwerksdecke 8 miteinander
verbunden. Auf jeder Stockwerksdecke 8 ist eine überfahrspur 9 vorgesehen,
auf der Fahrzeuge von der Auffahrtsrampe 2 in jedem Stockwerk direkt zur Abfahrtsrampe
3 gelangen können. Da im vorliegenden Beispiel die Auffahrtsrampe 2 im Uhrzeigersinn
gewendelt ist (die Abfahrtsrampe entsprechend im Gegenzeigersinn), hat die doppelt
gekrümmte Überfahrspur 9 die Form eines langgetreckten Z.
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Nahe dem horizontalen Rampenabschnitt 6 der Auffahrtsrampe
2 ist die Überfahrspur 9 mit einer Ausbuchtung 10 versehen, die beispielsweise
zur vorübergehenden Aufnahme von Fahrzeugen dienen kann, welche auf der Auffahrtsrampe
2 (oder auf der Abfahrtsrampe 3) wegen eines Schadens nicht mehr weiterfahren
können. Eine entsprechende Ausbuchtung 11 nahe dem horizontalen Rampenabschnitt
7 der Abfahrtsrampe 3 dient - wie die Darstellung eines gerade
ausfahrenden Fahrzeuges in F i g. 2 verdeutlicht - der Erleichterung
des Ausparkens.
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Die von der überfahrspur 9 nicht belegten Ab-
schnitte
der Stockwerksdecke 8 nehmen die Personenaufzüge 12 und das Treppenhaus
13 auf; ferner können in diesen Bereichen Anlagen und Räume für die Steuerung
und Überwachung des Betriebes vorgesehen werden. Der Antrieb der einzelnen Parkplattformen
4 kann auf verschiedene Weise erfolgen; hierauf braucht im vorliegenden
Zusammenhang nicht näher eingegangen zu werden. Die Steuerung erfolgt selbstverständlich
derart, daß an jeder Parkplattform 4 zur gleichen Zeit stets nur ein Einpark- oder
ein Ausparkvorgang vorgenommen werden kann; eine entsprechende Verblockung sorgt
für die erforderliche Sicherheit. Nach dem Belegen eines freien Parkplatzes schaltet
die Parktplattform - sofern nicht ein geparkter Wagen abgeholt werden soll
und dessen Platz an den zugehörigen Rampenabschnitt 7 der Abfahrtsrampe
3
geholt wird - automatisch auf den nächsten freien Parkplatz um, der
zum Rampenabschnitt 6 der Auffahrtsrampe 2 gedreht wird. Alle derartigen
Drehungen erfolgen stets auf dem kürzesten Weg, so daß jede Parkplattform 4 jeweils
um höchstens etwa 180'
gedreht zu werden braucht; bei einem als vorteilhaft
festgestellten Außendurchmesser der Parkplattform 4 von 34 m (die bei einer Ringbreite
von 5,25 m jeweils 34 Fahrzeuge aufnehmen können) und einer Drehgeschwindigkeit
von 0,3 m/sec dauert ein Steuerungsvorgang demnach höchstens 100 Sekunden.
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Die einzeln und unabhängig voneinander angetriebenen Parkplattformen
4 können im Fall einer Störung, beispielsweise bei Stromausfall, auch von Hand gedreht
werden. Diese Tatsache verdeutlicht ergänzend die geringe Störungsanfälligkeit der
erfmdungsgemäßen-Anlage.
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F i g. 2 zeigt schließlich noch die Anordnung eines senkrecht
durchgehenden Entlüftungsschachtes, der von Aussparungen 14 in allen Stockwerksdecken
gebildet wird.
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Die erfindungsgemäße Kombination einer von den zu parkenden Fahrzeugen
selbst zu befahrenden Auffahrts- und Abfahrts-Wendelrampe mit mechanisch drehbaren
Parkplattformen, deren Parkflächen unmittelbar vor die Rampenein- bzw. Ausfahrten
gedreht werden, ermöglicht die preisgünstige Erstellung von Hochgaragen auch auf
relativ kleinen Grundflächen und erschließt damit selbst solche Stadtgrundstücke,
die für die bisher bekannten Parkhauskonstruktionen nicht in Frage kommen, der Nutzung
für eine Hochgarage.