DE1270695B - Halbleiteranordnung mit einem in ein Gehaeuse eingeschlossenen Halbleiterkoerper - Google Patents
Halbleiteranordnung mit einem in ein Gehaeuse eingeschlossenen HalbleiterkoerperInfo
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- Die Bonding (AREA)
Description
DEUTSCHES
PATENTAMT
AUSLEGESCHRIFT
Int. CL:
HOIl
Deutsche Kl.: 21 g -11/02
Nummer: 1 270 695
Aktenzeichen: P 12 70 695.5-33
Anmeldetag: 12. Juni 1963
Auslegetag: 20. Juni 1968
Die Hauptpatentanmeldung betrifft eine Halbleiteranordnung mit einem in ein Gehäuse eingeschlossenen,
aus einem scheibenförmigen, im wesentlichen einkristallinen Halbleiterkörper und einer
dessen eine Flachseite bedeckenden und mit diesem stoffschlüssig verbundenen, in ihrem thermischen
Ausdehnungskoeffizienten dem Halbleiterkörper angepaßten metallischen Trägerplatte bestehenden
Halbleiterelement. Nach der Hauptpatentanmeldung ist das Halbleiterelement mit einer auf dessen anderer
Flachseite befindlichen Metallscheibe zwischen einem Kühlkörper und einem weiteren stromführenden
Metallkörper mit einem Flächendruck von 100 bis 500 kg/cm2 mittels eines außerhalb des Stromwegs
liegenden Federteils gleitfähig eingespannt.
Der Aufbau einer Halbleiteranordnung dieser Art erfordert eine größere Zahl von Einzelteilen, welche
das Halbleiterelement umschließen und festhalten. Die Erfindung betrifft eine weitere Verbesserung
einer derartigen Halbleiteranordnung und schafft eine besonders gedrängte Bauart des Gehäuses.
Erfindungsgemäß ist die Halbleiteranordnung nach der Hauptpatentanmeldung dadurch weitergebildet,
daß ein die Metallscheibe andrückendes Halteteil als Teil der Gehäusewand ausgebildet ist. Vorteilhaft
wird ein derartiges Halteteil aus einem zug- und druckfesten keramischen Material hergestellt. Das
Halteteil besteht insbesondere aus gesintertem Aluminiumoxyd. Die erfindungsgemäße Vorrichtung
weist zusätzlich den Vorteil auf, daß sie besonders leicht zusammengebaut werden kann.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel dargestellt, aus dem weitere Vorteile und Einzelheiten
der Erfindung hervorgehen.
Die Figur zeigt einen Kapselboden 2, welcher beispielsweise aus Kupfer bestehen kann und welcher
als Kühlkörper dient. Er ist mit einem Gewindebolzen versehen, mit dessen Hilfe er auf weitere
Kühleinrichtungen aufgeschraubt werden kann. Ein Halbleiterelement, im vorliegenden Beispiel ein
Gleichrichter, ist auf den Kapselboden 2 aufgelegt. Es besteht aus einer Molybdänscheibe 3, einer
Siliziumscheibe 4 und einer oberen Legierungselektrode 5. Die untere Legierungselektrode, mit deren
Hilfe die Siliziumscheibe 4 an der Molybdänscheibe 3 anlegiert ist, ist in der Zeichnung nicht besonders bezeichnet.
Vorteilhaft sind die untere Auflagefläche der Molybdänscheibe 3 und die Auflagefläche des
Kapselbodens 2 besonders behandelt, z. B. durch Läppen gemäß der deutschen Auslegeschrift
1 248 811. Durch das Läppen wird eine vollkommen Halbleiteranordnung mit einem in ein Gehäuse
eingeschlossenen Halbleiterkörper
eingeschlossenen Halbleiterkörper
Zusatz zur Anmeldung: S 74774 VIII c/21 g —
Auslegeschrift 1263 190
Auslegeschrift 1263 190
Anmelder:
Siemens Aktiengesellschaft, Berlin und München, 8520 Erlangen, Werner-von-Siemens-Str. 50
Als Erfinder benannt:
Dr.-Ing. Reimer Emeis, 8553 Ebermannstadt - -
ebene Kontaktfläche geschaffen, welche eine geringe Rauhigkeit aufweist, wodurch ein guter Strom- und
Wärmeübergang gewährleistet wird.
Zweckmäßig wird zwischen Molybdänscheibe 3 und Kapselboden 2 eine Silberfolie 6 eingelegt,
welche beispielsweise 100 bis 200 μ dick sein kann und welche vorteilhaft eine gemusterte Oberfläche
aufweist. Beispielsweise kann durch Walzen ein Waffelmuster, ähnlich der Rändelung von Rändelschrauben,
eingeprägt werden. Die Silberfolie kann auch vollkommen eben ausgewalzt, danach ausgeglüht
und anschließend z. B. mit Hilfe von Salpetersäure geätzt sein. Hierdurch ergibt sich ein feines Ätzmuster
auf der Oberfläche, welches ebenfalls besonders gut geeignet ist, den Strom- und Wärmeübergang
zu gewährleisten.
Vorzugsweise werden die Druckkontaktflächen so ausgebildet, daß mindestens eine dieser Flächen
gleichmäßig aufgerauht ist, derart, daß ihre Rauhtiefe einen Wert zwischen 0,5 und 50 μ hat, und daß jede
der beiden Kontaktflächen in so hohem Grad eben ist, daß die beiderseitigen Abweichungen der gemittelten
Fläche von einer geometrischen Ebene nicht größer sind als die Rauhtiefe, ζ. Β. gemäß der
österreichischen Patentschrift 231 567.
Auf die Oberfläche der Kontaktelektrode 5, welche beispielsweise aus einem Gold-Halbleiter-Eutektikum,
z. B. einem Gold-Silizium-Eutektikum, bestehen kann, ist ein stempeiförmiges Teil aufgesetzt,
welches aus einem Kupferbolzen 7 und einem Molybdänplättchen 8 zusammengesetzt ist. Die Molyb-
809 560/394
dänplatte 8 kann ζ. B. 2 bis 3 mm dick sein und an den Kupferbolzen 7 hart angelötet sein. Vorteilhaft
sind die Kontaktflächen, mit denen die Molybdänplatte 8 und die Kontaktelektrode 5 einander berühren,
ebenfalls plangeläppt, wodurch die geforderte Ebenheit und Rauhigkeit erzielt werden kann.
Über das Ganze ist ein glockenförmiges Gehäuseteil gestülpt, welches aus verschiedenen Einzelteilen
zusammengesetzt ist. Der Kern besteht aus einem im wesentlichen zylindrischen Keramikteil 9, an welches
ein unteres Metallteil 10 und ein oberes Metallteil 11 angelötet sind. Das Keramikteil kann an den betreffenden
Stellen vor dem Anlöten in bekannter Weise metallisiert sein. Das Metallteil 11 ist an ein
weiteres Metallteil 12 mit einem H-förmigen Querschnitt hart angelötet. Beispielsweise kann das
Metallteil 12 aus Kupfer, das Metallteil 11 aus einer Eisen-Nickel-Kobalt-Legierung und das Metallteil 10
ebenfalls aus einer Eisen-Nickel-Kobalt-Legierung bestehen. Das Keramikteil 9 besteht vorzugsweise aus
gesintertem Aluminiumoxyd, welches eine genügende Druck- und Zugfestigkeit aufweist, so daß der Druck
der Druckkontaktverbindung abgestützt werden kann.
Auf den Kupferbolzen 7 ist eine Unterlegscheibe 13 z.B. aus Eisen aufgeschoben, sowie drei Tellerfedern
14,15 und 16. In das innen an einer Stelle abgesetzte Keramikteil 9 ist dort ein Ring 17 aus einem
duktilen Material, z. B. Silber oder Eisen, eingelegt, gegen den die Feder 16 drückt.
In die obere Öffnung des H-förmigen Teils 12 ist ein Kabel 18 eingeschoben und durch Anquetschung
mit dem Teil 12 verbunden. Auch mit dem Teil 7 wird das Teil 12 nach dem Zusammenbau durch Anquetschung
von der Seite her verbunden.
Mit dem Kapselboden 2 wird das Metallteil 10 durch Anbördelung verbunden, indem ein Randsteg
2 α über den Fußteil des Metallteils 10 gebogen wird. Das Metallteil 10 kann mit der Kapsel 2 auch
durch Schweißung oder Hartlötung verbunden werden.
Das gesamte, in ein Gehäuse eingeschlossene Halbleiter-Bauelement weist vorzugsweise einen
rotationssymmetrischen Aufbau auf, wodurch der Zusammenbau ebenfalls wesentlich erleichtert wird.
Claims (4)
1. Halbleiteranordnung mit einem in ein Gehäuse eingeschlossenen, aus einem scheibenförmigen,
im wesentlichen einkristallinen Halbleiterkörper und einer dessen eine Flachseite
bedeckenden und mit diesem stoffschlüssig verbundenen, in ihrem thermischen Ausdehnungskoeffizienten
dem Halbleiterkörper angepaßten metallischen Trägerplatte bestehenden Halbleiterelement,
wobei das Halbleiterelement mit einer auf dessen anderer Flachseite befindlichen
Metallscheibe zwischen einem Kühlkörper und einem weiteren stromführenden Metallkörper mit
einem Flächendruck von 100 bis 500 kg/cm2 mittels eines außerhalb des Stromwegs liegenden
Federteils gleitfähig eingespannt ist, nach Patentanmeldung S 74774 VIII c/21 g (deutsche
Auslegeschrift 1 263 190), dadurch gekennzeichnet, daß ein die Metallscheibe
(8) andrückendes Halteteil (9) als Teil der Gehäusewand ausgebildet ist.
2. Halbleiteranordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das als Halteteil (9)
ausgebildete Teil der Gehäusewand innen an einer Stelle abgesetzt ist.
3. Halbleiteranordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteteil
(9) aus zug- und druckfestem keramischem Material besteht.
4. Halbleiteranordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteteil (9) aus
gesintertem Aluminiumoxyd besteht.
In Betracht gezogene Druckschriften:
USA.-Patentschrift Nr. 2 712 619.
USA.-Patentschrift Nr. 2 712 619.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
809 560/394 6.68 © Bundesdruckerei Berlin
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19631270695 DE1270695C2 (de) | 1963-06-12 | 1963-06-12 | Halbleiteranordnung mit einem in ein gehaeuse eingeschlossenen halbleiterelement |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19631270695 DE1270695C2 (de) | 1963-06-12 | 1963-06-12 | Halbleiteranordnung mit einem in ein gehaeuse eingeschlossenen halbleiterelement |
| DES0085642 | 1963-06-12 |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE1270695B true DE1270695B (de) | 1968-06-20 |
| DE1270695C2 DE1270695C2 (de) | 1976-12-30 |
Family
ID=25751318
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19631270695 Expired DE1270695C2 (de) | 1963-06-12 | 1963-06-12 | Halbleiteranordnung mit einem in ein gehaeuse eingeschlossenen halbleiterelement |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE1270695C2 (de) |
Citations (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US2712619A (en) * | 1954-06-17 | 1955-07-05 | Westinghouse Air Brake Co | Dry disk rectifier assemblies |
-
1963
- 1963-06-12 DE DE19631270695 patent/DE1270695C2/de not_active Expired
Patent Citations (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US2712619A (en) * | 1954-06-17 | 1955-07-05 | Westinghouse Air Brake Co | Dry disk rectifier assemblies |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE1270695C2 (de) | 1976-12-30 |
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| E77 | Valid patent as to the heymanns-index 1977 |