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Fallschirm Die Erfindung betrifft eine weitere Ausbildung des Fallschirms
nach dem Hauptpatent 1239 572.
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Das Hauptpatent schützt einen Fallschirm mit einer Hauptfallschirmkappe
und einer das öffnen des Fallschirms erleichternden Luftablenkeinrichtung, die zwischen
dem Scheitel der Hauptfallschirmkappe und der an den Fangleinen hängenden Last angeordnet
ist, wobei erfindungsgemäß die Anordnung so getroffen ist, daß während des öffnungsbeginns
der Hauptfallschirmkappe etwa in Höhe der Ebene des Basisrandes der Hauptfallschirmkappe
als Luftablenkeinrichtung ein Innenschirm angeordnet ist.
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Mit dem Fallschirm nach dem Hauptpatent wird die Aufgabe gelöst, einen
Fallschirm mit einer Luftablenkeinrichtung auszustatten, bei der die erreichte Verkürzung
der Öffnungszeit nicht von einem entsprechenden Ansteigen des Öffnungsstoßes begleitet
ist. Dabei soll die Ablenkvorrichtung ohne starre Teile auskommen und im Aufbau
einfach und betriebssicher sein.
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung des Fall= schirms nach dem
Hauptpatent liegt darin, daß die Fallschirmkappe Durchbrechungen besitzt.
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Gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist
die Fallschirmkappe eine Bänderkappe.
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Gemäß einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist
die Fallschirmkappe eine Ringspaltkappe.
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Diese an sich bekannten Fallschirmarten entwickeln bekanntlich beim
öffnen einen verhältnismäßig geringen Stoß, so daß man sie im Gegensatz zu den keine
Durchbrechungen aufweisenden Fallschirmkappen auch bei Geschwindigkeiten über 650
km in der Stunde verwenden kann. Die zahlreichen Durchbrechungen bewirkten aber
andererseits bisher, daß die betreffenden Fallschirme sich zwar mit verhältnismäßig
geringem Stoß, dafür aber auch langsamer öffneten und somit nicht für Absprünge
aus geringer Höhe verwendet werden konnten.
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Die erfindungsgemäße Ausgestaltung beseitigt diesen Nachteil und ermöglicht
nunmehr die Anwendung von Bänderkappen, Ringsegelkappen und Ringspaltkappen auch
für Absprünge aus niedriger Höhe. Der auf diese Weise erreichten Beschleunigung
des Öffnungsvorganges steht keine entsprechende Erhöhung des Öffnungsstoßes gegenüber.
Die Erfindung ermöglicht also das Abspringen sowohl bei hohen Geschwindigkeiten
als auch aus niedriger Höhe.
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Es folgt die Beschreibung von Ausführungsbeispielen der Erfindung
an Hand von Zeichnungen. F i g. 1 ist eine schaubildliche Ansicht eines Leitflächenfallschirms
in einem Innenschirm; F i g. 2 ist ein schematisch dargestellter Schnitt durch einen
Fallschirm, dessen Hauptfallschirmkappe teilweise entfaltet ist; F i g. 3 ist ein
der F i g. 2 ähnliches Schnittbild, wobei die Hauptfallschirmkappe in voll entfalteter
Stellung gezeigt wird; F i g. 4 zeigt eine schaubildliche Ansicht eines Fallschirms
mit Bänderkappe und F i g. 5 eine schaubildliche Ansicht eines Fallschirms mit kingspaltkappe.
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An Hand der F i g. 1 bis 3 wird nun zunächst der in dem Hauptpatent
offenbarte Innenschirm beschrieben.
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Der dargestellte Fallschirm ist ein Leitflächenschirm mit einer Hauptfallschirnikappe,
die einen Basisrand 4 hat und deren Scheitel 6 eine Öffnung g aufweist. Die Hauptfallschirmkappe
am Basisrand kann in Abständen nach unten weisende Lufttaschen haben, die zwischen
den Fangleinen 12 befestigt sind und nach unten geneigte Leitflächen 14 bilden,
die mit Luftauslaßöffnungen 16 versehen sind.
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Die unteren Enden der Fangleinen 12 sind an einer oder mehreren Stellen
mit den Enden der Traggurte des Gurtzeuges verbunden. Die oberen Abschnitte der
Fangleinen 12 erstrecken sich über die Hauptfallschirmkappe
und
kreuzen die Scheitelöffnung B.
Ein Innenschirm 20 ist mit dem Scheitel
der Hauptfallschirmkappe 2 über eine Verbindungsleine verbunden.
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Nahe der Ebene des Basisrandes 4 der Hauptfallschirmkappe ist ein
Innenschirm 22 angeordnet, der Luft radial zum Basisrand der Hauptfallschirmkappe
ablenkt. Der Innenschirm 22 hat Fangleinen 24, die über eine Ankerleine 26 mit dem
Punkt 18 verbunden sind, an dem die Fangleinen 12 der Hauptfallschirmkappe 2 mit
der zu tragenden Last verbunden sind. Der Scheitel des Innenschirms 22 ist mit dem
Scheitel 6 der Hauptfallschirmkappe durch eine Stehleine 28 verbunden. Die Stellung
des Innenschirms kann durch Änderung der Länge der Ankerleine 26 leicht in bezug
auf den Basisrand 4 der Hauptfallschirmkappe eingestellt werden.
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Versuche haben gezeigt, daß die wirksamste Verkürzung der Öffnungszeit
bei minimaler Erhöhung des Öffnungsstoßes erhalten wird, wenn der Durchmesser des
Innenschirms 22 etwa ein Achtel des Durchmessers der Hauptfallschirmkappe beträgt.
Der Innenschirm kann jedoch auch einen Durchmesser von 10 bis 20 % des Durchmessers
der Hauptfallschirmkappe haben.
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Will man eine größtmögliche Beschleunigung der Öffnung, verbunden
mit einer minimalen Stoßkrafterhöhung, erzielen, dann soll eine Hauptfallschirmkappe
von 9 mm Durchmesser, ausgerüstet mit einem entsprechenden Innenschirm, in der ersten
Phase der Fallschirmöffnung eine Form annehmen, wie sie etwa in F i g. 2 dargestellt
ist. Der Durchmesser, auf dem der Basisrand der Hauptfallschirmkappe geöffnet wird,
beträgt dann beispielsweise kurzzeitig etwa 1,5 m. Zu dieser Zeit tritt dann ohne
Innenschirm an der Hauptfallschirmkappe die übliche Venturiwirkung auf, die die
Entfaltung verzögert.
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Bei Fallschirmen mit Bänderkappen und Ringspaltkappen, die zwischen
dem Scheitel und dem Basisrand viele Durchbrechungen aufweisen, ist die Venturiwirkung
noch verstärkt und der radial gerichtete Druck der Luft innerhalb der Kappe verringert,
so daß sich die Kappe an sich noch langsamer zu öffnen trachtet. Auch bei diesenArten
von Fallschirmkappen wirkt sich nun der in dem Hauptpatent beschriebene Innenschirm
vorteilhaft aus.
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Weist die Hauptfallschirmkappe Leitflächen 10
(F i g. 1) auf,
dann ist die Verzögerung besonders ausgeprägt. Der in der geschilderten Weise dicht
am Basisrand der Hauptfallschirmkappe angeordnete Innenschirm 22 nimmt einen großen
Teil der Einströmfläche des Fallschirms ein und lenkt die einströmende Luft von
der Mitte der Hauptfallschirmkappe radial nach außen in die Richtung des Basisrandes
4. Die vom Innenschirm nach außen abgelenkte Luft vermindert den Venturieffekt durch
die Bildung eines Staupunktes im Luftstrom und durch die Reaktionskraft der abgelenkten
Luft gegen die innere Wand der Hauptfallschirmkappe. Beide Effekte bewirken eine
beschleunigte radiale Bewegung des vorderen Teiles der Hauptfallschirmkappe, so
daß die Einlaßfläche schnell vergrößert und damit eine schnelle und vollständige
Füllung der HauptfalI-schirmkappe herbeigeführt wird.
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Wenn die Hauptfallschirmkappe sich ihrer vollständigen Entfaltung
nähert, verringert sich die Geschwindigkeit des in den vorderen Teil der Hauptfallschirmkappe
einströmenden Luftstroms. Dies hat zur Folge, daß der Innenschirm zusammenfällt
und keinen weiteren Einfluß auf die letzte Phase der Fallschirmentfaltung hat. Dieser
Umstand ist besonders wichtig, da sich erfahrungsgemäß der sogenannte Öffnungs-
oder Entfaltungsstoß in der zweiten Phase der Entfaltung entwickelt. Da der Innenschirm
zu diesem Zeitpunkt unwirksam ist, also praktisch nicht mehr existiert, wird die
zweite Phase der Schirmentfaltung nicht beeinflußt, und das scheinbar paradoxe Verhalten
eines Schirms mit verringerter Öffnungszeit ohne wesentliche Erhöhung der Stoßkraft
erklärt sich durch diese zeitliche Reihenfolge der Vorgänge.
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Weitere Einzelheiten über den Öffnungsvorgang und seine Beeinflussung
durch unterschiedliche Anordnung des Innenschirms in bezug auf den Basisrand der
HauptfalIschirmkappe sind in dem Hauptpatent dargelegt und bedürfen hier keiner
Wiederholung.
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Die F i g. 4 veranschaulicht einen Fallschirm mit einer Bänderkappe.
Die einzelnen Gewebebänder sind mit 40 bezeichnet und haben zwischen sich eine Vielzahl
von Durchbrechungen 42, die sich zwischen dem Scheitel 44 und dem Basisrand 46 erstrecken
und die Luft hindurchströmen lassen. Eine an dem Fallschirm hängende Last wird am
Ring 48 befestigt. Zwischen der Last und dem Scheitel 44 ist der Innenschirm 22'
angeordnet. Er befindet sich zwischen der Ankerleine 26' und der Stehleine 28'.
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Die F i g. 5 veranschaulicht einen Fallschirm mit einer Ringspaltkappe.
Bei 50 sieht man sich über den Umfang der Fallschirmkappe erstreckende Abschnitte,
die durch sich in Umfangsrichtung erstreckende Schlitze 52 voneinander getrennt
sind. Der Innenschirm hat hier das Bezugszeichen 22" und befindet sich zwischen
einer Stehleine 28" und einer Ankerleine 26". Seine Fangleinen sind mit 24" bezeichnet.