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Reihenschelle Die Erfindung bezieht sich auf eine Reihenschelle, vorzugsweise
aus Kunststoff, zum Befestigen von elektrischen Leitungen und/oder Rohren an einer
Halteschiene, wobei die Reihenschelle aus einem einstückig gestalteten Haltekörper
mit einem Halsstück und einem Fuß besteht, dessen Breite kleiner und dessen Länge
größer als die Breite des Schlitzes der Halteschiene ist und dessen Form so gewählt
ist, daß er durch Drehen der Reihenschelle um vorzugsweise etwa 90° in die geschlitzte
Halteschiene einrenkbar ist.
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Bekannt ist eine Schelle der vorstehenden Art, bei der sich der Schellenfuß
bajonettartig von oben her in die Halteschiene einsetzen und durch Drehung um etwa
90° in dieser gegen Bewegungen senkrecht zu ihrer Längsachse sichern läßt (französische
Patentschrift 801 953). Um mit der bekannten Schelle Leitungen und/oder Rohre an
Kabelschienen befestigen zu können, bedarf es besonderer Endstücke, zwischen denen
jeweils mindestens zwei Schellen festklemmbar und in ihrer Lage justierbar sind.
Das Arbeiten mit den genannten Endstücken ist insbesondere dann mühsam, wenn nacheinander
mehrere Leitungen nebeneinander montiert werden sollen. Jedesmal nämlich, wenn eine
weitere Leitung befestigt wird, muß das eine der beiden Endstücke gelöst werden,
und es läßt sich nicht verhindern, daß sich zwangläufig sämtliche bereits montierten
Leitungen lockern.
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Bekannt sind außerdem Schellen, die ohne zusätzliche Endstücke festklemmbar
sind. Diese Schellen bestehen jedoch sämtlich aus mehreren Teilen, und zwar mindestens
aus einem Schellenfuß und einem mit diesem regelmäßig durch eine Schraube verbindbaren
Haltekörper. Die Schraube kann hierbei ein Teil mit dem Schellenfuß bilden (deutsches
Gebrauchsmuster 1916 374) oder aber von diesem unabhängig sein (deutsche
Auslegeschrift 1018 950). Es liegt auf der Hand, daß der mehrteilige Aufbau
der bekannten Schellen nicht zuletzt im Hinblick auf die Gewindeverbindung mit vergleichsweise
hohen Herstellungskosten verbunden ist und darüber hinaus immer die Gefahr besteht,
daß Einzelteile verlorengehen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die bekannten, an jedem
beliebigen Ort einer Halteschiene einführbaren einstückigen Reihenschellen derart
zu verbessern, daß sie ohne zusätzliche Einsparurteile auf der Scheibe befestigt
werden können. Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß bei einer Reihenschelle der
eingangs beschriebenen Art der Fuß Nocken- oder Keilflächen zur Sicherung der Einrenkung
aufweist und der Haltekörper mit an sich bekannten, im wesentlichen konzentrisch
zur Drehachse verlaufenden, doppelkegelförmig ausgebildeten Anlageflächen für die
Leitungen und/oder Rohre versehen ist.
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Die Reihenschelle nach der Erfindung bietet zunächst den großen Vorteil,
daß sie aus einem Stück besteht. Ein Zusammenbau im Haus des Herstellers und/oder
vor der Montage ist folglich nicht erforderlich. Auch das Befestigen an der Halteschiene
wird erheblich erleichtert, da langwierige Schraubvorgänge entfallen, weil eine
Drehung der Schelle um etwa 90° zur Arretierung genügt. Die Installationsvorgänge
lassen sich so gegenüber den Verhältnissen bei Verwendung der bekannten Schellen
erheblich verkürzen. Die Einstückigkeit macht es darüber hinaus möglich, die Schelle
aus Kunststoff in einem Arbeitsgang fertig zu spritzen.
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Es soll in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt bleiben, daß die Sicherung
einer Einrenkung durch Keilwirkung als solche aus der Fachliteratur (Richter und
Voß, »Bauelemente der Feinmechanik«, Verlag Technik, Berlin, 1957, S. 160 bis 162)
bekannt ist. Der Gedanke jedoch, eine einstückige Schelle durch Anwendung einer
derartigen Maßnahme festklemmbar zu machen, wird durch den Stand der Technik weder
vorweggenommen, noch nahegelegt.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Reihenschelle
verjüngen sich die Zwischenräume zwischen der Unterseite des Haltekörpers und der
Oberseite des Schellenfußes in tangentialer Richtung auf einen Wert, der kleiner
ist als die Dicke der Halteschienenschenkel. Hier erfolgt somit ein Festklemmen
der Schienenschenkel zwischen dem Fuß und dem Haltekörper der Schelle. Eine derartige
Lösung hat nicht nur den Vorteil, daß die Höhe des Fußes von der lichten Höhe der
Halteschiene unabhängig ist, sondern daß das Verhältnis der Dickentoleranz der Schienenschenkel
zum Grad
der Verjüngung des Klemmspaltes klein und somit günstig
ist.
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Bei einer weiteren Reihenschelle nach der Erfindung steigt die Länge
des Schellenfußes in radialer Richtung bis zu einem Wert an, der größer ist als
die lichte Breite der Halteschiene. Hier erfolgt also eine Klemmung zwischen den
Stirnflächen der Schmalseiten des Schellenfußes und den Seitenwänden der Halteschiene.
Schließlich kann man die Reihenschelle auch so gestalten, daß die Höhe des Schellenfußes
in tangentialer Richtung bis zu einem Wert ansteigt, der größer ist als die lichte
Höhe der Halteschiene. In diesem Fall findet die Klemmung zwischen dem Halteschienenboden
und den Innenseiten der Halteschienenschenkel statt. Bei dieser Lösung empfiehlt
es sich, den rechteckigen Schellenfuß an seiner Unterseite mit einer quer zur Längsachse
des Rechtecks verlaufenden Ausnehmung zu versehen, um eine Anbringung der Schelle
auch an den Stellen zu ermöglichen, an denen die Schiene durch Schrauben mit dem
Untergrund verbunden ist.
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Stets ist es vorteilhaft, wenn der Schellenkörper mit mindestens einer
seine Drehbewegung begrenzenden Anschlagfläche versehen ist, die entweder im Spalt
zwischen Schellenfuß und Haltekörper oder aber am Schellenfuß angeordnet sein kann.
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Will man beim Festklemmen der Schelle an der Halteschiene eine erhöhte
Anpressung des Haltekörpers an das zu verlegende Kabel oder Rohr erzielen, so empfiehlt
es sich, den Haltekörper als Exzenter auszubilden, wobei es sich versteht, daß
-die Exzentrizität nur verhältnismäßig klein sein darf.
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Bei einer weiteren Schellenausführung ist das Oberteil des Haltekörpers
mit zwei sich gegenüberliegenden, in Längsrichtung des Schellenfußes weisenden Abflachungen
versehen, deren Abstand voneinander im wesentlichen dem kleinsten Durchmesser des
Haltekörpers entspricht. Die Abflachungen gestatten es, Kabel ohne Lösen der Schelle
von der Schiene zu entfernen. Die Verwendung derartiger abgeflachter Haltekörperoberteile
ist bekannt (deutsche Auslegeschrift 1018 950), die Ausnutzung dieses bekannten
Prinzips bei Schellen der erfindungsgemäßen Art erweist sich jedoch als besonders
vorteilhaft, weil das Lösen der Schelle zwecks Drehung und die Drehbewegung selbst
gleichzeitig durchführbar sind.
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Um das Festziehen der Schelle in der Halteschiene zu erleichtern,
ist bei einer bevorzugten Schellenausführung nach der Erfindung im Kopf des Haltekörpers
der Schelle ebenfalls in an sich bekannter Weise eine unrunde Ausnehmung zum Ansetzen
eines Werkzeugs angeordnet. An diese Ausnehmung schließt sich vorteilhafterweise
eine mit oder ohne Gewinde ausgestattete zylindrische Bohrung zum Eindrehen einer
Gewinde- oder Holzschraube an. Hierdurch wird die Möglichkeit geschaffen, oberhalb
eines bereits verlegten Kabelregisters eine weitere Halteschiene anzubringen.
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Weitere Einzelheiten und Merkmale der Erfindung i ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung beispielhafter, in der Zeichnung dargestellter Ausführungen
der Erfindung. Es zeigt F i g. 1 die perspektivische Ansicht einer ersten Reihenschelle
nach der Erfindung, F i g. 2 teilweise im Schnitt die Seitenansicht zweier nebeneinander
in einer Halteschiene angeordneter Reihenschellen gemäß F i g. 1, F i g. 3 teilweise
im Schnitt die Ansicht der Schellen gemäß F i g. 2, in Richtung des Pfeiles A in
F i g. 2 betrachtet, F i g. 4 einen Schnitt durch den Fuß der Schellen gemäß F i
g. 1 bis 3, der unmittelbar unterhalb der Unterseite des Haltekörpers der Schellen
verläuft, F i g. 5 die perspektivische Ansicht einer weiteren Schelle, F i g. 6
einen der F i g. 4 entsprechenden Schnitt durch die Schelle gemäß F i g. 5, F i
g. 7. die perspektivische Ansicht einer dritten Schelle, F i g. 8 eine der F i g.
2 entsprechende Teilansicht der Schelle gemäß F i g. 7, F i g. 9 eine der Fig. 3
entsprechende Ansicht der Schelle gemäß F i g. 7, F i g. 10 einen im wesentlichen
der F i g. 4 entsprechenden Schnitt durch die Schelle gemäß Fig.7, F i g. 11 die
Seitenansicht einer Schelle mit einem als Exzenter ausgebildeten Haltekörper.
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In den F i g. 1 bis 4 sind mit 21 die Haltekörper und mit 22
die Füße der Schellen bezeichnet. Die Haltekörper 21 haben im wesentlichen die Form
zweier längs ihrer kleineren Kreisflächen ineinander übergehender Kegelstümpfe 23,
24. Zwischen dem im wesentlichen rechteckigen Fuß 22 und dem Haltekörper 21 befinden
sich zwei Schlitze, die von schrägen Keilflächen 25, 26 und der Unterseite 27 des
Haltekörpers 21 begrenzt werden. Zur Verbindung des unter die Schenkel 28, 29 der
Halteschiene 30 greifenden Fußteiles mit dem Haltekörper 21 dient ein Halsstück
31, das mit seitlichen Anschlagflächen 32, 33 versehen ist, die ein Drehen der Schelle
um mehr als etwa 90° verhindern.
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Zwischen den Haltekörpern 21 ist ein Rohr oder Kabel 34 befestigt.
Um das Befestigen zu erleichtern, weist das Oberteil des Haltekörpers 21 eine Ausnehmung
35 auf, in die ein nicht dargestellter Schraubenzieher eingeführt werden kann. An
diese Ausnehmung 35 schließt sich nach unten eine Bohrung 36 an, in die sich eine
Holzschraube einschrauben läßt, falls oberhalb der Halteschiene 30 eine weitere
Halteschiene befestigt werden soll.
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Man arretiert die Reihenschelle in der Halteschiene 30, indem man
sie aus einer Stellung, in der die Längsachse des Schellenfußes 22 mit der Längsachse
der Halteschiene 30 fluchtet, um 90° in die in F i g. 4 angedeutete Lage
dreht. Hierbei legen sich die Flächen 25, 26 bzw. 27 unter vom Grad der Verjüngung
der Schlitze 23, 24 abhängenden Druck gegen die Ober- und Unterseite der Schenkel
28, 29 der Halteschiene 30 an. Es versteht sich, daß die Verjüngung in vernünftigen
Grenzen bleiben muß, um eine satte und feste Anlage zu erhalten. Steigungswinkel
in der Größenordnung von 2 bis 4° bringen bei Schellen aus einem geeigneten Kunststoff
gute Ergebnisse. Bei der in den F i g. 5 und 6 gezeigten Schelle, deren Haltekörper
37 am Umfang mit Rillen 38 versehen ist, erfolgt die Klemmung zwischen den schmalen
Stirnseiten 39, 40 des Schellenfußes 41 und den inneren Seitenwänden 42, 43 der
Halteschiene 30. Auch bei dieser Ausführungsform sind Anschlagflächen 32, 33 vorgesehen,
die ein Durchdrehen der Schelle in der Halteschiene 30 verhindern.
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Eine weitere Möglichkeit zum Festklemmen der Schelle an der Halteschiene
30 ist in den F i g. 7 bis 10 offenbart. Hier weist die Schelle einen Schellenfuß
44
auf, dessen Höhe in tangentialer Richtung einseitig zunimmt. Ein derartiger Schellenfuß
44 läßt sich mit seinen über das zylindrische Halsstück 45 hinausragenden Vorsprüngen
46, 47 zwischen den Innenseiten der Schenkel 28, 29 und dem Boden 48 der Halteschiene
30 festklemmen.
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Bei dieser dritten Schellenart befinden sich die eine Sicherung gegen
zu weites Drehen der Schelle bewirkenden Anschlagflächen 49, 50 nicht am Halsstück
51, sondern an den Stirnflächen des Schellenfußes 44. Letzterer ist außerdem mit
einer Ausnehmung 52 versehen, die hinreichenden Platz für den Kopf einer in F i
g. 9 gestrichelt angedeuteten Befestigungsschraube 53 bietet.
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Die zuletzt beschriebene Schelle weist am Oberteil des Haltekörpers
54 zwei parallele Abflachungen 55 und 56 auf, deren Abstand voneinander dem kleinsten
Durchmesser des Haltekörpers 54 entspricht. Diese Abflachungen gestatten es, z.
B. aus einer Reihe nebeneinander angeordneter Kabel jeweils ein oder mehrere Kabel
zu entnehmen, indem man die Schellen in eine Lage dreht, in der das Kabel zwischen
zwei sich gegenüberliegenden Abflachungen benachbarter Schellen herausziehbar ist.
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F i g. 11 zeigt schließlich eine Schelle, welche der in F i g. 1 dargestellten
Schelle weitgehend ähnelt, bei der der Haltekörper 57 jedoch als Exzenter ausgebildet
ist, dessen Mittelachse 58 versetzt zur Mittelachse 59 des Schellenfußes 60 verläuft.