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Armprothese Die Erfindung betrifft eine Armprothese mit einem Schultergelenk
sowie einem Ellbogengelenk.
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Armprothesen besitzen in der Regel nur ein Gelenk. Lediglich in wenigen
Fällen sind Armprothesen auch mit einem zweiten Gelenk ausgerüstet. Allerdings sind
derartige Armprothesen sehr kompliziert und teuer. Der Grund hierfür liegt vor allem
darin, daß die Gelenke der bekannten Armprothesen mit zwei Gelenken von unterschiedlichen
Gelenkmechanismen gebildet werden, die nicht gegeneinander austauschbar sind.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Armprothese mit zwei
Gelenken zu schaffen, die einfacher und billiger als die bekannten Prothesen ist.
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Erfindungsgemäß ist hierzu eine Armprothese vorgesehen, deren Schultergelenk
und Ellbogengelenk gleich und gegeneinander austauschbar ausgebildet sind. Durch
diese Ausbildung wird den bekannten Armprothesen gegenüber eine ganz erhebliche
Vereinfachung und Verbilligung erzielt, die nicht zuletzt dem Träger der Prothese
zugute kommt.
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Hinsichtlich der Ausbildung der neuen Armprothese ist erfindungsgemäß
weiterhin vorgesehen, daß jedes Gelenk einen in das untere Ende des Oberarmteils
bzw. des Schulterprothesenteils einsetzbaren Stopfen und ein gegenüber diesem Stopfen
um die Längsachse des Oberarmteils bzw. Schulterprothesenteils drehbares Futter
besitzt, daß das Futter einen senkrecht zu seiner Drehachse angeordneten und diese
schneidenden Gelenkbolzen aufweist, an den gabelförmige obere Enden des zugeordneten
Armteils angelenkt sind, und daß zwischen dem Futter sowie den gabelförmigen Enden
einerseits sowie dem Futter und dem Stopfen andererseits Einrichtungen zum Festlegen
des Schwenk- bzw.
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Drehwinkels oder zum Hemmen der Schwenk- bzw.
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Drehbewegung an den genannten Stellen angeordnet sind.
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Armprothese gemäß der
Erfindung besteht darin, daß die Einrichtungen zum Hemmen der Schwenk- bzw. Drehbewegung
des Futters gegenüber dem Stopfen und der gabelförmigen Enden des Armteils gegenüber
dem Futter als Reibscheiben, z. B. aus Kork, ausgebildet sind und daß die Reibung
mittels an dem Gelenkbolzen und an einem in dem Stopfen drehbar gelagerten, im Futter
eingelassenen Rohrstück axial angreifender Spannschrauben einstellbar ist.
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Ein weiteres erfindungsgemäßes Merkmal der neuen Armprothese besteht
darin, daß zum Festlegen des Schwenk- und/oder Drehwinkels des Futters gegenüber
dem Stopfen und/oder den gabel-
förmigen Enden des betreffenden Armteils gegenüber
dem Stopfen zwischen diesen Teilen flache Sperrtriebe angeordnet sind, die mittels
nach außen ragender Hebel bedienbar sind.
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Als vorteilhafte Ausführung des Futters der Gelenke der neuen Armprothese
ist gemäß der Erfindung schließlich vorgesehen, daß das äußere Ende des Futters
etwa halbkreisförmige Gestalt aufweist.
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Das Ellbogengelenk der neuen Armprothese ermöglicht sowohl eine Schwenkbewegung
zum Abwinkeln als auch eine axiale Drehung zur seitlichen Bewegung des Unterarmes.
Andererseits bietet das Schultergelenk der neuen Prothese die Möglichkeit, daß der
Oberarm eine Schwenkbewegung zur Weg-und Heranführung sowie eine Axialdrehung zur
Vor-, Rück- und Hochbewegung ausführt. Dabei können die Schwenkbewegungen und Axialdrehungen
durch eine Vorrichtung gesperrt werden, die entweder von der gesunden Hand oder
durch Körperbewegungen, die über eine harnischartige Bandage übertragen werden,
oder durch die Kombination beider betätigbar ist.
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In der Zeichnung sind Armprothesen gemäß der Erfindung beispielsweise
veranschaulicht, und zwar zeigt F i g. 1 eine Seitenansicht einer Armprothese mit
Schulter- und Ellbogengelenk; Fig. 2 bis 7 zeigen Seitenansichten verschiedener
Schultergelenke und
F i g. 2 A bis 7 A Seitenansichten verschiedener
Ellbogengelenke, die den Schultergelenken gemäß den Fig. 2 bis 7 entsprechen.
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Die Armprothese gemäß F i g. 1 besitzt einen hohl ausgebildeten Unterarm
1, der zu seinem unteren Ende 1 A konisch auslaufend geformt ist. Er kann aus einem
geeigneten leichten Werkstoff, z. B. aus einem mittels geeignetem Kunststoff verstärkten
und versteiften Gewebe, gebildet sein. An dem Unterarm 1 sind einander gegenüberliegende,
von ihm aus nach oben ragende SeitenplatteniB aus Stahl angebracht.
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Der Oberarm 2 der in F i g. 1 dargestellten Armprothese ist rohrförmig
ausgebildet und besteht aus einem ähnlichen Werkstoff wie der Unterarm 1. Das untere
Ende des Oberarmes 2 wird durch einen kreisrunden Stopfen 2 A aus einem Polyamid
oder einem anderen geeigneten Kunststoff verschlossen, der mittels Klebstoff am
Oberarm 2 befestigt ist.
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In einem axialen Loch 2 B des Stopfens 2 A ist ein sich nach unten
erstreckender glatter Teil eines Rohrstückes 2 C aus Aluminium oder einer Aluminium-Magnesium-Legierung,
die unter dem Handelsnamen »Duralumin« bekannt ist, eingefaßt. Das Rohrstück 2 C
besitzt ein axiales Innengewinde 2 D und einen Flansch 2 E, mit dem es auf der Innenseite
des Stopfens 2 A aufliegt. Der vorstehende Teil des Rohrstückes 2C ist in ein Futter
2 F eingefaßt, das vorzugsweise aus Polyamid besteht und eine obere flache, konzentrisch
zum Stopfen 2 A angeordnete Oberfläche 2 G und ein gewölbtes unteres Ende 2H aufweist.
Zwischen dem Stopfen 2 A und der Ob erfläche 2G des Futters 2F befindet sich ein
dünnes Reibungsglied 3, das aus Kork bestehen kann.
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In die Innenbohrung 2 D des Rohrstückes 2 C ist eine Linsenkopfschraube
aus Metall eingeschraubt, das demjenigen des Rohrstückes 2 C gleich oder ähnlich
ist. Der Kopf dieser Schraube 3 A kann in einer Ausnehmung 3 B am Ende des Futters
2 F aufgenommen sein, so daß die Wölbung des Schraubenkopfes mit derjenigen des
gewölbten Endes 2 H des Futters 2 F übereinstimmt.
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In dem Futter 2 F ist eine Querbohrung 3 C vorgesehen, die an ihren
Enden je eine Erweiterung 3 D aufweist, welche zur Aufnahme von Reibsehrauben 3E
dienen. Die Erweiterungen 3 D befinden sich an einander gegenüberliegenden Abflachungen
des Futters 2 F. An diesen Abflachungen liegen die Seitenplatten 1B des Unterarmes
1 an. Sie sind mit dem Futter 2 F durch einen Linsenkopfstift 3 F drehbar verbunden,
der durch Löcher 3 G in den Seitenplatten 1 B sowie die- Durchgangsbohrung 3 C und
damit fluchtende Löcher 3 H des Rohrstückes 2 C ragt. Der Stift 3 F besitzt ein
Schraubgewinde zur Aufnahme einer Mutter 4, die seinem Kopf entspricht und einen
Schlitz 4 A für einen Schraubenzieher hat. Zur Verbindung mit dem Stift 3 F ist
die Mutter 4 noch mit einem Ansatzstück 4 B versehen, welches Innengewinde aufweist.
Das Ende der Seitenplatte 1 B, das an dem Kopf des Stiftes 3 F angreift, besitzt
eine nach außen abgebogene Lippe 4 C, die an einer am Umfang des Stiftkopfes befindlichen
abgefasten Fläche 4 D anliegt, so daß der Stift 3 F-sich mit dem Unterarm 1 dreht,
wenn dieser geschwenkt wird. Daraus ergibt sich, daß eine Feineinstellung der bei
der Drehung des Unterarmes 1 auftretenden Reibung durch Verdrehen der Mutter 4 des
Stiftes 3 F erfolgen kann.
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Da das Futter 2 F, der Unterarm 1 und das Rohrstück 2 C durch den
quer durch diese gesteckten Stiftes miteinander verbunden sind, können diese Teile
in ihrer Gesamtheit seitlich und relativ zum Oberarm 2 gedreht werden. Dabei kann
durch Festziehen oder Lösen der Linsenkopfschraube 3 A am unteren Ende des Futters
2F und die dadurch bewirkte Erhöhung oder Verminderung des Druckes gegen die das
Reibungsglied 3 bildende Korkscheibe der Reibungswiderstand der seitlichen Drehung
verändert werden.
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Die dargestellte Armprothese besitzt an ihrem oberen Ende eine Halterung
bzw. eine Kappe 4 E, die so gestaltet ist, daß sie auf die Schulter des Prothesenträgers
paßt. Die Kappe 4 E kann aus dem gleichen Werkstoff bestehen wie der Unterarm 1
und der Oberarm 2. Sie ist an dem Oberarm 1 durch ein Schultergelenk befestigt,
das mit dem Ellbogengelenk, welches Ober- und Unterarm miteinander verbindet, übereinstimmt.
So besitzt das Schultergelenk ebenfalls einen Stopfen 2 A, welcher in der Kappe
4 E befestigt ist, ein Rohrstück 2 C, ein Futter 2 F, einen Gelenkbolzen 3 F, ein
Reibungsglied 3 und eine an dem Rohrstück befestigte Schraube 3 A.
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Falls erwünscht, kann das Futter 2 F des Schultergelenks im übrigen
an seiner Oberfläche einen Vorsprung aufweisen, der so angeordnet ist, daß das obere
Ende des Oberarmes 2 an ihm zur Anlage kommt, wodurch dessen Schwenkbewegung begrenzt
wird.
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Damit ein maximales Verschwenken sowohl des Unterarmes 1 als auch
des Oberarmes 2 möglich ist, können diese in bekannter Weise an ihren Enden in geeigneter
Form abgeschnitten sein.
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Gemäß den F i g. 2 und 2 A besitzen das Schultergelenk 5 bzw. das
Ellbogengelenk 5 A ein an sich bekanntes abwechselnd wirkendes Sperrgetriebe 5 B,
das einen Hebel 5 C aufweist, der so angeordnet ist, daß er einen federbelasteten
Bolzen 5 D betätigt, der nacheinander zwischen die Zähne eines Segmentes 5 E eingreift.
Der Prothesenträger kann seinen gesunden Arm dann verwenden, um aufeinanderfolgend
den Hebel 5 C zu ziehen und somit jeweils das Getriebe zu sperren und zu lösen.
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In den F i g. 3 und 3 A sind ein Schultergelenk 5 und ein Ellbogengelenk
5A gezeigt, die den bereits beschriebenen entsprechen, jedoch ein abwechselnd sperrendes
Getriebe 5F aufweisen, das ähnliche Elemente wie das Getriebe besitzt, die aber
so angeordnet sind, daß sie durch Körperzugkräfte des Prothesenträgers vermittels
eines Körperharnisches oder einer Bandage betätigbar sind.
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Das Schultergelenk 5 und das Ellbogengelenk 5 A gemäß den F i g.
4 und 4 A sind mit den bereits beschriebenen Gelenken identisch, und auch ihre Sperrgetriebe
5 C entsprechen den bereits beschriebenen Sperrgetrieben.- Sie sind jedoch so angeordnet,
daß sie durch leichten Anstoß mittels des Kinns des Prothesenfrägers oder mittels
der Zähne desselben an einem nicht dargestellten Vorsprung oder einer Lasche gesteuert
werden können. Dabei wird der Sperrbolzen durch einen direkten Zug mittels einer
Schulterbandage betätigt.
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Die Schulter- und Ellbogengelenke gemäß F i g. 5 und 5 A stimmen
ebenfalls mit den bereits beschriebenen Gelenken überein. Dabei weist der Verstellmechanismus
der Gelenke einen federbelasteten Bolzen zur Hand- oder Stoßbetätigung durch
Nockenwirkung
auf. Die Steuerung kann durch hydraulische Mittel unterstützt sein.
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Die Fig. 6 und 6A zeigen eine andere Anordnung eines Sperrgetriebes
an Schulter- und Ellbogengelenken der beschriebenen Art. Dabei wird das Sperrgetriebe
im Falle des Schultergelenkes durch direkten, von Hand am Oberarm erfolgenden Zug
an einem Sperrbolzen betätigt, während im Falle des Ellbogengelenkes ein direkter
Zug von Hand am Unterarm auf den Sperrbolzen einwirkt. Bei dieser Anordnung kann
die Betätigung des Sperrgetriebes durch pneumatische Mittel unterstützt werden.
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Bei einer weiteren Anordnung von Sperrgetrieben, wie sie in F i g.
7 und 7 A gezeigt sind und für Schulter- und Ellbogengelenke gemäß der Erfindung
zur Verwendung gelangen können, besitzt jedes Gelenk auf Reibung beruhende Sperrmittel,
die aus Reibscheiben bestehen, welche von einer als Achse dienenden Schraube getragen
werden. Die Sperrung erfolgt dabei durch eine mit der Schraube zusammenwirkende
Einstellmutter oder Gegenschraube.