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DE1268565B - Antrieb fuer unter Last anfahrende Arbeitsmaschinen, insbesondere fuer endlose Foerderer und/oder Gewinnungsgeraete im Grubenbetrieb - Google Patents

Antrieb fuer unter Last anfahrende Arbeitsmaschinen, insbesondere fuer endlose Foerderer und/oder Gewinnungsgeraete im Grubenbetrieb

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Publication number
DE1268565B
DE1268565B DEP1268A DE1268565A DE1268565B DE 1268565 B DE1268565 B DE 1268565B DE P1268 A DEP1268 A DE P1268A DE 1268565 A DE1268565 A DE 1268565A DE 1268565 B DE1268565 B DE 1268565B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
drive
motor
reduction gear
starting
designed
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DEP1268A
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Maschinenfabrik und Eisengiesserei A Beien
Original Assignee
Maschinenfabrik und Eisengiesserei A Beien
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Maschinenfabrik und Eisengiesserei A Beien filed Critical Maschinenfabrik und Eisengiesserei A Beien
Priority to DEP1268A priority Critical patent/DE1268565B/de
Publication of DE1268565B publication Critical patent/DE1268565B/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E21EARTH OR ROCK DRILLING; MINING
    • E21CMINING OR QUARRYING
    • E21C29/00Propulsion of machines for slitting or completely freeing the mineral from the seam
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E21EARTH OR ROCK DRILLING; MINING
    • E21FSAFETY DEVICES, TRANSPORT, FILLING-UP, RESCUE, VENTILATION, OR DRAINING IN OR OF MINES OR TUNNELS
    • E21F13/00Transport specially adapted to underground conditions
    • E21F13/06Transport of mined material at or adjacent to the working face
    • E21F13/066Scraper chain conveyors
    • E21F13/068Special adaptations for use at the junction of the working face with the gallery, e.g. driving stations coupled to the driving station of the winning machine

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mining & Mineral Resources (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • General Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Geochemistry & Mineralogy (AREA)
  • Geology (AREA)
  • Connection Of Motors, Electrical Generators, Mechanical Devices, And The Like (AREA)

Description

  • Antrieb für unter Last anfahrende Arbeitsmaschinen, insbesondere für endlose Förderer und/oder Gewinnungsgeräte im Grubenbetrieb Die Erfindung betrifft einen Antrieb für unter Last anfahrende Arbeitsmaschinen, insbesondere für endlose Förderer und/oder am Abbaustoß entlanggezogene Gewinnungsgeräte im untertägigen Grubenbetrieb, mit einem leistungsmäßig dem Normalbetrieb entsprechenden, vorzugsweise als reversierbarer Elektromotor ausgebildeten Antriebsmotor und einem vorzugsweise als umsteuer- und regelbarer hydrostatischer Motor ausgebildeten Anfahrmotor, bei welchem Antriebs- und Anfahrmotor unter Zwischenschaltung mindestens einer Freilaufkupplung auf ein gemeinsames Untersetzungsgetriebe einwirken. Derartige Antriebe, die sich vor allem durch ihre besonders gute Wirtschaftlichkeit auszeichnen und grundsätzlich bei allen unter Last anfahrenden Arbeitsmaschinen verwendbar sind, können auch dann in vorteilhafter Weise eingesetzt werden, wenn nicht nur während des Anfahrvorganges, sondern auch während der übrigen Betriebszeit stärkere Belastungsschwankungen auftreten und dem Antrieb für eine kürzere Zeitspanne ungewöhnlich große Drehmomente abverlangt werden.
  • Damit einer Arbeitsmaschine, insbesondere dann, wenn sie unter Last anfahren muß, von seiten des Antriebes ein ausreichend großes Drehmoment zur Verfügung gestellt werden kann, besteht zunächst die Möglichkeit, den Antriebsmotor weitaus stärker zu dimensionieren als dies im Hinblick auf das ihm normalerweise abverlangte durchschnittliche Drehmoment erforderlich ist. Die Folge davon ist jedoch, daß der Motor über den weitaus größten Teil seiner Betriebszeit mit einem außerordentlich schlechten Wirkungsgrad arbeitet, da wegen des dem Motor zumeist abverlangten niedrigeren Drehmoments auch die normalerweise geforderte durchschnittliche Leistung wesentlich geringer ist als die Leistung, für welche der Motor ausgelegt ist. Dies wirkt sich zunächst außerordentlich nachteilig auf die Wirtschaftlichkeit eines solchen Motors aus. Außerdem tritt eine Reihe von technischen Schwierigkeiten auf, wie beispielsweise bei einem Drehstrommotor ein geringer Leistungsfaktor (cos (p), der einen ungewöhnlich großen Blindstromanteil verursacht, welcher das gesamte Leitungsnetz, an welches der Motor angeschlossen ist, in besonders starkem Maß belastet.
  • Um diese Nachteile zu vermeiden, hat man bereits Antriebe vorgeschlagen, bei denen ein Antriebsmotor verwendet wird, der leistungsmäßig so ausgelegt ist, daß er lediglich die Leistung aufzubringen vermag, die ihm von der Arbeitsmaschine im Normalbetrieb abverlangt wird. Zur überwindung kurzzeitiger Belastungsspitzen, insbesondere beim Anlaufen der Arbeitsmaschine unter Last, ist dem Antriebsmotor ein zusätzlicher Anfahrmotor zugeordnet, der lediglich während des Anfahrvorganges bzw. für die Dauer kurzzeitiger überlastungen des eigentlichen Antriebsmotors eingeschaltet wird und während der übrigen Zeit entweder im Leerlauf mitläuft oder durch eine ausrückbare Kupplung von der Arbeitsmaschine getrennt ist.
  • Bei einer anderen Bauart eines solchen Antriebes sind sowohl der Antriebsmotor wie auch der An fahrmotor als Elektromotor ausgebildet, wobei der Anfahrmotor wesentlich stärker ausgebildet ist und außerdem zur Erzeugung eines hohen Drehmoments über ein bedeutend größeres Untersetzungsverhältnis auf die Arbeitsmaschine einwirkt, als dies bei dem für eine geringere Durchschnittsleistung ausgelegten Antriebsmotor der Fall ist. Beim Anfahren der Arbeitsmaschine, beispielsweise eines endlosen Förderers, wird dieser zunächst nur von dem Anfahrmotor angetrieben, während der Antriebsmotor ausgekuppelt ist und ohne Last anläuft. Bei Erreichung einer Drehzahl, die in etwa der Nenndrehzahl des Antriebsmotors entspricht, wird dieser eingekuppelt, während der stärker dimensionierte Anfahrmotor ausgekuppelt und stillgesetzt wird.
  • Es ist ferner ein Fördererantrieb bekannt, bei welchem mehrere Druckluftmotoren von entsprechend kleiner Leistung hintereinandergeschaltet, mittels Druckluftkupplungen miteinander verbunden und einzeln abschaltbar ausgebildet sind, indem eine Betätigung von Hand oder selbsttätig mittels eines Drehzahlreglers. vorgenommen wird. Unterschreitet der als Hauptantrieb dienende erste Druckluftmotor auf Grund einer überlastung seine vorgegebene Drehzahl, so wird über einen Fliehkraftregler der zweite, als Sonderantrieb dienende Druckluftmotor eingeschaltet. Bei noch stärkerer Belastung können dann der Reihe nach auch die weiteren Sonderantriebe zugeschaltet werden. Des weiteren ist bereits bekanntgeworden, bei derartigen Förderantrieben mit Anfahrhilfen überholungs-Freilaufkupplungen vorzusehen. Es ist ferner bereits vorgeschlagen worden, bei einem für endlose Förderer oder am Abbaustoß entlanggezogene Gewinnungsgeräte im untertägigen Grubenbetrieb bestimmten Antrieb lediglich den Antriebsmotor als Elektromotor auszubilden, während der Anfahrmotor als hydrostatischer Motor ausgebildet ist. Der als Elektromotor ausgebildete Antriebsmotor besitzt hierbei eine Leistung, die der normalen Durchschnittsbeanspruchung des Förderers bzw. Gewinnungsgerätes angepaßt ist. Der diesem Antriebsmotor zugeordnete, als hydrostatischer Motor ausgebildete Anfahrmotor besitzt eine innerhalb eines bestimmten Bereiches regelbare Leistung. Die Verwendung eines hydrostatischen Motors als Anfahrmotor hat den Vorteil, daß ein derartiger Motor im niedrigen Drehzahlbereich wesentlich höhere Drehmomente abzugeben vermag, als dies bei einem Elektromotor im allgemeinen der Fall ist.
  • Während bei dieser bekannten Bauart der elektrisch angetriebene Antriebsmotor mit Hilfe einer handelsüblichen, nicht ausrückbaren. Kupplung mit dem Untersetzungsgetriebe des Förderers bzw. Gewinnungsgerätes verbunden ist, wirkt der hydrostatische Anfahrmotor unter Zwischenschaltung einer Freilaufkupplung über einen zweiten Antriebszapfen auf das gleiche Untersetzungsgetriebe des Förderers bzw. Gewinnungsgerätes ein. Bei einer die Leistung des elektrischen Antriebsmotors übersteigenden Beanspruchung durch den Förderer bzw. das Gewinnungsgerät, was insbesondere beim Anfahren unter Last der Fall ist, wird durch Betätigung eines entsprechenden Schaltorgans der hydrostatische Anfahrmotor angefahren, so daß dieser den elektrischen Antriebsmotor unterstützt. Sobald der Leistungsbedarf des Förderers bzw. Gewinnungsgerätes auf einen normalen Wert abgesunken ist, so daß der elektrische Antriebsmotor die notwendige Leistung allein aufbringen kann, wird wiederum durch eine entsprechende Betätigung des Schaltorgans der hydrostatische Anfahrmotor abgeschaltet. Infolge der zwischen Anfahrmotor und Untersetzungsgetriebe zwischengeschalteten Freilaufkupplung kommt der hydrostatische Anfahrmotor dabei zum Stillstand und läuft daher nicht im Leerlauf mit. Der Anfahrmotor ist außerdem infolge der zwischengeschalteten Freilaufkupplung nur dann in der Lage, den Antriebsmotor zu unterstützen, wenn dieser bzw. der dem Anfahrmotor zugeordnete Antriebszapfen des Untersetzungsgetriebes langsamer läuft als die höchste Drehzahl des Anfahrmotors.
  • Diese bekannte Bauart besitzt zunächst den Nachteil, daß der Platzbedarf eines derartigen Antriebes verhältnismäßig groß ist, was vor allem darauf zurückzuführen ist, daß die beiden Motoren über zwei verschiedene Antriebszapfen auf das gemeinsame Untersetzungsgetriebe des Förderers bzw. Gewinnungsgerätes einwirken. Dies hat zur Folge, daß das Untersetzungsgetriebe außerordentlich umfangreich wird, da einerseits die meist unterschiedlichen Drehzahlen der beiden Motoren zusätzliche Radpaare zur Erzielung bestimmter Übersetzungsverhältnisse erfordern und andererseits die Größe des Antriebs-bzw. Anfahrmotors einen bestimmten Abstand voneinander bedingen, der innerhalb des Untersetzungsgetriebes die Anordnung eines, gegebenenfalls auch mehrerer Zwischenräder notwendig macht. Infolgedessen sind die Abmessungen des hierbei erforderlichen Untersetzungsgetriebes bedeutend größer, als dies bei einem Getriebe mit nur einem einzigen Antriebsmotor bzw. Antriebszapfen der Fall ist, was sich naturgemäß auch auf das Gewicht des Getriebes in erheblichem Maß auswirkt. Eine solche Vergrößerung der Abmessungen und des Gewichtes des Untersetzungsgetriebes macht sich insbesondere im untertägigen Grabenbetrieb mit seinen beengten Platzverhältnissen und den außerordentlich schwierigen Transportmöglichkeiten sehr nachteilig bemerkbar. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß kombinierte Antriebsstationen für endlose Förderer und am Abbaustoß entlanggezogene Gewinnungsgeräte der bekannten Art eine Flächenbeanspruchung von etwa 12 bis 15 qm besitzen und ein Gewicht von etwa 8 bis 10 t aufweisen. Durch derart schwere und sperrige Antriebsstationen wird der ohnehin enge Strebzugang zu einem wesentlichen Teil versperrt, so daß die Mannschaftsfahrung sowie insbesondere der Materialtransport in den Streb stark behindert werden. Die große Flächenbeanspruchung dieser Antriebe und der bei der schälenden Hereingewinnung erforderlichen, mit ihnen verbundenen Abspannstationen erschwert in erheblichem Maß das Stellen des normalen Strebausbaus. Zusätzliche Ausbauteile - wie Unterzüge - sind daher häufig erforderlich. Diese Schwierigkeiten werden durch ein teilweises Vorziehen der Antriebsstationen bis in den Raum der Abbaustrecke nur wenig gemildert, während hierdurch in anderer Beziehung erhebliche Nachteile entstehen. Bei einer überkragenden, d. h. in die Abbaustrecke hineinragenden Anordnung des Antriebes sind sehr große und schwer dimensionierte Stützkonstruktionen erforderlich, die den Streckenquerschnitt versperren und das dem Abbaufortschritt folgende laufende Umrücken erschweren.
  • Ein weiterer Nachteil der bislang bekannten, mit einer Anfahrhilfe versehenen Antriebsstationen für endlose Förderer und/oder am Abbaustoß entlanggezogene Gewinnungsgeräte im untertätigen Grubenbetrieb besteht darin, daß bereits bei mäßigem Einfallen des Flözes eine ausreichend betriebssichere Verankerung der außerordentlich schweren und sperrigen Antriebsstationen erhebliche Schwierigkeiten bereitet. Es sind hierzu sehr schwer dimensionierte Abspannstationen von sehr großen Abmessungen - insbesondere einer sehr großen Länge quer zur Förderrichtung - erforderlich. Des weiteren erfordert auch das Umrücken derart schwerer und sperriger Antriebe, vor allem bei geneigter Lagerung, sowie das bei der weitverbreiteten schälenden Hereingewinnung nach jedem Umrücken erforderliche Abspannen derselben zur Aufnahme der bei der Gewinnungsarbeit auftretenden Zugkräfte einen relativ großen Zeit- und Arbeitsaufwand. Infolge des großen, für die Unterbringung der heute vielfach miteinander kombinierten Antriebsstationen des Förderers und des am Abbaustoß entlanggezogenen Gewinnungsgerätes benötigten Platzbedarfes ist es in aller Regel erforderlich, an beiden Strebenden erhebliche Abmessungen besitzende, sogenannte Maschinen- oder Hobelställe herzustellen, die nicht durch das Strebgewinnungsmittel hereingewonnen werden können, sondern meist in sehr umständlicher Weise von Hand ausgekohlt werden müssen, da wenigstens ein Teil der an den Strebenden vorgesehenen Antriebe für den Förderer sowie das meist vorhandene Gewinnungsgerät auf der dem Abbaustoß zugekehrten Seite des Förderers angeordnet werden müssen. Die Motoren sind hierbei zumindest teilweise parallel zur Längsrichtung des Förderers angeordnet, so daß der für die Bewegung des Gewinnungsgerätes verfügbare Weg an beiden Strebenden um ein wesentliches Maß verkürzt und die Länge der meist von Hand hereinzugewinnenden Maschinen- und Hobelställe in außerordentlich nachteiliger Weise vergrößert wird. Die in der Praxis meist angewendete Anordnung eines Teils der Motoren parallel zur Förderrichtung des Förderers hat ferner den Nachteil, daß innerhalb des ohnehin sehr große Abmessungen besitzenden Untersetzungsgetriebes ein Kegelradpaar vorhanden sein muß, das gegenüber den im untertägigen Grubenbetrieb nicht zu vermeidenden Belastungsstößen und schlagartigen Beanspruchungen wesentlich empfindlicher ist als normale Stirnzahnräder. Außerdem erfordert die Lagerung der Wellen für die Kegelräder einen größeren Aufwand in bezug auf Konstruktion und Genauigkeit ihrer Herstellung, da derartige Lager bekanntlich außer den auch bei anderen Wellen stets vorhandenen radial gerichteten Kräften noch erhebliche Kräfte in axialer Richtung aufnehmen müssen, die ausschließlich von den Kegelrädern verursacht werden. Hierdurch werden nicht nur die Abmessungen, sondern auch die Herstellungskosten eines solchen Untersetzungsgetriebes beträchtlich erhöht.
  • Ein weiterer Nachteil dieser bekannten Anordnung, bei welcher die Drehachse des Antriebsmotors meist senkrecht und die des Anfahrmotors meist parallel zur Längsrichtung des Förderers angeordnet ist, besteht darin, daß der unmittelbar neben dem Förderer angeordnete Anfahrmotor bei geringeren Flözmächtigkeiten nur von einer Seite und bei größeren Flözmächtigkeiten allenfalls zusätzlich noch von oben her zugänglich ist, was die Durchführung von Reparatur- und Montagearbeiten erheblich erschwert. Dies gilt in gleicher Weise auch für die zwischen Anfahrmotor und Getriebe angeordnete Freilaufkupplung, die ebenfalls nur von der dem Förderer abgekehrten Seite und allenfalls - bei größeren Flözmächtigkeiten - noch von oben her zugänglich ist.
  • Ein weiterer Nachteil des bekannten Antriebes ist darin zu sehen, daß bei einer Umkehrung der Förderrichtung des Förderers bzw. der Arbeitsrichtung des Gewinnungsgerätes der Anfahrmotor nicht mehr in der Lage ist, den Antriebsmotor zu unterstützen, da die zwischengeschalteten Freilaufkupplungen den Anfahrmotor bei entgegengesetzter Drehrichtung nicht mehr mit dem Getriebe verbindet und somit eine Unterstützung des Antriebsmotors unmöglich macht. Infolgedessen ist bei dem bekannten Antrieb bei umgekehrter Drehrichtung ein Anlaufen des Förderers bzw. ein Anfahren des Gewinnungsgerätes - wenn überhaupt - nur dann möglich, wenn das Anlaufdrehmoment nicht größer ist als das normale Betriebsdrehmoment. Bei einem Förderer bedeutet dies, daß dieser in umgekehrter Förderrichtung - wenn überhaupt - nur dann angefahren werden kann, wenn dieser völlig entleert und sämtliche Teile des Fördergutes, die sich zwischen den stillstehenden und den sich bewegenden Teilen des Förderers eingeklemmt haben, entfernt worden sind. Dies bedeutet jedoch einen erheblichen Arbeitsaufwand, der ein Umkehren der Förderrichtung nur in Ausnahmefällen zuläßt. Bei am Abbaustoß entlanggezogenen Gewinnungsgeräten hat die bekannte Antriebsanordnung den Nachteil, daß nur für das Anfahren in einer Bewegungsrichtung des Gewinnungsgerätes das zusätzliche Drehmoment des Anfahrmotors zur Verfügung steht, während in der anderen Bewegungsrichtung das Gewinnungsgerät allein durch den Antriebsmotor angefahren werden muß, der hierzu - wenn er auf das im normalen Betrieb durchschnittlich abverlangte Drehmoment ausgelegt ist - nicht ausreicht. Insbesondere fehlt jedoch bei dieser bekannten Bauart in einer der beiden Bewegungsrichtungen des Gewinnungsgerätes ein zusätzliches Drehmoment, das zur Überwindung eines besonders großen Arbeitswiderstandes des Gewinnungsgerätes, beispielsweise bei der Durchfahrung besonders harter Kohlenester, verfügbar gemacht werden kann.
  • Die Erfindung hat sich die Aufgabe gestellt, einen hinsichtlich seiner Abmessungen möglichst gedrungenen, den beengten Platzverhältnissen des untertägigen Grubenbetriebes angepaßten Antrieb zu schaffen, der mit einem größtmöglichen Wirkungsgrad arbeitet und dem die vorstehend behandelten Nachteile der bekannten Bauart nicht anhaften. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Antriebsmotor und der Anfahrmotor koaxial hintereinander angeordnet sind und daß beide Motoren jeweils unter Zwischenschaltung einer Freilaufkupplung über eine gemeinsame Antriebswelle an einen einzigen gemeinsamen Antriebszapfen des Untersetzungsgetriebes angeschlossen sind. Hierdurch wird zunächst erreicht, daß der gesamte Platzbedarf des Antriebes, insbesondere jedoch des Untersetzungsgetriebes, gegenüber der bekannten Bauart wesentlich verringert wird, was grundsätzlich bei allen Arbeitsmaschinen wünschenswert ist, jedoch im untertägigen Grubenbetrieb mit seinen außerordentlich beengten Platzverhältnissen von ganz besonders großer Bedeutung ist. Hierdurch wird die bislang als außerordentlich lästig empfundene räumliche Beengung im Bereich des Strebzuganges erheblich verringert und die Verankerung bzw. Abspannung des Förderers auch bei steilem Flözeinfallen erleichtert, wobei leichter und kleiner dimensionierte Abspannvorrichtungen verwendet werden können. Außerdem können die sogenannten Maschinen- oder Hobelställe kleinere Abmessungen erhalten als bei den bekannten Antriebsaggregaten, so daß der Anteil der Handarbeit bei der Hereingewinnung wesentlich verringert und der Arbeitsweg der Gewinnungsgeräte an beiden Strebenden beträchtlich verlängert wird. Die bei dem erfindungsgemäß vorgeschlagenen Antrieb erzielte erhebliche Verringerung des Raum- und Flächenbedarfes vereinfacht ferner in sehr erheblichem Maß die Abstützung des Hangenden im übergangsbereich vom Streb zur Abbaustrecke, wodurch die Gefahr von Unfällen durch Steinfall wesentlich verringert wird. Außerdem wird auch eine überkragende Anordnung des Austragsendes des Förderers erleichtert, da die in diesem Fall benötigten Stützkonstruktionen leichter und kleiner dimensioniert werden können als bei den bekannten Antrieben. Hierdurch wird nicht nur eine geringere Verengung des Streckenquerschnittes erreicht, sondern auch das sehr häufig notwendige Umrücken dieser Stützkonstruktionen vereinfacht und erleichtert.
  • Es ist an sich bekannt, daß durch die Verwendung von reinen Hydraulikantrieben für Förderer im untertägigen Grubenbetrieb sich eine wesentliche Verringerung des Platzbedarfes gegenüber reinen Elektroantrieben erreichen läßt. Bei dem erfindungsgemäß vorgeschlagenen Antrieb handelt es sich jedoch nicht um einen reinen hydraulischen Fördererantrieb, sondern um einen kombinierten Antrieb für unter Last anfahrende Arbeitsmaschinen mit einem leistungsmäßig dem Normalbetrieb entsprechenden, vorzugsweise als reversierbarer Elektromotor ausgebildeten Antriebsmotor und einem vorzugsweise als umsteuer-und regelbarer hydrostatischer Motor ausgebildeten Anfahrmotor, der naturgemäß einen größeren Platzbedarf besitzt als ein reiner hydraulischer Antrieb. Trotzdem läßt sich bei dem erfindungsgemäß vorgeschlagenen Antrieb eine beträchtliche Verringerung der Abmessungen und des Gewichtes der Antriebsstation gegenüber den bekannten, aus einem Elektro- und Hydraulikmotor kombinierten Antrieben dadurch erreichen, daß der Antriebsmotor und der Anfahrmotor an einen einzigen gemeinsamen Antriebszapfen des Untersetzungsgetriebes angeschlossen sind. Im Gegensatz zu der bekannten Anordnung benötigt das Untersetzungsgetriebe bei der Erfindung nur einen einzigen Antriebszapfen, was die Folge hat, daß das Getriebe mit einer geringeren Anzahl von Zahnrädern und Wellen auskommt, was sich sowohl auf den Platzbedarf des Untersetzungsgetriebes bzw. des gesamten Antriebes wie auch auf dessen Gewicht sehr vorteilhaft auswirkt.
  • Neben dem Bestreben, den Platzbedarf des Antriebes, insbesondere des Untersetzungsgetriebes, möglichst klein zu halten, ist es von ausschlaggebender Bedeutung, dem gesamten Antrieb eine solche Form zu geben, die für die beengten Raumverhältnisse des untertägigen Grubenbetriebes besonders zweckmäßig ist. Während bei den bekannten Bauarten die Antriebe meist eine sehr breite rechteckige oder gar quadratische Grundform besitzen oder aber mit im rechten Winkel zueinander angeordneten Motoren versehen sind, besitzt der erfindungsgemäß vorgeschlagene Antrieb eine ungewöhnlich schmale, langgestreckte und senkrecht zur Förderrichtung verlaufende Grundform. Eine solche schmale und langgestreckte Grundform hat im untertägigen Abbaubetrieb insbesondere den Vorteil, daß der Antrieb ohne Schwierigkeiten zwischen zwei Stempelreihen angeordnet werden kann, ohne daß der Abstand zwischen den Stempelreihen vergrößert werden muß oder aber zusätzliche Mittel zur Abstützung des Hangenden - wie Unterzüge od. dgl. - verwendet werden müssen. Die Abstützung des Hangenden im Bereich des Antriebes kann somit wesentlich zuverlässiger und sicherer durchgeführt werden als bei den bekannten Antriebsstationen, da die Stempel auch im Bereich der Antriebsstation in dem gleichen Abstand zueinander angeordnet werden können wie im übrigen Bereich des Abbaubetriebspunktes. Eine derartige Beibehaltung des normalen Strebausbaus im Bereich der Antriebsstation ist aus betrieblichen und sicherheitlichen Gründen von erheblichem Vorteil, da die bei den bekannten Bauarten im Bereich der Antriebsstationen vorhandenen, teilweise erhebliche Abmessungen besitzenden Hangendabschnitte, die durch besondere Maßnahmen wie Unterzüge od. dgl. unterfangen werden mußten, stets eine erhebliche Störungs-und Unfallquelle darstellen.
  • Der durch das Fehlen des zweiten Antriebszapfens bedingte geringere Aufwand an Zahnrädern und Wellen innerhalb des Untersetzungsgetriebes führt außerdem zu einer wesentlich einfacheren und für die rauhen Arbeitsbedingungen des untertägigen Grubenbetriebes besser geeigneten Ausbildung des Getriebes. Dies gilt nicht zuletzt, weil die gegenüber den Stirnrädern wesentlich empfindlicheren Kegelräder wegfallen, so daß das bei dem erfindungsgemäß vorgeschlagenen Antrieb verwendete Untersetzungsgetriebe nicht nur geringere Abmessungen und ein geringeres Gewicht besitzt als die bei den bekannten Bauarten benötigten Getriebe, sondern außerdem außerordentlich robust und gegen Stoßbeanspruchungen weitgehend unempfindlich ist. Auch die Lagerung der einzelnen Wellen läßt sich wesentlich einfacher gestalten, als dies beim Vorhandensein von Kegelrädern möglich ist. Insgesamt gesehen führt dies zu einer wesentlich einfacheren und leichteren Ausbildung des Getriebes, dessen Herstellungskosten naturgemäß wesentlich niedriger liegen, als, dies bei den Spezialgetrieben der Fall ist, die bei den bekannten Antrieben verwendet werden müssen.
  • Da jeder der beiden Motoren jeweils unter Zwischenschaltung einer Freilaufkupplung auf das Getriebe einwirkt, ist gewährleistet, daß sowohl der Antriebs- wie auch der Anfahrmotor stillgesetzt werden kann. Das Untersetzungsgetriebe wird daher stets nur von dem Motor angetrieben, der in dem jeweiligen Augenblick gerade mit der größten Drehzahl umläuft, wobei dies ohne besondere Schalteinrichtungen auf Grund der Freilaufkupplungen selbsttätig vonstatten geht.
  • Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, den Antriebsmotor zwischen dem Untersetzungsgetriebe der Arbeitsmaschine und dem Anfahrmotor anzuordnen. Der als Elektromotor ausgebildete Antriebsmotor ist im allgemeinen wesentlich weniger reparaturbedürftig, als dies bei dem mit hohem Drehmoment arbeitenden, als Hydraulikmotor ausgebildeten Anfahrmotor der Fall ist. Bei der Anordnung nach der Erfindung ist der relativ störungsanfälligere hydrostatische Anfahrmotor besonders leicht zugänglich. Hierdurch wird vermieden, daß bei den erfahrungsgemäß zahlreicheren Reparatur- und Wartungsarbeiten des Anfahrmotors stets der wesentlich schwerere und schlechter zu handhabende Antriebsmotor mit abgebaut werden muß, obwohl dieser nicht reparaturbedürftig ist.
  • Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist die den Rotor des Antriebsmotors tragende Welle als Hohlwelle ausgebildet und umschließt die gemeinsame Antriebswelle des Antriebs- und Anfahrmotors dieser gegenüber frei drehbar allseitig mit radialem Spiel. Dabei ist es vorteilhaft, die Freilaufkupplungen des Antriebsmotors und des Anfahrmotors auf dem dem Untersetzungsgetriebe abgekehrten Endabschnitt der gemeinsamen Antriebswelle von Antriebs- und Anfahrmotor anzuordnen. Hieraus ergibt sich zunächst eine außerordentlich platzsparende Anordnung der einzelnen Teile des Antriebes. Außerdem sind die einer intensiveren Wartung bedürfenden Freilaufkupplungen mit nur geringem Abstand voneinander gut zugänglich angeordnet. Der besonders schwere, schlecht zu handhabende Antriebsmotor braucht selbst dann nicht vom Getriebe abgebaut zu werden, wenn einmal ein Auswechseln der einen oder anderen Freilaufkupplung notwendig ist.
  • Bei einem lediglich mit einem Elektromotor ausgerüsteten Antrieb für Förder- oder Gewinnungsmaschinen im untertägigen Grubenbetrieb hat man bereits vorgeschlagen, die dem Elektromotor zugeordnete Strömungskupplung auf der dem mechanischen Untersetzungsgetriebe abgekehrten Seite des Elektromotors anzuordnen. Die Rotorwelle des Elektromotors ist hierbei als Hohlwelle ausgebildet und trägt das Pumpenrad der Flüssigkeitskupplung, während durch die hohle Rotorwelle die Abtriebswelle des Motors hindurchgeführt ist, welche das Turbinenrad der Flüssigkeitskupplung trägt. Diese bekannte Anordnung der Flüssigkeitskupplung auf der dem mechanischen Untersetzungsgetriebe abgekehrten Seite des Elektromotors ist vor allem deshalb vorgesehen worden, um eine intensivere Belüftung und Kühlung der Flüssigkeitskupplung zu ermöglichen. Mit der erfindungsgemäß vorgeschlagenen koaxialen Hintereinanderanordnung eines Antriebsmotors und eines Anfahrmotors sowie der dabei vorgesehenen Anordnung der Freilaufkupplungen des Antriebsmotors und des Anfahrmotors auf dem dem Untersetzungsgetriebe abgekehrten Endabschnitt der gemeinsamen Antriebswelle von Antriebs- und Anfahrmotor hat diese bekannte Anordnung einer Flüssigkeitskupplung für einen lediglich mit einem Elektromotor ausgerüsteten Förderer- bzw. Gewinnungsmaschinenantrieb jedoch keine näheren Berührungspunkte.
  • Bei einer zweckmäßigen Ausführungsform der Erfindung ist die gemeinsame Antriebswelle mit ihren Endabschnitten einerseits auf den Antriebszapfen des Untersetzungsgetriebes und andererseits in eine Bohrung der Freilaufkupplung des Antriebsmotors geschoben und mit diesen Teilen drehfest verbunden. Vorzugsweise ist die Antriebswelle hierbei lediglich an ihrem dem Untersetzungsgetriebe abgekehrten Endabschnitt in einem vorzugsweise als Wälzlager ausgebildeten Lager gelagert. Eine weitere Lagerung der Antriebswelle ist bei einer derartigen Ausbildung und Anordnung nicht erforderlich, was den Aufbau des Antriebsmotors sowie die Montagearbeiten erheblicht vereinfacht. So ist es beispielsweise bei dem Antrieb nach der Erfindung möglich, bei der Montage zunächst die gemeinsame Antriebswelle aus der Hohlwelle des Antriebsmotors vorzuziehen und diese auf den Antriebszapfen des Untersetzungsgetriebes aufzustecken und dann erst den Antriebsmotor seinerseits vorzuziehen und die Anschlußflanschen zu verschrauben. Bei dieser Arbeitsweise entfällt das meist schwierige und umständliche gleichzeitige Ausrichten von Antriebswelle und Antriebszapfen des Getriebes, und die Zentrierung der Anschlußflanschen fällt weg, was bei den engen Platzverhältnissen des Untertagebetriebes und dem großen Gewicht des Antriebsmotors besonders wichtig ist. Die einseitige Lagerung der Antriebswelle gibt dieser an ihrem nacht gesondert gelagerten Endabschnitt eine derart große Bewegungsfreiheit, daß die vorbeschriebene Arbeitsweise möglich ist.
  • Bei einem Antrieb mit umkehrbarer Drehrichtung ist es besonders vorteilhaft, wenn die Freilaufkupplungen als umschaltbare, für beide Drehrichtungen wahlweise wirksame Kupplungen ausgebildet sind. In diesem Fall kann der erfindungsgemäß ausgebildete Antrieb in beiden Drehrichtungen in gleicher Weise arbeiten, wobei der Antriebsmotor sowohl in der einen wie auch in der anderen Drehrichtung vom Anfahrmotor unterstützt werden kann. So ist es beispielsweise bei einem Strebförderer, der mit dem Antrieb nach der Erfindung ausgerüstet ist, durchaus möglich, diesen jederzeit umzusteuern und hierbei die Förderrichtung des Förderers umzukehren. Eine solche Umkehrung der Förderrichtung erlaubt es, festgeklemmtes Fördergut ohne besondere Schwierigkeiten und oftmals ohne Handarbeit zu lösen. Außerdem kann der Förderer in diesem Fall auch für den Transport von besonders schwerem Material, wie z. B. besonders schweren Ausbauelementen, benutzt werden, da auch in der der normalen Förderrichtung entgegengesetzten Bewegungsrichtung des Förderers ohne weiteres ein Anfahren unter Last möglich ist. Für am Abbaustoß entlanggezogene Gewinnungsgeräte hat die Ausbildung der Freilaufkupplungen als umschaltbare, für beide Drehrichtungen wahlweise wirksame Kupplungen den Vorteil, daß der Antriebsmotor in beiden Bewegungsrichtungen des Gewinnungsgerätes in gleicher Weise sowohl beim Anfahren als auch bei Auftreten eines besonders hohen Arbeitswiderstandes während der Gewinnungsarbeit durch den Anfahrmotor unterstützt werden kann. Das Vorhandensein umschaltbarer Freilaufkupplungen ist aber auch bei allen anderen Arbeitsmaschinen von Vorteil, deren Antrieb in beiden Drehrichtungen in gleicher Weise arbeiten muß.
  • Im allgemeinen ist es empfehlenswert, daß jede der Freilaufkupplungen einzeln - von Hand, pneumatisch, hydraulisch oder elektrisch - umschaltbar ist. In diesem Fall lassen sich beide Motoren wahlweise ein- und ausschalten, was vor allem bei Reparaturarbeiten von großem Vorteil ist. Statt dessen ist es aber auch möglich, daß die Freilaufkupplungen gemeinsam mit den Motoren umschaltbar sind. Dies ist vor allem für den Normalbetrieb zu empfehlen, da beim Umschalten der Arbeitsrichtung die Freilaufkupplungen nicht gesondert umgeschaltet werden müssen, wodurch der Umschaltvorgang erleichtert und das Bedienungspersonal entlastet wird. Dabei ist es durchaus möglich, daß der Antrieb nach der Erfindung mit Freilaufkupplungen ausgerüstet ist, die sowohl einzeln wie auch gemeinsam mit den Motoren umschaltbar sind.
  • Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, die Motoren des Antriebs nach der Erfindung so auszulegen, daß die höchste Drehzahl des Anfahrmotors geringer ist als die höchste Drehzahl des Antriebsmotors. Eine solche Auslegung der beiden Motoren entspricht ihrer eigentlichen Aufgabe wesentlich besser als eine solche, bei der beide Motoren für gleiche Drehzahlen oder gar im umgekehrten Sinn ausgelegt sind. Der Anfahrmotor läuft zunächst mit geringer Drehzahl, aber sehr hohem Drehmoment an, während der Antriebsmotor stillsteht. Sobald eine bestimmte Mindestdrehzahl erreicht ist, die etwa der Höchstdrehzahl des Anfahrmotors entspricht, wird der Antriebsmotor angelassen. Dieser läuft ohne Last an, bis er die Drehzahl des Anfahrmotors erreicht hat. Erst dann ist er auf Grund der zwischengeschalteten Freilaufkupplung in der Lage, ein Drehmoment abzugeben und die Drehzahl des Antriebes bis auf die Betriebsdrehzahl zu erhöhen. Diese liegt indessen erfindungsgemäß vorzugsweise höher als die Höchstdrehzahl des Anfahrmotors, der infolgedessen in seiner Drehbewegung überholt wird und durch die Einwirkung der ihm zugeordneten Freilaufkupplung kein Drehmoment mehr abgeben kann und zweckmäßigerweise abgeschaltet wird. Sobald während. des Betriebes Überlastungen auftreten, die die Betriebsdrehzahl des Antriebsmotors so weit drosseln, daß der Antrieb unter die Höchstdrehzahl des Anfahrmotors absinkt, kann dieser wieder angefahren und zur Unterstützung des Antriebsmotors herangezogen werden. In der Zeichnung ist die Erfindung an Hand eines Ausführungsbeispieles veranschaulicht. Es zeigt F i g. 1 eine Seitenansicht des Antriebes, teilweise im Längsschnitt, F i g. 2 eine doppelte Freilaufkupplung im Längsschnitt, F i g. 3 eine Seitenansicht auf beide Freilaufkupplungen im längsgeschnittenen Gehäuse.
  • Der in F i g. 1 dargestellte Antrieb besteht im wesentlichen aus einem der Arbeitsmaschine zugeordneten mechanischen Untersetzungsgetriebe 1, einem vorzugsweise als reversierbarer Elektromotor ausgebildeten Antriebsmotor 2 sowie einem vorzugsweise als umsteuer- und regelbarer hydrostatischer Motor ausgebildeten Anfahrmotor 3. Das Untersetzungsgetriebe 1 ist dabei nur teilweise dargestellt und kann ein- oder mehrstufig ausgebildet sein. Außer einem nicht dargestellten Abtriebszapfen besitzt das Untersetzungsgetriebe 1 nur einen einzigen mit 4 bezeichneten Antriebszapfen, auf den sowohl der Antriebsmotor 2 als auch der Anfahrmotor 3 einwirken kann. Über Flanschverbindungen 5, 6 und 7 sind das Gehäuse 2a des Antriebsmotors 2 und das Gehäuse des Anfahrmotors 3 unter Zwischenschaltung eines Kupplungsgehäuses 8 drehfest und starr miteinander verbunden. Das zum Betreiben des hydrostatischen Anfahrmotors 3 erforderliche Druckmittel wird über die als Schlauchleitungen ausgebildeten Anschlußleitungen 9 zu- bzw. abgeführt. Die Beaufschlagung mit Druckmittel geschieht in üblicher Weise durch ein nicht dargestelltes, im räumlichen und baulichen Abstand vom hydrostatischen Motor 3 angeordnetes Pumpenaggregat, durch welches der hydrostatische Motor 3 vorzugsweise umgesteuert und in seiner Drehzahl geregelt werden kann.
  • Der als Elektromotor ausgebildete Antriebsmotor 2, dessen Leistung so bemessen ist, daß sie der Normalbelastung des Antriebes entspricht, besitzt eine in üblicher Weise ausgebildete Feldwicklung 10 und eine Ankerwicklung 11, die beide in der Zeichnung nur schematisch angedeutet sind. Die Ankerwicklung 11 ist drehfest auf einer Hohlwelle 12 angeordnet, die beiderseits der Ankerwicklung 11 unter Verwendung von Wälzlagern 13 in Stirnflanschen 14 des Motorgehäuses 2 a gelagert ist. Die Hohlwelle 12 ist an ihrem dem Getriebe 1 abgekehrten Endabschnitt als Lüfterrad 15 ausgebildet, durch welches die Motorwicklungen 10 bzw.11 sowie das Motorgehäuse 2a mit Kühlluft beaufschlagt wird.
  • Die Hohlwelle 12 des Antriebsmotors 2 umschließt eine Antriebswelle 16 allseitig mit radialem Spiel, so daß diese gegenüber der Hohlwelle 12 frei drehbar ist. Die Antriebswelle 16 ist mit ihrem dem Untersetzungsgetriebe 1 zugekehrten Endabschnitt auf den Antriebszapfen 4 des Untersetzungsgetriebes 1 aufgeschoben. Zu diesem Zweck besitzt dieser Endabschnitt der Antriebswelle 16 einen wesentlich größeren Außendurchmesser als der übrige Längenbereich der Antriebswelle. Außerdem ist dieser Endabschnitt der Antriebswelle mit einer koaxial zu deren Längsachse verlaufenden Bohrung 17 versehen, in welche der Antriebszapfen 4 des Untersetzungsgetriebes 1 drehfest, jedoch axial verschieblich eingreift. Hierzu ist der Antriebszapfen 4 des Untersetzungsgetriebes 1 wie auch die Bohrung 17 der Antriebswelle 16 als Keilwelle bzw. Keilnabe ausgebildet. Die Antriebswelle 16 ist mit ihrem dem Untersetzungsgetriebe 1 abgekehrten Endabschnitt in einem Wälzlager 18 gelagert, dessen Außenring in das Lüfterrad 15 eingelegt ist. Das Wälzlager 18 wird dabei auf seiner dem Untersetzungsgetriebe 1 abgekehrten Seite von einem als Keilwelle ausgebildeten Anschlußzapfen 19 der Antriebswelle 16 in axialer Richtung überragt.
  • Auf den Antriebszapfen 19 der Antriebswelle 16 ist der Innenteil einer Freilaufkupplung 20 aufgeschoben, deren mit 21 bezeichneten Innenbohrung entsprechend dem Antriebszapfen 19 der Antriebswelle 16 als Keilnabe ausgebildet ist. Der Außenteil der Freilaufkupplung 20 ist drehfest mit dem Lüfterrad 15 und damit mit der Hohlwelle 12 des Antriebsmotors 2 verbunden. Der Innenteil der Freilaufkupplung 20 ist einstöckig mit dem Außenteil einer weiteren Freilaufkupplung 22 ausgebildet, deren Innenteil ebenfalls drehfest auf einen Antriebszapfen 23 aufgeschoben ist. Der Antriebszapfen 23 gehört zu dem hydrostatischen Anfahrmotor 3 und wird von diesem direkt angetrieben. Die zwischen den Antriebsmotor 2 und den Anfahrmotor 3 zwischengeschalteten Freilaufkupplungen 20 und 22 sind im übrigen in bekannter handelsüblicher Weise ausgebildet und ermöglichen die Übertragung eines Drehmoments lediglich in einer Drehrichtung.
  • Die Freilaufkupplungen 20 bzw. 22 sind dabei in der in F i g. 1 dargestellten Ausführungsform so ausgebildet, daß sowohl der Antriebsmotor 2 wie auch der Anfahrmotor 3 lediglich in der Lage sind, die Antriebswelle 16 in einer einzigen, beiden Motoren gemeinsamen Drehrichtung, beispielsweise im Uhrzeigersinn, anzutreiben. Diese Anordnung ist für solche Arbeitsmaschinen bestimmt, die stets in ein und derselben Richtung angetrieben werden. Eine Umkehrung der Drehrichtung der Antriebswelle 16 und damit des Antriebszapfens 4 sowie des Untersetzungsgetriebes 1 ist bei der hier dargestellten Ausführungsform der Erfindung nicht möglich, da bei einer Umkehr der Drehrichtung die Freilaufkupplung 20 den Antriebsmotor 2 und die Freilaufkupplung 22 den Anfahrmotor 3 nicht mit der Antriebswelle 16 kuppelt, so daß beide Motoren 2 und 3 ohne Last leerlaufen und die Antriebswelle 16 bzw. das nachgeschaltete Untersetzungsgetriebe 1 und damit auch die nicht dargestellte Arbeitsmaschine stillstehen.
  • Die in F i g. 1 dargestellte Stellung der Freilaufkupplungen 20 bzw. 22 zeigt den erfindungsgemäß ausgebildeten Antrieb im Augenblick des Anfahrens, wobei der Anfahrmotor 3 über die Druckmittelleitungen 9 mit Druckmittel beaufschlagt und hierdurch angetrieben ist und die Freilaufkupplung 22 dessen Drehmoment auf den Antriebszapfen 19 der Antriebswelle 16 und von dieser über den Antriebszapfen 4 auf das Untersetzungsgetriebe 1 überträgt. Die dem Antriebsmotor 2 zugeordnete Freilaufkupplung 20 ist zu diesem Zeitpunkt deshalb nicht im Eingriff, weil der Antriebsmotor 2 zu diesem Zeitpunkt noch stillsteht und die Relativbewegung zwischen Außen- und Innenteil der Freilaufkupplung 20 so gerichtet ist, daß die Übertragung eines Drehmoments zwischen diesen beiden Teilen ausgeschlossen ist. Sobald der Anfahrmotor 3 und damit die Antriebswelle 16 eine gewisse Mindestdrehzahl erreicht haben, wird von Hand oder durch geeignete, automatisch wirkende, nicht dargestellte Schaltelemente der Strom des Antriebsmotors 2 eingeschaltet, so daß dieser anläuft. Das Anlaufen des Antriebsmotors 2 geschieht dabei völlig ohne Last. Die Relativgeschwindigkeit zwischen Innen- und Außenteil der Freilaufkupplung 20 wird infolge des immer schneller umlaufenden Antriebsmotors 2 ständig geringer. Sobald der Antriebsmotor 2 eine Drehzahl erreicht hat, die der des Anfahrmotors 3 entspricht, ist die Relativbewegung zwischen dem Außen- und Innenteil der Freilaufkupplung 20 gleich Null. Da der Antriebsmotor 2 jedoch so ausgelegt ist, daß seine normale Betriebsdrehzahl oberhalb der Höchstdrehzahl des Anfahrmotors liegt, nimmt seine Drehzahl weiterhin zu, so daß Innen- und Außenteil der Freilaufkupplung 20 nunmehr in entgegengesetzter Richtung gegeneinander bewegt werden. Diese entgegengesetzte Relativbewegung ist jedoch nur für einen sehr kleinen Verdehwinkel möglich, da hierbei Außen- und Innenteil der Freilaufkupplung 20 miteinander gekuppelt werden, so daß nunmehr das vom Antriebsmotor 2 ausgehende Drehmoment auf die Antriebswelle 16 übertragen werden kann. Während dieses Vorganges wird die Drehzahl des Anfahrmotors 3 in zunehmendem Maß geringer als die der Antriebswelle 16, welche nunmehr vom einem Antriebsmotor 2 angetrieben wird, so daß die Relativbewegung zwischen dem Außen-und dem Innenteil der Freilaufkupplung 22 so gerichtet ist, daß beide Teile nicht mehr miteinander gekuppelt sind und infolgedessen eine Drehmomentübertragung vom Anfahrmotor 3 auf die Antriebswelle 16 nicht mehr möglich ist. Der Anfahrmotor 3 wird dann aus Gründen der Energieersparnis zweckmäßigerweise abgeschaltet, was vorzugsweise automatisch, und zwar meist durch Stillsetzen des nicht dargestellten Pumpenaggregats, erfolgt.
  • Wird während der nachfolgenden Betriebszeit der Antriebsmotor 2 derart belastet, daß seine Drehzahl unter die Höchstdrehzahl des Anfahrmotörs 3 absinkt, so besteht jederzeit die Möglichkeit, den Anfahrmotor 3 wieder anzulassen, was entweder von Hand, vorzugsweise jedoch durch geeignete Schaltelemente automatisch in Abhängigkeit von der Drehzahl der Antriebswelle 16 bzw. des Untersetzungsgetri@ebes 1 oder auch bei der Arbeitsmaschine durchgeführt werden kann. Beim Einschlafen des Anfahrrnotors 3 läuft dieser zunächst ohne Last an, bis er die Drehzahl erreicht hat, welche der Antriebsmotor2 zur Zeit aufrechterhalten kann. Da diese Drehzahl unterhalb der Höchstdrehzahl des Anfahrmotors 3 liegt und dieser zweckmäßigerweise so ausgelegt ist, daß er in seinem gesamten Drehzahlbereich ein höheres Drehmoment abgeben kann als der Antriebsmotor 2, ist er in der Lage, diesen in erheblichem Maß zu unterstützen, wobei beide Freilaufkupplungen 20 bzw. 22 eingekuppelt sind, da sowohl der Antriebsmotor 2 wie auch der Anfahrmotor 3 unterhalb ihrer jeweils höchsten Drehzahl arbeiten. Steigt die Drehzahl infolge des zugeschalteten Anfahrmotors 3 und des hierdurch zur Verfügung stehenden höheren Drehmoments an, so läuft der Anfahrmotor 3, sobald seine maximale Drehzahl erreicht bzw. überschritten wird, zunächst ohne Last mit, da die Freilaufkupplung 22 den Anfahrmotor 3 von der Antriebswelle 16 abkuppelt. Dieser wird dann zweckmäßigerweise wieder abgeschaltet, was vorzugsweise automatisch durch in der Zeichnung nicht dargestellte Schaltelemente geschieht.
  • In F i g. 2 ist eine andere Ausführungsform einer dem Antriebsmotor 2 zugeordneten Freilaufkupplung 20a dargestellt, die aus einer linken Kupplungshälfte 24 und einer rechten Kupplungshälfte 25 besteht. Beide Kupplungshälften 24 und 25 besitzen einen gemeinsamen, einstückig ausgebildeten Innenteil 26, welcher über den Antriebszapfen 19 mit der Antriebswelle 16 drehfest verbunden ist. Zwischen den Kupplungshälften 24 und 25 ist eine in axialer Richtung verschiebbare Klauenscheibe 27 angeordnet, die drehfest mit einem Kupplungsgehäuse 28 verbunden ist, welches seinerseits wiederum drehfest an dem Lüfterrad 15 und damit an der Hohlwelle 12 des Antriebsmotors 2 befestigt ist. Mit Hilfe eines axial verschieblichen Kulissenringes 29 läßt sich die Klauenscheibe 27 wahlweise mit dem Außenteil der Kupplungshälfte 24 oder 25 verbinden. Beide Kupplungshälften 24 und 25 sind so ausgebildet, daß sie in unterschiedlichen Drehrichtungen des zugeordneten Antriebsmotors 2 ein Drehmoment auf den gemeinsamen Innenteil 26 übertragen. In gleicher Weise ist die nur teilweise dargestellte Freilaufkupplung 22a, die dem Anfahrmotor 3 zugeordnet ist, ausgebildet. Es handelt sich somit bei den Freilaufkupplungen 20a und 22a um umschaltbare, für beide Drehrichtungen wahlweise wirksame Kupplungen, die dann verwendet werden, wenn der erfindungsgemäß vorgeschlagene Antrieb für solche Arbeitsmaschinen, beispielsweise am Abbaustoß entlanggezogene Gewinnungsgeräte, verwendet wird, die in entgegengesetzten Richtungen angetrieben werden müssen. Sofern der Antrieb nach der Erfindung mit Freilaufkupplungen ausgerüstet ist, wie sie in F i g. 2 dargestellt sind, wird die vorstehend im Zusammenhang mit F i g. 1 erläuterte Wirkungsweise bei beiden Drehrichtungen des Antriebes erreicht, wenn außer den Motoren 2 und 3 jeweils auch die Freilaufkupplungen 20a und 22a umgeschaltet werden.
  • F i g. 3 zeigt ein Kupplungsgehäuse 8 a des Antriebes, in welchem die umschaltbaren Freilaufkupphungen 20 a und 22 a in ähnlicher Weise wie die Freilaufkupplungen 20 und 22 in F i g. 1 angeordnet sind. Die Kulissenringe 29 der beiden Freilaufkupplungen 20 a und 22 a sind bei der in F i g. 3 dargestellten Ausführungsform mit Hilfe eines Verbindungshebels 30 miteinander verbunden und können durch einen Handhebel 31 gemeinsam umgeschaltet werden. Selbstverständlich ist es auch möglich, jedem Kulissenring 29 einen gesonderten Handhebel 31 zuzuordnen, so daß jede der Freilaufkupplungen 20 a und 22a gesondert umschaltbar ist, was insbesondere bei Reparaturarbeiten vorteilhaft sein kann. Hierbei besteht jedoch die Möglichkeit, daß die Freilaufkupplungen 20 a und 22 a so geschaltet werden, daß die beiden Motoren 2 und 3 gegeneinander arbeiten. Dies wird bei der in F i g. 3 dargestellten Ausführungsform durch den Verbindungshebel 30 vermieden. Ferner ist es möglich, an Stelle eines handbetätigten Umschalthebels 31 eine hydraulisch, pneumatisch oder elektrisch betätigte Einrichtung vorzusehen, welche die Freilaufkupplungen 20a und 22a in Abhängigkeit von der Drehrichtung der Motoren 2 und 3 und gemeinsam mit diesen selbsttätig umschaltet.

Claims (10)

  1. Patentansprüche: 1. Antrieb für unter Last anfahrende Arbeitsmaschinen, insbesondere für endlose Förderer und/oder am Abbaustoß entlanggezogene Gewinnungsgeräte im untertägigen Grubenbetrieb, mit einem leistungsmäßig dem Normalbetrieb entsprechenden, vorzugsweise als reversierbarer Elektromotor ausgebildeten Antriebsmotor und einem vorzugsweise als umsteuer- und regelbarer hydrostatischer Motor ausgebildeten Anfahrmotor, bei welchem Antriebs- und Anfahrmotor unter Zwischenschaltung mindestens einer Freilaufkupplung auf ein gemeinsames Untersetzungsgetriebe einwirken, dadurch gekennzeichnet, daß der Antriebsmotor (2) und der Anfahrmotor (3) koaxial hintereinander angeordnet sind und daß beide Motoren jeweils unter Zwischenschaltung einer Freilaufkupplung (20 bzw. 22) über eine gemeinsame Antriebswelle (16) an einen einzigen gemeinsamen Antriebszapfen (4) des Untersetzungsgetriebes (1) angeschlossen sind.
  2. 2. Antrieb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Antriebsmotor (2) zwischen dem Untersetzungsgetriebe (1) der Arbeitsmaschine und dem Anfahrmotor (3) angeordnet ist.
  3. 3. Antrieb nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die den Rotor des Antriebsmotors (2) tragende Welle als Hohlwelle (12) ausgebildet ist und die gemeinsame Antriebswelle (16) des Antriebs- und Anfahrmotors (2 bzw. 3) dieser gegenüber frei drehbar allseitig mit radialem Spiel umschließt.
  4. 4. Antrieb nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Freilaufkupplungen (20 bzw. 22) des Antriebsmotors (2) und des Anfahrmotors (3) auf dem dem Untersetzungsgetriebe (1) abgekehrten Endabschnitt der gemeinsamen Antriebswelle (16) von Antriebs- und Anfahrmotor (2 bzw. 3) angeordnet sind.
  5. 5. Antrieb nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die gemeinsame Antriebswelle (16) mit ihren Endabschnitten einerseits auf den Antriebszapfen (4) des Untersetzungsgetriebes (1) und andererseits in eine Bohrung (21) der Freilaufkupplung (20) des Antriebsmotors (3) geschoben und mit diesen Teilen drehfest verbunden ist.
  6. 6. Antrieb nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebswelle (16) lediglich an ihrem dem Untersetzungsgetriebe (1) abgekehrten Endabschnitt in einem vorzugsweise als Wälzlager (18) ausgebildeten Lager gelagert ist.
  7. 7. Antrieb mit umkehrbarer Drehrichtung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Freilaufkupplungen (20 a bzw. 22a) als umschaltbare, für beide Drehrichtungen wahlweise wirksame Kupplungen ausgebildet sind. B.
  8. Antrieb nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß jede der umschaltbaren Freilaufkupplungen (20 a bzw. 22 a) einzeln - von Hand, pneumatisch, hydraulisch oder elektrisch - umschaltbar ist.
  9. 9. Antrieb nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die umschaltbaren Freilaufkupplungen (20a bzw. 22a) gemeinsam mit den Motoren (2 bzw. 3) umschaltbar sind.
  10. 10. Antrieb nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die höchste Drehzahl des Anfahrmotors (3) geringer ist als die höchste Drehzahl des Antriebsmotors (2). In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche Auslegeschrift Nr. 1050 288; »Glückauf«, 1963, S. 1232; »Bergbaurundschau«, 1956, S. 358 bis 361.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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EP4656835A1 (de) * 2024-05-28 2025-12-03 Eurodrill GmbH Bohrantriebsanordnung

Citations (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE1050288B (de) * 1959-02-12 Stamicarbon N. V., Heerlen (Niederlande) Antrieb für Forder- oder Gewinnungsmaschinen im Grubenbetrieb unter Tage

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