-
Abbaumaschine Die Erfindung betrifft eine Abbaumaschine für Kohle,
Erz, Gesteine, Ton, Kali usw. mit an der Stirnseite eines Raupenfahrwerkes senkrecht
angebrachter Schwenksäule, welche über eine Zylinder-Kolben-Einheit schwenkbar ist
und einen Ausleger trägt, welcher mittels eines Hubzylinders heb- und senkbar ist
und an seinem vorderen Ende eine kippbar gelagerte, mit mehreren Schlagwerkzeugen
versehene Schaufel aufweist.
-
Im Bergbau werden zum Abbau der Kohle überwiegend Schrämmaschinen
und Hobel eingesetzt. Bei den Schrämmaschinen wird die Kohle durch Ketten und Walzen,
die mit Picken besetzt sind, geschrämt. Beim Einsatz von Hobeln wird die Kohle abgeschält.
-
Diese bekannten Maschinen, vor allem die Schrämmaschine, haben den
Nachteil, daß beim Ab-
bau der Kohle ein vergleichsweise hoher Prozentsatz
an Feinkohle mit anfällt, was jedoch unerwünscht ist.
-
Der unerwünschte Anteil an Feinkohle läßt sich durch schlagende Hereingewinnung
der Kohle vermeiden, wie beispielsweise durch die handgeführten Abbauhämmer. Da
die Verwendung von Abbauhämmern jedoch außerordentlich lohnintensiv ist und ein
hoher Abbaufortschritt, insbesondere auch wegen des Mangels an Personal, auf diese
Weise nicht zu erzielen ist, hat man immer mehr die vorstehend erwähnten Schrämmaschinen
und Hobel mit dem weiter oben genannten Nachteil zum Einsatz gebracht.
-
So ist z. B. eine Schrämvorrichtung bekanntgeworden, bei welcher auf
einem Fahrgestell ein Rahmen angeordnet ist, an dessen vorderem Ende gelenkig eine
Schrämscheibe angebracht ist. Diese Schrämscheibe ist um die Längsachse des Trägers
verdrehbar und kann nur Schrämschnitte im Streckenstoß anbringen. Außer dieser Gewinnungsscheibe
muß noch eine zusätzliche Ladeeinrichtung vorgesehen werden, was einen zusätzlichen
Aufwand darstellt.
-
Bei einer anderen bekannten Ausführungsform einer Schrämvorrichtung
ist ein Rahmen auf einem Raupenfahrwerk gelagert, wobei am vorderen Ende des Rahmens
ein Gelenk angeordnet ist, welches ein Schwenken des Schrämwerkzeuges ermöglicht.
Diese Ausführungsform weist die gleichen Nachteile auf, wie die vorstehend erwähnte
Schrämvorrichtung.
-
Weiterhin ist eine Senk- und Gleisräummaschine bekanntgeworden, welche
ein Raupenfahrwerk besitzt, wobei an der Stirnseite des Raupenfahrwerks eine Schwenksäule
angeordnet ist, an der ein Ausleger heb- und senkbar angeordnet ist. Am vorderen
Ende des Auslegers befindet sich eine Schaufel, an deren Boden Schlaghämmer angeordnet
sind.
-
Aufgabe der Erfindung ist es, diese bekannte Senk- und Gleisräummaschine
weiter zu entwickeln, so daß diese auch für Gewinnungsarbeiten eingesetzt werden
kann.
-
Gemäß der Erfindung wird dies dadurch erreicht, daß die Schwenksäule
an einem Rahmen befestigt ist, welcher mit auf dem Fahrwerk angeordneten Vorschubzylindern
verbunden ist, und in den Ausleger ein Schwenktrieb eingebaut ist, dessen Drehachse
koaxial mit der Auslegerachse verläuft. Die am Rahmen befestigte Schwenksäule kann
durch die Vorschubzylinder vom feststehenden Fahrwerk aus vorgeschoben werden, wobei
außerdem durch die Anordnung des Schwenktriebes eine Drehung der aktivierten Schaufel
um die Längsachse des Tragarmes möglich ist. Der Schwenktrieb schafft die
Mög-
lichkeit, die beliebig verdrehbaren Schlaggeräte je-
weils in den
Schlechten der Kohle angreifen zu lassen.
-
Mit Hilfe der erfindungsgemäßen Abbaumaschine läßt sich auf vollmechanischem
Wege ein Abbau, beispielsweise von Kohle, durchführen, und zwar werden zu diesem
Zweck als Arbeitsgeräte Schlaghämmer verwendet. Die Abbaumaschine fährt mittels
des Raupenfahrwerks so weit an den Kohlenstoß heran, bis die Hämmer die Kohlenwand
berührt haben. Mit Hilfe der Vorschubzylinder wird dann der ganze Ausleger einschließlich
Säule in die Kohle vorgeschoben, beispielsweise um etwa 500 mm. Durch Sehlagen,
Drehen, Senken und Schwenken wird dann die Kohle losgebrochen und auf einen nebenliegenden
Förderer geschoben. Durch die Verschiebemöglichkeit des gesamten Auslegers kann
das Fahrwerk während eines großen Teiles der Arbeitszeit in seiner Stellung verharren,
so daß insbesondere bei weichem
Untergrund dieser nicht zerwühlt
wird, wodurch einwandfreie Arbeitsbedingungen gegeben sind.
-
Vorteilhaft läuft der Rahmen auf Führungsrollen, so daß eine gute
Lagerung gegeben ist.
-
Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist der Schwenkzylinder
an dem Rahmen schwenkbar befestigt, und seine Kolbenstange greift an einem Ansatz
der Schwenksäule an. Bei Betätigung der Vorschubzylinder wird somit der Schwenkzylinder
mit vorgeschoben.
-
An einem aufwärts gerichteten Ansatz der säule ist der Hubzylinder
und an dem Ausleger dessen Kolbenstange schwenkbar angebracht. Bei Betätigen des
Hubzyfinders führt somit der Ausleger eine Heb- und bzw. Senkbewegung aus.
-
Gemäß einem weiteren Vorschlag der Erfindung ermöglicht der Schwenktrieb
eine Drehung des Auslegers um seine Längsachse um je 180'. Somit steht insgesamt
ein Drehbereich von 3601 zur Verfügung. Der Kippzylinder greift am vorderen
Ende des Auslegers und dessen Kolbenstange an einem Zapfen der Schaufel an. Diese
bzw. die vorgesehenen Schlaghämmer können somit gekippt werden, wobei
je
nach Einstellung des Schwenktriebes jede gewünschte Winkellage möglich
ist.
-
An Stelle der Schlaghämmer ist es auch möglich, eine Schaufel mit
Seitenflächen anzubringen oder aber eine sogenannte aktivierte Schaufel zu verwenden,
d. h. eine Schaufel, über deren Boden Schlaghämmer vorragen.
-
Die Antriebsmotoren für das Fahrwerk sind vorteilhafterweise senkrecht
stehend angeordnet und treiben über Kegelradgetriebe die Raupen einzeln an.
-
Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung kann durch Lösen des Verbindungsbolzens
zwischen der Kolbenstange des Schwenkzylinders und dem Ansatz der Schwenksäule der
ganze Ausleger über das Fahrwerk geschwenkt werden, so daß sich eine außerordentlich
gedrungene Bauweise ergibt, welche insbesondere für den Transport von großer Bedeutung
ist.
-
Die Erfindung sei an Hand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert,
und zwar zeigt F i g. 1 eine Ansicht der Abbaumaschine und F i
g. 2 eine Draufsicht nach F i g. 1.
-
Mit 1 ist das Raupenfahrwerk bezeichnet, auf welchein sich
der Antriebsmotor 2 befindet, welcher drei regelbare Pumpen antreibt, die in der
Antriebsstation 3 angeordnet sind. Als Antriebsmotor kann beispielsweise
ein Elektro-, Druckluft- oder Verbrennungsmotor verwendet werden. Zwei der erzeugten
ölströme dienen zum Antrieb der Fahrmotoren 4, welche auf dem Fahrwerk
1 senkrecht stehend angeordnet sind, so daß sich eine gedrungene Bauweise
ergibt. Die Fahrmotoren 4 treiben je eine Raupe 5
des Fahrwerkes an. Die Steuerung
sämtlicher Motoren und Zylinder erfolgt vom Steuerstand 6 aus mittels besonderer
Steuerventile 7 od. dgl.
-
An der Stirnseite des Raupenfahrwerkes 1 ist das Gehäuse
8 einer Schwenksäule 9 angebracht, und zwar an einem Rahmen
10, der mit seinem anderen Ende an dem Vorschubzylinder 11 befestigt
ist. Die Schwenksäule trägt einen Ausleger 12, welcher mittels des Hubzylinders
13 lieb- und senkbar ist. Der Hubzylinder 13 ist an dem aufwärts gerichteten
Ansatz 14 der Schwenksäule und die Kolbenstange 15
des Hubzylinders
13 an dem Ausleger 12 gelenkig angeschlagen. An dem Ansatz 16 der
Schwenksäule 9 greift die Kolbenstange 17 des Schwenkzylinders
18 an, dessen anderes Ende an dem Rahmen 10 befestigt ist. Durch Lösen
des Verbindungsbolzens 19 kann die Schwenksäule 9 um 1801 gedreht
werden, so daß sich der Ausleger oberhalb des Fahrwerks befindet, wodurch die Baulänge
wesentlich reduziert wird, was insbesondere für den Transport von wesentlicher Bedeutung
ist.
-
Der Rahmen 10 läuft im Fahrwerk 1 auf Führungsrollen,
was jedoch nicht weiter dargestellt ist, um eine gute Verschiebebewegung und Lagerung
zu erzielen.
-
In den Ausleger 12 ist der Schwenktrieb 20 eingebaut, welcher eine
Drehung des Auslegers um seine Längsachse um je 180c' in der einen oder anderen
Drehrichtung ermöglicht, so daß insgesamt ein Drehbereich von 3601 zur Verfügung
steht. Der Kippzylinder 21 ist am vorderen Ende des Auslegers angelenkt, während
seine Kolbenstange 22 an einem Ansatz 23 der Schaufel 24 gelenkig angreift.
Im dargestellen Fall sind in die Schaufel Schlaghämmer 25
eingesetzt, welche
zum Abbau der Kohle 26 dienen.
-
Die Arbeitsweise der Abbaumaschine ist wie folgt: Die Abbaumaschine
fährt auf dem Raupenfahrwerk 1
an den Kohlenstoß heran, bis die Abbauhämmer
25
die Kohlenfront 26 berühren. Daraufhin werden die Vorschubzylinder
11 beaufschlagt, so daß sich das Gehäuse 8 der Schwenksäule
9 mit Ausleger 12 aus der strichpunktiert gezeichneten Stellung
27 in die ausgezogene Stellung 28 vorbewegen, wobei gleichzeitig die
Abbauhämmer 25 in die Kohlenfront 26
eindringen und hierbei die Kohle
schlagend gewinnen. Durch das Schlagen, Drehen, Senken und Schwenken des Auslegerarmes
und der daran befindlichen Schlaghämmer wird die Kohle losgebrochen und auf einen
nebenliegenden Förderer 29 geschoben. Jede Raupe 5 besitzt einen eigenen
Antrieb, so daß sie nach jeder Richtung fahren kann und sich, falls erforderlich,
auch um 18011 drehen kann.
-
Die erfindungsgemäße Abbaumaschine baut außerordentlich gedrungen,
so daß sie - insbesondere bei den beengten Platzverhältnissen unter Tage
- gut einsetzbar ist.