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Vorrichtung zum Verlegen von Abdichtungsmassen auf Fluß-, Kanalsohlen
und Böschungen Vorrichtungen zum Verlegen von Abdichtungsmassen, insbesondere von
Ton oder bituminösen Massen mit fein- oder grobstückigen Zuschlagstoffen und bituminösem
Binder, auf Fluß-, Kanalsohlen und Böschungen sind in verschiedenen Ausführungsformen
bekannt. Die bekannten Vorrichtungen bestehen im wesentlichen aus einer dem Fluß-
oder Kanalbett schablonenartig angepaßten und es überbrückenden sowie in Fluß- oder
Kanallängsrichtung verfahrbaren Brückenkonstruktion. Bei einer dieser bekannten
Ausführungen ist auf der Brückenkonstruktion quer zum Fluß- oder Kanalbett eine
Laufschiene für einen verfahrbaren Abdichtungsmasseaufnahmebehälter angeordnet.
Ferner ist an der Brücke im unteren Bereich ein ihr zugeordneter, sich über den
gesamten Querschnitt des Fluß- oder Kanalbettes erstreckender Auflegeschacht angeordnet.
Um die Beschichtungshöhe einstellen zu können, ist ferner die Brückenkonstruktion
über Stützen höhenverstellbar an die Fahrgestelle angeschlossen. Der Austrag der
Abdichtungsmassen wird durch an den Auflegeschacht angeschlossene Vibratoren erleichtert.
Bei einer anderen bekannten Konstruktion ist ferner noch dem Auflegeschacht eine
auf- und abwärts bewegbare und damit als Stampfer wirkende Schablone nachgeschaltet.
Ferner ist noch eine Konstruktion zum Belegen von Abdichtungsmassen auf Fluß- und
Kanalsohlen bekanntgeworden, bei der zur Verringerung der Abwurfhöhe der Abdichtungsmassen
die dem Flußbettquerschnitt angepaßte Brückenkonstruktion ein bis zur Mitte der
Brückenkonstruktion geführtes Zuführförderband aufweist, unter den x ein weiteres
über den gesamten Querschnitt verfahrbares Förderband mit wechselbarer Förderrichtung
und mit einer etwa der halben Brückenkonstruktionslänge entsprechenden Baulänge
angeordnet ist. Bei dieser Konstruktion erfolgt der Auftrag der Abdichtungsmassen
lediglich durch Abwurf vom unteren Förderband. Eine gleichmäßige Verdichtung läßt
sich mit den zuletzt beschriebenen Maßnahmen nicht erzielen. Ferner führt die ungleichmäßige
Oberfläche der aufgetragenen Abdichtungsmassen, insbesondere bei Ton, schon nach
kürzerer Zeit zu einer Abtragung oder zumindest zu einer wesentlichen Schwächung
der aufgetragenen Schicht. Nachteilig bei all diesen bekannten Konstruktionen ist,
daß sie schablonenartig ausgebildet und jeweils nur für die Belegung eines der Schablonenform
angepaßten Fluß- oder Kanalquerschnittes geeignet sind. Unterschiedliche Böschungswinkel
und unterschiedliche Querschnittsformen von Kanal- oder Flußbetten können durch
diese bekannten Vorrichtungen nicht belegt werden. Sie sind daher lediglich nur
zum Verlegen von Abdichtungsmassen auf Fluß-, Kanalsohlen und zugeordneten Böschungen
mit gleichbleibendem Profil geeignet, was nur sehr selten der Fall ist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Verlegen
von Abdichtungsmassen auf Fluß-, Kanalsohlen und zugeordneten Böschungen zu schaffen,
mit der ein Verlegen der Abdichtungsmassen praktisch unabhängig vom jeweiligen Kanal-
bzw. Flußquerschnitt und insbesondere von Querschnittsänderungen durchführbar ist.
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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verlegen von Abdichtungsmassen
auf Fluß-, Kanalsohlen und zugeordneten Böschungen, bestehend aus einer das Fluß-
oder Kanalbett überbrückenden und in Fluß- oder Kanallängsrichtung verfahrbaren
Brükkenkonstruktion, die über höhenverstellbare Stützen im Bereich ihrer uferseitigen
Enden auf einem Fahrgestell höhenverstellbar ist, mit quer zum Fluß- oder Kanalbett
angeordneten Laufschienen für einen verfahrbaren Abdichtungsmasseaufnahmebehälter
und einem Auflegeschacht. Die Erfindung besteht darin, daß die Brückenkonstruktion
aus einer Sohlenbrücke mit zumindest im Bereich der Ecken angeordneten, auf die
Sohle aufsetzbaren Stützen besteht und zumindest einseitig an diese eine im Bereich
des Ufers über die Stützen auf den Fahrgestellen abgestützte Böschungsbrücke höhenverstellbar
angeschlossen ist und an dem verfahrbaren Abdichtungsmasseaufnahmebehälter eine
Austragsvorrichtung sowie der Auflegeschacht angeschlossen sind. Zweckmäßig besteht
die Sohlenbrücke aus zumindest einem pontonförmigen Schwimmkörper mit daran angeschlossenen
ein- und ausfahrbaren oder höhenverstellbaren Stützen. Nach einem besonderen Vorschlag
weist die Sohlenbrücke zwei in parallelere Abstand voneinander und quer zur Flußrichtung
angeordnete Schwimmkörper auf. Um einen großen Bereich jeweils
mit
der Abdichtungsmasse beschichten zu können, kann auf der Sohlenbrücke zwischen dem
Schwimmkörper eine Laufschienenbrücke in Flußrichtung verfahrbar für den in Querrichtung
verfahrbaren Abdichtungsmasseaufnahmebehälter angeordnet sein. Auch die Böschungsbrücke
ist hierzu einerseits auf der Sohlenbrücke und andererseits auf oder mit einem am
Böschungsufer angeordneten Fahrgestell verfahrbar. Nach einem weiteren Vorschlag
der Erfindung ist die Böschungsbrücke an die eine oder die andre Seite der Sohlenbrücke
anschließbar ausgebildet. Eine Anpassung der erfindungsgemäßen Vorrichtung an unterschiedliche
Böschungswinkel läßt sich dadurch erreichen, daß die Böschungsbrücke mittels eines
einstellbaren Führungslineals und diesem zugeordneter Führungsrollen einer Steuereinrichtung
für die einzelnen die Böschungsbrücke tragenden Stützen entsprechend dem Böschungsgrad
in ihrer Höhe verstellbar ist. Von besonderer Bedeutung ist, daß der Auflegeschacht
zugleich als Verdichtungseinrichtung ausgebildet und dazu mit Verdichtungswalzen
versehen ist. Zweckmäßig ist hierzu der Auflegeschacht mit zwei in Abstand voneinander
angeordneten und gegensinnig umlaufenden Förderbändern, welche die Abdichtungsmassen
zwischen sich aufnehmen und in ihrem unteren Bereich um die Verdichtungswalzen als
Umlenkrollen geführt sind, versehen.
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Die durch die Erfindung erreichten Vorteile sind vor allem darin zu
sehen, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung praktisch unabhängig von der jeweiligen
Querschnittsform oder gar Querschnittsänderung des Kanal- oder Flußbettes einsetzbar
ist. Selbst Kanal-oder Flußbetten, deren Böschungen unterschiedliche Böschungswinkel
bzw. wechselnde Böschungswinkel aufweisen, lassen sich mit der erfindungsgemäßen
Vorrichtung unschwer belegen. Darüber hinaus läßt sich unschwer eine gleichmäßige
und glatte Oberfläche der eingebrachten Abdichtungsmassen erzielen. Trotz der großen
Anpassungsfähigkeit der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann die Beschichtungshöhe
der Abdichtungsmassen auf einfache Weise dadurch verändert werden, daß über die
Stützen die Sohlenbrücke und die Böschungsbrücke und damit der Auslauf des Auflegeschachtes
auf die jeweilig gewünschte Beschichtungshöhe eingestellt wird.
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Im folgenden wird die Erfindung an Hand einer ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung näher erläutert. Es zeigt F i g.1 die Seitenansicht einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung, F i g. 2 eine Aufsicht auf den Gegenstand nach Fig.1.
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Die in den Figuren dargestellte Vorrichtung dient zum Verlegen von
Abdichtungsmassen, insbesondere von Ton oder bituminöser Massen aus fein- oder grobstückigen
Zuschlagstoffen und bituminösem Binder, auf Fluß-, Kanalsohlen und Böschungen. Sie
besteht im wesentlichen aus einer Sohlenbrücke 1 mit zumindest im Bereich der Ecken
angeordneten, auf der Sohle 2 des dargestellten Kanalbettes aufstehenden Stützen
3 sowie einer Böschungsbrücke 4. Diese Böschungsbrücke ist einerseits an die Sohlenbrücke
1 angeschlossen und andererseits am Ufer 5 abgestützt. Auf der Sohlenbrücke 1 und
der Böschungsbrücke 4 ist ein Abdichtungsmasseaufnahmebehälter 6 mit Austrageinrichtung
7 und Auflegeschacht 8 verfahrbar. Die Beschickung des Abdichtungsmasseaufnahmebehälters
6 erfolgt mittels eines Greifers 10,
der auf einem Ponton 11 angeordnet ist
und die Abdichtungsmassen von den Motorschuten 9 in den Abdichtungsmasseaufnahmebehälter
überführt. Unschwer besteht bei der dargestellten Ausführungsform jedoch auch die
Möglichkeit, die Beschickung vom Ufer aus durchzuführen. Bei der dargestellten Ausführungsform
besteht die Sohlenbrücke 1 aus zwei parallel zueinander angeordneten Schwimmkörpern
mit daran angeschlossenen ein- und ausfahrbaren Stützen 3. Diese Stützen können
selbstverständlich auch höhenverstellbar an der Sohlenbrücke angeordnet sein, was
jedoch nicht dargestellt ist. Im übrigen sind die Stützen bei der dargestellten
Ausführungsform als teleskopartig ausfahrbare, hydraulische Stempel ausgebildet.
Ferner ist die Anordnung so getroffen, daß die beiden Schwimmkörper quer zur Flußrichtung
angeordnet sind. Auf der Sohlenbrücke 1 zwischen den Schwimmkörpern ist eine Laufschienenbrücke
in Flußrichtung verfahrbar für den in Querrichtung verfahrbaren Abdichtungsmasseaufnahmebehälter
6 angeordnet. Es besteht somit die Möglichkeit, bei einer einzigen Feststellung
der Sohlenbrücke mehrere Schichten über den Abdichtungsmasseaufnahmebehälter 6 und
den nachgeschalteten Auflegeschacht 8 auf die Sohle nebeneinander aufzulegen. Wie
die Figuren ferner erkennen lassen, besteht bei der dargestellten Ausführungsform
die Möglichkeit, die Böschungsbrücke 4 an die eine oder die andere Seite der Sohlenbrücke
1 anzuschließen. Die Böschungsbrücke 4 ist einerseits auf der Sohlenbrücke
1 und andererseits auf einem am Böschungsufer angeordneten Fahrgestell 12
abgestützt. Bei einem derartigen Aufbau besteht ferner die Möglichkeit, die Böschungsbrücke
4 auch mit dem Fahrgestell 12 selbst zu verfahren. Das auf dem Ufer 5 angeordnete
Fahrgestell 12 ist auf Schienen 13
verfahrbar und zur Abstützung mit
ausfahrbaren Stützen 14 versehen, über die das Fahrgestell arretierbar und die Schienen
13 entlastbar sind. Ferner ist die Böschungsbrücke 4 mittels weiterer Stützen 15
auf dem Fahrgestell 12 gegenüber diesem höhenverstellbar abgestützt. Mittels eines
nicht dargestellten, einstellbaren Führungslineals und diesem zugeordneten Führungsrollen
einer Steuereinrichtung für die einzelnen die Böschungsbrücke tragenden Stützen
15 bzw. 3 ist die Böschungsbrücke 4 entsprechend dem Böschungsgrad in ihrer Höhe
verstellbar und somit der jeweiligen Böschung anpaßbar. In dem Abdichtungsmasseaufnahmebehälter
6 sind bei der dargestellten Ausführungsform zwei Zerkleinerungswalzen 17 und 18
angeordnet. Die zugeordnete Austragseinrichtung 7 besteht aus einem am Boden des
Abdichtungsmasseaufnahmebehälters 6 angeordneten, gerippten Förderband 19. Die Verstellung
des Abdichtungsmasseaufnahmebehälters erfolgt mittels der Winden 20 über Umlenkrollen
21. Der Auflegeschacht 8 ist als Verdichtungseinrichtung ausgebildet und dazu mit
Verdichtungswalzen 22 an seinem unteren Ende versehen. Im übrigen besitzt der Auflegeschacht
8 zwei im Abstand voneinander angeordnete und gegensinnig umlaufende Förderbänder
23, 24, welche die Abdichtungsmasse zwischen sich aufnehmen und in ihrem unteren
Bereich um die Verdichtungswalzen 22, die als Umlenkrollen dienen, geführt sind.
Von besonderer Bedeutung ist ferner, daß durch Verstellung der Stützen 3,15 an
der
Sohlenbrücke 1 und der Böschungsbrücke 4 der Auslauf 25 des Auflegeschachtes 8 und
damit die Beschichtungshöhe der Abdichtungsmassen 26 einstellbar ist.