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Dichtscheibe für Behälterverschlußkappen Die Erfindung bezieht sich
auf eine Dichtscheibe für Behälterverschlußkappen aus einem flüssigkeitsdichten,
jedoch gasdurchlässigen Material.
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Flüssigkeiten der verschiedensten Art werden heutzutage vielfach
in Kunststoflbehältern aus Polyäthylen oder Polypropylen verpackt, da solche Behälter
ein gefälliges Aussehen haben, sich billig herstellen lassen und unzerbrechlich
sind. Solche Behälter besitzen jedoch den Nachteil, daß sie bei Temperaturänderungen
etwas zusammenfallen und so der Eindruck entsteht, als sei der Behälter nicht ganz
gefüllt oder verbeult. Bei gewissen Flüssigkeiten besteht die Gefahr, daß sich Gase
entwickeln, so daß der Behälter nach außen ausgebeult und unansehnlich wird. Ferner
entwickeln manche in solchen Kunststoffbehältern oder auch in Behältern aus Metall
oder Glas verpackte Erzeugnisse Gase, und wenn diese Gase nicht nach außen abgeführt
werden, um den Behälter vom Innendruck zu entlasten, besteht die Gefahr, daß solche
Behälter explodieren.
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Es wurde daher schon versucht, Verschlußkappen zu schaffen, die einerseits
ein Auslaufen von Flüssigkeit aus dem Behälter verhindern, andererseits aber gleichzeitig
ein Entweichen von Gas aus der Flasche ermöglichen. So sind z. B. die verschiedenartigsten
Verschlußkappen mit eingebauten Rückschl agventilen bekannt. Sie ermöglichen aber
meist nicht den Eintritt von Luft in den Behälter, wenn sich in die sem ein Unterdruck
entwickelt. Solche bekannten Verschlußkappen erlauben also nicht einen Druckausgleich
unter allen Umständen zur Aufrechterhaltung eines Druckglteichgewichtes.
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Es sind auch bereits schon Dichtscheiben in Form von porösen Folien,
gesinterten und/oder gepreßten Formteilen aus metallischem und/oder nichtmetallischem
Werkstoff, aus fliesartigen oder gewebten, gegebenenfalls imprägnierten Werkstoffen
für derartige Verschlußkappen bekannt, die jedoch alle nicht die an sich geforderten
idealen Eigenschaften besitzen nämlich einerseits mit Sicherheit ein Auslaufen der
Flüssigkeit aus dem Behälter zu vermeiden und andererseits jedoch zum Druckausgleich
völlig gasdurchlässig sind.
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Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine Dichtscheibe für Behälterverschlußkappen
zu schaffen, die praktisch vollkommen flüssigkeitsdicht und trotzdem in der erforderlichen
Weise gasdurchlässig ist.
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Diese Aufgabe wird ausgehend von einer Dichtscheibe der eingangs
erwähnten Art erfindungsgemäß gelöst durch eine Scheibe aus einem luftdurchlässigen
Fasermaterial, insbesondere Karton, welche mit einem die Kapillar- und Dochtwirkung
der Fasern gegenüber Flüssigkeiten verringernden Stoff imprägniert ist und auf deren
dem Behälterrand zugekehrten Seite eine mit Löchern versehene Lage aus einem für
Flüssigkeiten undurohlässigen Kunststoffmaterial aufgebracht ist. Vorzugsweise ist
dabei die Kunststofflage unter Zwischenlage einer Faserschicht auf der Scheibe befestigt.
Die Öffnungen können teilweise bis in das Scheibenmaterial eindringen. Auf der dem
Kappenboden zugewandten Seite der Scheibe wird vorzugsweise eine weitere Kunststofflage
insbesondere ebenfalls unter Zwischenlage einer Faserschicht aufgebracht. Auf der
mit Löchern versehenen Kunststofflage kann außerdem unter Zwischenlage einer Faserschicht
eine weitere mit Löchern versehene Kunststofflage aufgebracht sein, wobei die Löcher
der beiden Lagen vorzugsweise gegeneinander versetzt sind.
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Durch den erfindungsgemäßen Aufbau einer Dichtscheibe wird es möglich,
daß Gas durch die Löcher und den anschließenden Kartonbereich diffundieren kann,
daß jedoch Flüssigkeit durch die Kunststoffschicht im wesentlichen zurückgehalten
wird und höchstens durch die kleinen Löcher mit dem Kunststoffmaterial in Berührung
treten kann, hier jedoch an einem Austritt gehindert wird, da den kleinen Löchern
eine relativ große Kartonschicht gegenüber liegt.
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Die erfindungsgemäße Dichtscheibe besitzt aber nicht nur diese idealen
Eigenschaften, sondern ist außerdem auch noch sehr einfach und billig in Massenprodukten
herstellbar, vor allem dann, wenn gemäß der Weiterbildung der Erfindung die Herstellung
so erfolgt, daß ein langer mit einem Kunststoffmaterial überzogener Kartonstreifen
zu einer Rolle aufgewickelt und in einer Lösung imprägniert wird, die aus einem
die Kapillar- und Dochtwirkung des Kartonmaterials verringernden Stoff besteht,
wobei jedoch nur die unteren Teile der Rollenwindungen in die Lösung eintauchen,
daß aus dem Streifen mittels Luft überschüssige Lösung entfernt wird, daß dann der
Streifen in umgekehrter Richtung aufgewickelt wird, wobei Schichten aus einfachem
Kartonmaterial zwischen den Windungen liegen, daß der imprägnierte aufgewickelte
Streifen dann getrocknet wird, und daß schließlich Scheiben aus dem imprägnierten
Streifen ausgestanzt werden. Vorzugsweise wird dabei die Rolle in der Lösung etwa
90 Sekunden lang gedreht und der aufgewickelte Streifen zum Trocknen etwa 2 Tage
lang einer Temperatur von etwa 320 C ausgesetzt, auf die Kattonseite der ausgestanzten
Scheiben eine auf der einen Seite eine Faserschicht tragende Kunststofflage aufgeklebt
und dann Löcher in diese Kunststofflage eingestochen, wobei es sich schließlich
noch als vorteilhaft erwiesen hat, wenn die einseitig eine Faserschicht tragende
Kunststofflage durch Schlitze eines mit Kunststoff überzogenen Kartons hergestellt
wird.
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Die Erfindung wird im folgenden an Hand schematischer Zeichnungen
an mehreren Ausführungsbeispielen näher erläutert.
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F i g. 1 zeigt in einer Seitenansicht einen Behälter nebst Verschlußkappe
mit einer erfindungsgemäßen Dichtscheibe; F i g. 2 ist ein axialer Schnitt durch
eine Dichtscheibe nach der Erfindung längs der Linie 2-2 in Fig. 1; Fig.3 bis 5
zeigen weitere Ausbildungsformen einer erfindungsgemäßen Dichtscheibe.
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F i g. 1 zeigt eine zylindrische Flasche 10 aus Glas, Polyäthylen,
Polypropylen od. dgl. Der auf seiner Außenseite mit Gewindegängen 14 versehene Flaschenhals
12 trägt eine Verschlußkappe 20 mit einem Innengewinde 26. Die Gewindegänge 14 und
26 greifen locker ineinander, so daß Luft oder Gase leicht zwischen dem Hals 12
und dem Mantel 22 der Kappe 20 hindurchströmen können.
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Gemäß Fig.2 ist in der Kappe 20 eine Dichtscheibe 25 vorgesehen,
die sich aus zwei Teilen zusammensetzt und dazu dient, den Behälter so abzudichten,
daß der flüssige Inhalt nicht entweichen kann, wobei jedoch eine Diffusion oder
ein Strömen von Luft und Gasen derart möglich ist, daß sich der in der Flasche herrschende
Druck mit dem äußeren Atmosphärendruck im wesentlichen ausgleichen kann. Die Dichtscheibe
25 umfaßt eine erste Schicht 30 aus einem geeigneten imprägnierten Unterlage material
wie Kartonmaterial oder Kork von z. B. 0,5 bis 0,75 mm Dicke, die mit der Innenfläche
der oberen Wand 24 der Kappe 20 mit Hilfe eines geeigneten Klebstoffs, z. B. Kartonleim,
verklebt ist. Das Kartonmaterial 30 wird vor dem Verkleben mit der Innenfläche der
oberen Wand 24 mit einer Lösung getränkt, die eine Kapillarwirkung oder Dochtwirkung
verhindert, z. B. mit einem flüssigen Bodenpflegemittel, Wachs oder flüssigem Vinyl;
die Dauer dieser
Tränkung richtet sich nach der Viskosität der in der Flasche 10
zurückzuhaltenden Flüssigkeit sowie nach den Abmessungen der Verschlußkappe 20.
Bei größeren Verschlußkappen, oder wenn der Inhalt des Behälters sehr dünnflüssig
ist, wird eine längere Dauer der Imprägnierung mit dem flüssigen Bodenpflegemittel
vorgesehen als bei kleineren Verschlußkappen oder dann, wenn die Flüssigkeit in
dem Behälter eine ziemlich hohe Viskosität hat. Wenn es sich bei der zurückzuhaltenden
Flüssigkeit z. B. um ein Desinfektionsmittel od. dgl. handelt, würde man eine Imprägnierungsperiode
von etwa 5 mm vorsehen. Bei einem flüssigen Kopfwaschmittel od. dgl. würde die Tränkungsdauer
etwa 16 Minuten betragen. Wird flüssiges Vinyl verwendet, kann man aus diesem Material
bis auf eine Konzentration von 50 O/o mit einem geeigneten Lösungsmittel verdünnen.
Bei einer Tränkungsdauer von 10 Sekunden mit einer nachfolgenden Trocknungsdauer
von 2 bis 3 Stunden wird eine brauchbare Imprägnierung des Kartonmaterials erzielt.
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Das Kartonmaterial 30 wird mit Hilfe eines geeigneten Klebstoffs,
z. B. Kartonleim, im wesentlichen über seine ganze Fläche mit der die Fasern tragenden
Seite einer dünnen flexiblen äußeren Verkleidung 32 von z. B. wenigen tausendstel
Zentimetern Dicke aus einem für Flüssigkeiten undurchlässigem Material verklebt;
die Verkleidung 32 besteht aus einem geeigneten Kunststoff od. dgl. Die äußere Verkleidung
32 wird gewöhnlich auf einer Unterlage angeordnet, die z. B. aus Kartonmaterial
mit einer Dicke von etwa 0,9 oder 1,25 mm besteht, wobei das Kartonmaterial porös
ist; gemäß der Erfindung wird jedoch die Verkleidung 32 von ihrer Unterlage abgezogen,
bevor sie mit dem Kartonmaterial 30 verklebt wird. Wenn die Verkleidung 32 von ihrer
Unterlage getrennt wird, nimmt sie kleine Fasern oder flaumähnliche Teilchen des
Papiers mit, die einen Filz auf der vorher mit dem Papier verklebten Seite bilden;
zwischen diesen Fasern hindurch kann eine kleine Luft- oder Gasmenge auch dann hindurchströmen,
wenn die die Fasern tragende Seite 34 der Verkleidung mit dem Kartonmaterial 30
verklebt ist und sich im wesentlichen über dessen ganze Fläche erstreckt. Die glatte
Seite 36 der Verkleidung 32 hat einen solchen Durchmesser, daß sie über den Rand
16 des Halses 12 des Behälters 10 hinausragt, dem -die Kappe 20 zugeordnet ist.
Außerdem ist die äußere Verkleidung 32 mit einer Anzahl von Öffnungen 38 versehen,
deren Durchmesser etwa 0,125 bis etwa 0,200 mm beträgt und die direkte Verbindungen
zwischen dem Inneren des Behälters und dem Inneren des imprägnierten Kartonmaterials
30 herstellen. Wären die Öffnungen 38 nicht vorhanden, würde zwischen der zusammengesetzten
Auskleidung 25 und dem Behälterhals 12 eine luft- und flüssigkeitsdichte Abdichtung
bewirkt.
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Wenn gemäß F i g. 2 der Druck in dem Behälter 10 höher ist als der
Druck in der Umgebung des Behälters, strömt im wesentlichen die gesamte überschüssige
Gasmenge durch die Öffnungen 38 und durch das imprägnierte Kartonmaterial 30 hindurch
aus dem Behälter aus, und ein kleiner Teil der Gase entweicht aus dem Behälter über
die Öffnungen 38 und die die Fasern tragende Seite 34 der Verkleidung 32. Ist der
Druck außerhalb des Behälters höher als der Druck im Behälter, kann Luft durch das
Kartonmaterial 30 und die Öffnungen 38 eintreten, und eine kleine Luftmenge kann
über die Fasern tragende
Seite 34 der Verkleidung 32 und die Öffnungen
38 in den Behälter gelangen. Es sei bemerkt, daß nur eine Öffnung vorhanden zu sein
braucht, die sich vom Behälter 10 zum Inneren des Kartonmaterials 30 erstreckt,
um die gleiche »Atem«-Wirkung zu erzielen, jedoch würde sich in diesem Fall eine
entsprechende Verlängerung der Zeitspanne ergeben, innerhalb deren sich der Druck
im Behälter mit dem Druck außerhalb des Behälters ausgleichen kann.
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F i g. 3 zeigt eine weitere Ausbildungsform der Erfindung, bei der
die Verschlußkappe 20 mit einer abdichtenden Auskleidung 25 versehen ist, die sich
aus drei Teilen zusammensetzt und dazu dient, den Behälter gegen das Entweichen
von Flüssigkeit abzudichten und gleichzeitig ein Atmen des Behälters zu ermöglichen.
Die Auskleidung25 umfaßt eine erste dünne flexible Schicht 40 aus einem für Flüssigkeiten
undurchlässigen Material, z. B. einem Kunststoff; die Oberseite 42 der Schicht 40
ist mit Hilfe eines geeigneten Vinylklebstoffs mit der Innenfläche der oberen Wand
24 der Kappe 20 und einer Fasern tragenden unteren Fläche 44 verklebt, und die Schicht
40 erstreckt sich im wesentlichen über die ganze Innenfläche der oberen Wand 24.
Die Fasern tragende Seite 44 der Kunststoffschicht 40, die dadurch mit Fasern oder
flaumähnlichen Teilchen versehen wurde, daß sie von ihrer Unterlage abgezogen wurde,
ist mit Hilfe eines geeigneten Klebstoffs, z. B. von Kartonleim, mit der Oberseite
einer zweiten Schicht 30 aus einem geeigneten Material, z. B. Kartonmaterial, verklebt
und erstreckt sich über die ganze Fläche der Schicht 30; das Kartonmaterial ist
mit der weiter oben beschriebenen Lösung imprägniert, die Kapillarströmungen und
das Entstehen einer Dochtwirkung verhindert. Wie schon erwähnt, behält das Kartonmaterial
30 beim Imprägnieren seine Porosität für Luft oder Gase bei, doch wird es für Flüssigkeiten
im wesentlichen undurchlässig. Die Unterseite der imprägnierten Kartonmaterialschicht
30 ist mit Hilfe eines geeigneten Klebstoffs, z. B. eines gewöhnlichen Kartonleims,
mit der Fasern tragenden Seite 34 einer dritten dünnen flexiblen äußeren Verkleidung
32 verklebt und erstreckt sich im wesentlichen über die ganze Fläche der Verkleidung
32, die aus einem für Flüssigkeiten undurohlässigen Material, z. B. einem von seiner
Unterlage abgezogenen Film aus Kunststoff besteht. Die glatte Unterseite 36 der
Verkleidung 32 ragt über den Rand 16 des Behälterhalses 12 hinaus. Die äußere Verkleidung
32 weist mehrere Öffnungen 38 auf, die sich durch diese Verkleidung hindurch bis
in das Innere des Kartonmaterials 30 erstrecken. Bei der Ausbildungsform nach F
i g. 3 können Gase und Luft die Öffnungen 38, die Fasern tragende Seite 34 der Verkleidung
32, das imprägnierte Kartonmaterial 30 und die Fasern tragende Seite 44 der Kunststoffschicht
40 passieren, um den Druck innerhalb des Behälters mit dem Druck außerhalb des Behälters
auszugleichen. Es sei bemerkt, daß der Hauptunterschied zwischen der Anordnung nach
F i g. 3 und derjenigen nach F i g. 2 darin besteht, daß zusätzlich die Schicht
40 zwischen dem imprägnierten Kartonmaterial 30 und der Innenseite der oberen Wand
24 der Verschlußkappe 20 vorgesehen ist. Die Kunststoffschicht 40 verringert die
möglichen Leckverluste dadurch, daß sie die Oberseite des Kartonmaterials 30 überdeckt.
In diesem Fall sind die Imprägnierungsperioden für das Kartonmaterial 30, die sich
nach den Abmessungen der Verschlußkappe und
der Viskosität der Flüssigkeit in dem
Behälter 10 richten, nicht so kritisch wie bei der Anordnung nach Fig. 2.
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F i g. 4 zeigt eine weitere Ausbildungsform der Erfindung, bei der
die Verschlußkappe 20' mit einer vierteiligen abdichtenden Auskleidung 25' versehen
ist. Die Unterseite des Kartonmaterials 30' ist mit der glatten Seite einer inneren
Verkleidung 45 aus einem dünnwandigen Kunststoff verklebt, die eine Schicht aus
Fasern oder Flaum 46 trägt; diese Verbindung wird mit Hilfe eines geeigneten Klebstoffs,
z. B. von Kartonleim, hergestellt. Eine äußere Verkleidung 32' aus einem dünnen
Kunststoff mit einem Filz 34' aus Fasern oder Flaum ist an ihrem Rand mit der inneren
Verkleidung 45 mit Hilfe eines geeigneten Klebstoffs 47 verklebt, wobei beide Schichten
aus Filz oder Flaum zwischen den beiden Kunststoffschichten liegen. Gegebenenfalls
kann die glatte Seite der Verkleidung 45 nach unten gerichtet sein, und der Flaum
34' der Verkleidung 32' kann an der glatten Seite der Verkleidung 45 anliegen. Wie
schon erwähnt, können kleine Luft- oder Gasmengen zwischen den Fasern des Filzes
hindurchdringen, der sich auf einer Kunststoffschicht befindet, die von ihrer Unterlage
abgezogen worden ist, und zwar auch dann, wenn sich das Kunststoffmaterial über
die ganze Fläche einer mit Wachs imprägnierten zweiten Materialschicht erstreckt.
Bei der Anordnung nach F i g. 4 ist eine Schicht aus Fasern oder Flaum zwischen
den Verkleidungen 45 und 32' angeordnet, so daß Gase durch den Filz in den Behälter
10 gelangen oder aus ihm entweichen können.
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Zweitens sind zwei verschiedene getrennte Sätze von Öffnungen vorhanden,
von denen keine in einer direkten Verbindung zum Inneren des Behälters 10 und zum
Inneren des Kartonmaterials 30' steht. Einstiche 48 eines ersten Satzes erstrecken
sich nur durch die äußere Verkleidung 32', um Verbindungen zwischen dem Inneren
des Behälters 10 und der Fasern tragenden Seite 34' der Verkleidung 32' herzustellen.
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Einstiche 49 eines zweiten Satzes erstrecken sich durch die innere
Verkleidung 45 in das Kartonmaterial 30' hinein, um Verbindungen zwischen den Filzschichten
46 und 34' und dem Inneren des Kartonmaterials 30' herzustellen, so daß eine indirekte
Verbindung zwischen dem Inneren des Behälters 10 und dem Inneren des Kartonmaterials
30' besteht. Gemäß Fig. 4 erstrecken sich zahlreichere Einstiche 48 durch die äußere
Verkleidung 32', als Einstiche 49 in der Verkleidung 45 vorgesehen sind. Der Durchmesser
der- Einstiche beträgt etwa 0,125 bis etwa 0,200 mm. Hierdurch wird die Gefahr von
Leckverlusten auf ein Minimum verringert, doch kann der Behälter leichter atmen,
da eine größere Fläche vorhanden ist, die von Gasen oder Luft durchströmt werden
kann. Somit können Gase aus dem Behälter 10 über die Einstiche 48, die Fasern oder
Filze 46 und 34', den Klebstoff 37, die Einstiche 49 und das imprägnierte Kartonmaterial
30' entweichen. Luft kann über den Klebstoff 47, die Filze der Verkleidungen, die
Einstiche 48, das mit Wachs imprägnierte Kartonmaterial30', die Einstiche48 und
die Einstiche49 eindringen, F i g. 5 zeigt eine weitere Ausbildungsform der Erfindung,
die das Ein- und Ausströmen von Gasen zuläßt, jedoch das Entweichen des flüssigen
Behälterinhalts verhindert. Gemäß F i g. 5 ähnelt die Flaschenverschlußkappe 50
den in F i g. 1 bis 4 gezeigten
Kappen, jedoch ist die Auskleidung
der Kappe anders ausgebildet. Gemäß F i g. 5 umfaßt die Auskleidung der Kappe nur
zwei Elemente. Mit der Innenfläche der oberen Wand der Kappe 50 ist ein Kunststoff-Film
51 verklebt, der eine Schicht 52 aus Fasern trägt, die auf dem Kunststoff-Film zurückbleiben,
wenn man den Film in der beschriebenen Weise von seiner Kartonunteriage abzieht
oder abschert. Die faserige Seite 52 der Auskleidung 51 wird mit Hilfe eines Klebstoffs
mit der Unterlage 53 aus Kartonmaterial verklebt, die ihrerseits einen Film 54 aus
Kunststoff trägt. Der Film 54 bildet die innere Verkleidung der Auskleidung für
die Verschlußkappe. Die Verkleidung54 und ihre Unterlage aus Kartonmaterial werden
in der beschriebenen Weise mit feinen Nadeln durchstochen, um Strömungswege für
Gase zu schaffen, die in die Flasche einströmen oder aus ihr entweichen.
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Wie schon erwähnt, wird die Unterlage 53 aus Kartonmaterial mit einer
Lösung imprägniert, die die Kapillar- und Dochtwirkung verringert. Bei der Herstellung
der in F i g. 5 gezeigten Auskleidung werden der Kunststoff-Film 51 und eine dünne
Schicht aus Filz oder Fasern 52 in der Weise hergestellt, daß man die Unterlage
aus Papierstoff auf dem Kunststoff-Film schlitzt, so daß die Dicke des zerrissenen
Papierstoffs oder Filzes auf der Rückseite des Kunststoff-Films nur noch etwa 0,18
bis etwa 0,28 mm beträgt.
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Da die Unterlage aus Papierstoff oder Kartonmaterial eine Dicke von
etwa 0,9 mm hat, hat das Abfallmaterial eine Dicke von etwa 0,73 bis etwa 0,83 mm.
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Ein ähnlicher Streifen aus einem mit Kunststoff überzogenen Kartonmaterial
wird mit einem flüssigen Bodenpflegemittel wie folgt imprägniert: ein langer Streifen
des mit dem Kunststoff überzogenen Kartonmaterials wird auf eine Drahtgeflechttrommel
aufgewickelt, die einen Durchmesser von etwa 600 mm und eine Länge von etwa 1200
mm hat. Diese Trommel wird in einen Behälter abgesenkt, der eine Flüssigkeit der
weiter oben beschriebenen Art enthält, und zwar bis zu einer solchen Tiefe, daß
die Flüssigkeit den auf dem unteren Teil der Trommel liegenden Teil des Streifens
überdeckt. Dann wird die Trommel etwa 90 Sekunden lang gedreht, um alle Teile des
Streifens in die Lösung einzutauchen, so daß die Lösung in das Material eindringen
kann. Hierauf wird die Trommel aus der Flüssigkeit entfernt und gedreht, während
die überschüssige Flüssigkeit von dem Streifen weggeblasen wird. Dann wird der Streifen
von der Trommel abgenommen und in umgekehrter Richtung aufgewickelt, wobei Schichten
aus gewöhnlichem Kartonmaterial zwischen den Windungen liegen. Danach wird der aufgewickelte
Streifen 2 Tage lang bei etwa 320 C getrocknet. Es hat sich gezeigt, daß sich bei
einer Trocknung von erheblich längerer oder erheblich kürzerer Dauer ein weniger
brauchbares Erzeugnis ergibt.
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Wenn verdünntes flüssiges Vinyl verwendet wird, genügt eine Eintauchdauer
von 10 Sekunden und eine Trocknungsdauer von 2 bis 3 Stunden.
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Schließlich werden aus den Streifen des imprägnierten Materials Scheiben
ausgestanzt, und Leim wird auf die flaumige Schicht 53 in der Kappe 50 aufgetragen;
die zugeschnittenen Scheiben werden so in die zugehörigen Kappen hineingedrückt,
daß der Kunststoff-Film 54 von der oberen Wand der Kappe abgewandt ist. Hierauf
wird die Verkleidung aus Kunststoff mit feinen Werkzeugen, z. B. Nähmaschi-
nennadeln,
mit Einstichen versehen, woraufhin man die Kappen über Nacht trocknen läßt.
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Bei dieser Auskleidung verhindert ebenso wie bei den weiter oben
beschriebenen das imprägnierte Kartonmaterial ein Wandern der Flüssigkeit, doch
ermöglicht es die Porosität des Kartonmaterials sowie die Porosität der filz- oder
flaumähnlichen Schicht 52, daß Gase in die Flasche eindringen oder aus ihr entweichen,
um einen im wesentlichen vollständigen Druckausgleich zwischen der Umgebung und
dem Inneren des Behälters zu bewirken.
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Es sei bemerkt, daß man bei den vorstehend beschriebenen Ausbildungsformen
die verschiedensten Abänderungen vorsehen kann; diese Abänderungen können sich z.
B. auf die Zahl der Einstiche beziehen, die sich in das imprägnierte Kartonmaterial
hinein erstrecken, ferner auf die Anzahl der Einstiche, mit denen die Verkleidungen
nach F i g. 4 versehen werden, sowie auf die Form des Behälters 10 und das zur Herstellung
des Behälters verwendete Material; weitere Abänderungen bestehen darin, daß die
Verschlußkappe dazu dienen kann, das gesamte offene Ende eines Behälters und nicht
nur einen Behälterhals von kleinerem Durchmesser zu verschließen.