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Fernsehübertragungssystem Zusatz zum Patent: 1. 200 349 Die
Erfindung bezieht sich auf die Verbreiterung von Fernsehsendungen und betrifft ein
Fernsehübertragungssystem, bei dem nur eine bestimmte Gruppe von Teilnehmern die
Sendungen empfangen kann; hierzu gehört das in den Vereinigten Staaten als »pay-as-you-see-television«
bekannte Übertragungssystem mit ratenweiser Gebührenzahlung.
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Ein Fernsehübertragungssystem dieser Art, bei dem das Bildsignal und
ein nicht synchrones Tonsignal drahtlos gesendet und von einem Standard-Fernsehempfänger
aufgenommen und wiedergegeben, der Begleitton zum Bild hingegen über ein Drahtton-Netz
und im Zuge jeder der Leitungen zu den berechtigten Teilnehmern liegende Freigabevorrichtungen
übertragen und von einem vom Fernsehempfänger elektrisch unabhängig arbeitenden
und gegebenenfalls auch baulich getrennten Tonwiedergabegerät, das an das Drahtton-Netz
angeschlossen ist, hörbar gemacht wird, wenn die Freigabevorrichtung des Teilnehmers
entsprechend geschaltet ist, ist Gegenstand des Patentes 1200 349.
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Gemäß der Erfindung wird dieses Übertragungssystem verbessert durch
eine automatische Vermittlung im Drahtton-Netz mit Mitteln, die - nach Anwahl
durch einen Teilnehmer - die Freigabevorrichtung in der Leitung zu dessen
Drahtton-Gerät steuern und einen Taktgeber und Zähler einschalten, mit denen die
Zeit gemessen wird, während der die Leitung vom Sender zum Drahtton-Gerät durchgeschaltet
ist.
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Im einzelnen werden Aufbau und Wirkungsweise des Fernsehübertragungssysteins
nach der Erfindung sowie weitere Einzelheiten und Vorteile aus der nun folgenden
Beschreibung typischer Ausfährungsbeispiele hervorgehen, die durch die Zeichnungen
erläutert werden. In diesen zeigt F i g, 1 das Blockschaltbild eines Fernsehübertragungssystems
nach der Erfindung, F i g. 2 das Blockschaltbild einer ersten Ausführungsform
und F i g. 3 und 4 weitere Gestaltungsmöglichkeiten. In F i g. 1 ist
mit 11 ein Fernsehsender herkömmlicher Art bezeichnet, der ein Bildsignal
ausstrahlt, z. B. über eine Antenne 12, das von der Antenne 14 empfangen und von
einem normalen Fernsehempfänger 13 im Heim des Teilnehmers wiedergegeben
wird. Obwohl nur ein solcher Empfänger in der F i g. 1
dargestellt ist, kann
die Sendung selbstverständlich von beliebig vielen Empfängern im Sendebereich der
Station 11 aufgenommen werden. Das über die Antenne 12 ausgestrahlte Bildsignal
enthält natürlich auch die Bildsynchronisiersignale, insbesondere die Zeilenablenkimpulse.
Neben dem Fernsehsignal kann die Station 11 über ihre Antenne 12 auch ein
Tonsignal ausstrahlen, das in bekannter Weise vom Empfänger 13 empfangen
und als Ton wiedergegeben wird. Das Tonsignal wird also während einer gewöhnlichen
Fernsehsendung von der Antenne 12 ausgestrahlt und von der Antenne 14 empfangen.
Während einer Abonnementsendung wird das Tonsignal aber unsynchronisiert mit dem
Bildsignal gesendet, so daß der im Heimempfänger erzeugte Ton mit dem Bild nicht
synchron ist. In diesem Fall hat der Ton in Verbindung mit dem Bild nur den Wert
einer Information, insoweit, als ein Teilnehmer - Abonnent oder nicht-,
der auf die Fernsehsendung abgestimmt hat, nicht der Meinung sein kann, sein Empfänger
sei nicht in Ordnung, weil der Ton fehlt oder nicht mit dem Bild synchron ist. Das
drahtlos übertragene Tonsignal kann auch Mitteilungen enthalten, die das gesendete
Programm betreffen, und darüber, wie der Teilnehmer Ton und Bild synchron empfangen
kann und welche Vorzüge die Abonnementsendungen haben.
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Die Sendestation 11 sendet auch den mit dem Bild synchronen
Begleitton aus, der über die Leitung 15
zur automatischen Vermittlung
16 eines Drahtton-Netzes übertragen wird, von der er über eine Freigabevorrichtung
17 auf ein Tonwiedergabegerät 18
beim Fernsehteilnehmer gelangt. Die
automatische Vermittlung 16 kann beliebiger Art sein. Das Drahtton-Gerät
18 ist von dem normalen Fernsehempfänger
mindestens insoweit
getrennt, als es vollständig unabhängig von diesem arbeitet. Es kann ebenfalls beliebiger
Art sein und ist von der Freigabevorrichtung:17 abhängig, die Schaltmittel enthält,
mit denen die Speisung des Drahtton-Gerätes 18, d. h., ob es den Begleitton
erzeugt oder nicht, beeinflußt werden kann. Diese Schaltmittel können ein Schalter
oder ein Resonanzrelais sein, das durch Fernschaltung erregt wird.
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Die Leitung 15 zum Drahtton-Netz kann zu einem vorhandenen
Fernsprechnetz gehören oder gesondert verlegt sein. Wenn die erfindungsgemäße Übertragungsanlage
aufgebaut wird, wird das Drahtton-Gerät 18 in der Wohnung aufgestellt, und
die Spezialleitung 15 verbindet es mit der Sendestation 11 über die
Vermittlung 16. Es können aber auch Fernsehempfänger verwendet werden, bei
denen z. B. die Freigabevorrichtung 17 fest eingebaut ist, unabhängig von
dem herkömmlichen Empfangsteil arbeitet und nur an die Leitung 15 angeschlossen
werden muß. Wenn dieses System einmal eingerichtet ist, können Anschluß und Trennung
an einem beliebigen Punkt der Leitung 15 außerhalb der Wohnung des Abonnenten
oder auch unmittelbar an dem Drahtton-Gerät vorgenommen werden.
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In einem vollautomatischen Netz muß ein Abonnent, der das gesendete
Abonnentprogramm empfangen will, die automatische Vermittlung 16 von seinem
Wunsch in Kenntnis setzen, z. B. durch einen Anruf oder durch Wählen eines Codezeichens
am Telefonapparat, denn jeder Abonnent hat eine eigene Leitung zur Vermittlung.
Von der Vermittlung geht dann ein Signal zur Freigabevorrichtung 17, die
einen Resonanzrelaiskreis aufweisen kann, der auf das übertragene Signal anspricht
und die Leitung zum Drahtton-Gerät 18 des Abonnenten, der das Abonnement
zu empfangen wünscht, schließt.
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Die Gebühr kann in der im Fernsprechverkehr üblichen Weise ermittelt
werden. Zur Vermittlung gehört dann ein Taktgeber 19, der in Verbindung mit
einem Zähler 21 die Dauer aufzeichnet, während der das Abonnementprogramm von Abonnenten
empfangen worden ist. Mit Taktgeber und Zähler kann ein herkömmliches Buchungssystem
zur Berechnung der Gebühren für die Nutzungszeit des Drahtton-Gerätes verwendet
werden. Das Ansprechen der Freigabevorrichtung 17 kann in der Weise ausgenutzt
werden, daß sie den Taktgeber und den Zähler über einen Rückkopplungskreis steuert.
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Mithin kann bei dem erfindungsgemäßen Fernsehübertragungssystem ein
Nichtabonnent mit seinem Standardempfänger nur ein Bild und entweder keinen Ton
oder nur Ankündigungen empfangen, während ein Abonnent mit seinem Standardempfänger
das Bild und mit dem Drahtton-Gerät 18 den Begleitton empfangen kann, so
daß er in den Genuß des vollen gesendeten Abonnementprogramms kommt.
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Die Freigabevorrichtung 17 kann durch die 48-Volt-Spannung
gespeist werden, wie sie in Telefonnetzen üblich ist, so daß keine zusätzliche Ausrüstung
notwendig ist. Die automatische Vermittlung 16 kann die Vorrichtung schalten,
indem sie ihr die Speisespannung aufschaltet, die das Resonanzrelais oder ein anderes
geeignetes Relais in der Einrichtung erregt. Die Vermittlung startet und stoppt
auch selbsttätig das Zählen und/oder Takten des Empfanges des Abonnementprogramms
und trennt die Freigabevorrichtung 17 nach jedem Programm wieder ab. Sie
liefert außerdem die notwendigen Angaben für die Teilnehmerrechnung, da sie den
Taktgeber und den Zähler steuert.
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Statt die Vermittlung anzuwählen, kann auch vom berechtigten Teilnehmer,
der den Begleitton zur Fernsehsendung zu erhalten wünscht, ein Signal anderer Art
dorthin gesendet werden.
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Die Freigabevorrichtung selbst kann einen Resonanz-Trigger oder -Schalter
enthalten, der die automatische Vermittlung 16 anwählt oder ein Signal dorthin
abgibt, das anzeigt, daß das zu der betreffenden Vorrichtung gehörende Drahtton-Gerät
18 eingeschaltet ist. Mehrere Vorrichtungen können e einer Telefonleitung
15 in einer Gemeinschaftsschaltung liegen, wie sie in Fernsprechnetzen üblich
ist, wobei jede von ihnen ihr eigenes Kennzeichen hat, wie z. B. ein in der Frequenz
von denen anderer Freigabevorrichtungen der Gemeinschaftsschaltung verschiedenes
Kennsignal. Das automatische Amt kann eine große Zahl von Abonnenten durch einen
einzigen Fernsehsender versorgen, während sowohl zahlende als auch nicht zahlende
Abonnenten an ein Drahtton-Netz angeschlossen sind, das auch in Notfällen für andere
Zwecke zur Verfügung steht. So kann z. B. ein Staatsbeamter im Fall eines nationalen
Notstandes die Drahtton-Geräte aller Abonnenten vom Sender aus über die automatische
Vermittlung einschalten und Anweisungen durchgeben, wie sich jedermann zu verhalten
hat.
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In dem Ausführungsbeispiel des Fernsehübertragungssystems nach F i
g. 2 wird das Bild von der Sendestation 11 in gleicher Weise wie in
F i g. 1 Über die Antenne 12 ausgesendet und über die Antenne 14 des Empfängers
13 empfangen, während der Begleitton über das Telefonnetz 15 übertragen
wird. Zusätzlich ist jedoch ein Verzerrer 22 vorgesehen, der das Tonsignal verzerrt
und seine Wiedergabe im Drahtton-Gerät 18 verhindert.
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Weiter ist ein Entzerrer 23 vorgesehen, der das verzerrte Signal
entzerrt und so den Einfluß des Verzerrers 22 aufhebt, so daß die übertragungssperre
aufgehoben ist und das Drahtton-Gerät 18 den Begleitton wiedergibt. Der Entzerrer
kann von Hand oder fernbedient werden. Er ist vorzugsweise zwischeu die Freigabevorrichtung
17 und das Drahtton-Gerät 18 eingeschaltet. Der Teilnehmer kann in
den Entzerrer 23 eine Lochkarte, die er bei der Betriebsgesellschaft für
diese Art Fernsehübertragungen gekauft hat, einstecken, um der Vermittlung seinen
Wunsch, geschaltet zu werden, zu signalisieren. Der Teilnehmer kann auch eine oder
mehrere Münzen einwerfen, um diese Wirkung auszulösen. Freigabevorrichtung
17 und Entzerrer 23 wirken bei dieser Anordnung also eng zusammen
und stellen jeder sicher, daß keine Übertragungsfehler in der klaren Tonwiedergabe
auftreten.
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Nach dem in F i
g. 3 dargestellten Ausführungsbeispiel sendet
wieder die Station
11 ein Bildsignal drahtlos von der Antenne 12 zur Antenne
14 und zum Empfänger
13 und den Begleitton über die Leitung
15 zum
Tonwiedergabegerät
18. Jedoch liegL
| diesmal ein normalerweise offener Schalter.
f# |
| Signalvorrichtung, die beide mit 24 be |
| in der Leitung zwischen Freigabevorri |
| Drahtton-Gerät 18. Die von Hand oder |
| Signalvorrichtung 24 besitzt eine Ei |
| ein Geldstück, Ersatzgeld, eine |
| und ein Schaltwerk, das, wenn es |
Schalter für eine bestimmte Zeitdauer geschlossen hält und so der
Vermittlung die Empfangsbereitschaft des Drahtton-Gerätes signalisiert.
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Selbstverständlich kann, auch wenn in den Fig. 1
bis
3 jeweils nur ein Bildempfänger und ein Drahtton-Gerät dargestellt sind,
eine beliebige Anzahl von Bildempfängern und Drahtton-Geräten an das Verteilersystem
angeschlossen sein. In F i g. 4 sind mehrere Standard-Fernsehempfänger 13a
bis 13n dargestellt, deren jeder auch einen Tonteil hat und das drahtlos übertragene
Bildsignal über eine Antenne 14a bis 14n empfängt. Zu jedem Fernsehempfänger gehört
ein Drahtton-Gerät 18 a bis 18 n, zu dem eine Freigabevorrichtung
17a bis 17n vorhanden ist. Diese Vorrichtungen sind an die Leitungen 15 des
Telefonnetzes über eine automatische Vermittlung 16a angeschlossen. Diese Vermittlung
steuert die Freigabevorrichtungen, und diese ihrerseits schalten die zugehörigen
Drahtton-Geräte.
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In dem System nach F i g. 4 kann jeder Teilnehmer über sein
Telefon 24 eine zweite automatische Vermittlung 16 b anwählen, wenn er ein
Abonnementprogramm empfangen will. Hier kann stattdessen eine Handvermittlung eingesetzt
werden. Wenn der Abonnementempfang gewünscht wird und der Teilnehmer die Vermittlung
16b anruft, veranlaßt die Beamtin, daß die automatische Vermittlung 16a die
zum Anrufenden führende Leitung durchschaltet. Ist die Vermittlung automatisch,
so gibt sie ein Signal an die erste Vermittlung 16a, welche daraufhin die Leitung
durchschaltet. Wenn beide Vermittlungen automatisch arbeiten, braucht der Abonnent
an seinem Telefonapparat nur eine Code-INTummer zu wählen, wodurch in den Vermittlungen
die notwendigen Wahlvorgänge zur Anschaltung des Teilnehmers an die Leitung ausgelöst
werden.
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Statt die normale Fernsprechanlage mit Hausapparat 24 und Leitung
25 zu benutzen, um die Beamtin auf der Vermittlung 16b anzurufen oder
die automatische Vermittlung 16b anzuwählen, kann auch in jeder Wohnung ein
besonderes Telefon vorgesehen sein, das dieselbe Leitung benutzt, welche die Vermittlung
16a mit jedem der Drahtton-Geräte 18
verbindet. Bei einer solchen Anlage schließt
jeder Schalter für jede Anschlußleitung am Vermittlungsschrank 16a, solange er offen
ist, einen anderen Schalter, der mit der Leitung verbunden ist und den besonderen
Telefonapparat über diese Leitung in einen Stromkreis einschaltet, über den die
Beamtin der zweiten Vermittlung 16b bzw. die Vermittlung selbst erreicht
werden kann.
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Ebenso kann an Stelle eines besonderen Telefonapparates 24 in jeder
Wohnung nur ein Schalter, etwa ein Druckknopfschalter od. dgl., vorgesehen sein,
der, wenn er betätigt wird, den Stromkreis eines Summers, einer Signallampe oder
einer anderen in der Nähe des Vermittlungsschrankes 16 b angeordneten Signalvorrichtung
schließt, so daß der Teilnehmer nur diesen Knopf zu drücken braucht, um anzuzeigen,
daß er die Dienstleistung in Anspruch zu nehmen wünscht. Bei dieser letzteren Anordnung
wird also, solange einer der Schalter am Vermittlungsschrank 16a offen ist, ein
anderer Schalter automatisch geschlossen, der die Leitung zum Teilnehmer mit einer
Signalvorrichtung verbindet, und der Stromkreis für die Signalvorrichtung wird geschlossen,
sobald eine Schaltvorrichtung in der Wohnung des Teilnehmers betätigt wird. Mithin
wird bei dieser Anordnung dieselbe Leitung zur übertragung des Begleittons und rückwärts
zur Signalisierung des Wunsches zur Inanspruchnahme der Dienstleistung ausgenutzt,
und das postalische Fernsprechnetz 24, 25 braucht nicht benutzt zu werden.
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Aus der Beschreibung der Ausführungsbeispiele ergibt sich, daß keinerlei
Veränderung an oder Eingriff in dem herkömmlichen Fernsehempfänger vorgenommen wird,
so daß der Teilnehmer, wenn der Empfang schlecht sein sollte, mit Sicherheit weiß,
daß das Verteilungssystem nicht schuld daran ist. Sobald das Drahtton-Gerät angeschlossen
ist, hat der Teilnehmer keine Sorge mehr, denn wenn irgend etwas in dem erfindungsgemäßen
Übertragungssystern nicht in Ordnung ist, so kann sich dieser Fehler nur in der
Wiedergabe des Tones durch dieses Gerät äußern, und der Teilnehmer weiß sofort,
daß sein Bildempfänger nicht die Ursache ist.
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Ein weiterer Vorteil der Erfindung liegt darin, daß das Bildsignal
in herkömmlicher Weise von irgendeiner Sendestation drähtlos zu den herkömmlichen
Bildempfängern übertragen wird, während der Begleitton über Draht übertragen und
wiedergegeben wird nach einem Verfahren, das sich in der Drahtfunktechnik gut bewährt
hat, so daß das erfindungsgemäße Übertragungssystern keine Prüfarbeiten benötigt
und sofort in Betrieb genommen werdenkann, ohne daß zeitraubende Abnahmeprüfungen
durch staatliche Stellen notwendig wären. Außerdem eignet sich das neue System,
wie aus der Beschreibung der verschiedenen Ausführungsbeispiele hervorgeht, ohne
Schwierigkeit für jede Art der Steuerung. Andererseits kann das übertragungssystem
durch Austausch einzelner Merkmale gegen bekannte besondere Gegebenheiten angepaßt
werden, ohne daß die Erfindung verlassen wird.