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Tragbare Glühlampenleuchte Die Erfindung betrifft eine tragbare Glühlampenleuchte,
deren die Fassung für die Glühlampe aufnehmendes, mit einer zentralen Bohrung für
die Durchführung der Stromzuleitungen ausgestattetes Gehäuse unten einen erweiterten,
offenen Rand und oben Lüftungslöcher aufweist, die im Kreis um die zentrale Bohrung
angeordnet sind und über denen ein am oberen Ende des Gehäuses befestigter Tropfschild
liegt, der eine mit der zentralen Bohrung des Gehäuses koaxiale Bohrung aufweist.
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Bei einer bekannten Glühlampenleuchte dieser Bauart sind die Stromzuleitungen
unmittelbar an der Lampenfassung befestigt, was erfordert, daß das Kabel der Zuleitung
aus einem temperaturbeständigen und hochwertigen Material besteht, das der in der
Nähe des Sockels entwickelten Wärme (150`= C) zu widerstehen vermag.
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Des weiteren ist eine Glühlampenleuchte bekannt, bei der zwischen
den eigentlichen Stromzuleitungen und der Lampenfassung eine mit der Lampenfassung
verbundene, lösbare elektrische Steckkupplung vorgesehen ist, die auf dem am oberen
Ende des Leuchtengehäuses befestigten Bauteil angeordnet und mit einer Schutzkappe
nach oben hin abgeschirmt ist.
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Es ist im Bau von Glühlampenleuchten grundsätzlich bekannt, zwischen
den eigentlichen Stromzuleitungen und der Lampenfassung hitzebeständige Leitungsstücke
vorzusehen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer tragbaren Glühlampenleuchte
der eingangs beschriebenen Art zu erreichen, daß lediglich die in nächster Nähe
der Lampenfassung gelegenen elektrischen Leitungen aus einem gegen hohe Temperaturen
widerstandsfähigen Material bestehen müssen.
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Hierzu schlägt die Erfindung vor, daß bei der eingangs beschriebenen
Glühlampenleuchte in an sich bekannter Weise das Zuleitungskabel an einer Stelle
außerhalb des Gehäuses mit dem einen Teil einer elektrischen Steckerverbindung in
Verbindung steht, deren anderes Teil über Hochtemperaturleitungen mit der Lampenfassung
verbunden ist, wobei eine die Steckerverbindung nach außen abschirmende Kappe durch
in den Tropfschild eingreifende Befestigungsschrauben gegen eine Dichtungsmuffe
des Zuleitungskabels und gegen einen zwischen der Kappe und dem Tropfschild gelegenen
Dichtungsring gepreßt wird.
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Die tragbare Glühlampenleuchte nach der Erfindung ist trotz der im
oberen Teil des Leuchtengehäuses vorgesehenen Lüftungslöcher gegen Regen oder anderes
Wasser geschützt, kann leicht an ein für die Umgebungstemperatur bestimmtes Kabel
angeschlossen werden, und die hierzu verwendete Steckerverbindung kann durch eine
etwa auftretende Zugkraft nicht unbeabsichtigt gelöst werden. Ein weiterer Vorteil
der tragbaren Glühlampenleuchte nach der Erfindung besteht darin, daß die Leuchte
getrennt von dem Zuleitungskabel verkauft und transportiert werden kann. Da das
Zuleitungskabel von der erforderlichen Länge oftmals schwerer als die Glühlampenfassung
ist, kann dadurch unter Umständen erheblich an Frachtkosten gespart werden.
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Um die richtige Polung der Steckerverbindung sicherzustellen, kann
die Steckerverbindung paarweise zusammenpassende Vorsprünge und Ausnehmungen aufweisen.
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In den Zeichnungen zeigt F i g. 1 eine Seitenansicht, teilweise im
Schnitt, eines Ausführungsbeispiels einer Glühlampenleuchte nach der Erfindung,
F i g. 2 den Horizontalschnitt nach der Linie 2-2 der F i g. 1, F i g. 3 den Längsschnitt
des oberen Teils der Glühlampenleuchte nach der Linie 3-3 der F i g. 2, F i g. 4
den Horizontalschnitt nach der Linie 4-4 der F i g. 3, F i g. 5 den Horizontalschnitt
nach der Linie 5-5 der F i g. 3, F i g. 6 die Einzelteile der F i g. 3 ohne die
Hochtemperaturzuleitungsdrähte.
Die F i g. 1 zeigt eine Glühlampenleuchte
10 nach der vorliegenden Erfindung. Der Metallsockel der Glühlampe 12 wird von einer
Fassung 13 aus stoßfestem, elektrisch isolierendem, plastischem Material mittels
eines aus Metall bestehenden Gewindes 11 gehalten. Die Fassung 13 wird mit ihrem
oberen Ende 14 durch die Schrauben 13 a an einem Gehäuse 15 festgehalten, das aus
dem gleichen oder einem ähnlichen Material wie die Fassung besteht. Von dem sich
radial erstreckenden oberen Teil 16 des Gehäuses 15 gehen nach unten drei Vorsprünge
17 aus, an denen das obere Ende der Fassung anliegt, die auf diese Weise im Abstand
von dem oberen Teil 16 des Gehäuses 15 gehalten wird.
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Das Gehäuse weist oben eine zentrale Bohrung 18 auf, um die herum
eine Anzahl von Lüftungsöffnungen 19 liegen. Vom oberen Teil 16 des Gehäuses 15
erstreckt sich ein durchbohrter Nippel 19 a nach oben. Das untere Ende des Gehäuses
15 erstreckt sich nach außen und bildet den inneren Schirm 20, an dessen Rand 21
ein metallener Schutzkäfig 22 befestigt ist. Ein äußerer Schirm 23, vorzugsweise
aus Kunststoff, in einigen Fällen auch aus Metall, wird von dem inneren Schirm 20
durch geeignete Mittel, z. B. eine Schraubenfeder 24, wie dargestellt, getragen.
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Ein Tropfschild 25 aus Kunststoff schützt die Glühlampe 12 vor Regen
oder anderem Wasser, das sonst in die Lüftungsöffnungen 19 tropfen würde. In der
Zeichnung ist das Tropfschild 25 als ein runder Körper mit einem sich axial nach
oben erstreckenden Teil 26 und einem nach abwärts gerichteten Rand 28 dargestellt.
Das Tropfschild liegt mit seiner unteren Fläche 29 an dem oberen Teil 16 des Gehäuses
15 an. Der durchbohrte Nippel 19 a des Gehäuses 15 ist in das Gewinde 29
a des Tropfschildes 25 eingeschraubt, und der Teil 27 des Tropfschildes liegt im
Abstand über dem Gehäuse 15, so daß zwischen beiden ein Kanal 30 für den Durchlaß
der aus der öffnungen 19 austretenden Luft in die Atmosphäre verbleibt. Die heiße
Luft strömt im wesentlichen radial nach außen und unten bis unter den Tropfschildrand
28, der vorzugsweise etwas unterhalb der oberen Enden der Lüftungsöffnungen 19 liegt.
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Der mit einer zentralen Bohrung 31 versehene Tropfschild 25 trägt
an seinem oberen Bereich 32 den einen Teil 33 einer elektrischen Steckerverbindung,
der ein Paar Kontaktfedern 34 und 35 aufweist, die vorzugsweise von einem Schutzring
36 umgeben sind. Zwei kurze, bis zu l50° C temperaturbeständige Leitungen 37 und
38 sind mit dem unteren Teil der Kontaktfedern 34 und 35 elektrisch gut leitend
verbunden und erstrecken sich durch die zentrale Bohrung 31 des Tropfschildes 25
und die Barunterliegende zentrale Bohrung 18 des Gehäuses 15 bis zu den Klemmen
des Gewindes 11 in der Fassung 13. Das Tropfschild 25 aus Kunststoff, das Gehäuse
15 aus Kunststoff und die Fassung 13 aus Kunststoff stellen alle eine Wärmeisolation
dar, während der Kanal 30 zwischen Tropfschild und Gehäuse der Wärmeableitung dient.
Daher ist der Teil 33 der Steckerverbindung wesentlich kühler als das Fassungsgewinde
11, so daß die oberen Enden der Leitungen 37 und 38 in einer wesentlich kühleren
Umgebung liegen als ihre unteren Enden.
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Die Glühlampenleuchte wird in einfacher Weise durch ein Zuleitungskabel
50 vervollständigt, dessen Ende einen Teil einer Steckerverbindung aufweist,
in den die Kontaktfedern 34 und 35 des Teils 33 passen. Wenn auch verschiedene Bauarten
der Steckerverbindung brauchbar sind, sind einige Bauarten im Hinblick auf die wasserdichte
Eigenschaft der Glühlampenleuchte besonders geeignet. Die Zeichnung zeigt beispielsweise
den einen Teil 40 einer Steckerverbindung mit den Teilen 41 und 42, die durch eine
Schraube 39 zusammengehalten werden. Das unten gelegene Teil 41 kann als der Muffenteil
einer doppelten Steckerverbindung und das oben gelegene Teil 42 als ein Stecker
angesehen werden, aber als Ganzes betrachtet, stellt die Einheit nur den einen,
den Stekkerteil 33 aufnehmenden Teil einer Steckerverbindung dar.
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Das unten gelegene Teil 41 weist zwei Durchbohrungen 43 und 44 auf,
in deren unteren engen Abschnitt 45 je eine der Kontaktfedern 34, 35 des Stekkerteils
33 des Tropfschildes 25 hineinragt, während der obere, weitere Abschnitt 46 sowohl
die Kontaktfedern 34 bzw. 35 als auch die Kontaktfedern 47 bzw. 48 des oben gelegenen
Teils 42 aufnimmt, mit denen die Leitungsdrähte eines handelsüblichen, für Temperaturen
bis zu 60° C bestimmten Kabels 50 verbunden sind. Die Kontaktfedern 47 und 48 sind
vorzugsweise federnd ausgebildet und werden zwecks Herstellung eines guten elektrischen
Kontakts durch die Kontaktfedern 34 und 35 nach außen gedrückt.
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Der Schutzring 36 ist mit einer Ausnehmung 51 versehen, in die der
Vorsprung 52 der Unterkante des Teils 41 paßt. Dadurch werden die richtige gegenseitige
Lage und Verschlüsselung des Teils 40 der Steckerverbindung und des Tropfschildes
25 und die richtige Polung des Kabels 50 gesichert, so daß der Stecker
50 a am entfernten Ende des Kabels 50 korrekt mit der Glühlampe 12 verbunden
ist.
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Um die Teile 40 und 33 der Steckerverbindung und die damit verbundenen
Drähte vor Wasser und Schmutz zu schützen, ist eine besondere Kappe 55 vorgesehen.
Der obere Teil 56 dieser Kappe weist eine das Kabel 50 dicht umschließende
Öffnung 57 auf, und auf das Kabel ist eine Dichtungsmuffe 58 aufgekittet, die jeden
Durchtritt von Wasser verhindert. Die den Teil 40 der Steckerverbindung und den
Schutzring 36 umhüllende Kappe 55 weist unten einen durchbohrten Kragen 60 auf,
der auf einem Dichtungsring 61 aufliegt, der in der Fußebene des Schutzringes 36
den Schutzschild 25 umgibt. Schrauben 62 befestigen die Kappe 55 an dem Tropfschild
25 und pressen die Dichtungen 58 und 61 zusammen. Auf diese Weise werden alle elektrisch
leitenden Teile vollkommen vor dem Zutritt von Feuchtigkeit geschützt, und die Glühlampenleuchte
kann an dem Kabel 50 mit einer Belastung aufgehängt werden, die der Zerreißkraft
des Kabels entspricht. Das Kabel 50 ist an dem Teil 40 der Steckerverbindung befestigt
und so wirksam vor der Hitze am Fassungsgewinde 11 und in dessen Nähe geschützt.
Lediglich die beiden kurzen Leitungen 37 und 38 müssen temperaturbeständig sein,
während für das Zuleitungskabel 50
eine handelsübliche Qualität genügt. Vorzugsweise
sind die Kappe 55, die Teile 40 und 33 der Steckerverbindung (mit Ausnahme der Kontaktfedern
aus Metall) aus einem Kunststoff gefertigt, der stoßfest ist und elektrisch gut
isoliert.
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Sodann kann die Leuchte getrennt von dem Kabel 50 verschifft werden,
und das Kabel mit dem daran befestigten Teil 40 der Steckerverbindung kann als eine
selbständige Einheit verkauft werden.