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Formularsatz für die notarielle Buchführung Die Erfindung betrifft
einen Formularsatz für die Zwecke der notariellen Buchführung, bestehend aus untereinander
angeordneten Beschriftungsblättern, wie Einlegeblätter für Urkundenrollen, Kostenregister,
Rechnungsformulare, und eingehefteten Kohlepapierblättern, unter Verwendung von
mehreren untereinander angeordneten, je in sich gestaffelten Sätzen von Beschriftungsblättern.
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Die Dienstordnung für Notare schreibt die Führung bestimmter Bücher
vor, die gegebenenfalls auch die Form von aus dem Zusammenhang herausnehmbaren Einlegeblättern
haben können. Die Führung dieser Bücher erfolgt je für sich getrennt und beansprucht
deshalb, und weil dies im allgemeinen von Hand geschieht, außerordentlich viel Zeit.
Besondere Aufmerksamkeit ist dabei auf die Übereinstimmung der Eintragungen in die
Urkundenrolle und das Kostenregister zu richten. Das gleiche gilt für die Ausfertigung
der Kostenrechnungen, für die die Eintragungen des Kostenregisters in erster Linie
maßgeblich sind.
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Die Möglichkeit, beispielsweise das Kostenregister im Durchschreibeverfahren
zu führen, bringt zwar eine gewisse Arbeitserleichterung. Es ist damit jedoch noch
keine Übereinstimmung der Eintragungen in die Urkundenrolle, das Kostenregister
und die Kostenrechnungen gewährleistet. Diese Übereinstimmung läßt sich jedoch in
bekannter Weise durch die Verwendung mehrerer, gestaffelter Sätze von Beschriftungsblättern
erreichen. Dabei ergibt sich jedoch der Mangel, daß die einzelnen Blätter der gestaffelten
Sätze verschieden groß sind, so daß ihre Aufbewahrung bzw. der Versand der als Kostenrechnung
dienenden Blätter Schwierigkeiten bereitet.
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Ziel der Erfindung ist es nun, einen Formularsatz für die Zwecke der
notariellen Buchführung so auszugestalten, daß ohne Schwierigkeiten eine gleichartige
Verwendung der beschrifteten Einzelblätter erfolgen kann. Darüber hinaus soll der
Aufwand an Kohlepapier möglichst gering gehalten werden.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Einzelblätter
der gestaffelten Sätze gleich groß und schuppenförmig angeordnet sowie an den beiden
gemeinsamen Seitenkanten geheftet sind und daß den Einzelblättern der Sätze nur
zwischen den aufeinanderfolgenden Sätzen eingeheftete Kohlepapierblätter zugeordnet
sind. Es können also beispielsweise die stets gleich großen Kostenrechnungen in
passenden Umschlägen versandt werden, ohne daß eine besondere Faltung erforderlich
ist. Durch die beidseitige Heftung der Sätze wird erreicht, daß sich die Blätter
beispielsweise beim Einspannen in eine Schreibmaschine nicht verschieben können
und dadurch eine ungenaue Eintragung entsteht. Da nur zwischen zwei aufeinanderfolgenden
Sätzen Kohlepapierblätter eingeheftet sind, ist deren Bedarf auf ein Mindestmaß
herabgesetzt.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen,
daß die Heftränder der Einzelblätter der gestaffelten Sätze abtrennbar und die Heftränder
an der einen Seitenkante etwa deckungsgleich zum Binderand darüber- oder Barunterliegender
ungestaffelter Beschriftungsblätter angeordnet und mit diesen verbunden sind. Auf
diese Weise ist es möglich, beispielsweise die Sätze für die Kostenrechnungen lösbar
mit anderen Sätzen von Einlegeblättern zu verbinden.
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Schließlich können die einzelnen Formularsätze in an sich bekannter
Weise zu einem Endlossatz verbunden sein.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ergibt sich aus der folgenden
Beschreibung an Hand der Zeichnung. Hierbei zeigt F i g. 1 eine Draufsicht auf den
Formularsatz in perspektivischer Darstellung, F i g. 2 eine weitere perspektivische
Draufsicht, F i g. 3 einen Schnitt nach Linie 111-11I in F i g. 1 in auseinandergezogener
Darstellung und F i g. 4 einen Schnitt nach Linie IV-IV in F i g. 1, ebenfalls auseinandergezogen.
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Der in der Zeichnung wiedergegebene Formularsatz umfaßt die Urkundenrolle,
das Kostenregister und die Kostenrechnung der notariellen Buchführung, wobei es
sich bei den die Urkundenrolle und das Kostenregister betreffenden Formularen um
Einlegeblätter handelt, die gegebenenfalls später gebunden werden und zu diesem
Zweck aus vergleichsweise festem Papier hergestellt sind. Dementsprechend sind diese
beiden Formulare auch vorzugsweise nur einfach im Formularsatz vorgesehen.
Die
Ausgestaltung des mit 1 bezeichneten, zuoberst im Formularsatz angeordneten Einlegeblatts
der Urkundenrolle entspricht der Vorschrift der Notar-Dienstordnung. Dieses Formular
weist bei 2 einen Heftrand auf und erstreckt sich etwa über die halbe Breite des
Formularsatzes. Der rechte Seitenrand ist mit 3 bezeichnet. Mit diesem Seitenrand
endet auch unmittelbar die Spalte »Bemerkungen«, die bei 4 angedeutet ist.
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Auf das Blatt 1 der Urkundenrolle folgt ein Kohlepapier 5 und auf
dieses das Blatt 6 des Kostenregisters. Dieses Blatt 6 reicht über die gesamte Breite
des Formularsatzes und ist hinsichtlich seiner Spaltenanordnung bei Zeilengleichheit
mit dem Blatt 1 der Urkundenrolle so ausgebildet, daß die mit XVII numerierte Spalte
»Bemerkungen« 7 dieses Formularblattes 6 bis zwischen dessen Spalten V und VI vorgezogen
ist, so daß sie praktisch eine Fortsetzung der entsprechenden Spalte 4 des Blattes
1 der Urkundenrolle bildet. Auf diese Weise werden die in der Spalte 4 des Formularblatts
1 gemachten Eintragungen voll in das Blatt 6 übertragen, welches seinerseits aber
Raum für weitere, unter diese Spalte fallende Eintragungen aufweist, die nach Beschriftung
des Formularsatzes dann aber nicht in dem Blatt 1 erscheinen.
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Gegenüber der nur einfachen Anordnung der Blätter 1 und 6 im beispielsweise
wiedergegebenen Formularsatz, sind die unter dem Blatt 6 des Kostenregisters unter
Zwischenfügung eines Kohlepapiers 8 folgenden Kostenrechnungen 9 doppelt vorgesehen,
wie sich insbesondere aus den F i g. 3 und 4 ergibt. Da jede Zeile 10 der Formulare
1 und 6 einem Vorgang entspricht, sind die einzelnen Formulare 11 der Kostenrechnungsblätter
9 schuppenförmig angeordnet, und zwar in der Weise, daß die sichtbare Breite x eines
jeden streifenförmigen Kostenrechnungsformulars 11 der Höhe einer Zeile 10 der Formularblätter
1 und 6 entspricht. Den Blättern 9 des Formularsatzes sind die mit 12 bezeichneten
Kohlepapierblätter zugeordnet. Die schuppenförmigen Blätter 9 erstrecken sich über
die gesamte Breite des Formularsatzes, womit sie der Breite des Blattes 6 entsprechen.
Im Bereich der Seitenkante 13 ist der Formularsatz mit je einer Heftung versehen,
die im einen Fall die Heft- bzw. Binderänder 2 und 14 der Formularblätter
1 und 6
sowie den abreißfähigen Rand 15 der beiden Rechnungsformularblätter
9 und mindestens das Kohlepapierblatt 5 zwischen den beiden Formularblättern
1.
und 6 erfaßt. An der anderen Formularsatzkante werden von der bei 13 vorgesehenen
Heftung dar Blatt 6 und die beiden Blätter 9 erfaßt. Der an dieser Seite des Formularsatzes
vorgesehene Abreißrand der Kostenrechnungsblätter 9 ist mit 16 bezeichnet.
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Es ist möglich, mehrere der dargestellten Formularsätze in an sich
bekannter Weise zu einem Endlossatz zusammenzufügen. Hinsichtlich der Gestaltung
der einzelnen Formularblätter besteht, sofern dem nicht die einschlägigen Vorschriften
entgegenstehen, weitgehende Freiheit.