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Vorrichtung zum Herauslösen von einzelnen Drähten aus einer Vielzahl
von ungeordnet aufgeschichteten Drähten Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung
zum Herauslösen von einzelnen, langen Drähten aus einer Vielzahl von in einer Art
Bunker ungeordnet aufgeschichteten Drähten und zur Einzelabgabe der herausgelösten
Drähte an eine Drahtverarbeitungsmaschine, z. B. Gitterschweißmaschine.
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Eine bekannte Vorrichtung zum selbsttätigen Heranführen von Wendelleuchtkörpern
elektrischer Glühlampen an eine Verarbeitungsstätte hat eine Drehscheibe, die durch
einen Schlitz des Leuchtkörpertroges hindurchgreift und an ihrer Umfangsfläche eine
Anzahl taschenförmiger Aussparungen zur Einzelaufnahme von Wendelleuchtkörpern hat.
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An einer oder beiden Seitenflächen der Drehscheibe sind zwangläufig
gesteuerte Zangenbacken angeordnet, die über die Aussparungen hinweggreifen und
deren Kopfenden innerhalb des Troges über den in jede taschenförmige Aussparung
eingefallenen Leuchtkörper hinwegklappen, um diesen dann nach einer gewissen Teildrehung
der Drehscheibe durch Zurückklappen für ein Abfallen freizugeben. Die Zangenbacken
der Drehscheibe sind mit Rollen versehen, die von Federn an eine die Klappbewegung
der Zangenbacken steuernde, feststehende Nockenscheibe gedrückt werden. Der Trog
ist der Länge der Wendel angepaßt, und diese sind in gestreckter oder annähernd
gestreckter Lage zu einem Stapel im Trog aufgeschichtet. Ein unter der Wirkung einer
Feder stehender Schieber drückt den Stapel an den Umfang der Drehscheibe. Diese
bekannte Vorrichtung ist nicht dazu geeignet, einzelne, lange Drähte aus einer Vielzahl
ungeordnet aufgeschichteter Drähte, die nicht gerade und parallel, sondern in teils
gebogener und teils gewundener Form mehr oder weniger ungeordnet liegen, herauszulösen.
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Es ist ferner eine Vorrichtung zum Transport von vorgeschichteten
Massenteilchen, wie Knöpfen od. dgl., bekannt, die ein Transportrad hat, das mit
Quernuten versehen ist, in die mittels eines absatzweise gedrehten Überführungsrades
je eines der Massenteilchen gebracht wird. An dem Teil des Überführungsrades, an
welchem die Massenteilchen aus den Nuten nach unten herausfallen könnten, ist eine
Abdeckung vorgesehen.
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Eine bekannte Vorrichtung zum Überführen von Massenteilchen, z. B.
Werkstücken, hat eine schräg von oben nach unten verlaufende Einlegerinne für die
Werkstücke. Am Ende dieser Einlegerinne ist eine Werkstücksperre angeordnet, die
periodisch das jeweils unterste Werkstück entläßt.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Schwierigkeiten zu
überwinden, welche dadurch
entstehen, daß die ungeordnet aufgeschichteten Drähte
nicht gerade und parallel, sondern in teils gebogener und teils gewundener Form
mehr oder weniger ungeordnet liegen. Dabei befaßt sich die Erfindung insbesondere
mit dem Herauslösen von Drähten, die so biegsam sind, daß die Drahtenden bei Unterstützung
der Drahtmitte so weit herabhängen, daß der Schwerpunkt des Drahtes unterhalb der
Unterstützungsstelle liegt. Die Lagen der ungeordnet aufgeschichteten Drähte sind
Zufälligkeiten unterworfen und können sich beim Herauslösen jedes einzelnen Drahtes
ändern. Deshalb kann es bei Verwendung einer mit einem Drehantrieb verbundenen und
an ihrem Umfang mit je zur Aufnahme eines Drahtes dienenden Aussparungen versehenen
Kreisscheibe vorkommen, daß nicht jede der Aussparungen einen Draht mitnimmt. Wenn
die herausgelösten Drähte einzeln einer Drahtverarbeitungsmaschine, z. B. einer
Gitterschweißmaschine zugeführt werden sollen, können leerlaufende Aussparungen
zu Störungen im Betrieb dieser Maschine führen.
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Diese Schwierigkeiten werden erfindungsgemäß durch die Kombination
folgender, im wesentlichen an sich bekannter Merkmale überwunden: a) eine vertikale,
die Drähte in der Mitte unterstützende, mit einem Drehantrieb verbundene und an
ihrem Umfang mit je zur Aufnahme eines Drahtes dienenden Aussparungen versehene
Kreisscheibe;
b) zwei für den mittleren Teil der Drähte vorgesehene
Stützwände, die sich einander zur Bildung eines nach unten offenen Bunkeraustrittes
in einem horizontalen, nach unten zu abnehmenden, einem Mehrfachen des Drahtdurchmessers
entsprechenden Abstand gegenüberliegen; c) eine das Herausfallen der Drähte verhindernde
Ab deckung für den Teil der Kreisscheibe, der in deren Umlaufrichtung auf die Stützwände
folgt; d) eine unterhalb des unteren Endes der Abdeckung vorgesehene Abgleitbahn,
die mit einer Abtastvorrichtung zum Einschalten des Antriebes der-Kreisscheibe nach
Entleerung der Abgleitbahn durch einen von der Verarbeitungsmaschine steuerbaren,
am unteren Bahnende befindlichen Drahtauswerfer versehen ist.
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Indem nur ein mittlerer Teil der Drähte durch die Stützwände seitlich
abgestützt wird, wird die zum einzelnen Herauslösen ungeordnet aufgeschichteter
Drähte erforderliche Beweglichkeit derselben erzielt Wenn die Mitte eines Drahtes
von einer Aussparung der Kreisscheibe aufgenommen und durch Drehung der Scheibe
aus den anderen aufgeschichteten Drähten herausgeführt wird, werden von den noch
im Bereich der Enden dieser Drähte liegenden Enden des betreffenden Drahtes Kräfte
auf die Mitte des Drahtes übertragen, deren Richtung von der zufälligen Lage der
Drähte abhängt. Diese Kräfte könnten den erfaßten Draht aus der Ausnehmung herausheben.
Das wird durch die das Herausfallen der Drähte verhindernde Abdeckung für den Teil
der Kreisscheibe, welcher in deren Umlaufrichtung auf die Stützwände folgt, verhindert.
Da, wie oben erwähnt, keine Gewähr dafür besteht, daß jede Aussparung der Kreisscheibe
einen Draht mitnimmt, und da andererseits eine periodische Einzeldrahtabgabe an
die Drahtverarbeitungsmaschine erforderlich, eine Zwischenspeicherung jedoch nicht
möglich ist, weil die Gefahr dafür besteht, daß die gespeicherten Drähte wieder
einzeln herausgelöst werden müßten, wobei das gleiche Problem wieder auftreten würde,
ist die unterhalb der Abdeckung vorgesehene Ableitbahn mit der Abtastvorrichtung
zum Einschalten des Antrieb es der Kreisscheibe nach Entleerung der Abgleitbahn
durch einen von der Verarbeitungsmaschine steuerbaren Drahtauswerfer versehen.
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Die Erfindung wird im folgenden an Hand der Zeichnung beispielsweise
erläutert. Es zeigt F i g. 1 einen Aufriß der Einrichtung, Fig. 2 einen Schnitt
nach der Linie II-II in Fig. 1.
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Nach F i g. 1 und 2 sind in der Mitte der Länge eines Maschinengestells
1 einander gegenüber eine Stützwand 2 und eine Stützwand 3 angeordnet. Die Stützwände
2 und 3 sind dazu bestimmt, das mit 4 bezeichnete Drahtbündel, dessen Drähte einzeln
herausgelöst und einzeln weitergegeben werden sollen, im mittleren Teil seiner Länge
an zwei einander gegenüberliegenden Seiten zu stützen. Die Stützwand 2 hat von der
Stützwand 3 einen von oben nach unten abnehmenden Abstand, welcher überall einem
Mehrfachen des Durchmessers der aus dem Bündel 4 herauszulösenden Drähte entspricht.
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Unterhalb der Stützwand 3 ist eine Kreisscheibe 5, deren Achse in
der Längsrichtung der Maschine verläuft, drehbar gelagert. Die Scheibe 5 hat am
Umfang Aussparungen 51, die dem Querschnitt der
aus dem Bündel 4 herauszulösenden
Drähte angepaßt sind. Zum Antrieb der Scheibe 5 in Richtung des Pfeiles 52 dient
eine Riemenscheibe 53, welche durch nicht dargestellte Mittel angetrieben wird.
Ein Teil der Scheibe 5 ragt in eine Aussparung 21 der Stützwand 2 hinein. Die Scheibe
5 dient als Unterlage für die Mitte des Drahtbündels 4.
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Eine Abdeckung 6 schließt in Richtung des Pfeiles 52 an die Stützwand3
an und deckt einen Teil des Umfangs der Scheibe 5 ab. Dabei ist der Abstand zwischen
der Abdeckung 6 und dem Umfang der Scheibe wesentlich kleiner als der Durchmesser
der Drähte des Bündels 4.
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Der Durchmesser--der Scheibe5 und die Bogenlänge der Abdeckung 6
sind nach Gesichtspunkten bemessen, welche weiter unten im Zusammenhang mit der
Wirkungsweise der Einrichtung erläutert sind.
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Im unteren Teil des Maschinengestells 1 sind unterhalb des unteren
Endes der Abdeckung 6 mehrere über die Länge der Maschine verteilte, abgeschrägte
Platten7 angeordnet, deren Abschrägung 71 Gleitbahnen für die herausgelösten Drähte
des Bündels 4 bilden. Jeder der Platten 7 ist eine Klappe 8 zugeordnet. Die Klappen
8 sind an einer längs des Maschinengestells 1 durchgehenden Welle 81 angebracht.
In ihrer gezeichneten Ruhelage kreuzt die Ebene der Klappen 8 die Ebene der Gleitbahnen
71. Mittels einer Antriebsvorrichtung 82 sind die Klappen 8 gemeinsam aus ihrer
dargestellten Lage in der Richtung 83 und danach in der Richtung 84 des Doppelpfeiles
in die dargestellte Lage zurückschwenkbar.
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Zwei in der Längsrichtung des Maschinengestells 1 verschiebbare,
feststellbare Wände 11 erleichtern es, das Drahtbündel 4 beim Einlegen in die Einrichtung
in seiner Längsrichtung zu zentrieren.
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Diese beschriebene Einrichtung ist mit einer nicht dargestellten,
durch eine Verarbeitungsmaschine (beispielsweise eine Gitterschweißmaschine) gesteuerte
Steuervorrichtung versehen, welche unter der Wirkung eines Steuerbefehls der Verarbeitungsmaschine
ein einmaliges Öffnen 83 und anschließendes Schließen 84 der Klappen 8 bewirkt und
außerdem den Antrieb der Scheibe in Betrieb setzt, wobei eine Lichtschranke, Fühlhebel
oder andere Mittel an einer der Gleitbahnen 71 angeordnet sind, welche die Scheibe
5 anhalten, sobald die von den Gleitbahnen 71 und den Klappen 8 gebildete Zwischenstation
einen Draht aufnimmt. Zu diesem Zweck wird beispielsweise ein ununterbrochen laufender
Antriebsmotor für die Scheibe 5 und eine Schaltkupplung vorgesehen, welche von der
Steuervorrichtung eingekuppelt und durch die genannten Mittel ausgekuppelt wird.
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Die Wirkungsweise der beschriebenen Einrichtung ist folgende: Das
Drahtbündel 4, dessen Drähte einzeln herausgelöst werden sollen, wird in Längsrichtung
der Einrichtung zwischen den Stützwänden 2 und 3 auf die Scheibe 5 gelegt. Dabei
ist das Drahtbündel 4 an seiner Unterseite nur in der Mitte durch die Scheibe 5
unterstützt, so daß seine Enden frei herabhängen, wie Fig. 1 zeigt. Sobald bei Drehung
der Scheibe 5 einer der Drähte des Bündels 4 in eine der Ausnehmungen 51 der Scheibe
fällt, wird die Mitte dieses Drahtes in Richtung des Pfeiles 52 mitgenommen. Im
allgemeinen wird dadurch der betreffende Draht zunächst noch nicht vollständig
aus
dem Bündel gelöst, weil er meistens nicht an seiner ganzen Länge an der Unterseite
des Bündels liegt, sondern teilweise weiter innen im Bündel verläuft. Es wird also
zunächst nur der mittlere Teil des auszulösenden Drahtes in Richtung des Pfeiles
52 aus dem Bündel herausgezogen werden (Draht 41 in F i g. 1). Infolge der Steifigkeit
des Drahtes treten im Verlauf der weiteren Drehung der Scheibe 5 die Drahtenden
entgegengesetzt zur Richtung des Pfeiles 52 aus dem Bündel 4 heraus (Draht 42 in
Fig. 1).
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Der zunächst teilweise herausgelöste Draht kreuzt dann das Bündel
4 an beiden Enden seines aus dem Bündel herausgebogenen Teiles. An diesen Kreuzungsstellen
wird dann im Verlauf der weiter fortgesetzten Drehung der Scheibe 5 der Draht aus
dem Bündel 4 herausgezogen, bis er endgültig herausgelöst ist (Draht 43 in F i g.
1). Dabei ist die Reibung des Drahtes im Bündel, nachdem derselbe das Bündel kreuzt,
kleiner als vorher, weil die Kreuzungsstrecke im Bündel kürzer ist als die Längsstrecke,
an welcher sich der Draht vorher im Bündel befand. Außerdem ist die Reibung klein,
weil das Bündel frei herabhängt. Je nach der ursprünglichen Lage des Drahtes kann
es auch zur Bildung nur einer Kreuzungsstelle kommen, nämlich dann, wenn die eine
Hälfte des Drahtes ursprünglich gerade und parallel zu den anderen Drähten an der
unteren Seite des Bündels war. In diesem Fall nimmt der erfaßte Draht eine etwas
schräge Lage in der Ausnehmung der Scheibe 5 ein, wobei zwei einander gegenüberliegende
Kanten der Ausnehmung umso fester gegen den Draht drücken, je mehr dessen Lage geneigt
ist. Da diese Neigung mit zunehmender Kraft größer wird, weil der Draht sich dann
zwischen der Scheibe 5 und der Kreuzungsstelle am Bündel 4 streckt, wird der Draht
umso fester in der Ausnehmung der Scheibe erfaßt, je größer der Reibungswiderstand
des Drahtes im Bündel 4 ist.
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Je nach der Biegsamkeit der Drähte, deren Länge und dem Durchmesser
des Bündels, ist ein verschieden großer Mindestweg am Umfang der Scheibe 5 erforderlich,
um jeden einzelnen Draht auch unter ungünstigen Verhältnissen vollständig aus dem
Bündel zu lösen. Nachdem die die Mitte des einzelnen Drahtes haltende Ausnehmung
der Scheibe 5 diesen Mindestweg zurückgelegt hat, verläßt sie das untere Ende der
Abdeckung 6, wo der herausgelöste Draht herabfällt, und auf den Gleitbahnen 71 der
Platten 7 bis an die Klappen 8 gleitet (Draht 44 in Fig. 2). Durch Öffnen der Klappen
8 in der Richtung 83 des Doppelpfeiles wird der einzelne Draht dann ausgeworfen,
z. B. auf Fördermittel, welche ihn zu einer Verarbeitungsmaschine,
beispielsweise
einer Gitterschweißmaschine, führen, wo der Draht als Querdraht mit Längsdrähten
zur Bildung eines Gitters verschweißt wird.
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Sobald die Lichtschranke, der Fühlhebel oder andere Mittel feststellen,
daß die Zwischenstation 71, 8 einen Draht aufnimmt, bewirken sie, daß die Scheibe
5 anhält. Auf Steuerbefehl der Drahtverarbeitungsmaschine werden die Klappen8 vorübergehend
geöffnet, um den Draht 44 zu entlassen (welcher dann der Drahtverarbeitungsmaschine
zugeführt wird). Danach wird der Antrieb der Scheibe 5 wieder eingeschaltet, bis
die Scheibe - wie soeben beschrieben - wieder angehalten wird, wenn die Zwischenstation
71, 8 den nächsten Draht aufnimmt.