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Bauelementensatz für Modellbauten Die Erfindung betrifft einen Bauelementensatz
für Modellbauten, mit dessen Hilfe ein Bauwerk, beispielsweise ein Wohnhaus oder
eine Betriebsanlage annähernd maßstabsgerecht nach Zeichnung veranschaulicht werden
kann.
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Es sind Baukästen bekannt, bei denen aus Kunststoff fertigformgepreßte
Bausteine mit in gleichem Abstand voneinander ausgesparten Bohrungen und in diese
einsteckbare Stifte verwendet werden. Die Bohrungen sind hierbei durchgehend, die
Stifte werden hindurchgesteckt und verbinden aufeinanderfolgende Bausteine miteinander.
Damit ist die Einstecktiefe der Stifte nicht eindeutig festgelegt. Es sind auch
Baukästen bekannt, bei denen Stifte mit Zapfen in die Bohrungen eingesteckt werden.
Diese Stifte dienen als Abstandshalter von Bauelement zu Bauelement. Die Herstellung
von mit Zapfen versehenen Stiften ist schwieriger. Für jede Bauhöhe müssen gesonderte
Stifte vorrätig sein. Die bekannten Baukästen sind daher für Spielzwecke bestimmt.
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Gemäß der Erfindung ist der Mittenabstand der Bohrungen in fertigformgespritzten
Bausteinen oder Bauplatten gleich der Dicke der Bausteine. Sie sind von beiden Seiten
in die Bausteine eingebracht. Zwischen den Bohrungen verbleiben mittig Begrenzungswülste.
In die Bohrungen sind glatte, zylindrische Drahtstifte von gleichem Durchmesser
eingesteckt, deren Länge der Höhe der Bausteine oder einem Vielfachen entspricht.
Die Enden der Drahtstifte sind den Abrundungen der Begrenzungswulste angepaßt. Hierdurch
wird erreicht, daß die Drahtstifte genau in die Bohrungen aufeinanderliegender oder
aufeinanderfolgender Bausteine passen. Liegen die mittels Drahtstiften verbundenen
Bausteine aufeinander, so wird ihr Abstand genau auf das Mehrfache der Bausteindicke
festgelegt. Die Zwischenräume können dann durch Verblendplatten od. dgl. ausgefüllt
werden, deren Abmessungen wiederum ein Vielfaches der Bausteindicke ist. Die Bohrlöcher
sind wesentlich tiefer als ihr Durchmesser. Hierdurch wird ein sicherer Sitz des
Drahtstiftes in den Bohrlöchern gewährleistet.
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Die Drahtstifte in gebräuchlichen Längen gehören zum Bauelementensatz.
Sonderlängen werden mittels einer Vorrichtung abgelängt, die mit Anschlägen in Abständen
der Bausteindicken versehen ist.
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Aus Bauelementen gemäß der Erfindung zusammengebaute Modelle haben
sich als sehr standfest erwiesen. Sie sind mit verhältnismäßig geringem Zeitaufwand
aus einer verhältnismäßig geringen Anzahl von Normteilen zusammensetzbar. Die Bausteine
können in beliebigen Farben hergestellt werden, so daß Farbwirkungen am Bauwerk
veranschaulicht werden können. Es ist nur eine Art von Verbindungselementen vorhanden,
nämlich Drahtstifte gleichen Durchmessers, während bei bekannten Ausführungsformen
Klammern od. dgl. erforderlich sind.
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Aus fertigungstechnischen Gründen, ferner der Werkstoff- und Gewichtsersparnisgründen
halber sind die Bausteine mit Vorzug kastenförmig, einseitig offen ausgeführt, die
Bohrungen befinden sich in Zapfen auf der Grundfläche. Hierbei ergeben sich annähernd
gleiche Wanddicken des Bausteines. Derartig ausgesparte Formen von Kunststoff-Spritzteilen
sind an sich bekannt.
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Um Bauteile in beliebiger Winkelstellung aneinander anschließen zu
können, sind Bausteine entwickelt worden, bei denen die Bohrungen einseitig zur
Außenkante hin zu Schlitzen erweitert sind. In diesem sind die Drahtstifte bis zu
90° abgewinkelt einsteckbar. Diese Schlitze ersetzen gleichzeitig seitliche Bohrungen
in den Bausteinen.
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Nach einem weiteren Erfindungsgedanken können Bausteine einseitig
halbkreisförmig ausgekehlt sein. In diese Rille wird eine angepaßte Leiste eingelegt,
die mit Bohrungen versehen ist. Auch bei dieser Ausführungsform können Bauteile
in Winkelstellung, auch mit stumpfem Winkel, angeschlossen werden, beispielsweise
Dacbkonstruktionen. Zum Ausfüllen größerer Flächen sind ebene Platten bestimmt,
deren Stirnkanten in einseitig geschlitzte Drahtstifte eingeklemmt sind. Die freien
Enden der Drahtstifte werden in Bohrungen von Bausteinen eingesteckt. Wird an einer
ebenen Platte oben und unten nur je ein Drahtstift angeklemmt, so sind die Platten
schwenkbar. Sie dienen als Türen und Fenster.
Als Verblendplatten
sind Bauelemente bestimmt, die mit gegenläufig um den Lochabstand der Bausteine
versetzten, dem Durchmesser der Drahtstifte entsprechenden Rillen versehen sind.
Diese Verblendplatten werden auf in Bausteine oder Bauplatten eingesteckte Drahtstifte
aufgeschoben. Es ist in der Regel ausreichend, einen Drahtstift an jeder Kante der
Platte zu verwenden. Diese Platten werden zur Darstellung von Außen- und Zwischenwänden
sowie von Decken benutzt.
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Dem gleichen Zweck dienen einseitig glatte Verblendplatten, die auf
der anderen Seite mit Rillen im Lochabstand der Bausteine und mit dem Durchmesser
der Drahtstifte versehen sind. Diese Verblendplatten werden an eingebaute Drahtstifte
angeklemmt. Sie werden durch Reibungsschluß in ihrer Lage gehalten.
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In der Zeichnung sind Ausführungsformen der Erfindung dargestellt.
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F i g. 1 ist die Draufsicht auf einen Baustein mit acht Bohrungen;
F i g. 2 ist der Schnitt A -A nach F i g. 1 mit eingestecktem Drahtstift;
F i g. 3 ist die schaubildliche Darstellung eines Bausteines mit vier Bohrungen,
von denen zwei zu Schlitzen erweitert sind; F i g. 4 ist eine gleiche Darstellung
eines Bausteines mit acht Bohrungen, wovon vier Bohrungen zu einer halbkreisförmigen
Rille ausgespart sind, F i g. 5 die halbkreisförmige Leiste hierzu mit vier Bohrungen;
F i g. 6 zeigt eine ebene Bauplatte in Seitenansicht, die in die gabelförmigen Enden
von Drahtstiften eingeklemmt ist, deren freie Enden in Bausteine eingesteckt sind;
F i g. 7 ist ein Drahtstift nach F i g. 6 in vergrößertem Maßstab; F i g. 8 ist
die Vorderansicht einer Rillenplatte mit gegenläufigen Rillen; F i g. 9 ist die
Draufsicht nach F i g. 8; F i g. 10 ist die Ansicht einer Verblendplatte von der
gerillten Seite aus, F i g. 11 die Seitenansicht nach F i g. 10; in Draufsicht und
F i g. 12 zeigt eine Wendeltreppe mit engem Radius in Draufsicht und F i g. 13 eine
gleiche Treppe mit weitem Radius. In den Bausteinen 1 sind von beiden Seiten her
die Bohrungen 2 ausgespart, deren Mittenabstand gleich der Dicke der Bausteine 1
ist. Zwischen den Bohrungen 2 befinden sich mittig die Begrenzungswülste 3. Die
Bausteine 1 sind kastenförmig, einseitig offen ausgeführt, auf der Grundfläche sitzen
die Zapfen 4, in denen sich die Bohrungen 2 befinden. In die Bohrungen 2
sind die Drahtstifte 5 eingesteckt. In F i g. 3 sind die Bohrungen 2 einseitig zu
den Schlitzen 6 erweitert. In den F i g. 4 und 5 ist der Baustein 1 einseitig mit
der halbkreisförmigen Rille 7 versehen, in die die Leiste 8 mit den Bohrungen 2
schwenkbar paßt.
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Die ebene Bauplatte 9 nach F i g. 6 ist in die geschlitzten Enden
der Drahtstifte 5' eingeklemmt. Ein solcher Drahtstift 5' ist in F i g. 7 in vergrößertem
Maßstab dargestellt. Die Rillenplatte 10 nach den F i g. 8 und 9 weist die
Rillen 11 auf, die gegenläufig um den Lochabstand versetzt und dem Durchmesser der
Drahtstifte 5 angepaßt sind. Ein Drahtstift 5 ist im Einbauzustand dargestellt.
Die Verblendplatte 12 nach den F i g. 10 und 11 ist allseitig mit den Rillen 13
versehen, die dem Lochabstand der Bausteine 1 und dem Durchmesser der Drahtstifte
5 entsprechen. Ein Stift 5 ist im Einbauzustand dargestellt.
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Die F i g. 12 und 13 zeigen Wendeltreppen, die mit Baukästen bekannter
Ausführungsformen nicht darstellbar sind. Diese Wendeltreppen können aus gleichen
Bauelementen mit beliebigen Radien nachgebildet werden.
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In ähnlicher Weise können auch Teile der Inneneinrichtung dargestellt
werden.