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Vorrichtung zum Befestigen von halbzylindrischen Stereotypie- oder
Sattelplatten zur Aufnahme biegsamer Druckformen auf Formzylindern von Rotationsdruckmaschinen
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Befestigen von halbzylindrischen
Stereotypie-oder Sattelplatten zur Aufnahme biegsamer Druckformen auf Formzylindern
von Rotationsmaschinen, bei der die Platten durch eine Reihe fester und eine Reihe
verschwenkbarer, unter Federbelastung in facettenartige Kerben der Plattenunterseite
eingreifender Spannklauen in Umfangsrichtung festspannbar sind. Mit zunehmender
Drehzahl der Formzylinder steigen die Anforderungen an die Befestigung solcher Platten.
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Bei Druckmaschinen einfacher Bauart werden die halbzylindrischen Stereotypieplatten
an den gebogenen Kanten von Spannelementen des Formzylinders gehalten.
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Für Maschinen höherer Beanspruchung sind auch Vorrichtungen bekannt,
mittels welcher zusätzlich die geraden Kanten der Platten festgehalten werden, da
diese Kanten sich sonst unter der Einwirkung der Fliehkräfte bei hohen Drehzahlen
von den Formzylindern abheben, wodurch das Druckbild einem hohen Verschleiß unterliegt
und außerdem eine starke Geräuschbildung auftritt.
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Durch die Anwendung der Platteninnenspannvorrichtung, auf die sich
die Erfindung bezieht, wird ein gleichmäßiges tangentiales Spannen der Platten auf
dem Formzylinder ermöglicht. Diese in einer Reihe angeordneten Spannklauen stehen
durch Federbelastung unter dauernder Vorspannung. Die Gegenklauen sind meist verstellbar
ausgebildet, so daß die Registereinstellung in Umfangsrichtung damit vorgenommen
werden kann.
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Die Haltekraft der Spannklauen muß so stark sein, daß auch bei maximaler
Maschinendrehzahl nicht nur die aus dem Plattengewicht resultierende Fliehkraft
kompensiert wird, sondern die Platte außerdem noch mit einer entsprechenden Spannung
gegen den Zylindermantel gezogen wird. Die Federspannung muß also für die maximale
Beanspruchung bei höchster Maschinendrehzahl ausgelegt sein. Sie übt dieselbe Haltekraft
auch beim Auflegen der Platte auf diese aus. Der gesamte Schließmechanismus steht
nach Auflegen der Platte unter der über die Federn eingeleiteten maximalen Belastung.
Für den Ruhezustand würde eine relativ geringe Haltekraft genügen. Der anzustrebende
ideale Fall ist der, daß die Haltekraft mit steigender Maschinendrehzahl entsprechend
dem Anwachsen der auf die Stereotypieplatte einwirkenden Fliehkräfte zunimmt.
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Gegenstand des Patents 1203 285 ist eine Spanneinrichtung,
bei der die Federkraft zum Aufspannen von biegsamen Druckplatten durch Fliehgewichte
unterstützt wird. Jedoch sind hier die Fliehgewichte nicht als Hebelarme doppelarmiger,
in Kerben der Plattenunterseite eingreifender Spannklauen, sondern als Hebelarme
doppelarmiger Hebel ausgebildet, deren andere Hebelarme auf Spannschienen drücken,
welche die abgebogenen Druckplattenränder gegen Klemmschienen pressen.
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Es ist auch bereits bei Befestigungen von Stereotypieplatten die Anordnung
von Massen durch die deutsche Patentschrift 1007 338 bekanntgeworden, durch
deren Massenkräfte Fliehkräfte von Platten kompensiert werden sollen. Bei einer
solchen Ausführungsform wird die Längskante durch einen Arm eines doppelarmigen
Hebels gegen den Formzylinder mit Hilfe der Fliehkräfte der Masse seines anderen
Armes gedrückt. Diese Anordnung hat den Nachteil, daß entweder der Hebelarm des
Massehebels oder die Masse des Hebels selbst sehr groß gewählt werden muß, um die
von der Stereotypieplatte stammende Fliehkraft zu kompensieren; denn durch das Anpressen
der Längskante der Platte wird die aus der Plattenmasse stammende Fliehkraft dort
in taugentialer Richtung durch Reibung abgefangen. Um die entsprechende Fliehkraft
der Plattenmasse zu kompensieren, müßte das Produkt aus der Masse des Hebels und
seinem Umlaufradius um den Kehrwert des Reibfaktors Ix gegenüber dem Produkt aus
der in Frage kommenden Masse der Platte und ihres Umlaufradius größer sein. Daraus
ergibt sich, daß die bekannte Anordnung zur vollen Kompensation der Massenkräfte
sehr große Hebelmassen oder Hebellängen benötigt, wodurch es notwendig wird, den
Plattenzylinder mit großen, für diese Hebel notwendigen Ausnehmungen zu versehen,
so daß dieser gegen Biegung geschwächt wird.
Diese Nachteile der
hohen Vorspannkräfte einerseits und der Zylinderschwächung andererseits lassen sich
gemäß dem Vorschlag der Erfindung dadurch vermeiden, daß die verschwenkbaren Spannklauen
als doppelarmige Hebel ausgebildet sind, deren kürzere Hebelarme die 4annklauen
bilden und deren längere Hebelärme als die durch die Spannfedem erzeugte Vorspannung
vergrößernde Fliehgewichte ausgebildet sind. .
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Durch geeignete Wahl der Masse des längeren Hebelarmes und der Länge
ihres Hebelarmes können die durch die Rotation an den Platten auftretenden Fliehkräfte
kompensiert werden, ohne daß die Vorspannkräfte der Spannfedern unnötig groß gewählt
werden müssen. Je größer das Hebelverhältnis der doppelarmigen Hebel gestaltet wird,
desto kleiner können- did Massen der längeren Hebel ausgebildet sein. Durch diese
geeignete Wahl ist eine wenig geschwäc > hte Gesamtkonstruktion der Plattenzylinder
möglich, die somit genügend steif gegen die beim Druckvorgang auftretenden Biegekräfte
ist. Diese Massen können auch über ein Vorgelege auf die krallenartigen Spannklauen
einwirken.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt
und wird im folgenden näher beschrieben, - Auf dem Formzylinder
1 soll die Stereotypieplatte 2 festgespannt werden. Dies geschieht durch
eine Reihe fester, jedoch in Umfangsrichtung verstellbarer Gegenklauen
3, die in facettenartige Kerben 14 der Platte 2 eingreifen und die auf die
Platte 2 im entgegengesetzten Sinn wirken wie die Reihe der voneinander unabhängigen
Spannklauen 4. Diese sitien drehbar gelagert auf der Achse 5, die mit dem
Plattenzylinder 1 fest verbunden ist.
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Mitder Spannklaue 4 ist der Hebelarm 6 fest verbunden, der
das Fliehgewicht 7 trägt und auf den die Druckfeder 8 wirkt, die durch
den Bolzen 11 geführt wird. Durch Drehen der Welle 9 im Uhrzeigersinn
in die dargestellte Lage werden über das Hebelwerk 10, das Federgehäuse einschließlich
Feder 8, die Lasche 13, der Hebel 6 einschließlich der Spannklauen
4 in Schließrichtung bewegt.
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Beim Betrieb der Maschine sind das Fliehgewicht 7,
das am Hebel
6 sitzt, und die Masse der Platte 2 der Zentrifugalkraft unterworfen. Durch
geeignete Wahl des--Fliehgewichtes 7 und der Länge seines Hebelarmes kann
der von der Zentrifugalkraft der Platte 2 hervorgerufene, an der Spannklaue 4 auftretende
Kraftanteil durch die aus der Zentrifugalkraft des 'Fliehgewichtes 7 stammende
Kraft kompensiert werden.
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Die Haltekraft der Spannklaue 4, die durch die Spannung der Feder
8 hervorgerufen wird, braucht nur noch so stark ausgelegt zu sein, daß sie
die Stereotypieplatte nach dem Auflegen auf den Formzylinder mit einer Kraft hält,
die einen festen Plattensitz gewährleistet bei Betriebsdrehzahlen, bei denen die
Fliehkräfte noch keinen nennenswerten Betrag erreichen. Der gesamte Schließmechanismus
steht erfindungsgemäß nur unter der Einwirkung der reduzierten Federvorspannung,
was sich besonders vorteilhaft auch beim Bedienen der Vorrichtung auswirkt.