DE1260995B - Kraftfahrzeuge - Google Patents
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Classifications
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B60—VEHICLES IN GENERAL
- B60P—VEHICLES ADAPTED FOR LOAD TRANSPORTATION OR TO TRANSPORT, TO CARRY, OR TO COMPRISE SPECIAL LOADS OR OBJECTS
- B60P7/00—Securing or covering of load on vehicles
- B60P7/06—Securing of load
- B60P7/13—Securing freight containers or forwarding containers on vehicles
-
- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B62—LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
- B62D—MOTOR VEHICLES; TRAILERS
- B62D33/00—Superstructures for load-carrying vehicles
- B62D33/06—Drivers' cabs
- B62D33/063—Drivers' cabs movable from one position into at least one other position, e.g. tiltable, pivotable about a vertical axis, displaceable from one side of the vehicle to the other
- B62D33/0636—Drivers' cabs movable from one position into at least one other position, e.g. tiltable, pivotable about a vertical axis, displaceable from one side of the vehicle to the other displaceable along a linear path
Landscapes
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Description
- Kraftfahrzeug Die Erfindung bezieht sich auf ein Kraftfahrzeug mit Ladefähigkeit an beiden Stirnseiten.
- Es sind Lastkraftfahrzeuge dieser Art bekannt, bei welchen die Ladefläche vom Vorderende des Kraftfahzeuges bis zu dessen Hinterende einheitlich durchgeht und eine Plattform bildet, welche das Fahrerhaus überdeckt. Der Nachteil solcher Kraftfahrzeuge besteht darin, daß das Fahrerhaus, um die Ladefläche nicht allzu hoch über der Fahrbahn anordnen zu müssen, mit geringstmöglicher Höhe gebaut und bis weit an die Fahrbahn herabgezogen werden muß. Dennoch liegt die Ladefläche in der Partie hinter dem Fahrerhaus wesentlich höher über der Fahrbahn als bei normalen Kraftfahrzeugen mit über die Ladefläche nach oben ragendem Fahrerhaus. Ein Lastkraftfahrzeug der geschilderten Art bedarf auch einer ziemlich schweren und daher teueren Konstruktion.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Kraftfahrzeug der eingangs genannten Art zu schaffen, bei dem diese Nachteile vermieden werden.
- Diese Aufgabe ist gemäß der Erfindung dadurch gelöst worden, daß die in der Ladephase vom Vorderende bis zum Hinterende des Kraftfahrzeuges durchgehende Ladefläche aus einer mit dem Fahrzeugrahmen verbundenen Hinterzone und aus einer aus deren Ebene für die Transportphase unter Freigabe der erforderlichen Höhe des Fahrerhauses entfernbaren Vorderzone besteht.
- Die erfindungsgemäße Bauart ermöglicht es, die konventionelle Ausführung von Kraftfahrzeugen mit verhältnismäßig niederer Lage der an das Fahrerhaus nach rückwärts anschließender Zone der Ladefläche beizubehalten. Dennoch ist in der Ladephase die Ausnutzung aller Vorteile einer vom Vorderende bis zum Hinterende des Kraftfahrzeuges durchgehenden Ladefläche möglich.
- Die Durchführung des erfindungsgemäßen Grundprinzips läßt sich in verschiedener Weise verwirklichen. So kann die Vorderzone der Ladefläche nach einem weiteren, vorteilhaften Merkmal der Erfindung aus der Ebene der Ladefläche aufklappbar sein. Es ist jedoch auch möglich, die Vorderzone der Ladefläche aus deren Ebene nach oben verschiebbar auszubilden.
- Es ist im Zusammenhang mit den verschiedenen Möglichkeiten auch vorgesehen, den über die Ebene der Ladefläche nach oben ragenden Teil des Fahrerhauses abnehmbar oder abklappbar auszubilden.
- Einige Ausführungsbeispiele gemäß der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt. Es zeigen F i g. 1, 2 und 4 bis 7 Seitenansichten von Fahrzeugen und F i g. 3 eine Draufsicht auf .die Ladefläche eines Fahrzeugs.
- Bei allen Ausführungsbeispielen ist ein Fahrzeugrahmen 1 mit ° einem Fahrerhaus versehen. Die Hinterzone 2 der Ladefläche ist mit dem Fahrzeugrahmen 1 verbunden, wobei diese Verbindung starr oder im Sinn eines Kipplasters gelenkig ausgebildet sein kann. Die Vorderzone 3 der Ladefläche läßt sich bei allen dargestellten Ausführungen aus der Ebene 6 der Ladefläche entfernen. Ein solches Entfernen erfolgt während der "Transportphase des Kraftfahrzeuges, wobei die Ladefläche in ihrer Vorderzone 3 aus dem Bereich des Fahrerhauses 7 gebracht wird, so daß dieses in der erforderlichen Höhe 8 völlig frei liegt.
- Bei der Ausbildung nach den F i g. 1 und 2 ist die Vorderzone 3 der Ladefläche mit der Hinterzone 2 derselben mittels Gelenken 21 verbunden. Die Vorderzone 3 der Ladefläche läßt sich also aus deren Ebene 6 nach oben aufklappen und nimmt dann die in F i g. 1 dargestellte Lage ein. In dieser Lage gibt sie das Fahrerhaus 7 in seiner ganzen Höhe 8 völlig frei. Zum Beladen dient - wie bei üblichen Lastkraftfahrzeugen - lediglich die Hinterzone 2 der Ladefläche, also der an das Fahrerhaus 7 nach rückwärts anschließende Teil der Ladefläche. Um das Auf- oder Abladen bei stehendem Kraftfahrzeug nach Wahl sowohl an dessen Hinterende 5 als auch an dessen Vorderende 4 durchführen zu können, muß die Vorderzone 3 der Ladefläche in die Ebene 6 herabgeklappt werden können. Zu diesem Zweck muß der die Ebene 6 überragende Teil des Fahrerhauses entfernt werden. Dies kann dadurch erfolgen, daß dieser Oberteil von dem mit dem Fahrzeugrahmen 1 fest verbundenen Unterteil des Fahrerhauses 7 abnehmbar bzw. abhebbar ausgebildet ist. Die Vorderwand 12, die Rückwand 12' und das Dach 14 des Fahrerhauses sind gelenkig miteinander verbunden und bilden dadurch einen parallelogrammartigen Rahmen, der in die horizontale Lage herabgeklappt werden kann, die sich unterhalb der Ebene 6 befindet (F i g. 2). Wenn die Seitenfenster nicht in üblicher Weise herabkurbelbar ausgebildet sind, so sind die Seitenwände 19 mit Gelenken 20 am unteren Teil des Fahrerhauses befestigt und können seitlich an die unteren Seitenwände des Fahrerhauses bzw. der Türen desselben herabgeklappt werden. In diesem Zustand liegen alle Teile der oberen Zone des Fahrerhauses 7 unterhalb der Ebene 6, so daß die Vorderzone 3 der Ladefläche in diese Ebene 6 herabgeklappt werden kann. Dann ist eine vom Hinterende 5 bis zum Vorderende 4 des Kraftfahrzeuges einheitlich durchgehende Ladefläche vorhanden, bestehend aus der Hinterzone 2 und der in der gleichen Ebene nach vorn daran anschließenden Vorderzone 3. Bei der vorteilhaften Anwendung von Normgütern 11 gleicher Abmessungen zum Beladen des Kraftfahrzeuges können diese nunmehr nach Belieben vom Vorderende 4 oder vom Hinterende 5 abgeladen werden. Das Beladen kann erforderlichenfalls nach entsprechenden Verschieben der Normgüter in der Fahrzeuglängsrichtung wahlweise vom Vorderende 4 oder vom Hinterende 5 des Kraftfahrzeuges aus vorgenommen werden. Es ist insbesondere möglich, beispielsweise das Abladen eines Normbehälters 11 am Hinterende 5 des Kraftfahrzeuges vorzunehmen und einen Leer-Behälter vom Vorderende 4 aus aufzubringen, wobei alle Behälter 11 um einen Behälter nach rückwärts verschoben werden. Nach diesem Ent- und Beladevorgang ist das Kraftfahrzeug wieder fahrbereit, das Fahrerhaus kann durch Hochklappen der Teile 12,12',14,19 und durch Hochklappen der Vorderzone 3 der Ladefläche in Fahrbereitschaft gebracht werden.
- Die in den F i g. 4 und 5 dargestellte Ausbildung unterscheidet sich von der in den F i g. 1 und 2 veranschaulichten Möglichkeit dadurch, daß das Fahrerhaus 7 nach den F i g: 4 und 5 als starrer Bauteil ausgebildet ist. Um das Niederklappen der Vorderzone 3 der Ladefläche zum Beladen zu ermöglichen, ist das Fahrerhaus 7 in seiner Gesamtheit -absenkbar ausgebildet. Das Absenken erfolgt bis unter die Ladeebene 6. Beim Ausführungsbeispiel ist das Fahrerhaus 7 am Fahrzeugrahmen 1 mittels einer Verbindung 13 gelagert, die durch eine Parallelogrammführung eine Parallelverschiebung ermöglicht.
- Die Vorderzone 3 der Ladefläche kann aber auch, anstatt sie an die Hinterzone 2 derselben anzulenken, über die Ladeebene nach oben verschiebbar ausgebildet sein (F i g. 6 und -7). Die Vorderzone 3 der Ladefläche ist auf dem Dach 14 des Fahrerhauses 7 angeordnet und wird mittels der Verbindung 13 am Fahrzeugrahmen 1 angelenkten Fahrerhaus 7 gehoben oder gesenkt. Auf dem Dach 14 des Fahrerhauses 7 befindet sich mindestens ein Teil der Ladefläche 7 zur Aufnahme beispielsweise eines Normbehälters 11. Mit Hilfe eines derartigen Fahrzeugs kann also ein Behälter mehr transportiert werden als mit den vorher erläuterten Fahrzeugen. Die Vorderzone 3 der Ladefläche könnte starr bis zum Vorderende 4 des Kraftfahrzeuges vorgezogen sein. Um die Sicht aus dem Frontfenster des Fahrerhauses 7 nach oben nicht zu beeinträchtigen, könnte das vordere Ende der eben bis nach vorn durchgezogenen Vorderzone 3 aus durchsichtigem Werkstoff ausgebildet bestehen. Beim Ausführungsbeispiel ist eine andere Möglichkeit gewählt, indem die Vorderpartie der Vorderzone 3 mit einem Stirnansatz 15 versehen ist, welcher einen Gelenkanschluß 16 an dem Hauptteil der Vorderzone aufweist.
- Bei den dargestellten Ausführungsbeispielen kann die Ladefläche sowohl in ihrer Hinterzone 2 als auch in ihrer Vorderzone 3 aus Plattformen bestehen. Es ist jedoch auch möglich, die Ladefläche lediglich durch Führungsschienen für das Ladenormgut 11 zu bilden (F i g. 3). Zwei Führungsgleise, bestehend aus je zwei Führungsschienen 9 für die Hinterzone und je zwei gleichartigen Führungsschienen 10 für die Vorderzone, sind für eine derartige Ladefläche vorgesehen. Das aus Behältern, Paletten od. dgl. bestehende Ladenormgut 11 gleitet dann auf den Führungsschienen 9 und 10, welche beim Ausführungsbeispiel als Winkelprofile ausgebildet sind. Das Normgut liegt auf den in der Ebene 6 der Ladefläche befindlichen Schenkeln 17 der Winkelprofile auf, während die aus der Ladefläche 6 abstehenden Schenkeln 18 als Führung für die Normbehälter 11 dienen. Während die Führungsschienen 9 stets in der Ladeebene 6 verbleiben, können die Führungsschienen 10 aus dieser entfernt werden. Hierzu sind die die Vorderzone 3 bildenden Schienen 10 an den die Hinterzone 2 bildenden Schienen 9 mittels Gelenken 22 angeschlossen. Die in F ig. 3 dargestellte Bauart mit Auflageschienen 9 und 10 an Stelle von Auflageplattformen läßt sich auf alle in den F i g.1, 2 und 4 bis 7 dargestellten Ausführungsbeispiele sowie auf weitere Fahrzeuge übertragen. Es ist auch möglich, einen Teil der Ladezone als Plattform und den anderen Teil derselben in Form von Führungsschienen auszubilden.
Claims (13)
- Patentansprüche: 1. Kraftfahrzeug mit Ladefähigkeit an beiden Stirnseiten, dadurch gekennzeichnet, daß die in der Ladephase vom Vorderende (4) bis zum Hinterende (5) des Kraftfahrzeuges durchgehende Ladefläche .aus einer mit dem Fahrzeugrahmen (1) verbundenen Hinterzone (2) und aus einer aus deren Ebene (6) für die Transportphase unter Freigabe der erforderlichen Höhe (8) des Fahrerhauses (7) entfernbaren Vorderzone (3) besteht.
- 2. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1; dadurch gekennzeichnet, daß .die Vorderzone (3) der Ladefläche aus deren Ebene (6) aufklappbar ist (F i g. 1 bis 5).
- 3. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderzone (3) der Ladefläche aus deren Ebene (6) nach oben verschiebbar ausgebildet- ist (F i g. 6, 7).
- 4. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens der obere Teil des Fahrerhauses (7) in der Ladephase unter die Ebene (6) der Ladefläche verlagerbar ist.
- 5. Kraftfahrzeug nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der obere Teil des Fahrerhauses (7) abnehmbar ausgebildet ist.
- 6. Kraftfahrzeug nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der obere Teil des Fahrerhauses mit Klappwänden (12,12' und 19) versehen ist, die in den Raum unterhalb der Ebene (6) der Ladefläche herabgeschwenkt werden können.
- 7. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1. und 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Fahrerhaus (7) als starrer Bauteil am Fahrzeugrahmen (1) während der Ladephase unter die Ladeebene (6) absenkbar gelagert ist. B.
- Kraftfahrzeug nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Fahrerhaus (7) am Fahrzeugrahmen (1) mittels einer Verbindung (13) gelagert ist, die durch eine Parallelogrammführung eine Parallelverschiebung ermöglicht.
- 9. Kraftfahrzeug nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderzone (3) der Ladefläche auf dem Dach (14) des Fahrerhauses (7) angeordnet ist.
- 10. Kraftfahrzeug nach Anspruch 9, gekennzeichnet durch die Ausbildung der auf dem Dach (14) des Fahrerhauses (7) ausgebildeten Vorderzone (3) mit einem in der Ladephase das Vorderende (4) der Ladefläche bestimmenden Stirnansatz (15).
- 11. Kraftfahrzeug nach Anspruch 10, gekennzeichnet durch einen Gelenkanschluß (16) des Stirnansatzes (15) an der Vorderzone (3) der Ladefläche.
- 12. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1 oder einem der folgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ladefläche mindestens durch Führungsschienen (9 und 10) für Ladenormgut (11) gebildet ist, wobei die Führungsschienen (9) der Hinterzone (2) und die Führungsschienen (10) der Vorderzone (3) in der Ladephase vom Vorderende (4) bis zum Hinterende (5) des Kraftfahrzeuges durchlaufen.
- 13. Kraftfahrzeug nach Anspruch 12, gekennzeichnet durch die Ausbildung der Führungsschienen (9 und 10) als Winkelprofile, deren in der Ebene (6) der Ladefläche liegende Schenkel (17) als Gleitauflagen für das durch die senkrecht aus der Ladefläche (6) abstehenden Schenkel (18) geführte Ladenormgut (11) dienen. In Betracht gezogene Druckschriften: Schweizerische Patentschrift Nr. 363 575; französische Patentschrift Nr. 903 155; USA.-Patentschrift Nr. 2 919156; Zeitschrift »The American Automobile«, Mai 1955, S. 69.
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| AT1260995X | 1964-01-28 |
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| Publication Number | Publication Date |
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|---|---|---|---|
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Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE1260995B (de) |
Cited By (6)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
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| EP1449736A1 (de) * | 2003-02-19 | 2004-08-25 | Elisabeth Layritz GmbH | Niedrig-Lokomotive |
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| DE102016010660A1 (de) * | 2016-04-06 | 2017-10-12 | Bomag Gmbh | Selbstfahrende Maschine, insbesondere Baumaschine, mit verstellbarer Fahrerkabine sowie Verfahren zum Verstellen einer Fahrerkabine einer selbstfahrenden Maschine |
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- 1964-12-15 DE DEA47889A patent/DE1260995B/de active Pending
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