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Kraftfahrzeug und Einrichtung zum Umschlag von Normgütern Die Erfindung
bezieht sich auf ein Kraftfahrzeug und auf eine Einrichtung zum Umschlag von Normgütern.
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Unter Normgütern sollen hier alle auf bestimmte genormte Abmessungen
abgestellte Güter oder zur Aufnahme von Gütern vorgesehene Normplatten, Normbehälter
od. dgl. verstanden sein. Wenn im Falle von Normbehältern auch die Quaderform vorzugsweise
zur Anwendung gelangen wird, so sollen dennoch andere Formen nicht ausgeschlossen
sein.
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Für den Umschlag von Normgütern sind auf Kraftfahrzeugen mit einer
Verladefläche und einem diese vorn üblicherweise überhöhenden Fahrerhaus quer zur
Fahrzeugachse verlaufende Schienen vorgeschlagen worden, die zur Führung von Normbehältern
dienen. Auch die zugehörige Verladerampe ist mit solchen Schienen ausgestattet.
Die mit einer Längsseite an die Rampe anzuschließenden Kraftfahrzeuge können einerseits
wegen ihrer Räder und andererseits zur Verhinderung einer Verklemmung ihrer Plattform
an die Rampe nur unter Freilassung eines Spaltes herangebracht werden, so daß übergangsbrücken
unvermeidlich sind. Die quer zur Fahrzeugachse verlaufenden Schienen gestatten nur
die Aufnahme weniger Behälter hintereinander. Für den Be-und Entladevorgang an der
Rampe ist diese durch jedes Fahrzeug über dessen ganze Länge blockiert, so daß bei
der meist begrenzten Rampenlänge nur wenige Fahrzeuge gleichzeitig beladen werden
können. Soll von solchen Fahrzeugen ein Abladen auf einer Straße erfolgen, wie dies
häufig zur Versorgung von Verkaufsgeschäften erforderlich ist, so wird wegen des
seitlich vom Fahrzeug aus erforderlichen Abladens der Fahrzeugverkehr auf einem
benachbarten Verkehrsstreifen blockiert oder der Fußgängerverkehr auf dem Gehsteig
behindert. Der Einsatz derartiger Fahrzeuge ist also auf verkehrsarme Nachtstunden
beschränkt, also gerade auf eine Zeit, in welcher die zu beliefernden Geschäfte
normalerweise gesperrt sind. Zudem ist der Einsatz von Gabelstaplern als Hilfsmittel
für das Abladen voller und in der Regel schwerer Behälter notwendig. Da an der Entladestelle
in der Regel Stapler fehlen, muß der mitnehmbare Stapler leicht sein, was nur in
der Stützgabelstaplerausführung erreicht wird. Solche Stützstapler können jedoch
nur für jene Querschienenzonen eingesetzt werden, welche außerhalb des Bereiches
der Fahrzeugräder liegen, was für die Praxis einen weiteren unbefriedigenden Umstand
bildet. Der Einsatz eines solchen Kraftfahrzeuges für einen planmäßigen und die
Ladefläche voll ausnutzenden Umschlag von Normgütern ist daher nicht befriedigend
lösbar.
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Die Möglichkeit, von den beiden Stirnseiten eines Kraftfahrzeuges
aus Ent- oder Beladevorgänge durchführen zu können, bietet zwar ein anderer Vorschlag,
bei welchem die Ladefläche über das Fahrerhaus hinweg durchläuft. Hierbei weist
die Ladefläche jedoch keinerlei Einrichtungen auf, wie sie für einen planmäßigen
Güterumschlag unerläßlich sind.
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Die Erfindung stellt sich demgegenüber die Aufgabe, den Güterumschlag
von Normgütern von der Verladefläche eines Lagerhauses auf die Ladefläche eines
Kraftfahrzeuges und von diesem an eine Verteilerstelle, eine ander Lagerstelle oder
ein anderes Kraftfahrzeug nach einem für jedes Normgut vorbestimmten Plan unter
voller Ausnutzbarkeit der Ladefläche jedes Kraftfahrzeuges sowie unter geringstmöglicher
Beeinträchtigung des Straßenverkehrs zu gewährleisten.
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Die Erfindung erreicht dies durch die Kombination nachstehender Merkmale:
a)
Das Kraftfahrzeug weist eine über das Fahrerhaus hinwegreichend durchlaufende Ladefläche
auf; b) in Längsrichtung der Ladefläche sind Führungsbahnen für rollenlose Normgüter,
insbesondere Normplatten bzw. Normbehälter, vorgesehen, wobei die Führungsbahnen
von Fahrzeugstirnkante zu Fahrzeugstirnkante verlaufen und an Führungsbahnen einer
Verladefläche, insbesondere eines Lagerhauses, anschließbar sind; c) am Fahrzeug
und/oder an den Normgütern, insbesondere Normplatten bzw. Normbehältern, sind Einrichtungen
zu deren Lagesicherung vorgesehen.
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Die erfindungsgemäße Ausgestaltung ergibt ganz wesentliche Vorteile,
welche nicht nur den Be- und Endladevorgang des Kraftfahrzeuges ganz wesentlich
beschleunigen und auch auf der Straße stauungsfrei ermöglichen, sondern auch eine
volle Ausnutzung der gesamten Größe der Ladefläche des Transportfahrzeuges gestatten.
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Die stirnseitige Anschließbarkeit der vorderen Stirnseite der Ladefläche
des Kraftfahrzeuges an die Verladefläche ermöglicht es, das Kraftfahrzeug auf Anhieb
so an die Verladefläche heranzufahren, daß die Führungsbahnen der Verladefläche
des Lagerhauses sich in den Führungsbahnen des Kraftfahrzeuges od. dgl. fortsetzen.
Der Rationalisierungsstand des Lagerhauses od. dgl. erstreckt sich damit auch auf
den Verladevorgang zum Kraftfahrzeug und zu dem von diesem aus erfolgenden weiteren
Umschlag der Normgüter.
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Die Erfindung läßt eine Ausgestaltung in verschiedenen Ausführungsformen
zu. In der Zeichnung ist lediglich ein Ausführungsbeispiel unter Anwendung von Normbehältern
veranschaulicht, ohne daß die Erfindung auf dieses Beispiel eingeschränkt sein soll.
F i g. 1, 2 und 3 sind Schaubilder; F i g. 4 ist die Vorderansicht eines Normbehälters;
F i g. 5 die zugehörige Seitenansicht; F i g. 6 zeigt in einem Querschnittsdetail
eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung von Führungsbahnen an der Ladefläche des
Kraftfahrzeuges; F i g. 7 zeigt ebenfalls in einem Detailquerschnitt eine zweckmäßige
Ausbildung der Führungsbahn einer Verladefläche beispielsweise eines Lagerhauses;
F i g. 8 zeigt in einer teilweisen Seitenansicht das Heck des Kraftfahrzeuges mit
einem Zusatzgerät. Die Ladefläche 2 des in den F'i g. 1 bis 3 dargestellten
Kraftfahrzeuges 1 ist beim Ausführungsbeispiel als rechteckige Plattform
19 ausgestaltet, deren Stirnkanten 3, 3' in einer Entfernung voneinander
liegen, welche der größten Fahrzeuglänge entspricht. Die Ladefläche 2 überdeckt
deshalb das Fahrerhaus 7 und ist in einer Höhe von der Fahrbahn angeordnet, welche
den erforderlichen Lichtraum für das Fahrerhaus gewährleistet.
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Eine ortsfeste Lagerstelle, beispielsweise die Rampe eines Lagerhauses,
weist die Verladefläche 4
auf. Diese Verladefläche ist mit senkrecht zur äußeren
Begrenzung 8 der Rampe verlaufenden Führungsbahnen 6 ausgestattet. Diese
Führungsbahnen 6 sind beim Ausführungsbeispiel durch Schienen gebildet, deren Entfernung
der Querabmessung eines rollenlosen Normbehälters 9 entsprechen, so daß dieser zwischen
den Führungsschienen 6 aus dem Lagerhaus bis unmittelbar an die Begrenzung
8 der Verladecampe herangeschoben werden kann. Die Verschiebung kann von
Hand aus oder durch maschinelle Einrichtungen erfolgen. Zur Erleichterung der Verschiebung
sind beim Ausführungsbeispiel die Führungsbahnen 6 der Verladefläche 4 mit
Rollen bzw. Abrollwalzen 12 versehen, auf welchen die Normbehälter 9 fortbewegt
werden können.
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Analog zur Anordnung der Führungsbahnen 6 der beim Ausführungsbeispiel
ortsfesten Verladefläche 4
weist auch die Ladefläche 2 des Kraftfahrzeuges
Führungsbahnen 5 auf, welche ebenfalls durch Schienen gebildet sind. Ihre
Entfernung ist die gleiche wie die der Schienen 6 der Verladefläche 4.
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Das Kraftfahrzeug 1 wird vorteilhaft im Vorwärtsgang an die
Begrenzung 8 der ortsfesten Verladefläche 4 herangebracht, so daß die vordere
Stirnfläche 3 des Kraftfahrzeuges 1 an der Begrenzung 8
der Verladefläche
4 anliegt. Beim Heranfahren des . Kraftfahrzeuges an die Verladefläche im
Vorwärtsgang vermag jeder durchschnittliche Fahrer die für den Übergang der Führungsbahnen
5, 6 erforderliche Lage leicht anzusteuern. Doch kann auch - wie dargestellt
- im Rückwärtsgang an die Verladefläche herangefahren werden, so daß die hintere
Stirnfläche 3' an der Begrenzung 8 der Verladefläche 4
anliegt. In
beiden Fällen gehen die Führungsbahnen 5 der Ladefläche 2 des Kraftfahrzeuges
1 in die Führungsbahnen 6 der ortsfesten Verladefläche 4
unmittelbar
über, so daß praktisch die Ladefläche 2
des Kraftfahrzeuges eine Verlängerung
der Verladefläche 4 bildet.
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Um durch die verschiedene Belastung der Ladefläche 2 des Kraftfahrzeuges
1 bedingte Änderungen der Höhe der Ladefläche 2 über der Fahrbahn
in bezug auf die unveränderliche Höhe der ortsfesten Verladefläche 4 ausgleichen
zu können, ist es vorteilhaft, eine Brücke 10 vorzusehen, welche zwischen der Verladefläche
4 und der Ladefläche 2 einsetzbar ist. Diese Brücke ist mit Übergangsführungen
11 ausgestattet, welche mit den Führungsbahnen 5, 6 gleichartig sind
und diese verlängern. Beim Ausführungsbeispiel nach F i g. 3 ist die Brücke
10 an die Ortsfeste Verladefläche 4 mittels eines Gelenkes
23 angeschlossen. Es wäre auch möglich, eine solche Brücke mit dem Kraftfahrzeug
1 mitzuführen und gegebenenfalls an dieses anzulenken.
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Während die Führungsbahnen 6 der ortsfesten Verladefläche
4 mit Abrollwalzen 12 versehen sein können (F i g. 7), erscheint es
für die Führungkbahnen 5 der Ladefläche 2 des Kraftfahrzeuges 1 zweckmäßiger,
auf bewegliche Bauteile zu verzichten. Es zeigt sich nämlich, daß beispielsweise
auf Fahrzeugplattformen angeordnete Rollenbahnen durch die ständige Rüttelbewegung
des Fahrzeuges einem raschen Verschleiß ihrer Lager ausgesetzt sind, so daß die
Anordnung von Gleitbahnen (F i g. 6) auf der Ladefläche 2 des Kraftfahrzeuges
1 günstiger erscheint.
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Bei den in den F i g. 4 bis 6 dargestellten Ausführungsmöglichkeiten
ist jeder Normbehälter 9 mit Füßen 14 ausgestattet. Mit diesen Füßen 14 kann
er auf einer Unterlage 16, beispielsweise einem Fußboden, aufruhen. Für den
Transport längs der Führungsbahnen 5, 6, und zwar sowohl der Verladefläche
4 als auch der Ladefläche 2, sind beim Ausführungsbeispiel die Füße
14 vom Boden der Verladefläche 4 oder der Ladefläche 2 abgehoben
bzw. über diese Böden angehoben. Dies wird für die Lade-
Bäche 2
des Kraftfahrzeuges 1 dadurch erreicht, daß die Füße 1_4 :seitlich auskragend Gleitkufen
15 aufweisen, deren untere Flächen während des Be- oder Entladevorganges des Kraftfahrzeuges
auf Gleitschienen 13 der Führungsbahnen 5 gleiten, jedoch während der Fahrt des
Kraftfahrzeuges durch Reibung gegen eine unbeabsichtigte Verschiebung gesichert
auf den Gleitschienen 13 aufliegen. Diese Gleitschienen 13 können beispielsweise
die unteren Flansche von U-Trägern sein, so daß deren obere Flansche 22 gleichzeitig
Sicherungen gegen Kippen der Normbehälter 9 bilden. Für die ortsfeste Verladefläche
4 ist die Ausbildung der Organe einer Rollenbahn in F i g. 7 als vorteilhafte Ausführungsmöglichkeit
dargestellt. Die Rollen 12 zweier benachbarter Führungsbahnen weisen beim Ausführungsbeispiel
ein gemeinsames Lager 18 auf, durch welches sie in solcher Entfernung vom Boden
der Verladefläche 4 drehbar angeordnet sind, daß die mit der Unterfläche 17 der
Behälter zusammenwirkenden Rollen 12 ein Abheben der Behälterfüße 14 vom
Boden der Verladefläche 4 bewerkstelligen. Die Gleitkufen 15 befinden sich dabei
in einer Lage, die von allen Bauteilen der Rollenbahnen 12 und ihrer Lagerung
distanziert ist, wie dies aus F i g. 7 klar hervorgeht.
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Da es häufig vorkommen kann, daß ein einzelner Normbehälter 9 oder
mehrere solche einer Endverbraucherstelle zugeführt werden sollen, ist es zweckmäßig,
am Kraftfahrzeug 1 einen Hubstapler 21 od. dgl. mitzuführen.
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Zu diesem Zweck ist gemäß dem in F i g. 8 dargestellten Ausführungsbeispiel
die die Ladefläche 2 bildende Plattform 19, von ihrer hinteren Stirnwand 3' aus,
mit Ausnehmungen 20 ausgestattet, welche in der Längsrichtung des Kraftfahrzeuges
1 verlaufen und für die Gabelarme des Hubstaplers 21 während dessen unwirksamer
Beförderungsstellung eine Lagerung bilden. Das Mitführen eines solchen Hubstaplers
21 mit dem Kraftfahrzeug 1 ist für das Entladen von Behältern 9 im Haus-zu-Haus-Verkehr
wichtig, um unter geringstmöglicher Behinderung des Straßenverkehrs das Abladen
eines vollen Behälters aus einer Führungsbahn 5 beispielsweise über die hintere
Stirnseite 3' des Kraftfahrzeuges zu ermöglichen und nach Verschiebung der auf dieser
Führungsbahn befindlichen weiteren Behälter bis an die hintere Stirnseite 3' auf
den an der vorderen Stirnseite 3 gebildeten freien Raum einen für den abgeladenen
vollen Behälter eingetauschten beispielsweise leeren Behälter aufladen zu können.
Bei jedem derartigen Umschlag laufen die bereits auf der Verladefläche 4 nach einem
vorbestimmten Plan gereihten und in dieser Reihung auf die Ladefläche 2 des Kraftfahrzeuges
aufgebrachten Behälter in der Längsrichtung des Kraftfahrzeuges in der planmäßig
vorbestimmten Verschiebungsrichtung um.
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Die Erfindung wurde im vorstehenden lediglich an Hand eines Beispiels
erörtert.
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Die in den Patentansprüchen eingetragenen Bezugsziffern sind lediglich
als Orientierungshinweise auf die im Ausführungsbeispiel veranschaulichten Einzelheiten
aufzufassen, ohne daß dadurch die Merkmale in ihrer Allgemeinheit beeinträchtigt
werden sollen.