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DE1171759B - Kraftfahrzeug und Einrichtung zum Umschlag von Normguetern - Google Patents

Kraftfahrzeug und Einrichtung zum Umschlag von Normguetern

Info

Publication number
DE1171759B
DE1171759B DEA39939A DEA0039939A DE1171759B DE 1171759 B DE1171759 B DE 1171759B DE A39939 A DEA39939 A DE A39939A DE A0039939 A DEA0039939 A DE A0039939A DE 1171759 B DE1171759 B DE 1171759B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
loading area
motor vehicle
standard
guideways
vehicle
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DEA39939A
Other languages
English (en)
Inventor
Dipl-Ing Alfred Achammer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Publication of DE1171759B publication Critical patent/DE1171759B/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60PVEHICLES ADAPTED FOR LOAD TRANSPORTATION OR TO TRANSPORT, TO CARRY, OR TO COMPRISE SPECIAL LOADS OR OBJECTS
    • B60P1/00Vehicles predominantly for transporting loads and modified to facilitate loading, consolidating the load, or unloading
    • B60P1/64Vehicles predominantly for transporting loads and modified to facilitate loading, consolidating the load, or unloading the load supporting or containing element being readily removable
    • B60P1/6418Vehicles predominantly for transporting loads and modified to facilitate loading, consolidating the load, or unloading the load supporting or containing element being readily removable the load-transporting element being a container or similar
    • B60P1/6427Vehicles predominantly for transporting loads and modified to facilitate loading, consolidating the load, or unloading the load supporting or containing element being readily removable the load-transporting element being a container or similar the load-transporting element being shifted horizontally in a fore and aft direction, combined or not with a vertical displacement

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Forklifts And Lifting Vehicles (AREA)

Description

  • Kraftfahrzeug und Einrichtung zum Umschlag von Normgütern Die Erfindung bezieht sich auf ein Kraftfahrzeug und auf eine Einrichtung zum Umschlag von Normgütern.
  • Unter Normgütern sollen hier alle auf bestimmte genormte Abmessungen abgestellte Güter oder zur Aufnahme von Gütern vorgesehene Normplatten, Normbehälter od. dgl. verstanden sein. Wenn im Falle von Normbehältern auch die Quaderform vorzugsweise zur Anwendung gelangen wird, so sollen dennoch andere Formen nicht ausgeschlossen sein.
  • Für den Umschlag von Normgütern sind auf Kraftfahrzeugen mit einer Verladefläche und einem diese vorn üblicherweise überhöhenden Fahrerhaus quer zur Fahrzeugachse verlaufende Schienen vorgeschlagen worden, die zur Führung von Normbehältern dienen. Auch die zugehörige Verladerampe ist mit solchen Schienen ausgestattet. Die mit einer Längsseite an die Rampe anzuschließenden Kraftfahrzeuge können einerseits wegen ihrer Räder und andererseits zur Verhinderung einer Verklemmung ihrer Plattform an die Rampe nur unter Freilassung eines Spaltes herangebracht werden, so daß übergangsbrücken unvermeidlich sind. Die quer zur Fahrzeugachse verlaufenden Schienen gestatten nur die Aufnahme weniger Behälter hintereinander. Für den Be-und Entladevorgang an der Rampe ist diese durch jedes Fahrzeug über dessen ganze Länge blockiert, so daß bei der meist begrenzten Rampenlänge nur wenige Fahrzeuge gleichzeitig beladen werden können. Soll von solchen Fahrzeugen ein Abladen auf einer Straße erfolgen, wie dies häufig zur Versorgung von Verkaufsgeschäften erforderlich ist, so wird wegen des seitlich vom Fahrzeug aus erforderlichen Abladens der Fahrzeugverkehr auf einem benachbarten Verkehrsstreifen blockiert oder der Fußgängerverkehr auf dem Gehsteig behindert. Der Einsatz derartiger Fahrzeuge ist also auf verkehrsarme Nachtstunden beschränkt, also gerade auf eine Zeit, in welcher die zu beliefernden Geschäfte normalerweise gesperrt sind. Zudem ist der Einsatz von Gabelstaplern als Hilfsmittel für das Abladen voller und in der Regel schwerer Behälter notwendig. Da an der Entladestelle in der Regel Stapler fehlen, muß der mitnehmbare Stapler leicht sein, was nur in der Stützgabelstaplerausführung erreicht wird. Solche Stützstapler können jedoch nur für jene Querschienenzonen eingesetzt werden, welche außerhalb des Bereiches der Fahrzeugräder liegen, was für die Praxis einen weiteren unbefriedigenden Umstand bildet. Der Einsatz eines solchen Kraftfahrzeuges für einen planmäßigen und die Ladefläche voll ausnutzenden Umschlag von Normgütern ist daher nicht befriedigend lösbar.
  • Die Möglichkeit, von den beiden Stirnseiten eines Kraftfahrzeuges aus Ent- oder Beladevorgänge durchführen zu können, bietet zwar ein anderer Vorschlag, bei welchem die Ladefläche über das Fahrerhaus hinweg durchläuft. Hierbei weist die Ladefläche jedoch keinerlei Einrichtungen auf, wie sie für einen planmäßigen Güterumschlag unerläßlich sind.
  • Die Erfindung stellt sich demgegenüber die Aufgabe, den Güterumschlag von Normgütern von der Verladefläche eines Lagerhauses auf die Ladefläche eines Kraftfahrzeuges und von diesem an eine Verteilerstelle, eine ander Lagerstelle oder ein anderes Kraftfahrzeug nach einem für jedes Normgut vorbestimmten Plan unter voller Ausnutzbarkeit der Ladefläche jedes Kraftfahrzeuges sowie unter geringstmöglicher Beeinträchtigung des Straßenverkehrs zu gewährleisten.
  • Die Erfindung erreicht dies durch die Kombination nachstehender Merkmale: a) Das Kraftfahrzeug weist eine über das Fahrerhaus hinwegreichend durchlaufende Ladefläche auf; b) in Längsrichtung der Ladefläche sind Führungsbahnen für rollenlose Normgüter, insbesondere Normplatten bzw. Normbehälter, vorgesehen, wobei die Führungsbahnen von Fahrzeugstirnkante zu Fahrzeugstirnkante verlaufen und an Führungsbahnen einer Verladefläche, insbesondere eines Lagerhauses, anschließbar sind; c) am Fahrzeug und/oder an den Normgütern, insbesondere Normplatten bzw. Normbehältern, sind Einrichtungen zu deren Lagesicherung vorgesehen.
  • Die erfindungsgemäße Ausgestaltung ergibt ganz wesentliche Vorteile, welche nicht nur den Be- und Endladevorgang des Kraftfahrzeuges ganz wesentlich beschleunigen und auch auf der Straße stauungsfrei ermöglichen, sondern auch eine volle Ausnutzung der gesamten Größe der Ladefläche des Transportfahrzeuges gestatten.
  • Die stirnseitige Anschließbarkeit der vorderen Stirnseite der Ladefläche des Kraftfahrzeuges an die Verladefläche ermöglicht es, das Kraftfahrzeug auf Anhieb so an die Verladefläche heranzufahren, daß die Führungsbahnen der Verladefläche des Lagerhauses sich in den Führungsbahnen des Kraftfahrzeuges od. dgl. fortsetzen. Der Rationalisierungsstand des Lagerhauses od. dgl. erstreckt sich damit auch auf den Verladevorgang zum Kraftfahrzeug und zu dem von diesem aus erfolgenden weiteren Umschlag der Normgüter.
  • Die Erfindung läßt eine Ausgestaltung in verschiedenen Ausführungsformen zu. In der Zeichnung ist lediglich ein Ausführungsbeispiel unter Anwendung von Normbehältern veranschaulicht, ohne daß die Erfindung auf dieses Beispiel eingeschränkt sein soll. F i g. 1, 2 und 3 sind Schaubilder; F i g. 4 ist die Vorderansicht eines Normbehälters; F i g. 5 die zugehörige Seitenansicht; F i g. 6 zeigt in einem Querschnittsdetail eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung von Führungsbahnen an der Ladefläche des Kraftfahrzeuges; F i g. 7 zeigt ebenfalls in einem Detailquerschnitt eine zweckmäßige Ausbildung der Führungsbahn einer Verladefläche beispielsweise eines Lagerhauses; F i g. 8 zeigt in einer teilweisen Seitenansicht das Heck des Kraftfahrzeuges mit einem Zusatzgerät. Die Ladefläche 2 des in den F'i g. 1 bis 3 dargestellten Kraftfahrzeuges 1 ist beim Ausführungsbeispiel als rechteckige Plattform 19 ausgestaltet, deren Stirnkanten 3, 3' in einer Entfernung voneinander liegen, welche der größten Fahrzeuglänge entspricht. Die Ladefläche 2 überdeckt deshalb das Fahrerhaus 7 und ist in einer Höhe von der Fahrbahn angeordnet, welche den erforderlichen Lichtraum für das Fahrerhaus gewährleistet.
  • Eine ortsfeste Lagerstelle, beispielsweise die Rampe eines Lagerhauses, weist die Verladefläche 4 auf. Diese Verladefläche ist mit senkrecht zur äußeren Begrenzung 8 der Rampe verlaufenden Führungsbahnen 6 ausgestattet. Diese Führungsbahnen 6 sind beim Ausführungsbeispiel durch Schienen gebildet, deren Entfernung der Querabmessung eines rollenlosen Normbehälters 9 entsprechen, so daß dieser zwischen den Führungsschienen 6 aus dem Lagerhaus bis unmittelbar an die Begrenzung 8 der Verladecampe herangeschoben werden kann. Die Verschiebung kann von Hand aus oder durch maschinelle Einrichtungen erfolgen. Zur Erleichterung der Verschiebung sind beim Ausführungsbeispiel die Führungsbahnen 6 der Verladefläche 4 mit Rollen bzw. Abrollwalzen 12 versehen, auf welchen die Normbehälter 9 fortbewegt werden können.
  • Analog zur Anordnung der Führungsbahnen 6 der beim Ausführungsbeispiel ortsfesten Verladefläche 4 weist auch die Ladefläche 2 des Kraftfahrzeuges Führungsbahnen 5 auf, welche ebenfalls durch Schienen gebildet sind. Ihre Entfernung ist die gleiche wie die der Schienen 6 der Verladefläche 4.
  • Das Kraftfahrzeug 1 wird vorteilhaft im Vorwärtsgang an die Begrenzung 8 der ortsfesten Verladefläche 4 herangebracht, so daß die vordere Stirnfläche 3 des Kraftfahrzeuges 1 an der Begrenzung 8 der Verladefläche 4 anliegt. Beim Heranfahren des . Kraftfahrzeuges an die Verladefläche im Vorwärtsgang vermag jeder durchschnittliche Fahrer die für den Übergang der Führungsbahnen 5, 6 erforderliche Lage leicht anzusteuern. Doch kann auch - wie dargestellt - im Rückwärtsgang an die Verladefläche herangefahren werden, so daß die hintere Stirnfläche 3' an der Begrenzung 8 der Verladefläche 4 anliegt. In beiden Fällen gehen die Führungsbahnen 5 der Ladefläche 2 des Kraftfahrzeuges 1 in die Führungsbahnen 6 der ortsfesten Verladefläche 4 unmittelbar über, so daß praktisch die Ladefläche 2 des Kraftfahrzeuges eine Verlängerung der Verladefläche 4 bildet.
  • Um durch die verschiedene Belastung der Ladefläche 2 des Kraftfahrzeuges 1 bedingte Änderungen der Höhe der Ladefläche 2 über der Fahrbahn in bezug auf die unveränderliche Höhe der ortsfesten Verladefläche 4 ausgleichen zu können, ist es vorteilhaft, eine Brücke 10 vorzusehen, welche zwischen der Verladefläche 4 und der Ladefläche 2 einsetzbar ist. Diese Brücke ist mit Übergangsführungen 11 ausgestattet, welche mit den Führungsbahnen 5, 6 gleichartig sind und diese verlängern. Beim Ausführungsbeispiel nach F i g. 3 ist die Brücke 10 an die Ortsfeste Verladefläche 4 mittels eines Gelenkes 23 angeschlossen. Es wäre auch möglich, eine solche Brücke mit dem Kraftfahrzeug 1 mitzuführen und gegebenenfalls an dieses anzulenken.
  • Während die Führungsbahnen 6 der ortsfesten Verladefläche 4 mit Abrollwalzen 12 versehen sein können (F i g. 7), erscheint es für die Führungkbahnen 5 der Ladefläche 2 des Kraftfahrzeuges 1 zweckmäßiger, auf bewegliche Bauteile zu verzichten. Es zeigt sich nämlich, daß beispielsweise auf Fahrzeugplattformen angeordnete Rollenbahnen durch die ständige Rüttelbewegung des Fahrzeuges einem raschen Verschleiß ihrer Lager ausgesetzt sind, so daß die Anordnung von Gleitbahnen (F i g. 6) auf der Ladefläche 2 des Kraftfahrzeuges 1 günstiger erscheint.
  • Bei den in den F i g. 4 bis 6 dargestellten Ausführungsmöglichkeiten ist jeder Normbehälter 9 mit Füßen 14 ausgestattet. Mit diesen Füßen 14 kann er auf einer Unterlage 16, beispielsweise einem Fußboden, aufruhen. Für den Transport längs der Führungsbahnen 5, 6, und zwar sowohl der Verladefläche 4 als auch der Ladefläche 2, sind beim Ausführungsbeispiel die Füße 14 vom Boden der Verladefläche 4 oder der Ladefläche 2 abgehoben bzw. über diese Böden angehoben. Dies wird für die Lade- Bäche 2 des Kraftfahrzeuges 1 dadurch erreicht, daß die Füße 1_4 :seitlich auskragend Gleitkufen 15 aufweisen, deren untere Flächen während des Be- oder Entladevorganges des Kraftfahrzeuges auf Gleitschienen 13 der Führungsbahnen 5 gleiten, jedoch während der Fahrt des Kraftfahrzeuges durch Reibung gegen eine unbeabsichtigte Verschiebung gesichert auf den Gleitschienen 13 aufliegen. Diese Gleitschienen 13 können beispielsweise die unteren Flansche von U-Trägern sein, so daß deren obere Flansche 22 gleichzeitig Sicherungen gegen Kippen der Normbehälter 9 bilden. Für die ortsfeste Verladefläche 4 ist die Ausbildung der Organe einer Rollenbahn in F i g. 7 als vorteilhafte Ausführungsmöglichkeit dargestellt. Die Rollen 12 zweier benachbarter Führungsbahnen weisen beim Ausführungsbeispiel ein gemeinsames Lager 18 auf, durch welches sie in solcher Entfernung vom Boden der Verladefläche 4 drehbar angeordnet sind, daß die mit der Unterfläche 17 der Behälter zusammenwirkenden Rollen 12 ein Abheben der Behälterfüße 14 vom Boden der Verladefläche 4 bewerkstelligen. Die Gleitkufen 15 befinden sich dabei in einer Lage, die von allen Bauteilen der Rollenbahnen 12 und ihrer Lagerung distanziert ist, wie dies aus F i g. 7 klar hervorgeht.
  • Da es häufig vorkommen kann, daß ein einzelner Normbehälter 9 oder mehrere solche einer Endverbraucherstelle zugeführt werden sollen, ist es zweckmäßig, am Kraftfahrzeug 1 einen Hubstapler 21 od. dgl. mitzuführen.
  • Zu diesem Zweck ist gemäß dem in F i g. 8 dargestellten Ausführungsbeispiel die die Ladefläche 2 bildende Plattform 19, von ihrer hinteren Stirnwand 3' aus, mit Ausnehmungen 20 ausgestattet, welche in der Längsrichtung des Kraftfahrzeuges 1 verlaufen und für die Gabelarme des Hubstaplers 21 während dessen unwirksamer Beförderungsstellung eine Lagerung bilden. Das Mitführen eines solchen Hubstaplers 21 mit dem Kraftfahrzeug 1 ist für das Entladen von Behältern 9 im Haus-zu-Haus-Verkehr wichtig, um unter geringstmöglicher Behinderung des Straßenverkehrs das Abladen eines vollen Behälters aus einer Führungsbahn 5 beispielsweise über die hintere Stirnseite 3' des Kraftfahrzeuges zu ermöglichen und nach Verschiebung der auf dieser Führungsbahn befindlichen weiteren Behälter bis an die hintere Stirnseite 3' auf den an der vorderen Stirnseite 3 gebildeten freien Raum einen für den abgeladenen vollen Behälter eingetauschten beispielsweise leeren Behälter aufladen zu können. Bei jedem derartigen Umschlag laufen die bereits auf der Verladefläche 4 nach einem vorbestimmten Plan gereihten und in dieser Reihung auf die Ladefläche 2 des Kraftfahrzeuges aufgebrachten Behälter in der Längsrichtung des Kraftfahrzeuges in der planmäßig vorbestimmten Verschiebungsrichtung um.
  • Die Erfindung wurde im vorstehenden lediglich an Hand eines Beispiels erörtert.
  • Die in den Patentansprüchen eingetragenen Bezugsziffern sind lediglich als Orientierungshinweise auf die im Ausführungsbeispiel veranschaulichten Einzelheiten aufzufassen, ohne daß dadurch die Merkmale in ihrer Allgemeinheit beeinträchtigt werden sollen.

Claims (5)

  1. Patentansprüche: 1. Kraftfahrzeug und Einrichtung zum Umschlag von Normgütern, gekennzeichnet d u r c h die Kombination nachstehender Merkmale: a) Das Kraftfahrzeug weist eine über das Fahrerhaus (7) hinwegreichend durchlaufende Ladefläche (2). auf; b) in Längsrichtung der Ladefläche (2) sind Führungsbahnen (5) für rollenlose Normgüter (9), insbesondere Normplatten bzw. Normbehälter, vorgesehen, wobei die Führungsbahnen (5) von Fahrzeugstirnkante (3) zu Fahrzeugstirnkante (3') verlaufen und an Führungsbahnen (6) einer Verladefläche (4), insbesondere eines Lagerhauses, anschließbar sind; c) am Fahrzeug (1) und/oder an den Normgütern (9), insbesondere Normplatten bzw. Normbehälteni, sind Einrichtungen (13, 15, 22) zu deren Lagesicherung vorgesehen.
  2. 2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in an sich bekannter Weise zwischen Kraftfahrzeug (1) und Verladefläche (4) eine Brücke (10) mit die Führungsbahnen (5, 6) verlängernden Übergangsführungen (11) einsetzbar ist.
  3. 3. Einrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Brücke (10) in an sich bekannter Weise am Kraftfahrzeug (1) angelenkt ist.
  4. 4. Einrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Brücke (10) an der Verladefläche (4) angelenkt ist.
  5. 5. Einrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch in den Führungsbahnen (6) der Ver-! Ladefläche (4) vorgesehene Rollen (12) zum Abrollen der Normgüter (9)- 6. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsbahnen (5) der Ladefläche (2) als Gleitschienen (13) ausgebildet sind. 7. Einrichtung nach den Ansprüchen 1, 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Normplatten bzw. Normbehälter (9) mit Füßen (14) und an diesen zum Zusammenwirken mit den Gleitschienen (13) vorgesehenen Gleitkufen (15) ausgestattet sind. B. Einrichtung nach Anspruch 7, dadurch _gekennzeichnet, daß die Gleitkufen (15) an den Füßen (14) seitlich von diesen auskragend angeordnet,sind. 9. Einrichtung nach den Ansprüchen 1 und .5 bis '8, dadurch gekennzeichnet, daß die Gleitzonen der Gleitschienen (13) von der Ladefläche (2) einen größeren Abstand aufweisen als die Gleitflächen der Gleitkufen (15). 10. Einrichtung nach den Ansprüchen 1 und 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß an den Gleitschienen (13) Sicherungen (22) gegen Kippen der Behälter vorgesehen sind. 11. Einrichtung nach den Ansprüchen l und 5 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Rollen (12) der Verladefläche (4) von dieser einen die Höhe der Füße (14) übersteigenden Abstand aufweisen. 12. Einrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß für die gleichachsigen Rollen (12) zweier benachbarter Führungsbahnen (6) der Verladefläche (4) ein gemeinsames Lager (18) vorgesehen ist. 13. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die die Ladefläche (2) bildende Plattform (19) am hinteren Ende in der Längsrichtung des Kraftfahrzeuges (1) Ausnehmungen (20) zur Aufnahme der Gabelarme eines Hubstaplers (21) aufweist. In Betracht gezogene Druckschriften: Französische Patentschriften Nr. 903 626, 592 347; USA.-Patentschriften Nr. 2 490 162, 1448 057.
DEA39939A 1962-03-10 1962-04-12 Kraftfahrzeug und Einrichtung zum Umschlag von Normguetern Pending DE1171759B (de)

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