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Heizbare Schutzmaske für die Atmungsöffnungen Die Erfindung bezieht
sich auf eine heizbare Schutzmaske für Atmungsöffnungen, welche durch Haltemittel
unter Bildung einer Lufttasche vor diesen Atmungsöffnungen am Benutzer anbringbar
ist.
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Es sind bereits als Inhalationsapparate dienende Gesichtsmasken dieser
Art bekannt, die entweder vor dem Mund und der Nase oder nur vor der Nase getragen
werden und bei denen in der Einatmungsöffnung ein durch eine Batterie erwärmbares
elektrisches Heizelement angeordnet ist. Hierdurch soll ein Medikament in einer
Tasche im Inneren der Gesichtsmaske verdampft werden. Um den störenden Einfluß der
hierzu erforderlichen, relativ großen Erwärmung des Heizelementes auf den Benutzer
zu mindern, ist es auch bereits bekannt, eine Filterplatte zwischen dem Heizelement
und dem Benutzer anzuordnen.
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Diese bekannten Gesichtsmasken könnten selbst mit einer solchen schützenden
Filterplatte nicht längere Zeit getragen werden, da sich die Maske zu stark erwärmen
würde.
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Es sind auch schon verschiedene über längere Zeit tragbare Schutzapparate
für die Atmungsöffnungen mit Einrichtungen zum Erwärmen der eingeatmeten Luft bekannt,
die jedoch im Aufbau relativ kompliziert, groß und sehr auffällig sind und daher
zum Tragen im Alltag, z. B. auf der Straße, nicht zumutbar sind. So ist z. B. ein
Warmluftatemgerät mit einem durch die Körperwärme erwärmbaren Luftsaugrohr bekannt,
das vom Benutzer im Mund oder in der Nase getragen werden muß. Ein anderes bekanntes
Atmungsgerät in Form einer Schutzmaske ist mit getrennten Schläuchen für die ein-
und ausgeatmete Luft versehen und nutzt dabei die ausgeatmete Luft zum Vorwärmen
der einzuatmenden I,uft aus.
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Schließlich ist auch schon ein Gerät mit einem auf der Nase aufklemmbaren
Gehäuse bekannt, in welchem eine Glühlampe der Nasenwurzel gegenüber angeordnet
ist, so daß hierdurch die Schleimhäute erwärmt und so Erkältungen beseitigt werden
können.
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An der Unterseite dieses Gehäuses ist zusätzlich noch ein sehr voluminöser
Heizluftsammelsack angebracht.
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Es ist Aufgabe der Erfindung, eine heizbare Schutzmaske für die Atmungsöffnungen
zu schaffen, die, ohne allzusehr aufzufallen, von Leuten auch auf längere Zeit getragen
werden kann.
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Diese Aufgabe wird, ausgehend von einer heizbaren Schutzmaske der
eingangs erwähnten Art, erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß sie aus einem luftdurchlässigen,
waschbaren Material gefertigt wird und ein abnehmbares Heizelement zur Aufrechterhaltung
einer Temperatur zwischen der normalen Körpertemperatur und 430 C vorgesehen wird.
Der obere
Mund und Nase überdeckende Maskenrand ist dabei vorzugsweise mit einem
flexiblen Streifen versehen, der sich über die Nase des Benutzers erstreckt und
der jeweiligen Gesichtsform des Benutzers entsprechend formbar ist. Schließlich
hat es sich noch als vorteilhaft erwiesen, wenn in an sich bekannter Weise ein elektrisches
Heizelement verwendet wird, das über eine lösbare Verbindung mit einer von der Maske
getrennt mitzuführenden Batterie verbunden werden kann.
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Eine erfindungsgemäße Schutzmaske fällt praktisch beim Tragen nicht
auf und kann ohne weiteres vom Benutzer auch auf der Straße für längere Zeit getragen
werden. Die erfindungsgemäße Schutzmaske ist deshalb vor allem für Leute von Vorteil,
die z. B.
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Herzbeschwerden besitzen oder asthmaleidend sind und aus diesem Grunde
sich vor dem Einatmen von Kaltluft hüten müssen. Durch die erfindungsgemäße Maskenausbildung
aus einem luftdurchlässigen und noch dazu waschbaren Material, wie beispielsweise
einem Nylongewebe od. dgl., wird der Eintritt von normaler Luft in den Lufttaschenraum
vor den Atmungsöffnungen des Benutzers ermöglicht. Damit herrscht in diesem Luftraum
ein normaler Sauerstoff-Kohlendioxyd-Gehalt, wie er auch in der übrigen Umgebungsluft
herrscht. Diese luftdurchlässige Ausbildung der Maske macht außerdem das Tragen
der
Maske angenehmer, vor allem in den Bereichen, in welchen die
Maske an der Haut aufliegt. Schließlich kann die Maske nach Abnahme des entsprechenden
Heizelementes in üblicher Weise im Haushalt gewaschen werden.
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Die Erfindung wird im folgenden an Hand schematischer Zeichnungen
an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert.
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Fig. 1 zeigt perspektivisch einen Benutzer einer erfindungsgemäßen
Gesichtsmaske; F i g. 2 ist eine in größerem Maßstab gezeichnete Darstellung, aus
der die Anordnung der Maske auf dem Gesicht des Trägers ersichtlich ist; F i g.
3 zeigt die Vorderansicht der Maske; F i g. 4 zeigt in teilweise weggebrochener
Darstellung das Heizelement der Maske; F i g. 5 zeigt das Heizelement und die damit
zu verbindende Batterie; F i g. 6 ist ein Querschnitt längs der Linie 6-6 in Fig.
3.
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Gemäß den Zeichnungen ist die insgesamt mit 2 bezeichnete Gesichtsmaske
mit einem elastischen Band 3 versehen, durch das die Maske in Anlage am Gesicht
des Trägers gehalten wird. Gegebenenfalls kann man an Stelle des elastischen Bandes
3 mehrere Bänder aus geeignetem Material vorsehen, die aneinander befestigt werden
können oder die mit Druckknöpfen oder anderen Befestigungsmitteln versehen sind.
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Die Maske kann aus jedem geeigneten luftdurchlässigen Material bestehen
und ist vorzugsweise aus einem Gewebe wie Nylontrikot oder Gaze hergestellt.
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Zwar könnte man eine Maske herstellen, die aus nur einer Materialschicht
besteht, doch wird es vorgezogen, zwei Schichten 4 und 5 zu verwenden, die am äußeren
Rand durch ein gedoppeltes Band 6 miteinander verbunden sind, welches an den Rand
der Maske angenäht ist, wie es in F i g. 2 und 3 bei 7 angedeutet ist.
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Der obere Rand der Maske umfaßt einen mittleren Abschnitt 8, der
sich beim Gebrauch der Maske über die Nase des Trägers erstreckt. In die Falte des
Einfassungsstreifens 6 ist ein flexibler Materialstreifen 9 eingelegt, der sich
über die Länge des mittleren Abschnitts 8 erstreckt. Der Streifen 9 kann aus einem
weichen Metall oder einem anderen geeigneten Material bestehen, z. B. aus einem
Kunststoff, und er kann mit der Hand in die gewünschte Form gebracht werden, wobei
er nach dem Biegen die gewünschte Form beibehält. Gegebenenfalls kann der Streifen
9 quer zur senkrechten Mittellinie der Maske auch an einem anderen Punkt angebracht
werden, wo sich die Maske über die Nase erstreckt. Der Streifen 9 ermöglicht es,
den oberen Rand der Maske den Seitenflächen der Nase des Trägers anzupassen, ohne
daß die Nasenlöcher zusammengedrückt werden. Da kein Druck auf die Nasenlöcher ausgeübt
wird, kann der Träger bei der Benutzung der Maske normal atmen.
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Der obere Rand der Maske ist auf beiden Seiten des mittleren Abschnitts
8 in der bei 10 und al angedeuteten Weise längs der nasolabialen Falte so zugeschnitten,
daß sich der obere Rand der Maske der Umrißform des Gesichts anpaßt, um zu verhindern,
daß die warme ausgeatmete Luft nach oben durch einen Spalt zwischen dem oberen Rand
der Maske und dem Gesicht des Trägers entweicht. Das Entweichen warmer ausgeatmeter
Luft durch einen Spalt zwischen dem oberen Maskenrand und dem Gesicht
des Trägers
ist unerwünscht, denn wenn der Benutzer eine Brille trägt, bewirkt die entweichende
warme Luft, daß die Brille beschlägt.
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Die Maske ist so geformt, daß sie sich bei der Benutzung in einem
Abstand vom unteren vorderen Teil des Gesichts befindet und unmittelbar vor dem
Mund und kurz unterhalb der Nasenlöcher eine Lufttasche bildet, wie es in F i g.
2 gezeigt ist. Die Lufttasche ist genügend groß, so daß ein ausreichender Vorrat
an frischer Luft vorhanden ist und die ausgeatmete Luft in die Atmosphäre entweichen
kann, ohne erneut eingeatmet zu werden; hierdurch wird zur Aufrechterhaltung eines
normalen Verhältnisses zwischen Kohlendioxyd und Sauerstoff beigetragen.
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Die Porosität des Materials der Maske, die sowohl frische Luft als
auch die ausgeatmete Luft ungehindert durchläßt, trägt ebenfalls zur Aufrechterhaltung
des normalen Verhältnisses zwischen Kohlendioxyd und Sauerstoff bei.
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Die sich längs der unteren Ränder der Maske erstreckenden Teile des
Einfassungsstreifens 6 sind auf beiden Seiten des Kinnteils ausgeschnitten, um Luftauslässe
13, 13 zu schaffen, die das Entweichen der ausgeatmeten Luft erleichtern.
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Eine Tasche 15 zum Aufnehmen eines Heizelements 16 ist in der Maske
direkt vor dem Mund und unterhalb der Nasenlöcher vorgesehen. Um die Tasche auszubilden,
werden die beiden Schichten des Maskenmaterials vorzugsweise längs den Kanten eines
Rechtecks 19 miteinander vernäht. Dann wird eine Schicht des Maskenmaterials, vorzugsweise
die innere Schicht 4, parallel zu einer Kante des Rechtecks geschlitzt, so daß gemäß
F i g. 3 eine an einem Ende offene Tasche entsteht. Die Öffnung ist so bemessen,
daß das Heizelement leicht in die Tasche eingeführt werden kann. Die Tasche 15 selbst
ist ebenfalls so bemessen, daß sie das Heizelement vollständig umschließt.
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Das Heizelement 16 umfaßt einen Streifen 23 aus einem geeigneten
Isoliermaterial, in den die Drähte 24 und 25 eingebettet sind, wobei die Enden der
Drähte am einen Ende des Streifens aus diesem herausragen und mit einem Anschlußstecker
26 verbunden sind. Der Streifen 23 weist mehrere Öffnungen 27 zwischen den Drähten
24 und 25 auf, so daß ein Teil der frischen Luft durch das Heizelement strömen kann.
Die gesamte dem Mund und der Nase des Benutzers der Maske zugeführte Frischluft
muß entweder durch die Öffnungen 27 strömen oder die Maske in einem so geringen
Abstand von den Rändern des Heizelements passieren, daß sie auf eine angenehme Temperatur
erwärmt wird, bevor sie zu Mund und Nase gelangt.
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Der Stecker 26 trägt Kontaktstifte 28, die sich in eine aufladbare
Batterie 29 einführen lassen, welche der Benutzer in einer Jackentasche oder an
einer anderen geeigneten Stelle mitführen kann. Vorzugsweise trägt die Batterie
eine I(lammer 30, damit sie nicht zufällig aus der Tasche herausfällt. Die Batterie
ist so ausgebildet, daß sie das Heizelement 16 auf eine Temperatur erwärmt, die
in einem Bereich zwischen der normalen Körpertemperatur und etwa 430 C liegt. Wenn
eine an Herzbeschwerden leidende Person die Maske benutzt und Luft einatmet, wird
die Luft ausreichend erwärmt, um den Träger gegen einen Anginaanfall zu schützen,
der andernfalls durch das Eintreten kalter Luft in die Atemwege ausgelöst werden
könnte.
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Wie schon erwähnt, besteht die Maske vorzugsweise aus waschbarem
Material. Gegebenenfalls kann das Heizelement jedoch auch in Verbindung mit nur
für einmaligen Gebrauch bestimmten Masken verwendet werden, die nach Gebrauch fortgeworfen
werden. Bei der Maske besteht ein wichtiges Erfordernis darin, daß das Material
durchlässig sein muß, damit Luft ungehindert hindurchströmen kann, und die Festigkeit
des Materials muß ausreichen, um das Heizelement in seiner Lage zu halten. Gegebenenfalls
kann das Heizelement auch dauerhaft mit der Gesichtsmaske verbunden sein. Die zu
der Batterie führenden Drahtleitungen können mit den Enden des Heizelements am einen
Ende des Streifens 23 lösbar verbunden sein.