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Vorrichtung zum Aufgreifen und Abstützen von Haspelrollen Die Erfindung
betrifft eine Vorrichtung zum Aufgreifen und Abstützen von Haspelrollen aus Bahnmaterial,
beispielsweise Papier oder Kunststoff, von denen das Bahnmaterial zur Verarbeitung
in einer Schneidvorrichtung, zum Bedrucken in einer Druckmaschine od. dgl. laufend
abgezogen wird.
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Bei diesen Vorrichtungen sind gewöhnlich zwei Schwenkarme vorgesehen,
zwischen denen die an die Vorrichtung herangeführte Haspelrolle erfaßt wird.
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Mittels der Schwenkarme wird die Haspelrolle dann in ihre Arbeitslage
angehoben.
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Es ist bekannt, die Schwenkarme gegeneinander verschiebbar auf einem
Schwenkträger anzuordnen, so daß sie zusammen mit dem Schwenkträger um dessen horizontale
Achse schwenkbar sind.
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Da diese Abstützvorrichtungen getrennt von der Verarbeitungsmaschine
aufgestellt werden, ist es erforderlich, die Haspelrolle gegenüber der Verarbeitungsmaschine
so einstellen zu können, daß die ablaufende Bahn genau ausgerichtet in die Verarbeitungsmaschine
einläuft. Hierzu ist einerseits eine axiale Verstellung des Schwenkträgers vorzusehen.
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Ferner muß der Schwenkträger aber auch in horizontaler Ebene winklig
verstellbar sein, damit die Bahnspannung gleichmäßig über die Bahnbreite verteilt
ist und bei den heute üblichen hohen Bahngeschwindigkeiten kein Einreißen der Bahn
stattfinden kann. Die Winkelverstellung ist auch notwendig, um gegebenenfalls ein
Verlaufen der Bahn zu verhindern.
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Für diese doppelte Verstellung des Schwenkträgers ist es bekannt,
die Lagerungen an den Enden des Schwenkträgers entsprechend einstellbar zu machen.
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Dies führt jedoch zu einer recht komplizierten konstruktiven Lösung,
die auch wegen des hohen Gewichts vieler Haspelrollen ungünstig ist.
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Bekannt ist es auch, eine die Haspelrollen aufnehmende Tragachse
an ihren Enden in je einem Gestelle zu lagern und das eine Gestell in Längsrichtung
der Tragachse und das zweite Gestell rechtwinklig dazu einstellbar zu machen. Damit
läßt sich aber die erforderliche Winkelverschiebung nicht erreichen. Für einen Schwenkträger
wäre diese Lösung unbrauchbar, da sich beim Verschieben des zweiten Gestells ein
Verwinden des Schwenkträgers ergeben würde.
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Die Aufgabe der Erfindung liegt darin, eine Konstruktion zu schaffen,
bei der der Schwenkträger mit seinen Enden in Lagerblöcken gelagert ist und die
doppelte Verstellung ohne Veränderung der üblichen Lagerblöcke auf einfache Weise
erreicht wird.
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Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß die Lagerblöcke
auf einem Traggestell befestigt sind, das sowohl axial als auch winklig in horizontaler
Ebene auf ortsfesten ebenen Lagerbetten verschiebbar ist.
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Bei diesem konstruktiven Aufbau bilden das Traggestell, die Lagerblöcke,
der Schwenkträger mit seinem Schwenkantrieb und die Schwenkarme mit ihrem Verschiebeantrieb
ein einheitliches Ganzes, das ohne Rücksicht auf Einstellmöglichkeiten in robuster
Bauweise ausgeführt werden kann. Einzustellen ist das Traggestell.
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Dieses Einstellen des Traggestells ist auf verhältnismäßig einfache
Weise durchführbar, weil es auf ebenen Lagerbetten verschiebbar ist. Die Axialverschiebung
und die Winkelverstellung des Traggestells werden dadurch ermöglicht, daß zwischen
dem Lagerbett und dem Traggestell an seinem einen Ende eine Schlitz-Zapfen-Verbindung
vorgesehen ist, die einen in Längsrichtung des Traggestells verlaufenden Schlitz
und einen vertikal in diesen Schlitz ragenden, mit dem Lagerbett verbundenen Zapfen
aufweist, und daß das Traggestell an seinem anderen Ende auf dem Lagerbett schwenkbar
derartig gelagert ist, daß das Traggestell in seiner Längsrichtung und in einer
Winkelverlegung um den Schwenkzapfen verschiebbar ist.
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Zwischen dem Lagerbett und dem Traggestell an seinem erwähnten anderen
Ende ist ebenfalls eine Schlitz-Zapfen Verbindung vorgesehen, die einen in Längsrichtung
des Traggestells verlaufenden Schlitz und einen mit der Einstellvorrichtung für
die Winkelverstellung verbundenen senkrechten Zapfen aufweist.
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Da für die Einstellvorrichtungen übliche Gewindespindeln benutzt
werden können, ergibt sich somit ein recht einfacher Aufbau, bei dem aber trotzdem
die doppelte Einstellung im erforderlichen Ausmaß und genau durchführbar ist.
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Die Zeichnung veranschaulicht ein Ausführungsbeispiel der Erfindung.
Es zeigt Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Vorrichtung gemäß der Erfindung,
F i g. 2 eine Aufsicht auf die Vorrichtung, F i g. 3 einen Schnitt nach der Linie
111-111 in Fig. 2.
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Aus Fig. 1 ist der allgemeine Aufbau der Vorrichtung ersichtlich.
Ein Schwenkträger 20 ist mit Lagerzapfen 24 in Lagerblöcken 22, 22 a gelagert, die
auf einem Traggestell befestigt sind, von dem in F i g. 1 nur die eine Längssfrebe
66 zu sehen ist. Das Traggestell ist sowohl axial als auch winklig in hortzontaler
Ebene auf ortsfesten Lagerbetten 26, 28 verschiebbar. Auf dem Schwenkträger 20 sind
zwei Schwenkarme 30 gegeneinander verschiebbar mit dem zugehörigen Antrieb angeordnet,
um die Haspelrolle 36 zu erfassexi. An den Außenseiten der Schwenkarme 30 befinden
sich Bremsen 34 zum Abbremsen der Haspelrolle 36 beim Abziehen des Bahnmaterials.
Mittels eines Motors 38 kann der Schwenkträger 20 um seine Längsachse geschwenkt
werden, so daß in der strichpunktiert angedeuteten Lage eine Haspelrolle 36 eingelegt
werden kann, die dann nach oben in die Arbeitslage geschwenkt wird. Die Vorrichtung
enthält ferner am Lagerbett 26 eine Einstellvorrichtung 40 und am- Lagerbett 28
eine Einstellvorrichtung 42 zum -Einstellen des Traggestells 66.
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Das Lagerbett 28 ist zweiteilig ausgeführt. Die beiden Betteile werden
im erforderlichen Abstand auf einem Fundament befestigt, wie durch die Bohrungen
45 für Befestigungsschrauben angedeutet ist.
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Jeder Lagerbetteil enthält - wie F i g. 3 zeigt - eine Grundplatte
44 und eine obere Führungsschiene48, die durch einen Steg 46 miteinander verbunden
sind.
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Auf der Grundplatte 44 befindet sich eine Wälzlagerung 50, deren Rollen
durch Halteleisten 52 auf Abstand gehalten werden. Die Wälzlagerung 50 ist durch
Anlage am Steg 46 und eine Halteschiene 54 festgelegt. Diese Halteschiene 54 ragt
über die Wälzlagerung 50 nach oben hinaus, so daß sie zusammen mit dem Steg 46 auch
als Führung für eine Schlittenplatte 56 dient, die auf der Wälzlagerung 50 rollt,
wobei Anschläge (nicht dargestellt) an der Grundplatte 44 den Rollweg begrenzen.
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Der Lagerblock 22 ist auf einem Sattel 58 befestigt, der mit Seitenflanschen
60 auf den Schlitteuplatten 56 der beiden Grundplatten 44 ruht. Eine innere Verlängerung
62 der Führungsschiene 48 übergreift den Seitenflansch 60, so daß dieser zwischen
der Schlittenplatte 56 und der Verlängerung 62 verschiebbar ist.
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Das Lagerbett 26 auf der anderen Seite der Vorrichtung ist ähnlich,
jedoch länger ausgebildet, da hier nicht nur der Lagerblock 22 a, sondern auch der
Motor 38 untergebracht ist. Dementsprechend enthält das Lagerbett 26 längere Wälzlagerungen
50 und längere Schlittenplatten (nicht dargestellt). Der die beiden Betteile überbrückende
Sattel 64 ist ebenfalls wesentlich länger als der Sattel 58, wie F i g. 2 zeigt.
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Die beiden Sättel 58 und 64 sind durch ein Paar Längsstreben 66 verbunden,
die zusammen mit den Sätteln das schon erwähnte Traggestell bilden. Die
beiden Sättel
58, 64 können daher gemeinsam axial auf den Wälzlagerungen 50 verschoben werden.
Hierzu ist der Sattel 64 des Lagerbetts 26 außen über eine spannschloßartige Verbindung,
bestehend aus einer Gewindehülse 68 mit Gewindespindel 72, an eine feste Stütze
70 angeschlossen, die etwas entfernt vom Lagerbett 26 auf einem Fundament steht.
Die Gewindespindel 72 ist in der Stütze 70 drehbar, aber gegen Längsverschiebung
gesichert gelagert. Durch Drehen des auf der Spindel 72 befestigten Handrads 74
wird die Verbindung68, 72 verkürzt oder verlängert, wodurch sich die miteinander
durch die Längsstreben 66 verbundenen Sättel 58, 64 gemeinsam axial verschieben.
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Selbstverständlich kann statt der aus den Teilen 68, 70, 72, 74 bestehenden
Einstellvorrichtung 40 eine beliebige andere Vorrichtung vorgesehen werden; beispielsweise
kann das Einstellen mittels eines Druckzylinders vorgenommen werden.
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Für den Anschluß des Spannschlosses 68 ist am Sattel 64 ein Ansatz
vorgesehen, der einen Längsschlitz 76 enthält. In den Längsschlitz 76 greift ein
senkrechter Zapfen 78 ein, der an einem Querriegel 80 sitzt, welcher an beiden Teilen
des Lagerbetts 26 befestigt ist. Diese beiden Teile sind ähnlich ausgeführt wie
beim Lagerbett 28 und werden mit ihren Grundplatten 44 a auf einem Fundament festgeschraubt.
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Durch die Schlitz-Zapfen-Verbindung 76, 78 ist die Außenseite des
Sattels 64 in der Mitte zwischen den beiden Teilen des Lagerbetts 26 festgelegt,
während zugleich die erwähnte axiale Verschiebung ermöglicht wird. Ferner kann infolge
der Schlitz-Zapfen-Verbindung 76, 78 eine Winkelverschiebung des Traggestells 58,
64, 66 in horizontaler Ebene um den Zapfen 78 erfolgen. Zu diesem Zweck ist die
Ver bindung zwischen dem Sattel 64 und der Stütze 70 nach Art eines Universalgelenks
ausgeführt.
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Die Winkelverschiebung erfolgt mittels der Einstellvorrichtung 42
am Lagerbett 26. Diese besteht aus einer im Lager 90 eines auf dem Stützteil 48
befestigten Lagerblocks 92 gelagerten Spindel 88, die durch Ringe 94 und Muttern
96 axial festgelegt ist und am äußeren Ende ein Handrad 98 mit Handgriff 100 trägt.
Das innere Ende der Spindel 88 ist in einen Steg 104 einer Schubstange 102 eingeschraubt,
die etwa in der Mitte einen Zapfen 106 trägt, der nach unten in einen Schlitz 108
des Sattels 58 hineinragt.
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Dieser Schlitz 108 ermöglicht die Axialverschiebung des Traggestells
66 durch Handrad 74 und zugleich dessen Schwenken mittels Handrad 98. Beim Drehen
desselben verschieben sich die Seitenflansche 60 des Sattels 58 in der Führung zwischen
der Verlängerung 62 der oberen Führungsschiene 48 und der Schlitten platte 56 des
Lagerbetts 28. Die Spielräume 86 und 87 bestimmen die Größe der Verschiebung. Sobald
also eine Rolle 36 auf der an einer Verarbeitungsmaschine aufgestellten Vorrichtung
in ihre Arbeitslage nach F i g. 1 geschwenkt ist, kann durch Drehender Handräder
74 und 98 die Rolle 36 ganz genau auf die Verarbeitungsmaschine ausgerichtet werden.