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Elektromagnetisches Relais Die Erfindung betrifft ein elektromagnetisches
Relais mit Kontakten, die jeweils aus zwei festen Kontaktstücken bestehen, und einer
beweglichen Kontaktbrücke, die unter Zwischenschaltung einer Feder auf einem mit
der Brücke eine lösbare Einheit bildenden Träger angeordnet ist.
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In elektrischen Anlagen, insbesondere in automatisch arbeitenden Geräten,
verwendet man bekanntlich elektrische Schaltelemente, wie elektromagnetische Relais,
die eine große Anzahl von Kontakten aufweisen können. Diese Kontakte sind zwei Typen,
je nachdem sie offen oder geschlossen sind, wenn das betreffende Schaltelement sich
im Ruhezustand befindet, beispielsweise die Spule des Steuerelektromagneten nicht
erregt ist; die ersteren werden Arbeitskontakte, die letzteren Ruhekontakte genannt.
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Ein Relais ist aus einer Kombination von Kontakten beider Typen gebildet;
für eine gleiche Anzahl von Kontakten gibt es ebensoviel verschiedene Relais wie
mögliche Kombinationen. Um die Zahl verschiedener Relais zu vermindern und dem Benutzer
die Änderungen zu ermöglichen, die sich als notwendig einstellen können, ist es
wünschenswert, einen Ruhekontakt leicht in einen Arbeitskontakt umwandeln zu können
und umgekehrt. Es gibt bereits Relaisausführungen, welche diesen Vorgang gestatten.
So ist beispielsweise ein Relais bekannt (französische Patentschrift 1334
658), bei dem die Möglichkeit vorgesehen ist, in einem mit dem beweglichen Teil
kraftschlüssig verbundenen Rahmen die von ihm getragenen Kontaktglieder umzukehren.
Es ist hierbei jedoch notwendig, über ein Werkzeug zu verfügen und teilweise Demontagen
und Neumontagen vorzunehmen. Bei anderen Anordnungen ist es außerdem notwendig,
gewisse Teile des Schaltgeräts durch andere zu ersetzen oder sogar neu hinzuzufügen.
Es ist andererseits auch schon bekannt (USA.-Patentschrift 2 546 663), die bewegliche
Kontaktbrücke eines Relais auf eine lösbare Einheit zu montieren, um so die Wartung
und den Austausch bestimmter Kontaktglieder zu erleichtern.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein elektrisches Relais
der eingangs genannten Art zu schaffen, bei dem die Umwandlung eines sich in Arbeitslage
schließenden elektrischen Kontaktstücks in ein sich in Arbeitslage öffnendes Kontaktstück
und umgekehrt schnell und ohne Werkzeug erfolgen kann und das darüber hinaus weitere,
noch zu erörternde Vorteile besitzt.
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Diese Aufgabe ist bei dem hier vorgeschlagenen elektromagnetischen
Relais der eingangs erwähnten Gattung vor allem dadurch gelöst, daß erfindungsgemäß
die aus der Kontaktbrücke und dem Träger bestehende lösbare Einheit entweder in
einen festen Sitz, der zwischen den festen Kontaktstücken und einem festen Gehäuseboden
vorhanden ist, oder in einen beweglichen Sitz auf der anderen Seite der festen Kontaktstücke
zwischen einem beweglichen Gehäuseboden und einem mit diesem kraftschlüssig verbundenen
beweglichen Anschlag einsetzbar ist. Auf Grund dieser Ausbildung bringt die Verschiebung
des beweglichen Sitzes in Richtung auf die festen Kontaktstücke bei Anordnung der
lösbaren Einheit im beweglichen Sitz die bewegliche Kontaktbrücke mit den festen
Kontaktstücken in Kontakt und läßt bei Anordnung der lösbaren Einheit im festen
Sitz den Kontakt zwischen der beweglichen Kontaktbrücke und den festen Kontaktstücken
unterbrechen und so den von dem beweglichen Anschlag auf die bewegliche Kontaktbrücke
und die Feder ausgeübten Druck beenden.
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Weitere Einzelheiten des mit der Erfindung geschaffenen Relais und
durch sie erzielte Vorteile gehen aus der nachstehenden Beschreibung der Zeichnung
hervor, die ein Relais der erfindungsgemäßen Art in einer beispielsweise gewählten
Ausführungsform schematisch veranschaulicht. Es zeigen F i g. 1 und 2 schaubildlich
bzw. im Schnitt eine in einem Relais gemäß der Erfindung verwendete lösbare Einheit
und
F i g. 3 und 4 in Vorderansicht bzw. im Schnitt ein zweistufiges
elektromagnetisches Relais gemäß der Erfindung.
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Die in F i g. 1 und 2 dargestellte lösbare Einheit besteht aus einem
Metallteil l., auf dem zwei als Brücke montierte Kontaktstücke 2 und 3 befestigt
sind, einem Isolierträger 4 und einer Feder 5. Das Metallteil 1 ist auf dem
Isolierträger 4 eingehakt, und die Feder 5 ist dazu bestimmt, den notwendigen Kontaktdruck
zu liefern. Der Isolierträger 4 ist mit einem Ansatz 6 ausgestattet, der die lösbare
Einheit leicht anfassen läßt. In den F i g. 1 und 2 ist zu erkennen. wie das Metallteil
1 auf den Isolierträger 4 eingehakt ist. Der Isolierträger 4 ist mit Anschlägen
ausgestattet, auf die sich Haken aufstützen, die in dem unteren Bereich des Metallteils
1 vorgesehen sind.
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F i g. 3 und 4 zeigen in Vorderansicht bzw. im Schnitt ein zweistufiges
elektromagnetischse Relais mit jeweils vier Kontakten. Es ist angenommen, daß sich
dieses Relais in Ruhelage befindet, d. h. die nicht dargestellte Steuerspule ist
nicht erregt. Im oberen Teil der Zeichnung ist ein Ruhekontakt und im unteren Teil
ein Arbeitskontakt wiedergegeben. Das Gehäuse trägt zweiflächige feste Kontaktstücke
7 und besitzt Fenster 8 und 9, die oberhalb bzw. unterhalb der Ebene der festen
Kontaktstücke 7 liegen.
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Um einen Ruhekontakt zu erhalten, genügt es, die lösbare Einheit an
deren Ansatz 6 anzufassen, sie durch das Fenster 8 zu versetzen und über einen Riegel
10 in den zwischen dem Boden 11 des Gehäuses und der festen Kontakte 7 vorhandenen
festen Sitz einzufügen. Man sieht, daß bei dieser Kontaktart die lösbare Einheit
sich über den Isolierträger 4 auf dem Boden 11 des Gehäuses und über die
Kontaktstücke 2 und 3 an den festen Kontaktstücken 7 abstützt. Das Öffnen des Kontakts
wird durch Verschiebung eines beweglichen Anschlages 12 nach oben bewirkt, der dann
die Feder 5 zusammendrückt.
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Der bewegliche Anschlag 12 ist kraftschlüssig mit einem beweglichen
Boden 13 verbunden. Um einen Arbeitskontakt zu erhalten, genügt es, die lösbare
Einheit an deren Ansatz 6 anzufassen, sie durch das Fenster 9 zu führen und in den
zwischen dem beweglichen Anschlag 12 und dem beweglichen Boden
13
vorgesehenen beweglichen Sitz einzufügen.
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Die Kraft der Feder 5 bei einem Ruhekontakt wirkt zwischen den von
dem Gehäuse getragenen festen Kontaktstücken 7 und dem Boden 11 dieses Gehäuses,
wenn die Steuerspule des Relais nicht erregt ist. Hieraus ergibt sich eine Kraftcharakteristik,
die der Verschiebung des beweglichen Sitzes ähnlich bei Ruhekontakten und bei Arbeitskontakten
entgegenwirkt. Der vom Benutzer vorgenommene Austausch eines oder mehrerer Ruhekontakte
in Arbeitskontakte oder umgekehrt ändert praktisch unmerkbar die Schließ- oder Öffnungsbedingungen
des Relais. Bei bekannten Anordnungen demgegenüber ist es notwendig, die Steuerspule
und die Rückziehfedern der beweglichen Ausrüstung gemäß den verschiedenen Kombinationen
von Ruhekontakten und Arbeitskontakten zu wechseln.
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Aus F i g. 3 ist zu erkennen, daß die Ansätze 6 gegenüber der Linie
der Stücke 2 und 3 seitlich versetzt sind, um ungeachtet der Kontaktart in den Ebenen
der Trennwände Anschlußklemmen zu setzen, die leicht zugänglich sind und die Verkabelung
des Relais unter Beibehaltung einer leichten Zugänglichkeit zu den Klemmen nicht
stören.
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Der Ansatz 6 des Isolierträgers 4 trägt vorzugsweise zumindest auf
zwei seiner Seiten Aufschriften oder sonstige Merkzeichen, die die entsprechend
dem Einsatz der lösbaren Einheit hergestellte Kontaktart leicht erkennen lassen.