-
Drehrastfassung für Leuchtstofflampen Die Erfindung bezieht sich auf
eine Drehrastfassung für Leuchtstofflampen mit einem zum Ausgleich der Längentoleranzen
der Lampen axial gefederten Drehkörper, in dessen Umfangsnut die Kontaktfedern halbkreisförmig
eingreifen, wobei deren freie Schenkelenden auf den im Fassungsgehäuse fest angebrachten
Kontaktfahnen der axialen Bewegung des Drehkörpers folgend gleitend aufliegen.
-
Axial gefederte Drehkörper sind für eine Mehrfachfassung anderer Bauart
bereits bekannt. Bei dieser bekannten Fassung sind jedoch die nach außen geführten
Leitungen direkt an den Kontaktfedern befestigt, vermutlich durch eine Lötverbindung.
Werden nun die unter Federdruck stehenden Teile axial bewegt, so müssen auch die
an die Kontaktfedern angelöteten Enden der Leitungen dieser Bewegung folgen, was
aber zu einer unzumutbaren Störanfälligkeit der Fassung führt.
-
Weiterhin ist eine Drehrastfassung bekanntgeworden, bei der die Kontaktfedern
mit im Fassungsgehäuse angebrachten Zuführungskontaktfedern in Schleifkontaktverbindung
stehen. Hierbei werden aber recht störanfällige Elemente, wie z. B. ein Schraubenfedernsatz,
verwendet; der gesamte Aufbau dieser Einrichtung ist sehr aufwendig. Der axial abgefederte
Drehkörper ist selbst dabei ausschließlich in einem bestimmten Bereich einstellbar,
wodurch nur in einer einzigen Vorzugslage eine Kontaktverbindung mit den Lampensockelstiften
hergestellt wird.
-
Gegenüber diesen bekannten Konstruktionen lag die der Erfindung zugrunde
liegende Aufgabe darin, eine Leuchtstofflampenfassung zu schaffen, bei der die Störanfälligkeit
durch bewegliche Leitungsanschlüsse ausgeschaltet ist, ein relativ komplizierter
Schraubenfedernsatz nicht erforderlich ist und in beliebigen Lagen eine Kontaktverbindung
zwischen Lampe und Drehkörper möglich ist.
-
Erreicht wird dies erfindungsgemäß bei einer Drehrastfassung der eingangs
beschriebenen Art dadurch, daß die beiden federnden freien Schenkelenden jeder Kontaktfeder
mit je einer ihnen zugeordneten, in an sich bekannter Weise mittels eines nockenartigen
Vorsprunges in Rastkerben am Umfang eines Bundes des Drehkörpers eingreifenden Kontaktfahne
flächenhafte Kontakte bilden, deren Kontaktflächen in einer gemeinsamen parallel
zur Drehachse des Drehkörpers verlaufenden Ebene liegen.
-
Vorzugsweise weist der Drehkörper an dem dem mit Rastkerben versehenen
Bund gegenüberliegenden Ende einen als Außenkonus ausgebildeten Bund auf, mit dem
er in einen entsprechenden Innenkonus eines im Fassungsgehäuse axial verschiebbaren,
jedoch nicht drehbaren Trägerteiles eingreift.
-
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung ist der Drehkörper zusammen
mit seinem ihn zentrierenden Trägerteil vom Fuß des Fassungsgehäuses aus einschiebbar.
-
Zweckmäßig verjüngt sich das aus dem Fassungsgehäuse herausragende
Ende des Trägerteiles konisch.
-
Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung werden die Kontaktfahnen
schraubenlos in einem Sockel festgeklemmt.
-
Bei der Fassung nach der Erfindung gelangen nur einfache Bauteile
zur Anwendung, die leicht und billig herzustellen sind: Die eigentlichen Fassungsteile
sind aus Kunststoff im Spritz- oder Preßverfahren gefertigt, und die Kontaktteile
stellen Federn bzw. Fahnen dar, die aus geeignetem Material in höchst einfacher
Weise gebogen sind, ohne daß irgendeine störanfällige Verbindung zu den Leitungen
gegeben wäre. Durch die Erfindung ist also ein neuartiges Zusammenwirken der Einzelelemente
zum gemeinsamen Ziel der Axial- und Drehbeweglichkeit der vom Drehkörper aufgenommenen
Leuchtstofflampe ohne Beeinträchtigung der Stromzuführung erreicht.
-
Nach der Erfindung übernehmen nämlich die Kontaktfahnen gleichzeitig
die Stromzuleitung und die Verrastung des Drehkörpers, während die Kontaktfedern
auf Grund ihrer besonderen Ausbildung die einwandfreie Weiterleitung des Stromes
an die Lampenkontaktstifte sowohl bei axialer Verschiebung als auch bei Drehung
der im Drehkörper gelagerten Leuchtstofflampe gewährleisten. Die Kontaktfedern können
diese Funktion ausüben, weil im eingebauten Zustand ihre federnden freien Schenkelenden
mit den Kontaktfahnen kraftschlüssige zur Drehachse
des Drehkörpers
parallel verlaufende Ebenenpaare bilden.
-
In den Zeichnungen zeigen: F i g. 1 und 2 eine Aufbau-Einzelfassung,
F i g. 3 eine Doppelfassung, F i g. 4 einen Schnitt längs der Linie E-F in Fig.5;
F i g. 5 zeigt auf der rechten Seite einen Schnitt längs der Linie G-H in F i g.
4 und auf der linken Seite einen Schnitt längs der Linie 1-K in F i g. 4; F i g.
6 ist eine Stirnansicht und F i g. 7 eine Schnittdarstellung des Drehkörpers; F
i g. 8 und 9 zeigen Schnitt und Stirnansicht eines Einzelteiles einer Ausführungsform
der Erfindung; F i g. 10 ist ein Schnitt längs der Linie C-D in Fig.l.
-
In dem Aufbau-Fassungsgehäuse 1 nach F i g. 1 und 2 wird ein Drehkörper
3 nach F i g. 6 und 7 durch eine Spiralfeder 2 gegen einen Trägerteil 4 gedrückt,
welch letzterer sich am Rand einer Öffnung in der Vorderwand des Gehäuses 1 mit
einem Bund abstützt. Der Drehkörper 3 (F i g. 6 und 7) besitzt am vorderen Ende,
welches der Leuchtstofflampe zugekehrt ist, einen konischen Bund, welcher sich gegen
eine konische Einschnürung des Trägerteiles 4 stützt. Der Trägerteil 4 für den Drehkörper
3 ist, wie aus F i g. 1 erkennbar, gegen eine Drehung gesichert, so daß der Drehkörper
3 bei Drehung in der konischen Einschnürung des Trägerteiles 4 gleitet.
-
Der Drehkörper 3 ist in üblicher Weise mit einem im Durchmesser verlaufenden
Schlitz zur Aufnahme der Kontaktstifte der Leuchtstofflampe versehen. Außerdem besitzen
das Gehäuse und der Trägerteil 4 entsprechende Einführungsschlitze für die Leuchtstofflampe,
wie es an sich bekannt ist. Am hinteren Ende besitzt der Drehkörper 3 einen Bund
8 (F i g. 1 und 6), der einen etwas größeren Durchmesser besitzt und am äußeren
Umfang mit Rastkerben versehen ist. Ein zentraler Vorsprung 19 (F i g. 2 und 7)
am hinteren Ende des Drehkörpers 3 zentriert die Spiralfeder 2, die sich einerseits
an dem Drehkörper, andererseits an der Gehäuserückwand abstützt, um den Drehkörper
3 zusammen mit dem Tragteil 4
gegen die Leuchtstofflampe zu drücken.
-
Als Kontakte für die Kontaktstifte der Leuchtstofflampe dienen Kontaktfedern
6, die sich in die Nut des Drehkörpers 3 zwischen dem vorderen Bund und dem hinteren
Bund 8 einlegen und die den größten Teil des Umfanges des Drehkörpers 3 umschließen.
Die Kontaktfedern sind zurückgebogen und legen sich mit freien Enden 7 gegen Kontaktfahnen
5, die im Sockel des Gehäuses 1 befestigt sind. Diese Kontaktfahnen sind verhältnismäßig
breit ausgebildet, wie aus F i g. 10 erkennbar, und besitzen Vorsprünge 9, die in
die Rastkerben des Bundes 8 (F i g. 6) des Fassungsteiles 3 eingreifen.
-
Die freien Enden 7 der Kontaktfedern 6 können über die Breite der
Kontaktfahnen 5 hinweggleiten. Die Feder 2 drückt normalerweise, sofern keine Leuchtstofflampe
eingesetzt ist, den Drehkörper 3 zusammen mit seinem Tragteil 4 nach vorn,
so daß der Rand des Tragteiles 4 am Rand der Öffnung des Gehäuses 1 anliegt. Wird
eine Leuchtstofflampe von oben durch den Schlitz in dem Gehäuse und dem Tragteil
in den Schlitz des Drehkörpers 3 eingesetzt, so drückt der Sockel der Leuchtstofflampe
an der Schrägfläche der Einschnürung des Tragteiles 4 diesen zusammen mit dem Fassungsteil
3 zurück, und zwar entgegen der Wirkung der Feder 2. Je nach Länge der Leuchtstofflampe
werden die Teile 3 und 4 verschieden weit zurückgedrückt, was aus
F i g. 2 erkennbar ist. Beim Zurückdrücken werden auch die Kontaktfedern 6, die
zwischen dem Bund 8 und dem vorderen konischen Bund des Fassungsteiles 3 gehalten
sind, mit zurückgedrückt und gleiten mit ihren freien Enden 7 an den Kontaktfahnen
5 entlang (F i g. 10). Außerdem gleitet natürlich die Rastkerbe des Bundes 8 auf
dem Vorsprung 9 der Kontaktfahne 5.
-
Es findet also keinerlei biegende Bewegung eines Leiters statt, die
zu einem Bruch des Leiters führen könnte. Ferner ist man in der Lage, den Bund
8 im Durchmesser verhältnismäßig groß zu gestalten, so daß sehr viel Rastkerben
am Umfang des Bundes vorgesehen und damit sehr viel Raststellungen der Leuchtstofflampe
erreicht werden können.
-
Die F i g. 3 zeigt die Anwendung der Erfindung bei einer Aufbau-Doppelfassung.
Der grundsätzliche Aufbau dieser beiden Fassungen ist der gleiche, nur sind die
Kontaktfahnen derart gestaltet, daß sie nach der Mitte einerseits zur Starterfassung
18 sowie zu den Anschlüssen 15, 16 und 17 verlaufen. 11, 12, 13, 14 zeigen den Verlauf
der Kontaktfahnen in dieser Doppelfassung.
-
Die F i g. 4 und 5 zeigen eine Durchsteckfassung. Diese besteht aus
einem einteiligen Gehäuse 1, in dem oben die gleichen Teile untergebracht sind,
wie nach F i g. 1 bis 3. Das Gehäuse 1 nach F i g. 4 und 5 besitzt eine solche lichte
Weite, daß der Drehkörper 3 mit dem Tragteil 20 - entspricht 4 in
F i g. 1 - vom Fuß des Gehäuses aus eingeschoben werden kann. Dabei schnappt der
Tragteil 20 durch die vordere Öffnung des Gehäuses 1 und ragt an dessen Vorderseite
vor. Durch die konische Abschrägung 21 des Tragteiles 20 wird das
Einsetzen der Leuchtstofflampe erleichtert, denn diese drückt die Schrägfläche leicht
nach hinten.
-
Die Kontaktfahnen 22 und 23 sind bei dieser Ausführungsform schraubenlos
in einem Sockel 26 festgeklemmt. Der Sockel besitzt gleichzeitig die Rastfedern
27 und 28, die die Fassung in dem Gehäuse festhalten.
-
Der Tragteil 20 mit konischer Abschrägung 21 ist in
den F i g. 8 und 9 dargestellt. Er besteht aus einem kreisförmigen Teil
30, der zwecks Einführung der Lampenkontaktstifte an der oberen Seite offen
ist. Der Teil 30 besitzt eine Schulter 31, die sich etwa der inneren Form des Gehäuses
anpaßt und die die Hubbewegung entgegen der Feder 2 begrenzt.
-
Am oberen Teil ist eine Brücke 32 zur überbrückung des Schlitzes vorgesehen,
damit der einseitige Schlitz den Tragteil 20 nicht vollständig auftrennt. Die Durchbrüche
33 zu beiden Seiten des Teiles 20 sind notwendig, damit die Vorsprünge
9
der Kontaktfahne 5 hindurchtreten können.