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Parkeinrichtung mit einem Aufzug Die Erfindung bezieht sich auf eine
Parkeinrichtung mit einem lotrechten Aufzugschacht und an zwei gegenüberliegenden
Seiten in Stockwerken übereinander angeordneten Parkplätzen sowie einem in dem Aufzugschacht
beweglichen Aufzug, dessen Plattform auf einem Tragrahmen zum Überführen des Wagens
vom Aufzug auf einen Abstellplatz mittels einer Vorrichtung neigbar ist, wobei außerdem
Mittel zum Zurückbringen des Wagens vom Abstellplatz in den Aufzug vorgesehen sind.
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Eine soweit charakterisierte Parkeinrichtung ist der USA.-Patentschrift
1683 492 zu entnehmen. Die bekannte Einrichtung weist eine Vielzahl einzelner
Aufzugschächte auf, die zu beiden Stirnseiten derselben vorgesehene Abstellplätze
durch wahlweise Neigung zu beliefern vermögen. Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
der bekannten Einrichtung sind zur Einsparung an Aufzügen bzw. zur besseren Parkraumausnutzung
die Abstellplätze selbst auf schiebebühnenartigen Querfördermitteln vorgesehen,
die vor den Stirnseiten der Aufzugschächte entlangzufahren vermögen, so daß die
einzelnen Abstellplätze nacheinander mit einem der Aufzüge zur Deckung gebracht
werden können, um einen Wagen aufzunehmen oder abzugeben. Zu letzterem Zweck sind
auch die Abstellplätze in Richtung auf die Aufzugsplattform neigbar ausgebildet.
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Die Erfindung bezweckt, von einem einzigen Aufzug aus jedem Stockwerk
mehr als zwei Abstellplätze beliefern zu können.
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Hierzu ist erfindungsgemäß die Aufzugsplattform auch in einer zu der
oben bezeichneten Neigerichtung senkrechten Richtung zum Überführen des Wagens auf
in dieser Richtung anschließende, ebenfalls einander gegenüberliegende Abstellplätze
neigbar und im Bereich der Wagenräder mit zur Fahrtrichtung des Wagens querfördernden
Fördermitteln versehen, denen entsprechende Querfördermittel auf diesen Abstellplätzen
zugeordnet sind.
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Durch eine solche Ausbildung einer Parkeinrichtung wird erreicht,
daß von einem einzigen Aufzugschacht aus in jedem Stockwerk Fahrzeuge wahlweise
in einer von vier Richtungen abgegeben bzw. vom Aufzug aufgenommen werden können.
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Gegenüber der bekannten Vorrichtung weist die Garage nach der Erfindung
den Vorteil auf, daß nicht sämtliche auf derselben Aufzugseite abgestellten Fahrzeuge
gleichzeitig bewegt werden müssen. Die Antriebseinrichtung kann entsprechend schwächer
ausgelegt sein, und zur Querförderung erscheinen einfache Rollenrahmen besonders
geeignet.
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Die erfindungsgemäße Einrichtung läßt zudem gegenüber der bekannten
Vorrichtung eine größere Abwicklungsgeschwindigkeit für den Parkverkehr zu. Schließlich
ist sie wegen ihrer einfacheren Ausbildung in besonderem Maße für eine Automatisierung
geeignet.
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Weitere Merkmale der Erfindung sind Gegenstand der Ansprüche 2 bis
5.
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In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele nach der Erfindung dargestellt,
und zwar zeigt F i g. 1 schematisch im Grundriß den bei der erfindungsgemäßen Einrichtung
zur Anwendung kommenden Aufzug mit den anliegenden, auf einer Etage angeordneten
Abstellplätzen, F i g. 2 eine Garage nach F i g. 1 mit zwei eingeparkten Fahrzeugen
sowie einem weiteren Fahrzeug in der Ausfahrt, F i g. 3 den Aufzug in senkrechtem
Schnitt und ein in der Ausfahrt aus einem Abstellplatz begriffenes Fahrzeug, F i
g. 4 und 5 einen vertikalen Schnitt durch den Aufzug mit seiner Plattform und der
mit dieser zusammenwirkenden Neigevorrichtung, F i g. 6 einen Grundriß einer Garage,
bei der jedoch beiderseits der an den Aufzug anschließenden Querfördermittel weitere
Abstellplätze angeordnet sind.
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In den Figuren ist schematisch ein Aufzug dargestellt, der aus einem
Tragrahmen 1 mit einer darauf gestützten Aufzugsplattform 2 besteht,
wobei beide Teile in senkrechter Richtung in Führungen 3 beweglich sind. Das Ganze
befindet sich in dem vertikalen Aufzugschacht 4, an dessen Seiten in jedem
Stockwerk je ein Abstellplatz (5a bis 5d) angrenzt. Zwei
dieser
Abstellplätze, 5 a und 5c, befinden sich in Fahrtrichtung des Wagens und
die beiden übrigen, 5 b und 5d, in Querrichtung hierzu.
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Eine solche Einrichtung läßt sich im Bedarfsfall natürlich auch mit
nur zwei oder aber, falls erwünscht, auch mit sechs Abstellplätzen je Stockwerk
gestalten, wie dies aus Fig.6 hervorgeht.
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Die Aufzugsplattform 2, die zur Aufnahme eines Wagens 6 dient, ist
auf kleinen vertikalen, mit dem Tragrahmen 1 verbundenen Säulen 7 mit abgerundetem
oberen Ende abgestützt. Diese Säulen 7 wirken mit an der Unterseite der Aufzugsplattform
2 befestigten glockenförmigen Gegenlagern 9 zusammen, so daß die Aufzugsplattform
2 auf einer Seite hochgehoben werden kann und sich dadurch teilweise von dem Tragrahmen
1 löst. Auf diese Weise läßt sich eine Schrägneigung der Aufzugsplattform 2 gegenüber
dem Tragrahmen 1 erreichen.
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Die Plattform ist mit zwei die Fördermittel 10, 10'
bildenden
Rollenrahmen versehen. die sie auf ihrer gesamten Ausdehnung durchqueren. Die Rollen
der Rollenrahmen haben eine zur Fahrtrichtung des auf der Aufzugsplattform 2 befindlichen
Fahrzeugs parallellaufende Achse. Die Rollenlänge und der Abstand der Rollenrahmen
sind im Hinblick auf den minimalen und maximalen Radstand der für die Parkeinrichtung
zugelassenen Fahrzeuge berechnet, so daß jederzeit alle vier Räder des Fahrzeugs
auf den Rollen zu stehen kommen.
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Auch auf dem Boden der seitlichen Abstellplätze 5 b und
5 d sind Querfördermittel 11, 11' in Form von Rollenbahnen,
die mit den Rollenrahmen der Plattform 2 fluchten, vorgesehen. Daraus ergibt sich,
daß die auf die Aufzugsplattform gebrachten Wagen nicht nur in Fahrtrichtung mittels
ihrer eigenen Räder zu den Abstellplätzen 5 a und 5 c gefahren werden können,
sondern auch quer hierzu, und zwar mittels der erwähnten Rollenrahmen zu den Abstellplätzen
5 b
und 5d. Um das Fahrzeug in Bewegung zu versetzen, ist die Aufzugsplattform
in entsprechender Richtung neigbar. Um dabei zu gewährleisten, daß der seitlich
über die Rollenrahmen geführte Wagen parallel zu sich selbst bleibt, ist zweckmäßigerweise
eine Verbindung der Rollen des einen Rahmens mit denjenigen des anderen vorgesehen.
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Zur Neigung der Aufzugsplattform 2 in einer die Verlagerung des darauf
befindlichen Wagens bestimmenden Richtung lassen sich verschiedene Mittel verwenden,
so z. B. die in den F i g. 4 und 5 dargestellte Einrichtung.
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Hier sind mindestens vier auf die vier Seiten der Aufzugsplattform
2 verteilte zweiarmige Hebel 12a
bis 12 d vorgesehen, die auf an dem
Tragrahmen 1 befestigten Stützböcken 13 a bis 13
d schwenkbar gelagert sind. Jeder der Hebel 12a bis 12d weist eine aus der
Aufzugsplattform 2 zum angrenzenden Abstellplatz hin vorstehende Verlängerung 16
auf, während sein anderes Ende von unten her auf die Aufzugsplattform 2 einwirkt.
Zum Durchtritt der Verlängerungen 16 sind in dem Boden eines jeden Stockwerkes entsprechende
Aussparungen 15 vorgesehen.
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Unterhalb des Bodens eines jeden Abstellplatzes befindet sich eine
Sperrvorrichtung 17a bis 17d, die in Querrichtung zu der entsprechenden Aussparung
15 verläuft. Auf diese Weise kann eine solche für sich allein betätigte Sperrvorrichtung
entweder die Ruhestellung einnehmen, in der die Aussparung 15 unverriegelt ist,
oder aber die Arbeitsstellung, in der die Aussparung 15 von einer Sperrvorrichtung
verriegelt ist, die mit der Verlängerung 16 des entsprechenden Hebels zusammenwirkt.
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Wie aus F i g. 3 hervorgeht, ist jeder der Hebel 12 a bis 12d
so geformt, daß er in waagerechter Stellung die Aufzugsplattform 2 mit zwei Vorsprüngen
14' und 16' berührt, wenn die Plattform auf allen vier Säulen 7 des Tragrahmens
1 aufruht. Wenn dagegen die Verlängerung 16 eines Hebels 12a bis 12d mit der entsprechenden
Sperrvorrichtung 17a bis 17d in Ein-Qriff kommt, hebt der Hebel, bei dem sich beim
Ansteigen des Tragrahmens 1 ergebenden Anschlag an der Sperrvorrichtung die
Aufzugsplattform 2 mit dem Vorsprung 14' hoch (F i g. 5). Wenn jedoch der Hebel
bei sich senkendem Tragrahmen 1 von oben auf die Sperrvorrichtung 17a bis 17d auftrifft,
so wirkt er mit dem Vorsprung 16' auf dieselbe ein, um sie in gleicher Weise zu
verschwenken.
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An jedem Abstellplatz 5 a bis 5 d sind Vorrichtungen
vorgesehen, um den geparkten Wagen wieder zur Aufzugsplattform 2 zurückzuführen.
Ein Beispiel für eine solche Vorrichtung geht aus den Figuren hervor.
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Entlang der Mittellinie des Bodens eines jeden Abstellplatzes sind
Führungen 20 für ein Rollgestell 21
angeordnet. Dieses ist an einer
Kette oder einem Seil befestigt, das über Antriebs- bzw. Umlenkrollen 23,
24 läuft. Zum Antrieb dient ein nicht gezeigter Antriebsmotor. Das Rollgestell
ist an vorstehenden Stellen und in den Stoßstangen bzw. Rädern der Wagen entsprechender
Höhe mit Puffern zum Verschieben der Kraftfahrzeuge versehen. An diesen Stellen
können auch Bremsorgane oder Stoßdämpfer angebracht sein, welche die Fahrt des Wagens
innerhalb des Abstellplatzes abbremsen und Stöße abfangen. Die Betätigung der geschilderten
Anlage kann sehr leicht und einfach erfolgen.
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Um ein auf der Aufzugsplattform 2 befindliches Fahrzeug beispielsweise
auf den Abstellplatz 5 b irgendeines Stockwerkes zu bringen, wird eine Aufwärts-
bzw. Abwärtsbewegung des Aufzuges eingeleitet, wobei die Aufzugsplattform 2 in der
Höhe des Fußbodens des betreffenden Abstellplatzes 5 b anhält, nachdem die
Sperrvorrichtung 17a in Tätigkeit getreten ist.
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Wenn sich die Aufzugsplattform 2 der gewünschten Höhe nähert, wirkt
die Verlängerung 16 des Hebels 12 mit der entsprechenden Sperrvorrichtung
17d zusammen, so daß sich bei Erreichen der Fußbodenhöhe die Aufzugsplattform
2 zwangläufig in Richtung auf den Abstellplatz 5 b neigt (F i g. 4
und 5).
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Da sich das Fahrzeug mit den Reifen auf den Rollen der Aufzugsplattform
2 befindet, gleitet es sanft über diese Rollen sowie diejenigen des Abstellplatzes
5 b nach der Seite, bis es auf letzterem in der Endstellung angehalten wird.
Falls erwünscht, kann das Fahrzeug auch schon vorher an einem bestimmten Haltepunkt
zum Stehen gebracht werden (F i g. 2).
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Um ein Fahrzeug von einem Abstellplatz wegzuholen, wird das betreffende
Rollgestell 21 betätigt, das den Wagen auf die Aufzugsplattform 2 schiebt. Dann
hebt man die Aufzugsplattform an und läßt die Sperrvorrichtung zurücktreten, so
daß die Aufzugsplattform 2 in horizontaler Lage verbleibt (F i g. 5).
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Wie erwähnt, können nicht nur vier Abstellplätze pro Stockwerk, sondern
auch deren zwei oder aber sechs vorgesehen sein. In letzterem Fall (F i g. 6) sind
vier zusätzlichen Abstellplätze 5 b1, 5 b2, 5 d1 und
5 d2 vorgesehen, wohin die zunächst auf den Platz 5 b bzw.
5
d gebrachten Fahrzeuge mittels der eigenen Räder gelangen. Diese Verlagerung
wird beispielsweise durch eine Schrägstellung der betreffenden, den Boden der Plätze
5 b und 5 d darstellenden Plattform zu den zusätzlichen Abstellplätzen hin
bewirkt. Die Schrägstellung ist in verschiedenartiger Weise und mit an sich bekannten
Mitteln durchführbar. Um die Fahrzeuge von den zusätzlichen Abstellplätzen zu den
Plätzen 5 b bzw. 5 d zurückzubringen, werden ähnliche Mittel verwendet, wie
sie in Verbindung mit den Abstellplätzen 5 a und 5 c bereits beschrieben sind.
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In diesem Fall bleiben die Plätze 5 b und 5 d normalerweise
unbesetzt und dienen lediglich zum überführen der Fahrzeuge auf bzw. von den zusätzlichen
Abstellplätzen.