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Behälter für einen Lippenstift u. dgl. Die Erfindung betrifft einen
Behälter für einen Lippenstift u. dgl., der Führungsmittel enthält, um den Stift
durch eine Drehbewegung aus dem Behälterinneren in die Gebrauchsstellung zu bringen.
Außer dem bereits erwähnten Lippenstift kommen beispielsweise desodorierende Stifte,
Stifte aus Kölnisch Wasser, Augenbrauenstifte, Filzschreiber und andere in Frage.
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Es handelt sich dabei vorzugsweise um solche Behälter, die mit dem
Lippenstift od. dgl. zusammen verbraucht werden, in dem also der Lippenstift nach
seinem Verbrauch nicht ersetzt wird. Der Behälter stellt somit ein Erzeugnis dar,
das in einer Massenproduktion hergestellt werden soll, wobei es wesentlich ist,
daß die Herstellungskosten sowie die Montagekosten der einzelnen Teile des Behälters
so niedrig wie möglich gehalten werden. Es ist daher wünschenswert, den Behälter
nicht nur aus so wenig wie möglich Teilen zusammenzusetzen, sondern diese Teile
auch so auszubilden, daß ihr Zusammenbau zu der endgültigen Anordnung ein Minimum
von Herstellungsschritten erfordert. Dabei sollen diese Herstellungsschritte nach
Möglichkeit in einer automatisch oder wenigstens halbautomatisch arbeitenden Maschine
oder Vorrichtung durchführbar sein.
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Von dieser Aufgabenstellung ausgehend, besteht der Behälter der eingangs
erläuterten Art aus folgenden koaxial zueinander angeordneten, für sich im wesentlichen
bekannten Teilen: a) einem einerseits geschlossenen, zylindrischen Hohlkörper, dessen
offenes Ende einen gegenüber dem übrigen Innenraum verringerten Innendurchmesser
mit in diesem Ende angeordneten Innengewinde und dessen Außenmantel eine als Rastung
dienende Ringnut aufweist, b) einer Hülse, deren unterer Abschnitt auf dem Hohlkörper
im Bereich seines oberen offenen Endes drehbeweglich sitzt und mit einer Ringwulst
in die Ringnut des Hohlkörpers eingerastet ist und deren oberer Abschnitt zumindest
an seinem Innenmantel einen von der Kreiszylinderform abweichenden Querschnitt aufweist,
c) einem der Halterung des Stiftes dienenden, mit seinem Außenquerschnittsprofil
dem Querschnittsinnenprofil der Hülse entsprechenden und daher in Achsrichtung der
Hülse bewegbaren Napf mit einem an seinen Boden angesetzten Steg, dessen Seitenkanten
mit dem Innengewinde des Hohlkörpers entsprechenden Zähnen versehen sind. Eine solche
erfindungsgemäße Anordnung eines Behälters der hier besprochenen Art besitzt den
Vorteil einer geringen Anzahl von Einzelteilen, einer verhältnismäßig einfachen
Herstellung und eines schnellen automatischen Zusammenbaues der Einzelteile zu der
fertigen Anordnung. Diese Vorteile werden außerdem durch ein ansprechendes Aussehen
der fertiggestellten Anordnung begleitet. Das Aussehen ist erfahrungsgemäß für kosmetische
Artikel von großer Bedeutung, nämlich von der gleichen Bedeutung, wie die einwandfreie
Funktion eines solchen Behälters in der Hand des Benutzers.
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Es wurde bereits erwähnt, daß die einzelnen Teile des erfindungsgemäßen
Behälters für sich im wesentlichen bekannt sind, denn auch bekannte Behälter mit
herausdrehbaren Gebrauchsstiften weisen teleskopartig ineinander verschiebbare Hülsen
auf, wobei die gegenseitige Verschiebung durch eine Schraubwirkung erfolgt. Die
Montage dieser bekannten Behälter ist jedoch verhältnismäßig kompliziert, weil die
einzelnen Teile nur durch eine Anzahl von Schraubbewegungen miteinander in Funktion
gebracht werden können. Damit ist aber die Herstellung solcher Behälter teuer, zumal
dabei seine einzelnen Teile nicht nur aus einfachen Zieh- und Stanzteilen bestehen
können.
Der erfindungsgemäße Behälter weist diese Nachteile nicht
auf; durch die Kombination der erwähnten Merkmale erhält man einen Behälter, der
die an ihn gestellten Anforderungen bezüglich einfacher und preisgünstiger Herstellung
erfüllt.
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Das Wesen der Erfindung soll im folgenden an Hand eines zeichnerisch
dargestellten Ausführungsbeispieles für einen Lippenstiftbehälter erläutert werden.
In F i g. 1 ist ein Längsschnitt eines solchen Lippenstiftbehälters dargestellt,
wobei der den Lippenstift haltende Napf in zurückgezogener Stellung gezeichnet ist;
F i g. 2 zeigt eine der F i g. 1 entsprechende Anordnung, jedoch mit dem Unterschied,
daß der Napf für den Lippenstift sich in der entgegengesetzten Endstellung befindet;
in F i g. 3 sind die verschiedenen Einzelteile, die in dem Ausführungsbeispiel nach
F i g. 1 und 2 in zusammengesetzter Anordnung dargestellt sind, auseinandergezogen
wiedergegeben, so daß man den Aufbau dieser Einzelteile erkennt; F i g. 4 stellt
schließlich einen Querschnitt entlang der Linien 4-4 gemäß F i g. 2 dar.
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Der Behälter 10 gemäß den F i g. 1 bis 3 besteht aus einem
Hohlkörper 12, einer Hülse 14, einem Lippenstiftträger 16 und einer
Kappe 18. In diesem Ausführungsbeispiel ist außerdem noch ein entfernbares
Einsatzstück 20 vorgesehen, welches den Boden für den Hohlkörper 12 bildet.
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Der an seinem unteren Ende durch das Einsatzstück 20 abgeschlossene
Hohlkörper 12 besteht zweckmäßig aus einem gepreßten thermoplastischen Material,
z. B. aus Methacrylat, Polyäthylen oder einem ähnlichen polymerisierenden Material,
welches preßbar ist. Das Einsatzstück 20 kann aus einem ähnlichen Material
bestehen; es wird in dem unteren Teil des Hohlkörpers 12 durch eingepreßte Zungen
und Rillen 28, 30 gehalten. Das Einsetzen dieses Einsatzstückes
20 erfolgt einfach durch Eindrücken dieses Teiles in das offene Ende des
Hohlkörpers 12
so weit, bis Zunge und Rille 28, 30 miteinander in Eingriff
kommen.
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An seinem oberen Ende besitzt der Hohlkörper 12
eine nach innen
vorspringende Schulter 22 sowie eine auf seinem äußeren Mantel eingearbeitete
kreisförmige Rille 24. Die Schulter 22 bildet einen Hals 25 von reduziertem
innerem Durchmesser am offenen Ende des Hohlkörpers 12. In dieses Halsteil
sind Schraubenwindungen 26 eingearbeitet. Die an das Ende des Hohlkörpers
12 eingearbeitete kreisförmige Rille 24 stellt eine Halteraste für
einen im folgenden noch näher zu beschreibenden Zweck dar.
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Die Hülse 14 besitzt ebenfalls hohlzylindrische Form; der Mantel
ihres unteren Endteiles 32 ist - wie sich aus F i g. 3 ergibt - kreiszylindrisch
ausgebildet, so daß dieses Teil teleskopartig auf das zylindrische obere Endteil
25 des Hohlkörpers 12 heräbergeschoban werden kann. Wie sich aus der Darstellung
ergibt, ist die Hülse 14 aus dünnem gezogenem Metall hergestellt. Ihr unteres
Endteil 32 ist mit einer nach innen eingedrückten Ringnut versehen, welche durch
Eingriff in die Rille 24 des Hohlkörpers 12 die axiale unverschiebliche Halterung
der Hülse 14 gegenüber dem Hohlkörper 12 sicherstellt. Beim teleskopartigen
übereinanderschieben der Hülse 14
auf den Hohlkörper 12 stößt das untere Ende
32 der Hülse 14 gegen eine Schulter 36, welche in den Hohlkörper 12 eingearbeitet
ist. In dieser Endstellung des Überschiebens der Hülse 14 auf den Hohlkörper
12
rastet gleichzeitig die Ringwulst 34 in die Rille 24 ein.
Durch diesen gegenseitigen Eingriff wird also die gegenseitige axiale Verschiebung
der Hülse 14 gegenüber dem Hohlkörper 12 verhindert, gleichzeitig
ist aber eine gegenseitige Drehung dieser beiden Teile möglich.
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In dem Bereich 38 ist der Querschnitt der Hülse 14 nicht mehr
kreiszylindrisch, die gleiche, nicht kreiszylindrische Querschnittsform, die der
Innenmantel des Teiles 38 aufweist, weist auch der Napf 40 des Lippenstiftträgers
16 entlang seines äußeren Mantels auf. Dieser Napf 40 gehört zu dem
eigentlichen Träger 16. Somit ist der Napf 40 in Achsrichtung des
Teiles 38 der Hülse 14 verschiebbar. Durch die Profilierung der Innenfläche des
Teiles 38 sowie der äußeren Mantelfläche des Napfes 40 wird jedoch eine gegenseitige
Verdrehung dieser beiden Teile ver= hindert. Wenn somit die Hülse 14 gedreht
wird, macht der Träger 16 diese Drehbewegung mit.
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Der Träger 16 ist ebenfalls vorzugsweise aus gepreßtem thermoplastischem
Material hergestellt; er ist mit einem Steg 42 versehen, der an das untere
Ende des Napfes 40 angesetzt ist. Im zusammengebauten Lippenstiftbehälter
arbeitet der mit Zähnen 44 versehene Steg 42 mit den Schraubenwindungen
in dem Hals 25 des Hohlkörpers 12 zusammen. Diese Zähne 44 stellen Segmente
von den Steg umgebenden Schraubenwindungen der gleichen Steigung, welche in dem
Halsteil 25 vorgesehen ist, dar. Da sich diese Zähne mit den Schraubenwindungen
im Halsteil 25 im Eingriff befinden, führt der Lippenstiftträger
16 bei einer Drehung der Hülse 14 gegenüber dem Hohlkörper
12 eine auf oder nieder gehende Bewegung aus, wobei die Richtung dieser Bewegung
von der Drehrichtung der Hülse 14 abhängt. Da der Behälter durch eine aufsteckbare
Kappe 18 verschließbar ist, ist der Lippenstift nach Entfernen dieser Kappe
18 und nach Aufwärtsdrehen des Napfes 40 zugänglich. In der Innenwand
des Napfes 40 sind mehrere vorspringende Rippen 46
vorgesehen, um den
Lippenstift selbst in dem Napf sicher und fest zu halten.
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Das obere freie Ende der Hülse 14 ist zu einem Flansch
48 ausgebildet, welcher als Begrenzung bei der axialen Bewegung des Napfes
40 dient. Jedoch empfiehlt es sich, noch weitere Begrenzungsmittel vorzusehen,
um die Aufwärtsbewegung des Trägers 16 zu begrenzen. Diese Mittel bestehen,
wie sich aus F i g. 3 der Zeichnung ergibt, aus einem Paar Vorsprüngen
50 am unteren Ende des Steges 42 des Trägers 16. Diese Vorsprünge
erstrecken sich von der Achse aus nach auswärts und überragen noch die Zähne
44, so daß diese Vorsprünge gemäß der Darstellung nach F i g. 2 an der Unterseite
des Schulterteiles 22 anstoßen, wenn der Träger 16 durch die Drehung
der Hülse 14 in die in F i g. 2 dargestellte Endstellung gebracht ist.
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Um den Zusammenbau des Trägers 16 mit dem Hohlkörper 12 zu
vereinfachen, ist der Steg 42 an seinem unteren Ende durch Einbringen eines
axialen Schlitzes 52 gegabelt, so daß das Ende dieses Steges in zwei Zungen 54 aufgespalten
ist. Dank der Federung des Materials, aus dem dieser Steg besteht, können die Zungen
seitlich zusammengebogen werden, so daß die Vorsprünge an den Schraubenwindungen
26 des Hohlkörpers 12 vorbeigleiten, wenn
der Träger in diesen Hohlkörper
12 eingesetzt wird. Nachdem jedoch die Vorsprünge die Schulter 22 passiert haben,
spreizen sich die Zungen 54 wieder auseinander in ihre ursprüngliche Lage,
so daß sie dann als Begrenzungen in dem oben angegebenen Sinn wirken. Um weiterhin
den Zusammenbau des Trägers 16 mit dem Hohlkörper 12 zu erleichtern, sind die unteren
Enden der Zungen 54 nach innen spitz zulaufend ausgebildet, wie durch das Bezugszeichen
56 dargestellt. Diese Abschrägung geht von den Vorsprüngen 50 aus. Bei dem Einsetzen
des Trägers 16 bewirken dann diese Abschrägungen 56 das Zusammendrücken der beiden
Zungen 54, so daß die Zähne 44 zunächst außer Eingriff kommen mit den Schraubenwindungen
26 in dem Hals 25 des Hohlkörpers 12. Auf diese Weise kann der Träger 16 durch eine
bloße axiale Bewegung in den Hohlkörper 12 eingesetzt werden, ohne daß eine Drehbewegung
erforderlich wäre.
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Die Gabelung des Trägersteges 42 und die Vorsprünge 50 bewirken weiterhin
noch einen Reibungseffekt. Dadurch wird ein Zurückweichen des Lippenstiftträgers
sowie des eingesetzten Lippenstiftes aus seiner eingestellten Endlage vermieden,
wenn während des Gebrauches auf das Ende des Lippenstiftes ein Druck ausgeübt wird.
Die Schultern der Vorsprünge 50 berühren nämlich die innere Oberfläche des Hohlkörpers
12, so daß die dadurch vorhandene Reibung eine unerwünschte Drehbewegung, die über
die Zähne 40 und die Schraubenwindungen 26 übertragen wird, verhindert.
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An Stelle der durch die auswärts gerichteten Vorsprünge
50 erzeugten Reibung kann man eine solche Reibung auch durch Einschluß von
Reibungsteilen herkömmlicher hufeisenförmiger Ausbildung an der Wand des Napfes
40 hervorrufen, wenn diese Teile nach auswärts gegen die Hülse 14 drücken. Die Hülse
kann schließlich auch leicht deformiert sein, so daß ihr Querschnitt von der Kreisform
abweicht. In diesem Fall wird eine Reibung gegenüber dem Napf 40 erzeugt.
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Die auswärts sich erstreckenden Vorsprünge und die gleichzeitige Federung
der Zungen 54 verleihen der Anordnung noch einen weiteren Vorteil. Es ist nämlich
erwünscht, eine Sicherung gegen eine Zerstörung der Behälteranordnung zu haben für
den Fall, daß die Teile 12 und 14 weitergedreht werden, nachdem der Träger 16 bereits
seine Endposition innerhalb der Anordnung erreicht hat. Infolge der Federwirkung
der Zungen 54 bewirken die Kräfte, die bei einem solchen Weiterdrehen des Trägers
hervorgerufen werden, daß die Zungen 54 zusammengedrückt werden, so daß die Zähne
44 außer Eingriff kommen mit den Schraubenwindungen 26; dadurch werden die Schraubenwindungen
gegen Ausreißen geschützt. Bei Umkehr der Drehrichtung der verschiedenen Teile erfolgt
dann wieder automatisch ein Eingriff der Zähne 44 in die Schraubenwindungen 26.
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Wenngleich bei der dargestellten Anordnung die aus Metall bestehende
Hülse 14 und Kappe 18 im Ziehvorgang hergestellt sind, erscheint es
durchaus möglich, daß auch diese Teile aus einem thermoplastischen Material hergestellt
werden, so daß man dann einen Behälter besitzt, dessen sämtliche Teile aus solchem
thermoplastischem Material hergestellt sind. Umgekehrt können aber auch die einzelnen
Teile aus gestanztem oder gedrehtem Metall hergestellt werden. Die in dem Ausführungsbeispiel
erläuterte Kombination von Metall und thermoplastisch hergestellten Teilen stellt
jedoch einen wirtschaftlichen Kompromiß dar, der noch den weiteren Vorteil besitzt,
daß damit der Hersteller Gelegenheit hat, durch Verwendung verschiedenartigen Materials
interessante dekorative Effekte zu erzeugen. Es sollen also alle diese Möglichkeiten
im Rahmen der Erfindung liegen.