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Verfahren zum Umhüllen von Gegenständen mit Polydichloräthylenfolie
und Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens Zusatz zum Patent: 1 710 Die Erfindung
betrifft ein Verfahren zum Umhüllen von Gegenständen mit Polidichloräthylenfolie,
bei dem, wie im Hauptpatent 1202710 ausgeführt, stranggepreßte Polydichloräthylenfolien
unmittelbar nach dem Austritt aus derStrangpressezur Verzögerung ihrer Kristallisation
und zur Bewahrung ihrer Fähigkeit zum Ansichselbsthaften unterkühlt werden und bei
dem dann die Gegenstände zwischen Abschnitte der noch unterkühlten Folie gelegt
und die Abschnitte um die Gegenstände herum aneinandergedrückt werden, so daß sie
an den Druckbereichen aneinanderhaften. Gemäß einer speziellen Ausführungsform der
durch das Hauptpatent geschützten Erfindung besteht dabei jeder Folienabschnitt
aus zwei Schichten aus Polydichloräthylen (Polyvinylidenchlorid), von denen die
äußere sauerstoffundurchlässig und die innere hochflexibel ist.
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Durch Verwendung zweier Folien, die aus verschiedenen Polymeren des
Polydichloräthylens bestehen, lassen sich mehrschichtige Folien bilden, die gleichzeitig
verschiedenen Anforderungen genügen, welche an ein derartiges Umhüllungsmaterial
zu stellen sind, etwa so, daß die mangelnde Festigkeit einer in erwünschter Weise
in hohem Maße sauerstoffundurchlässigen Folie durch eine mit ihr verbundene Folie
erhöhter oder bei allen in Betracht kommenden Temperaturen ausreichender Festigkeit
oder Verformbarkeit verbunden wird.
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Die den Polydichloräthylenfolien eigentümliche Eigenschaft des Aneinanderhaftens
führt dazu, daß aus den beiden Komponenten des Umhüllungsmaterials eine einheitliche
Folie wird, die in allen den Fällen vorteilhaft verwendbar ist, in denen die damit
umgebenen Packungen keine starken Stöße während der weiteren Manipulationen erleiden.
Bei rauher Behandlung und weitem Versand der Packungen oder unter stark wechselnden
klimatischen Bedingungen kann jedoch die zu einer einheitlichen Folie gewordene
Doppelfolie reißen, weil sie praktisch nur die Stoßfestigkeit der äußeren, sauerstoffundurchlässigen
Schicht besitzt.
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Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein aus zwei Schichten von Polydichloräthylenfolie
bestehendes Umhüllungsmaterial so auszuführen, daß die vorteilhaften Eigenschaften
jeder Schicht erhalten bleiben.
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Dazu muß es erreicht werden, daß die beiden Schichten bei der Herstellung
der Doppelschicht, bei der zum Einhüllen des zu verpackenden Gutes erfolgenden Verformung
der Doppelschicht und während des gesamten zu erwartenden Lagerzeitraüms der Packungen
voneinander getrennt bleiben.
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Gemäß der Erfindung wird dazu zwischen die bei-
den Schichten aus
Polydichloräthylen (Polyvinylidenchlorid) eine Trennschicht aus an Polyvinylidenchlorid
nicht haftendem Material eingefügt.
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Es ist nicht erst aus dem Hauptpatent 1202710 bekannt, Mehrschichtenfolien
aus einem Material herzustellen, bei dem die Einzelschichten ohne zwischengebrachtes
Klebemittel und ohne Wärmebehandlung aneinanderhaften. Dieses Merkmal ist nicht
Gegenstand der Erfindung. Es ist auch nicht Gegenstand der Erfindung, Trennmittel
zu verwenden, um die Bestandteile von Mehrschichtenfolien oder mehreren Schichten
eines Folienbandes oder gestapelte Packungen mit Umhüllungen aus Folienmaterial
voneinander trennen zu können. Aber auch ein bekanntes Verfahren zum Herstellen
von Verpackungsbehältern, deren Wände aus einer Mehrschichtenfolie, etwa in Form
eines annähernd bandförmig zusammengequetschten Schlauchs, bestehen
und
bei denen der Raum zwischen den beiden Wandschichten mit einer flüssig bleibenden
Substanz gefüllt ist, läßt sich mit dem erfindungsgemäßen Verfahren nicht vergleichen,
weil die eingeführte Substanz bei dem bekannten Verfahren lediglich dazu dient,
die Durchlässigkeit der Mehrschichtenfolie für einen bestimmten Stoff, etwa für
Wasserdampf oder für Weichmacher, zu verringern. Diese Aufgabe unterscheidet sich
grundsätzlich von der oben angegebenen Aufgabe, die durch die Erfindung gelöst worden
ist, abgesehen davon, daß das bekannte Verfahren keine Hinweise gibt, die auf die
hier vorliegenden speziellen Materialien (Doppelschichtfolien aus unterkühltem Polyvinylidenchlorid)
mit dem Ziel anwendbar wären, die speziellen Eigenschaften der beiden zum Aneinanderhaften
neigenden Schichten unverändert zu bewahren.
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Als besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, zwischen die beiden
Polyvinylidenchloridfilme eines jeden Abschnitts das Trennschichtmaterial vor der
beim Umhüllen stattfindenden Verformung einzuführen. Als Trennschichtmaterial lassen
sich zweckmäßigerweise Öl, Polyvinylchlorid, Polyäthylen oder Polyvinylalkohol verwenden;
das Trennschichtmaterial kann einen Weichmacher enthalten.
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Mit besonderem Gewinn läßt sich das erfindungsgemäße Verfahren in
Verbindung mit einer Packungsformmaschine verwenden, wenn man dieser mehrere Strangpressen
zum Erzeugen der getrennten Filme aus Polyvinylidenchlorid verschiedener Eigenschaften
vorschaltet und in erfindungsgemäßer Ausgestaltung hinter den Strangpressen eine
Randverklebungsvorrichtung für zwei Filme und eine Zufuhrvorrichtung für das Trennschichtmaterial
in dem Raum zwischen den randverklebten Filmen vorsieht.
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Es folgt die Beschreibung eines Ausführungsbeispiels der Erfindung
mit den dazugehörigen Zeichnungen, die folgendes zeigen: Fig. 1 eine Draufsicht
auf eine gemäß der Erfindung hergestellte Packung, F i g. 2 einen vergrößerten Schnitt
längs der Linie '-2 durch einen Teil der Packung nach Fig. 1, F i g. 3 einen der
F i g. 2 ähnlichen Schnitt durch eine Packung mit einer gegenüber der Packung nach
F i g. 1 abgewandelten Art von Umhüllungsfolie, Fig. 4A und 4B eine schematische
Darstellung, teilweise im Schnitt, einer zur Verwendung der erfindungsgemäßen Umhüllungsfolien
geeigneten Pakkungsformmaschine, F i g. 5 eine schematische Draufsicht auf einen
abgeänderten Teil der Maschine nach den Fig. 4A und 4B, F i g. 6 ein Schnittbild
der Maschine nach F i g. 6, geschnitten längs der Linie 7-7 in F i g. 6, Fig.7 eine
Teildraufsicht auf den die Mehrschichtenfolie herstellenden Abschnitt der Maschine
nach F i g. 6, geschnitten etwa längs der Linie 8-8 in Fig. 6.
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Das Umhüllungsmaterial für die herzustellenden Packungen besteht
aus doppelschichtigen Polyvinylidenchloridfilmen, die in unterkühltem Zustand formschlüssig
um das zu verpackende Gut gelegt werden sollen. Zuvor wird jedoch das Umhüllungsmaterial
im Bereich zwischen den Schichten gemäß der Erfindung mit einer Trennschicht aus
einem Material versehen, das an den unterkühlten Polyvinylidenchloridfilmen nicht
anhaftet. Das Trennmittel hat wie die Folien sehr geringe Stärke, so daß das Umhül-
lungsmaterial
das Aussehen einer einheitlichen, sehr dünnen Schicht besitzt.
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Die Packung 10 gemäß den Fig. 1 bis 3 besteht demgemäß aus einem
Paar geschichteter Elemente 11 und 12, nämlich einem Deckelelement und einem Bodenelement.
Die beiden Elemente sind miteinander vereinigt und besitzen eine Form, derart, daß
sie in der Lage sind, eine Reihe langgestreckter Gegenstände 13, z.B. Wiener Würstchen,
nebeneinander innerhalb der Verpackung aufzunehmen. Die beiden Elemente 11 und 12
liegen formschlüssig an der beinhalteten Ware, nämlich den Würstchen 13, an. Die
beiden Elemente 11 und 12 werden durch Verwendung von Vakuum formschlüssig um die
Würstchen 13 herumgelegt. Damit wird ein flanschartiger Seitenrand 14 erhalten,
in dessen Bereich die beiden Elemente 11 und 12 miteinander verbunden, d. h. verklebt
sind. Da die Polyvinylidenchloridfilme während des Umlegens um die Ware unterkühlt
sind, d. h. unmittelbar nach dem Austreten aus dem Extruder abgekühlt sind, sind
sie sehr wohl streckbar und verdehnbar und nehmen also bei Anwendung des Vakuums
die Außenform der umfaßten Gegenstände 13 an. Die zufolge der Unterkühlung vorliegenden
Eigenschaften sorgen für einen hermetischen Abschluß im Bereich der Flansche 14,
denn dort wird ein Verkleben oder Verschmelzen unter Einwirkung des äußeren Luftdruckes
hergestellt. Die einzelnen Gegenstände 13, nämlich die Würstchen, sind in gegenseitiger
Lage in bekannter Weise durch einen Papierstreifen gehalten.
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Wie aus F i g. 2 ersichtlich, besteht jedes Element 11 und 12 aus
einem inneren Polyvinylidenchloridfilm 15 und einem äußeren, den Sauerstoffeintritt
sperrenden Film 16, ebenfalls aus Polyvinylidenchlorid. Zwischen den beiden Filmen
15 und 16 ist eine trennende Lage 17 beliebiger Art angeordnet.
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Diese Lage 17 weist genügend Flexibilität auf und besitzt keine Bindungseigenschaft
gegenüber dem Polyvinylidenchloridfilm, insbesondere wenn dieser sich im unterkühlten
Zustand befindet. Dabei ist eine gewisse Bindefähigkeit zwischen der Schicht 17
und den Filmlagen 15 und 16 doch noch insoweit vorhanden, daß eine gewisse Haftung
besteht. Die Lage 17 ist formveränderbar, um die Formveränderbarkeit oder Verformbarkeit
der Filme 15 und 16 nicht zu beeinträchtigen, so daß also diese Filme, wie erwähnt,
im gekühlten Zustand nach der Extrusion unter Vakuum trotz Vorliegens der Zwischenlage
17 um die Ware 13 gelegt werden können. Wie erwähnt, kann das trennende Mittel ein
öl oder eine ölenthaltende Substanz sein, aber auch ein Polyvinylchloridfilm, ein
Polyäthylenfilm und ein Polyvinylalkoholfilm.
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Die Verwendung eines trennenden Films 17 in jedem Packungsteil oder
Element 11, 12 erhöht die Festigkeit der Verpackung allgemein, insbesondere die
Stoßfestigkeit, denn die einzelnen Eigenschaften der beiden verschiedenen Filme
15 und 16 bleiben zufolge der Zwischenlage 17 erhalten, und die eine Lage, nämlich
die innere Lage 15, ist hochflexibel, während die andere Lage 16 Festigkeit aufweist
in Verbindung mit der Sicherung gegen Sauerstoffeintritt.
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Die Packung 10 wird aus zwei kontinuierlich zusammenlaufenden Filmen
kontinuierlich hergestellt.
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Der hermetische Abschluß entlang dem Flansch 14 wird durch permanentes
Verschmelzen der inneren
Polyvinylidenchloridfilme des oberen und
des unteren geschichteten Elementes 11 und 12 gewonnen.
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Der Film 15 gewährleistet im unterkühlten Zustand die innige Verbindung
der beiden aufeinanderliegenden Flanschflächen. An dieser Verbindung ist die Zwischenlage
17 in jeder Beziehung unbeteiligt. Sie hält nur die beiden Filme 15 und 16 physikalisch
zusammen, trennt sie aber chemisch. Es liegt mit anderen Worten eine angemessene
Haftung zwischen den Filmen 15 und 17 einerseits und 16 und 17 andererseits jedes
einzelnen Elementes 11 und 12 vor, so daß diese Elemente zum Zweck der Verpackung
in zweckmäßiger Weise gehandhabt werden können.
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Gemäß F i g. 3 besteht die Verpackung 10 aus den beiden Elementen
11 und 12 und davon wiederum jedes aus den Polyvinylidenchloridfilmen 15 und 16.
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Das trennende Material 18 zwischen diesen beiden Filmen ist in diesem
Fall z.B. ein öl oder eine ölartige Substanz. Das trennende Material kann eine dünne
Lage eines ölenthaltenden Materials sein, wie z. B. einer Emulsion oder eines Gemisches
von Ölen, Siliconölen, Mineralölen. Die Lage kann aber auch aus einem Polyvinylalkoholfilm
oder einem geeigneten Weichmacher bestehen. Das trennende Material 18 kann jeder
Art sein, soweit es dazu fähig ist, einen sehr dünnen Film zu bilden, um damit die
beiden Polyvinylidenchloridfilme 15 und 16 jedes Elementes 11 und 12 zu trennen.
Die Lage 18 muß ein Verschmelzen der beiden Filme 15 und 16 verhindern, wenn diese
sich im unterkühlten Zustand befinden, und muß darüber hinaus dafür sorgen, daß
diese beiden getrennten Filme in allen Fällen ihre verschiedenen Eigenschaften,
nämlich einerseits die Flexibilität und andererseits die Stoßfestigkeit, beibehalten.
Dabei verhindert die Zwischenlage 18 keineswegs das Verschmelzen der inneren Polyvinylidenchloridfilme
jedes Elementes 11 und 12. Die Zwischenlage 18 ist so dünn, daß keine wirkliche
Trennung der Außenfilme 16 der Elemente 11 und 12 im Bereich des Flansches vorliegt.
Die nachstehend zu beschreibende Vorrichtung sorgt im übrigen dafür, daß eine zusätzliche
Kantenverschweißung 19 vorliegt. Das Vorliegen der Kantenverschweißung 19 hat zur
Folge. daß dort, wie aus F i g. 3 ersichtlich, die Polyvinylidenchloridfilmlagcn
beider Elemente 11 und 12 miteinander verschweißt sind. Die Breite der Kantenverschweißung
19 ist jedoch so gering, daß die Festigkeit oder Haltbarkeit der Hauptverschweißung
14 nicht beeinträchtigt ist.
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In den Fig. 4A und 4B ist eine Vorrichtung zur Herstellung der Verpackung
dargestellt. Dabei zeigt F i g. 4 A eine Vorrichtung zur Herstellung der Verpackung
der F i g. 2. Es ist eine Mehrzahl von Filmextrudern 20 über einem Tank 21 angeordnet.
Im Tank 21 befindet sich kaltes Wasser 22, das dazu bestimmt ist, die Unterkühlung
herbeizuführen. Die Extruderbatterie 20 weist eine Anzahl von Trichtern 23 auf,
durch welche pulverförmiges Filmmaterial zugeführt wird, um dieses sodann nach erfolgter
Erwärmung durch die eigentlichen Exdruderdüsen 24, 25,26,27,28 hinauszupressen.
Jede der Düsen 24 und 28 liefert kontinuierlich einen Polyvinylidenchloridfilm von
sauerstoffsperrenden Eigenschaften, also einen Film, wie er für die Lagen 16 der
Elemente 11 und 12 vorgesehen ist. Die Düsen 25 und 26 liefern den Trennfilm 17
der Elemente 11 und 12. Die Düse 26 schließlich, die eine Doppeldüse ist, liefert
kontinuierlich zwei Filme aus Polyvinylidenchlorid hoher
Flexibilität, Filme, welche
die Lagen 15 der Elemente 11 und 12 zu ergeben haben.
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Zwei getrennte Sätze von Rollenpaaren 30 und 31 nehmen somit zwischen
sich die einzelnen Filme 15, 16 und 17 auf, um sie zu kombinieren und die getrennten
Elemente 11 und 12 zu bilden. Die Rollenpaare 30 und 31 liegen unter dem Wasser
des Bades 22, so daß die Polyvinylidenchloridfilme 15 und 16 unmittelbar nach dem
Austreten aus den zugehörigen Extruderdüsen unterkühlt werden, um den amorphen Zustand
anzunehmen bzw. aufrechtzuerhalten.
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Die Elemente oder Bänder 11 und 12 werden über Rollen 32 geführt,
um sodann getrennt aus dem Bad 22 auszutreten. Sie werden auf getrennte Transportbänder
oder -ketten gebracht, um damit der mit 34 bezeichneten Verpackungsmaschine zugeführt
zu werden, von der der vordere Teil aus der F i g. 4A ersichtlich ist, während Fig.4B
den sich daran anschließenden Teil erkennen läßt. Das Element oder Band 12 ist über
eine Rolle 35 geführt, um in Eingriff mit Platten 36 zu gelangen, welche in Abständen
auf einer über Kettenrädern 37 und 38 geführten Kette angeordnet sind. Die die Bodenteile
12 bilden den Platten 36 sind dazu bestimmt, fortlaufend über die Maschine 34 bewegt
zu werden, um sodann unter der Maschine zurückzulaufen.
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Am vorderen Ende der Maschine 34, an dem also das Band 12 mit den
Platten 36 in Kontakt kommt, ist eine Zuführungseinrichtung 40 vorgesehen, welche
die gebündelten Würstchen 13 auf das Band, soweit dieses sich über der einzelnen
Platte 36 befindet, bringt.
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Das Band 11 verläßt, wie aus Fig. 4A ersichtlich, die Transporteinrichtung
33, um durch eine Rolle 44 von oben her gegen die Oberfläche von miteinander von
der Seite her in Eingriff getretenen Gabelstücken 43 geleitet zu werden. Das Band
bedeckt infolgedessen das Innere der die Seitenwände von Kammern bildenden Gabelstücke
und die zwischen diesen gehaltene Ware und bildet somit zusammen mit dem Band 11
und den Gabelstücken 43 einen geschlossenen Raum. Die Maschine 34 besitzt des weiteren
eine Serie kontinuierlich bewegter, durch eine Kette getragener Kopfplatten 45,
deren Kette über Kettenräder 46 und 47 läuft. Die Kopfplatten 45 werden in Eingriff
mit den in gegenseitigem Zusammenschluß befindlichen Gabelstücken 43 gebracht, während
diese sich über den Bodenplatten36 befinden. Die Kopfplatten 45 stellen zusammen
mit dem Band 11 den starren Abschluß der besagten geschlossenen Kammern dar, in
dem sich die Ware befindet.
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Mit den Kopfplatten 45 arbeitet, wie aus Fi g. 4 A ersichtlich, eine
rotierende Ventileinheit 48 zusammen, welche über eine Reihe von biegsamen Rohren
oder Schläuchen 50 mit jeder Kopfplatte 45 verbunden ist.
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Die Betätigung des Ventils 48 erfolgt in tXbereinstimmung mit der
Bewegung der Kopfplatten 45, und die einzelnen Preßformen werden evakuiert mit einem
inerten Gas durchlüftet und weiterhin evakuiert unter Bildung der Verpackung, und
zwar unter Verwendung des rotierenden Ventils 48, dem eine Vakuumpumpe, eine Zuführung
für inertes Gas und andere geeignete Einrichtungen zugeordnet sind. Die Erzeugung
des Vakuums in dem die Gegenstände 13 enthaltenden Hohlraum bedingt ein Anlegen
der Bänder 11 und 12, um auf diese Weise die oben beschriebene Verpackung 10 zu
formen.
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Nach vollzogener Formung der Verpackung, wie in F i g. 4 B beschrieben,
bewegen sich die Kopfplatten 45 außer Eingriff mit den Gabelstücken 43.
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Gleichzeitig werden auch die Bodenplatten 36 außer Eingriff mit den
Gabelpaaren 43 gebracht, so daß die Gabelpaare 43 die Serie der noch zusammenhängenden
Verpackungen 10 tragen. In dieser Herstellungsstufe hängen die Bänder 11 und 12
noch vollkommen zusammen, sind aber in längliche, noch zusammenhängende Packungen
unterteilt. Die Elemente 11 und 12 aus Polyvinylidenchloridfilm besitzen immer noch
die durch die Unterkühlung herbeigeführten Eigenschaften, und man wird nun dafür
sorgen, daß die Kristallisation der Polyvinylidenchloridfilme eintritt, um die zufolge
der Unterkühlung vorliegenden Eigenschaften, insbesondere die gegenseitige Haftbarkeit
zu beseitigen. Das Eintreten der Kristallisation kann durch Hitzeeinwirkung allein
gefördert werden, ohne daß es notwendig ist, den Film zu strecken. Man wird auch
im vorliegenden Fall vorzugsweise ohne Streckung, allein durch Hitzeeinwirkung,
die Kristallisation herbeiführen. Wird man ohne Streckung, nur durch Hitzeeinwirkung
die Kristallisation herbeiführen, so ergibt sich eine ungerichtete Kristallisation
durch den ganzen Polyvinylidenchloridfilm.
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Wie in F i g. 4 B dargestellt, werden die Packungen während ihrer
Bewegung unter einem Heizelement 51 hindurchgeführt; Dieses Heizelement ist von
beliebiger Art und beliebiger Länge. Es hat die Aufgabe, die Filme der Verpackung
auf die Kristallisationstemperatur zu verbringen. Ein Halter für die Packungen und
eine Einrichtung für die Getrennthaltung der Packungen 10 von den Elementenll und
12 ist vorgesehen. Diese Einrichtung besteht aus einer Mehrzahl von Kopfstücken
52, welche durch einen endlosen Riemen, Kette od. dgl. getragen sind. Die Kette
ist über Kettenräder 53 und 54 geführt. Die Kopfstücke 52 gelangen in und außer
Eingriff mit den Gabelstücken 43 und enthalten geeignete Schneidklingen, dazu bestimmt,
die kombinierten Elemente zu erfassen und abzuschneiden, um so die Packungen zu
bewegen, ohne den Randzusammenhang der einzelnen Elemente zu zerstören.
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Zu diesem Zweck ist den Kopfstücken 52 eine Serie damit zusammenarbeitender
Bodenstücke 55 zugeordnet, welche in gleicher Weise durch eine Kette von Kettenrändern
56 und 57 bewegt sind. Die Stücke 52 und 55 umfassen innerhalb der Gabelstücke 43
die einzelnen Packungen 10 und wirken in der Weise, daß sie jede Packung während
des Zurückzuges des Gabelstückes halten. Sie trennen die Packung 10 von den Gabelstücken
und legen die Packung auf einer endlosen Förderkette 58 nieder. Das Abfallmaterial,
d. h. die am Rand noch zusammenhängenden Bänder 11 und 12, wird von der in Fig.
4B ersichtlichen Spule 60 gesammelt, und von den Packungen abgezogene Gabelstücke
43 kehren an den Anfang der Packungsformmaschine 34 zurück. Die Packungen 10 werden
also in der Maschine 34 zwangläufig geformt, und zwar unter Nutzbarmachung der Eigenschaften
des unterkühlten Polyvinylidenchloridfilms.
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In F i g. 5 bis 7 ist die Formung der Elemente 11 und 12 zusammen
mit der trennenden Zwischenschicht 18 veranschaulicht. Wie aus Fig.5 ersichtlich,
ist eine Extrudereinheit 63 vorgesehen, welche eine Mehrzahl von Fülltrichtern 64
aufweist. Durch diese wird das filmbildende Material in die einzelnen
Extruder65,
66, 67 gegeben. Die Extruder 65 und 67 liefern fortlaufend Filme 16 aus sauerstoffestem
Polyvinylidenchlorid, während die Extruder 66 zwei getrennte endliche Filme 15 aus
hochflexiblem Polyvinylidenchlorid erzeugen. Unmittelbar unter den Extrudern sind
getrennte Sätze von Rollenpaaren 68 und 69 angeordnet, welche die Randpartien der
extrudierten Filme erfassen, um die getrennten Filme 15 und 16 zum Zweck der Bildung
der Bänder 11 und 12 zu vereinigen. Wie aus F i g. 6 und 7 ersichtlich, sind die
Rollenpaare 68 und 69 in Deckung mit den Randpartien angeordnet, um diese Randpartien
der beiden Filme miteinander zu verschmelzen, ohne dabei die Zwischenpartien zu
beeinflussen. Diese Randvereinigung entspricht etwa der in Fig.3 mit 19 bezeichneten.
Jede Walze ist zu diesem Zweck auf Drehbolzen 70 angeordnet, welche in hier nicht
gezeichneter Weise von außen angetrieben werden.
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Die mit 15 und 16 bezeichneten Filme befinden sich noch im amorphen
Zustand und weisen Temperaturen auf, die etwa der Extrusionstemperatur entsprechen.
Die Vereinigung der Randpartien der Filme durch die Rollenpaare 68 und 69 hat infolgedessen
eine Verschmelzung zur Folge. Zwischen den Randpartien werden Taschen gebildet.
Um diese Taschen als solche aufrechtzuerhalten und eine Selbstverklebung der Taschen
zu verhindern, ist eine trennende Materialschicht 18 unmittelbar unter den Rollenpaaren
68 und 69 vorgesehen. Die Randverklebung der Filme 15 und 16 erfolgt über dem Beginn
dieser Materialschicht 18, und demzufolge ist das Trennmaterial 18 zwischen den
verklebten Randpartien und somit auch zwischen den beiden Filmen 15 und 16 gehalten.
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Die randverklebten Filme werden in unmittelbarem Anschluß an die
Einführung des Trennmaterials 18 in ein unterkühlendes Bad 71 gebracht, welches
sich in einem Behälter72 befindet. In diesem Wasserbad werden die Filme unmittelbar
auf etwa Zimmertemperatur herabgekühlt, um die Filme im amorphen Zustand zu halten.
Innerhalb des Kühlbades 71 sind filmvereinigende Walzenpaare73, 74 angeordnet, um
die vereinigten Filme 15 und 16 und die trennende Materialschicht 18 aufzunehmen.
Wie aus F i g. 7 ersichtlich, sind die Walzenpaare 73 und 74 auf Wellen75 angeordnet,
von denen das eine Ende in einem innerhalb des Behälters 72 angeordneten Lager 76
und das andere Ende in einem außerhalb des Behälters angeordneten Lager 77 geführt
ist. Die Wellen75 werden von außen angetrieben.
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Die filmvereinigenden Rollenpaare 73 und 74 stellen den Boden einer
Tasche dar, in welchem das trennende Material 18 enthalten ist. Wenn die Filme 15
und 16 zwischen den Rollenpaaren 73 und 74 hindurchgehen, wird das Trennmaterial
18 aus dem Zwischenraum zwischen den Filmen in einem Ausmaß herausgepreßt, daß nur
ein sehr dünner Film an Trennmaterial bestehenbleibt. Auf diese Weise verbleibt
das trennende öl im Zwischenraum zwischen den Filmen 15 und 16, wie aus F i g. 6
ersichtlich, und bedarf nur von Zeit zu Zeit einer Nachfüllung. Die Elemente bzw.
Bänder 11 und 12 sind auf diese Weise gebildet und werden durch das Kühlbad 71 vermittels
von Rollen 78 und 79 nach oben geführt, um zufolge der Umlenkrollen 80 und 81 aus
dem Bad 71 herauszutreten. Vom Bad 71 gelangen die Bänder 11 und 12 sodann in die
Formmaschine 34.
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Wenn auch vorstehend von zwei Filmen gesprochen ist, nämlich von
einem hochelastischen Polyvinylidenchloridfilm und einem sauerstoffesten Polsvinylidenchloridlilm,
so läßt sich doch die vorliegende Erfindung auch mit Vorteil dann verwirklichten,
wenn Filme oder Lagen gleicher Beschaffenheit zur Anwendung kommen. So kann es z.
B. erwünscht sein, zwei Lagen von sauerstoffesten Filmen unter Zwischenlage der
Trennschicht zur vereinigen.
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In diesem Fall hat die Trennschicht allein die Aufgabe, die gegenseitige
Verklebung auszuschließen.
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Im übrigen können die Eigenschaften der beiden Filme nach verschiedenen
Richtungen hin verschieden sein. Die einen können hohe Flexibilität, Stoßfestigkeit
und Zugfestigkeit aufweisen, während die anderen sauerstoffest sind oder andere
Vorteile erkennen lassen. In allen Fällen ist es vorteilhaft, die beiden Filmlagen
mit Hilfe der Zwischenschicht getrennt zu halten.
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Ein sauerstoffester Polyvinylidenchloridfilm liegt insbesondere dann
vor, wenn er etwa 90 dz Polyvinylidenchlorid und 100/0 Vinylchlorid enthält. Eine
Filmzusammensetzung von etwa 680/0 Vinylidenchlorid und 32ohio Vinylchlorid ergibt
hohe Flexibilität. Die Stärke des sauerstoffesten Films ist etwa 0,02D mm, und die
Stärke des hochelastischen Films beträgt ungefähr 0,075 mm. Polyäthylen-, Polyvinylchlorid-
und Polyvinylalkoholfilme besitzen eine Stärke von 0,005 bzw. 0,0035 mm, wenn sie
als Trennmaterial für hoch stoßfeste Packungen zur Verwendung kommen. Die zu diesem
Zweck vorgenommenen Versuche wurden mit Hilfe einer Vielzahl von Packungen bei 0
C vorgenommen.
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Als Trennmaterial kann auch irgendeine beliebige ölige Substanz verwendet
werden. Silikonöl einer Viskosität von 115 cp und handelsübliches Mineralöl wurden
getestet. Es können aber auch Ölemulsionen als Trennmaterial verwendet werden. Weichmacher.
wie z. B. 2-Äthylhexyldiphenylphosphat, Dibutylsebacat und Acetyltributylcitrat,
können mit guten Ergebnissen zur Anwendung gelangen. Selbst Mischungen von Weichmachern
und Mineralöl sind brauchbar.