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DE29923644U1 - Verpackung für Nahrungsmittel aus einer abziehbaren Folie - Google Patents

Verpackung für Nahrungsmittel aus einer abziehbaren Folie

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DE29923644U1
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packaging
package
product
film
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DE29923644U
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Publication date
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Description

Reinhardt Söllner Ganahl
PATENTANWÄLTE
Patentanwälte Reinhardt Söllner Ganahl ■ P.O. Box 12 26 ■ D-85542 Kirchheim b. München
17/10/2000 Deutsches Gebrauchsmuster
P.F.M. Spa
DE-2593
Verpackung für Nahrungsmittel aus einer abziehbaren Folie
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verpackung aus abziehbarer Folie zur Verwendung zum Speichern von Nahrungsmittelprodukten im Allgemeinen, vorzugsweise Käse, wobei die Verpackung die Eigenschaft besitzt, dass sie nach einem einmaligen Öffnen zur Bewahrung der Frische und des Geschmackes des darin enthaltenen Nahrungsmittels geschlossen werden kann.
Die vorliegende Erfindung ist insbesondere im Bereich der Nahrungsmittelindustrie und zum Verpacken von Nahrungsmitteln anwendbar.
Verpackungen zum Aufbewahren von Nahrungsmitteln sind im Allgemeinen im Stand der Technik bekannt, wobei die Verpackungen aus einer geeigneten Kunststofffolie ausgebildet sind und durch Verschließen nach gut bekannten Techniken aus diesem Bereich erhalten werden.
Ein typisches Verpackungsverfahren wird von einer „Flow-Pack" genannten Maschine ausgeführt, wobei ein bestimmtes Produkt, nachdem es einmal in eine horizontale
European Patent and Hausen 5b P.O. Box 12 26
Trademark Attorneys D-85551 Kirchheim b. München D-85542 Kirchheim b. München
Dipl.-Ing. Markus Reinhardt Patmen® Tel +49(89)904800 81
Dipl.-Ing. Udo Söllner ·**;·"* ·**; »inal:jniO@patrn*ee.co*rj: .** '. I Fax +19 (39) 80480083 (G3)
Dipl.-Phys. Bernhard Gajiahf J * * . · * inter«etiwjw.patmienxo'nj j * *. · j . I. j fax +|9 (59) 9t) 48 00 84 (G4)
Patentanwälte Reinhardt - Söllner - GanahV * 'de-2593 " Seite-2-
Lage gebracht worden ist, entlang einer geeigneten Fördereinrichtung bewegt wird, währenddessen eine Kunststofffolie von einer geeigneten Rolle abgewickelt und in geeigneter Weise geformt wird, so dass das Produkt darin eingewickelt wird.
Bei der „Flow-Pack"-Maschine ist eine geeignete Beutelausbildungseinrichtung vorgesehen und diese ist im Allgemeinen aus einer rohrförmigen Platte bzw. einem rohrförmigen Element ausgebildet, das zum Falten der Kunststofffolie für die Verpackung so ausgebildet ist, dass das zu verpackende Produkt in die rohrförmige Platte eingeführt werden kann und danach in der Plastikfolie eingewickelt wird.
Während der Fortbewegung des Produktes innerhalb des formenden Rohres wird die Kunststofffolie zunächst einem ersten Abdicht- bzw. Verschließvorgang unterzogen, der bezüglich der ersten Förderrichtung längsgerichtet ist, auf die das Produkt selbst folgt.
Dieser erste Abdichtvorgang wird im Allgemeinen durch Verwendung mehrerer gekoppelter Rollen ausgeführt, die zueinander gegenüberliegend und an beiden Seiten des Produkts angeordnet sind, so dass sie auf beide Seiten der Kunststofffolie zum Verpacken wirken.
Insbesondere umfassen die Rollen üblicher Weise ein erstes Paar Rollen, die so funktionieren, dass sie das Gleiten der Folie führen, ein zweites Paar Rollen, die den längsgerichteten Abdichtvorgang der Folie entlang der Förderrichtung des Produktes ausführen, ein drittes Paar Rollen, das mit einer Schneidklinge zum Beseitigen der Abschnitte der Folie ausgerüstet ist, die über die abgedichteten Ränder vorstehen, und ein viertes Paar Rollen, die allgemein aus Gummi ausgebildet sind, um die Folie an sich zu ziehen.
Patentanwälte Reinhardt - Söllner - GanähV * *ß?-2^93 ** " Seite-3-
Gemäß anderen Ausführungsbeispielen kann der erste Abdichtvorgang mit anderen als den oben beschriebenen Mitteln ausgeführt werden, welche Verschließblöcke sind.
Wenn der erste längsgerichtete Abdichtvorgang abgeschlossen ist, wird ein zweiter quer zur Vorwärtsbewegung des Produktes gerichteter Abdicht- bzw. Verschließvorgang ausgeführt, so dass eine erste kurze Seite einer vorbestimmten Verpackung erhalten wird; dieser zweite Abdichtvorgang wird mittels einem Paar Abdichtplatten ausgeführt, die stromabwärts von den Rollen angeordnet sind.
Bei einer kontinuierlichen Fortbewegung des Produktes sind die Abdichtplatten auf einem Bewegungsmechanismus befestigt, der sich parallel zum Produkt derart fortbewegt, dass die Platten in Berührung mit der Folie bleiben, damit diese für eine vorbestimmte Zeitdauer abgedichtet ist; bei einer intermittierenden Fortbewegung des Produktes können die Platten einzeln zueinander zurück und nach vorne bewegt werden.
Wenn der zweite Abdichtvorgang abgeschlossen ist, werden die Platten geöffnet und bei einer intermittierenden Fortbewegung des Produktes wird dieses schrittweise fortbewegt, so dass die Abdichtplatten wieder stromabwärts vom Produkt geschlossen werden können, um einen dritten Abdichtvorgang ausführen zu können, der quer zur Bewegungsrichtung ist, um so die kurze Seite der Verpackung zu erhalten.
Bei einer kontinuierlichen Fortbewegung des Produktes führt der Mechanismus, auf dem die Abdichtplatten befestigt sind, ihre Zurückbewegung und ihr Schließen exakt übereinstimmend mit der zweiten abzudichtenden Seite aus.
Patentanwälte Reinhardt - Söllner - Ganä*lil# * *tf£-25§3 * Seite -A-
Während des dritten Abdichtvorganges wird der Kunststofffolienschneidvorgang ausgeführt, so dass das Produkt in geeigneter Weise gepackt ist und für die weiteren Verpackungs- und Speicherphasen bereit ist.
Die oben genannten Vorgänge sind für ein Produkt, das in einer senkrechten Stellung bewegt wird, geeignet, wobei das Produkt seitwärts angeordnet wird und auf einer für eine Vorwärtsbewegung geeigneten Fördereinrichtung angeordnet und nach vorne befördert wird.
Es ist ferner bekannt, dass ein Produkt auch selbst in einer horizontalen Position bewegt werden kann, das auf einer seiner großen Flächen aufliegt; bei diesem zweiten Fall ergibt sich die Notwendigkeit, die Position der Abdichtung und der Gleitrollen sowie der Abdichtplatten zu verändern, wobei aber das Arbeitsprinzip vollkommen identisch zu dem oben beschriebenen ist.
Es ist ferner bekannt, in der Praxis die oben angegebenen Verpackungsschritte in einer modifizierten Atmosphäre auszuführen, um chemische, enzymattische oder mikrobiologische Reaktionen zu steuern, die auf dem Produkt stattfinden und um die Hauptursachen für eine Beeinträchtigung des Produktes vollständig zu minimieren oder zu beseitigen.
Eine kontrollierte Atmosphäre wird im Allgemeinen durch Zuführen eines Gases oder eines Gasgemisches erhalten, die Stickstoff, Kohlendioxyd und Sauerstoff sein können, wobei die Gase verwendet werden, um Oxidationsphänomene zu vermindern, die Pigmente, den Geschmack und Fette des Produkts betreffen, sowie das Wachstum verzögern und die Wucherungsrate von Schimmel und aeroben Bakterien vermindern.
Patentanwälte Reinhardt - Söllner - Gana*h*T * *Ö£-2^3 ** ** Seite-5-
Das verwendete Gas oder Gasgemisch wird in geeigneter Weise während des Verpackungsprozesses in ein Injektionsrohr geblasen, das stromabwärts bezüglich des ersten längsgerichteten Abdichtvorganges und unmittelbar stromaufwärts bezüglich der Abdichtplatten angeordnet ist, die das Verschließen in Querrichtung ausführen, um eine perfekt luftdichte Verpackung zu erhalten.
Im Stand der Technik gibt es Verpackungen der oben beschriebenen Art, die mit einem wieder verschließbaren Reißverschlusssystem ausgerüstet sind, das oberhalb der längsgerichteten Abdichtung angeordnet ist.
Die Verpackung des Typs mit Reißverschluss innerhalb des abgedichteten Bereiches weist mehr als einige Nachteile auf, da die Positionierung des Verschlusses unterhalb der längsgerichteten Abdichtung keine perfekte Luftdichtheit der Verpackung garantiert, gerade wie es folglich notwendig ist, um das darin enthaltene Nahrungsmittelprodukt zu konservieren.
Es ist in der Tat einfach zu verstehen, dass das Verschließen des Reißverschlusses auf der Kunststofffolie in der Tat keine vollständige Sicherheit gibt, dass die Verpackung in einem perfekt luftdichten Zustand gehalten wird, wobei dies insbesondere für die Bereiche der äußeren Ränder des Reisverschlusses gilt.
Ferner kann auf Grundlage seiner innewohnenden Eigenschaften der Reisverschluss nicht als eine luftdichte Verschlusseinrichtung betrachtet werden.
Dies bedeutet, dass die Verpackungstypen mit dem oben beschriebenen Reisverschluss nicht als luftdichte Verpackungen für eine modifizierte Atmosphäre betrachtet werden können.
Patentanwälte Reinhardt - Söllner - GananT DE-2593 Seite -6-
Die zum Ausbilden der Verpackung nach dem Stand der Technik verwendeten Kunststofffolien sind im Allgemeinen welche aus der Gruppe umfassend: Polyethylen, Polypropylen, Polystyrol, Polyvinylchlorid, Polyvinylidenchlorid, Polyester, Polyamid.
5
Insbesondere sind die hier betrachteten Kunststofffolien Laminate, die zur Ausbildung einer mehrlagigen Struktur aus Polypropylen/Polyethylen oder Polyester/Polyethylen oder ferner aus den Polyamid/Polyethylen Typen gekoppelt sind.
Der Hauptnachteil aller Verpackungen des Standes der Technik, sofern sie beschrieben sind, ist die Unmöglichkeit, dass sie nachdem sie einmal geöffnet worden sind wieder abgedichtet werden können.
Dies bedeutet, dass wenn einmal eine typische Verpackung nach dem Stand der Technik, wie z.B. eine die für Käse oder Fleisch verwendet wird, geöffnet worden ist, ist es nicht möglich eine geeignete Aufbewahrung des Produktes, das nicht verbraucht worden und das darin zurückgelassen worden ist, zu garantieren.
Ferner werden momentan meistens, wenn eine solche Verpackung geöffnet wird, die Enden aufgerissen und fast vollständig zerstört, weil dem Benutzer es unmöglich ist, der vorgegebenen Aufreißlinie zu folgen, um die Verpackung zu öffnen und ihren Inhalt herauszunehmen.
Das verwendete Abdichtmaterial, das üblicher Weise aus Polyethylen ausgebildet ist, erlaubt in der Tat nicht, dass der Verschluss abgelöst wird und der Verbraucher kann daher sich nicht der Verschlusslinien, wie z.B. jene, die auf das Öffnen der Verpackung selbst folgen, zunutze machen.
Patentanwälte Reinhardt - Söllner - GanaKI * * DE-2593 Seite -T-
Daher, falls der Inhalt zurück in seine Originalverpackung gebracht wird, ist das nicht aufgebrauchte Produkt unvermeidlich in Berührung mit der äußeren Umwelt, vorausgesetzt, dass die Verpackung noch in einem verwendbaren Zustand ist, das heißt, falls sie nicht vollständig zerstört worden ist.
5
Um das zum Verbrauch übergelassene Produkt aufzubewahren ist der Verbraucher oft gezwungen Glas- oder Kunststoffbehälter zu verwenden oder das zum Verbrauch übergelassene Produkt mit Aluminium- oder anderer Plastikfolie einzuwickeln, um sicher zu stellen, dass es wirksam aufbewahrt wird.
Mit der vorliegenden Erfindung sollen die Probleme, Hindemisse und Nachteile des Standes der Technik durch Schaffung einer luftdichten Verpackung für Nahrungsmittel im Allgemeinen, vorzugsweise für Käse, überwunden werden, wobei die Verpackung geeignet ist, ohne Reißen geöffnet zu werden, und die Verpackung ferner mehrere Male geschlossen werden kann, wobei die korrekte Verwahrung und Aufbewahrung des darin enthaltenen Produktes sichergestellt ist.
Die obige Aufgabe wurde durch Umsetzen der im Hauptanspruch angegebenen Merkmale in die Praxis gelöst.
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Die abhängigen Ansprüche zeigen insbesondere vorteilhafte Formen und Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung.
Die Verpackung zum Speichern von Nahrungsmitteln gemäß der vorliegenden Erfindung wird beginnend mit einer einzigen Folie des abziehbaren Typs mit einem hohen Grad an Dichtfähigkeit hergestellt und die Folie weist vorzugsweise einen hohen Grad an Undurchlässigkeit auf, so dass der Beutel oder die Verpackung die notwendige Luftdichtigkeit zum Halten der modifizierten Atmosphäre aufweist.
Patentanwälte Reinhardt - Söllner - GananV * *DE-2593 * * Seite -8-
Auf diese Art und Weise, wenn die zwei gegenüberliegenden Teile einer vorbestimmten abziehbaren Folie miteinander zur Ausbildung einer Verpackung gemäß der vorliegenden Erfindung abgedichtet bzw. versiegelt werden, um ein vorbestimmtes Nahrungsmittelprodukt, insbesondere Käse zu speichern, erlaubt die Abziehbarkeit der Folie es dem Benutzer die Verpackung durch Abziehen des Verschlusses zu öffnen, das heißt Lösen der Teile voneinander durch Anlegen einer Zugkraft an diese.
Gemäß einigen vorteilhaften Eigenschaften der abziehbaren Folie kann der Benutzer daher auf das Produkt zugreifen, ohne ein Risiko die Verpackung beim Öffnen aufzureißen, was genau mit den Verpackungen des Standes der Technik wegen ihres hohen Widerstandes durch die Materialien, aus welchen sie hergestellt sind, geschieht, wobei die Materialien nicht entlang ihrer Verschlusslinien gelöst werden können.
Gemäß einer bestimmten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung besteht die abziehbare Folie aus einer ersten Lage aus gerecktem Polyamid (PAO), die an eine koextrudierte abziehbare Polyethylenlage (PEPC) gekoppelt ist, wie sie z.B. von der deutschen Firma Südpack GmbH, Ochsenhausen hergestellt wird.
Gemäß dieser Ausführungsform besitzt die erste gereckte Polyamidlage eine Dicke von ungefähr 15 &mgr;&igr;&tgr;&igr;, wobei die zweite koextrudierte abziehbare Polyethylenlage eine Dicke von ungefähr 60 &mgr;&igr;&tgr;&igr; besitzt.
Gemäß der Erfindung wird der Verschluss zwischen den beiden Abschnitten bzw. Teilen der abziehbaren Folie zum Ausbilden einer Verpackung gemäß der Erfindung auf der Polyethylenseite ausgeführt, die meistens wegen ihrer hohen Dichtfähigkeit verwendet wird.
Patentanwälte Reinhardt - Söllner - Ganahl DE-2593 Seite -9-
Momentan, wenn ein bestimmter Benutzer eine Zugkraft an die Teile zum erstmaligen Öffnen der Verpackung anlegt, werden diese voneinander an der abziehbaren Polyethylenzwischenschicht gelöst.
Gemäß einer ersten Form eines Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung hat die Verpackung für Nahrungsmittel, vorzugsweise Käse, die aus der oben beschriebenen abziehbaren Folie ausgebildet ist, ein erstes Teil, das höher als das zweite Teil ist, weshalb das erste Teil in vorteilhafter Weise zum Falten über das zweite Teil geeignet ist.
Das zweite faltbare Teil ist tatsächlich in Eingriff mit der Verpackung durch geeignete Faltmittel, beispielsweise einer Haftlage, die es ermöglicht, einen wirksamen Verschluss der Verpackung zu erzielen, selbst wenn diese schon einmal oder mehrmals geöffnet worden ist.
Der Schließvorgang besitzt in der Tat den unzweifelhaften Vorteil mehr als einmal wiederholt werden zu können, wodurch der Benutzer sich mit dem in der Verpackung zu unterschiedlichen Zeiten enthaltenen Produkt behelfen kann. Hierdurch wird der Benutzer nicht gezwungen andere Mittel, wie z.B. andere Behälter oder unterschiedliehe Arten von Folien, zum Aufbewahren des Produktes zu verwenden oder das Produkt vollständig zu konsumieren, nachdem die Verpackung, die dieses enthält, zum ersten Mal geöffnet worden ist, und dadurch nicht die Gefahr entsteht, dass es sich nach dem direkten Kontakt mit Luft verschlechtert und/oder sein eigenen bestimmten Geschmack mit der Zeit verliert.
Gemäß diesem Verfahren ist die abziehbare Folie um die Formeinrichtung derart gewickelt, dass ein erster Teil der Folie eine Höhe aufweist, die höher als die des zweiten Teils ist.
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Patentanwälte Reinhardt - Söllner - Gananf * *DE-2593 Seite-10-
Beim Verlassen der Formeinrichtung ist das Produkt deshalb mit der abziehbaren Folie in asymmetrischer Weise eingewickelt, wobei eine geeignete Reihe Rollen zum Vereinfachen des Gleitens des Filmes vorgesehen ist und femer geeignet zum Ausführen eines ersten vertikalen Verschlusses bzw. Abdichtung ist, das ist ein Ver-Schluss der an der Folie entlang ihrer Bewegungsrichtung ausgebildet worden ist.
Der erste Abdichtvorgang wird auf einem geringfügig niedrigerem Niveau als die Höhe des zweiten Teils ausgeführt, so dass der ersten Öffnungsphase der Verpackung ein bestimmter Nutzer von der nicht abgedichteten bzw. gelösten Oberfläche des ersten und zweiten Teils als nützlichen Handgriff für einen einfachen schnellen Zugriff auf das Produkt Gebrauch machen kann.
Gemäß diesem Verfahren wird, während die erste Verschließ- bzw. Abdichtphase der ihre Form annehmende Verpackung stattfindet, ein Gas oder ein geeignetes Gasgemisch hineingepumpt, um so eine modifizierte Atmosphäre zu erzeugen.
Danach kommt die Folie, wenn sie einmal in Längsrichtung abgedichtet bzw. verschlossen worden ist, und in diesem Zustand schon das zu verpackende Produkt enthält, zu einem Paar Verschlussplatten, die zum Ausführen eines zweiten Ver-Schlussvorganges in Querrichtung geeignet sind, der selbst zum Herbeiführen der ersten kurzen Seite der Verpackung geeignet ist.
Wenn einmal der zweite Verschluss an dem sich fortbewegenden Produkt fertiggestellt worden ist, werden die Abdichtplatten verfahren bzw. gedreht und nähern sich eventuell den Teilen der abziehbaren Folien wiederum stromabwärts des Produktes, wo der dritte Verschluss ausgebildet wird, der auch in Querrichtung ausgeführt ist und der die Verpackung vervollständigt, wodurch sich die zweite kurze Seite davon ergibt.
Patentanwälte Reinhardt - Söllner - Ganahl DE-2593 Seite -11-
Am Ende des dritten Verschließ- bzw. Abdichtvorganges wird die abziehbare Folie in geeigneter Weise geschnitten, wie es oben beschrieben ist, und der erste Teil, der der längste Teil ist, wird auf die Verpackung umgefaltet; in diesem Stadium trägt eine geeignete Vorrichtung eine haftende Lasche auf den ersten Teil auf, so dass er an die Verpackung gekoppelt werden kann, die dann vollständig und fertig ist, um auf vorteilhafte Weise immer wieder geschlossen und geöffnet werden kann, damit eine perfekte Aufbewahrung des Produktes garantiert wird.
Gemäß einer weiteren Form eines Ausführungsbeispieles ist die Verpackung gemäß der vorliegenden Erfindung mit einem mechanischen Reißverschlusssystem versehen, das selbst aus Kunststoffmaterial ausgebildet ist, wobei das Verschlusssystem von schon bekannter Art ist, die allgemein auf dem Gebiet der Verpackungen angewandt wird.
Diese mit einem Reißverschluss gemäß der Erfindung versehene Verpackung unterscheidet sich von denen aus dem Stand der Technik im wesentlichen aufgrund zweier Aspekte.
Erstens werden alle Verpackungen gemäß der folgenden Erfindung aus einer abziehbaren Folie mit all ihren Vorteilen ausgebildet, die dieses Material mit sich bringt und die oben erläutert worden sind.
Der zweite Aspekt bezieht sich statt dessen auf die Anordnung des Reißverschlusses, der gemäß dem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung über der ersten längsgerichteten Abdichtung und nicht unterhalb der Folie angeordnet ist, wie es für herkömmliche Verpackungen aus dem Stand der Technik der Fall ist.
Die Anordnung des Reißverschlusses oberhalb der ersten Abdichtung ergibt außergewöhnliche Vorteile, weil er hierdurch in einem Bereich der Verpackung angeordnet
Patentanwälte Reinhardt - Söllner - Ganan? * *DE-2593 Seite -12-
ist, der nicht den das Produkt beinhaltenden Bereich und die das Produkt umgebende modifizierte Atmosphäre beinhaltet.
Dies bedeutet mit anderen Worten, dass während des Verschließens des Reißver-Schlusses an der Folie es nicht irgendein Risiko gibt, kleine zufällige Öffnungen zu verursachen, die unvermeidlich die Luftdichtigkeit der Verpackung selbst und das Aufbewahren des darin enthaltenen Produktes beeinträchtigen würden.
Es soll herausgestellt werden, dass selbst dieses weitere Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung das Erreichen einer luftdichten Verpackung ermöglicht, die den Vorteil besitzt, dass sie wiederholt geöffnet und geschlossen werden kann, ohne dass das Aufreißen der Verpackung selbst riskiert wird und ohne Beeinträchtigung der korrekten Lagerung des darin enthaltenden Nahrungsmittelproduktes, wenn die Verpackung zum ersten Mal durch Ausführen des Ablösens des längsgerichteten Verschlusses der Originalverpackung geöffnet worden ist.
Solch ein Vorteil ergibt sich insbesondere am nützlichsten für Verpackungen von Käseblöcken, die dann mehrere Male konsumiert werden können, selbst einige Tage nacheinander, ohne dass man riskiert, Teile des Käses wegwerfen zu müssen, welehe auf Grund des verlängerten Kontaktes zur Luft beeinträchtigt wären.
Andere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung können einfach nach dem Lesen der vorliegenden Beschreibung verstanden werden, die lediglich als ein nicht beschränkendes Beispiel angegeben ist unter Bezugnahme zu den Figuren, die in der folgenden Tabelle angegeben sind, in denen:
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht und insbesondere eine Teilschnittansicht einer Verpackung gemäß der vorliegenden Erfindung zeigt;
Patentanwälte Reinhardt - Söllner - Ganäfif * *DE-2593 Seite -13-
Fig. 2 eine Draufsicht von oben auf das, was in Fig. 1 gezeigt ist, zeigt; und
Fig. 3 eine Draufsicht von oben auf eine Verpackung gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung zeigt. 5
In den Figuren bezeichnen die Bezugszeichen 10, 20 allgemein einen aus einer abziehbaren Folie ausgebildeten Beutel oder eine Verpackung gemäß der vorliegenden Erfindung.
In den Figuren 1 und 2 ist ein erstes Ausführungsbeispiel der faltbaren Verpackung 10 gemäß der vorliegenden Erfindung gezeigt.
Gemäß diesem Ausführungsbeispiel ist eine Verpackung 10 aus einer abziehbaren Folie 11 durch ein Verfahren des Wickeins und Abwickeins des Films 11 um ein bestimmtes Produkt 12 ausgebildet, wobei das Wickeln derart ausgeführt wird, dass ein erstes Teil 11' und ein zweites Teil 1 Verhalten werden , die unterschiedliche Höhen aufweisen.
Bei dieser Vorgehensweise wird der erste Teil 11', der höher als der zweite Teil 11" ist, in geeigneter Weise über den zweiten Teil zum Erhalten der Verpackung 10 gemäß der vorliegenden Erfindung gefaltet.
Darüber hinaus, werden nach dem Abdicht- bzw. Verschließvorgang der Teile 11', 11" die Abdichtungen bzw. die Verschlüsse 14, 15 aufeinanderfolgend angeführt (in Fig. 2 gezeigt); danach werden mit den notwendigen Folienschneidvorgänge die Verpackung vollständig vervollständigen.
Patentanwälte Reinhardt - Söllner - Ganahl DE-2593 Seite-14-
Schließlich wird ein geeignetes Kopplungsmittel 16, wie z.B. eine haftende Lasche an den ersten längeren Teil 11' angefügt mit welchen der erste faltbare Teil 11' mit der Verpackung 10 (Pfeil A in Fig. 1) in Eingriff gebracht wird, was ein Schließen und Öffnen der Verpackung erlaubt, selbst wenn sie zum ersten Mal durch das Lösen des Verschlusses 13 geöffnet worden ist, wodurch auf das verpackte Produkt 12 zugegriffen werden kann.
Fig. 2 zeigt, wie der erste Verschluss 13 an einem ein wenig niedrigeren Niveau als die Höhe des zweiten Teils 11" derart ausgebildet ist, dass während der Öffnungsphase der Benutzer die nicht abgedichtete bzw. verschlossene Flächen 11', 11" als Handgriffflächen für ein leichtes und schnelles Öffnen der Verpackung 10 verwenden kann.
Fig. 3 zeigt ein anderes Ausführungsbeispiel 20 der Verpackung gemäß der vorliegenden Erfindung.
Diese Verpackung 20 ist mit einem mechanischem Reißverschlusssystem 21 versehen, das aus Kunststoff ausgebildet ist.
Gemäß diesem Ausführungsbeispiel wird die Verpackung 20 durch Wickeln der Folie 11 um das Produkt 12 in einer symmetrischen Art und Weise erhalten und wenn der erste Verschluss 13 ausgeführt worden ist, wird der Reißverschluss 21 der Verpackung 20 durch Schweißen an den Film hinzugefügt.
Danach wird die Folie weiter verschlossen bzw. abgedichtet 14, 15 und zum Erhalten einer Verpackung geschnitten, die nach Belieben geöffnet und geschlossen werden kann, wodurch eine korrekte und wirksame Aufbewahrung des darin enthaltenen Produktes erzielt wird.
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Patentanwälte Reinhardt - Söllner - Ganahl DE-2593 Seite -15-
Die Erfindung ist oben anhand einiger bestimmter bevorzugter Ausführungsbeispiele beschrieben.
Es gilt jedoch, dass die vorliegende Erfindung nicht auf dieses Ausführungsbeispiel beschränkt ist, sondern dass sie alle Modifikationen und Abwandlungen umfasst, die in Betracht kommen, ohne dass der Schutz der vorliegenden Erfindung, wie er durch die Ansprüche definiert ist, verlassen wird.
Es ist deshalb offensichtlich, dass die Erfindung in der Praxis beispielsweise mittels einer Maschine mit intermittierendem Vorschub anstelle eines kontinuierlichen Betriebes wie er oben beschrieben ist, umgesetzt werden kann.
Die Erfindung kann folgendermaßen kurz zusammengefasst werden:
Die Erfindung betrifft einen luftdichten Beutel oder eine Verpackung (10, 20), die aus Kunststoffmaterial zum Aufbewahren von Nahrungsmittelprodukten (12) aus einer einzigen abziehbaren Folie (11) ausgebildet ist, die aus einer gereckten Polyamidlage besteht, die an eine koextrudierte abziehbare Polyethylenlage gekoppelt ist, wobei die Folie einmal auf der Seite der Polyethylenlage gefaltet ist, um den inneren Teil der Verpackung zu bilden.

Claims (7)

1. Luftdichte Verpackung (10, 20), ausgebildet aus Kunststoffmaterial zum Aufbewahren von Nahrungsmittelprodukten (12), wobei die Verpackung durch Abdichten (13, 14, 15) und Schneiden des Kunststoffmaterials mittels einer automatischen Verpackungsmaschine erhalten wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Verpackung (10, 20) durch eine einzelne abziehbare Folie (11) luftdicht ausgebildet ist und dass sie mit einer Kopplungs- und Verschlusseinrichtung (16, 21) versehen ist, die ein wiederholtes Öffnen und Schließen der Verpackung (10, 20), nach dem diese zum ersten Mal verwendet worden ist, erlaubt, wobei die Kopplungs- und Verschlusseinrichtung nicht im abgedichteten Bereich der Verpackung angeordnet ist.
2. Verpackung (10, 20) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die abziehbare Folie (11) aus einer gereckten Polyamidlage (PAO) ausgebildet ist, die an eine koextrudierte Polyethylenlage (PEPC) gekoppelt ist.
3. Verpackung (10, 20) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die gereckte Polyamidlage ein Dicke von ungefähr 15 µm besitzt und dass die koextrudierte abziehbare Polyethylenlage eine Dicke von ungefähr 60 µm besitzt.
4. Verpackung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es einen ersten Teil (11') und einen zweiten Teil (11") der abziehbaren Folie aufweist, wobei der erste Teil (11') und der zweite Teil (11") unterschiedliche Höhen besitzen, so dass der erste Teil (11') eine größere Höhe als der zweite Teil (11") besitzt und über (A) die Verpackung zur Ausbildung des Verschlusses (10) gefaltet werden kann.
5. Verpackung (10) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Kopplungs- und Verschlusseinrichtung (16) aus einer haftenden oder selbstklebenden Lasche ausgebildet ist.
6. Verpackung (20) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Kopplungs- und Verschlusseinrichtung (21) aus einem Reißverschlusssystem besteht.
7. Verpackung (10, 20) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie ein Paar geeigneter Abschnitte aufweist, um mit einer Hand erfasst zu werden, um das Lösen einer Abdichtung und folglich das Öffnen der Verpackung zu erreichen.
DE29923644U 1998-10-23 1999-07-06 Verpackung für Nahrungsmittel aus einer abziehbaren Folie Expired - Lifetime DE29923644U1 (de)

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