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Ausgabevorrichtung für einen Selbstverkäufer Die Erfindung betrifft
eine Ausgabevorrichtung für einen Selbstverkäufer, in deren Gehäuse die abzugebenden
Gegenstände, insbesondere Zeitungen, so nebeneinander angeordnet sind, daß sich
stets einer der Gegenstände in einer Lage befindet, in der er durch ein an ihm angreifendes
Führungsorgan über einen im Gehäuse vorgesehenen Abgabeschlitz abgegeben wird, wenn
ein von einer Münzsperr-bzw. Freigabemechanik gesteuerter Betätigungsgriff in einer
bestimmten Richtung bewegt wird, wobei das Führungsorgan auf einer im wesentlichen
gleichschenklig trapezförmigen Bahn geführt wird, deren beide einander parallele
Seiten im wesentlichen parallel zur Entnahmerichtung der Gegenstände in verschiedenen
Abständen von diesen verlaufen.
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Es ist bereits eine Ausgabevorrichtung bei einem Selbstverkäufer für
Zeitungen bekannt, bei der dann, wenn ein von einer Münzsperr- bzw. Freigabemechanik
gesteuerter Betätigungsgriff in einer bestimmten Richtung bewegt wird, ein die Zeitungen
anlieferndes Führungsorgan auf einer trapezförmigen Bahn bewegt wird, deren einander
parallele Seiten parallel zur Entnahmerichtung der Zeitungen in verschiedenen Abständen
von dem Zeitungsstapel verlaufen. Die Zeitungen liegen übereinander und unterhalb
des Auslieferungsorgans, so daß der gesamte Zeitungsstapel nach jeder Abgabe einer
Zeitung angehoben werden muß, was eine besondere Anhebevorrichtung erfordert. Die
nicht parallelen Bahnteile der trapezförmigen Bahn divergieren in Richtung zu den
abzugebenden Zeitungen hin, was zur Folge hat, daß sich das mit Spitzen ausgestattete
Führungsorgan dann, wenn es beim Austritt aus dem einen nicht parallelen Bahnteil
mit der auszugebenden Zeitung erstmalig in Berührung kommt, sich in einer Richtung
bewegt, deren eine Komponente der Richtung der Abgabebewegung entgegengesetzt ist.
Wird das Führungsteil beim Eintritt in das andere nicht parallele Bahnteil allmählich
von der Zeitung gelöst, verläuft eine Bewegungskomponente der Zeitung entgegengesetzt
zur Abgabevorrichtung. Dies bringt die Gefahr mit sich, daß die abzugebende Zeitung
durch die Spitzen des Führungsorgans zerknittert oder zerrissen wird.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer solchen Ausgabevorrichtung
jegliches Zerknittern oder Zerreißen der ausgegebenen Zeitung od. dgl. zu verhindern.
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Um dies zu erreichen, schlägt die Erfindung vor, daß bei der eingangs
beschriebenen Ausgabevorrichtung für einen Selbstverkäufer die beiden einander nicht
parallelen Bahnteile der trapezförmigen Führungsbahn des als Führungsrahmen ausgebildeten
Führungsorgans nach innen in Richtung zu den abzugebenden Gegenständen hin konvergieren.
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Wird nunmehr der Führungsrahmen entlang dem dem Abgabeschlitz abgewendeten,
nicht parallelen Bahnteil verschoben, bewegt er sich seitlich gegen die Zeitungen
od. dgl. hin und gleichzeitig mit einer Bewegungskomponente in der Richtung der
Abgabebewegung. Dabei ergreift der Führungsrahmen die Zeitung, ehe er in den parallel
zur Zeitung verlaufenden Bahnteil gelangt und bewegt die Zeitung in der Abgaberichtung.
Das gleiche tritt ein, wenn der Führungsrahmen am Ende des parallel zur Zeitung
verlaufenden Bahnteils angelangt ist und in den dem Abgabeschlitz zugewendeten,
nicht parallelen Bahnteil eintritt. Der Führungsrahmen bewegt sich nun seitlich
von den Zeitungen weg, behält aber noch die eine Bewegungskomponente in der Abgaberichtung
bei. Dadurch wird ein Zerknittern oder Zerreißen der ausgegebenen Zeitung od. dgl.
mit Sicherheit vermieden.
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Bei einer weiteren bekannten selbstkassierenden Vorrichtung zum Ausgeben
von Zeitungen liegt das an den Zeitungen angreifende Führungsorgan oben auf dem
Zeitungsstapel auf und wird auf einer Bahn bewegt, die angenähert einem Trapez entspricht,
das in einer Ebene liegt, die parallel zur Fläche der zunächst abzugebenden Zeitung
liegt. Zwar muß hier der Zeitungsstapel nicht nach jeder Abgabe einer Zeitung angehoben
werden, aber es gibt keine in Richtung zu den abzugebenden Gegenständen hin konvergierenden,
nicht parallelen Seiten der trapezförmigen Führungsbahn.
Weitere
Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung
eines Ausführungsbeispiels an Hand der Zeichnungen.
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F i g. 1 zeigt perspektivisch einen erfindungsgemäßen Zeitungsselbstverkäufer,
bei dem ein Teil einer Seitenwand weggebrochen gezeichnet ist, um einen Teil der
Nachführeinrichtung erkennbar zu machen, die dazu dient, eine Zeitung in einer solchen
Lage zu halten, daß sie in einem beliebigen Zeitpunkt über den Abgabeschlitz abgegeben
werden kann; F i g. 2 ist eine perspektivische Teildarstellung des Zeitungsselbstverkäufers,
bei der die Vorderwand und die Seitenwände weggebrochen gezeichnet sind und wobei
verschiedene Bauteile weggelassen wurden, um die Konstruktion der Betätigungs- und
Abgabevorrichtung erkennbar zu machen; F i g. 3 ist ein in größerem Maßstab gezeichneter
waagerechter Schnitt längs der Linie 3-3 in F i g.1 und zeigt das zwei Führungen
umfassende Gestell, durch das die Vorschubeinrichtung während des Abgabezyklus geführt
wird; F i g. 4 ist ein F i g. 3 ähnelnder, in größerem Maßstab gezeichneter Längsschnitt,
der die Vorschubstange in dem zwei Führungen umfassenden Gestell zeigt; F i g. 5
ist ein in größerem Maßstab gezeichneter senkrechter Teilschnitt längs der Linie
6-6 in F i g. 3. Die in den Zeichnungen insgesamt mit 8 bezeichnete erfindungsgemäße
Vorrichtung umfaßt ein insgesamt mit 10 bezeichnetes Gehäuse als Umschließung für
ein Betätigungsaggregat 14, ein Magazin und eine Ausgabevorrichtung 18. Das
Gehäuse 10
umfaßt ein insgesamt mit 20 bezeichnetes, durch Winkelprofile gebildetes
Gestell mit Stirnwänden 22, einer oberen Wand 24, einem Boden 26, einer Vorderwand
28 und einer Rückwand 30. Die Vorderwand 28 ist mit einem Fenster 32 versehen, so
daß man die Überschriften der in dem Selbstverkäufer 8 angeordneten Zeitungen od.
dgl. von außen erkennen kann; ferner sind mehrere Schlitze 34 zum Einwerfen von
Münzen vorgesehen, und aus einem weiteren Schlitz 36 ragt der Betätigungsgriff 38
des Betätigungsaggregats 14 heraus.
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Das Magazin umfaßt gemäß F i g.1 eine geneigte Rampe 40, auf der eine
auf Rollen laufende nachführbare Einrichtung 42 od. dgl. angeordnet ist,
um die Zeitungen 44 in ihrer Lage zu halten, die aufrecht stehend nebeneinander
angeordnet sind, so daß die von der Einrichtung 42 am weitesten entfernte Zeitung
44 eine Lage einnimmt, aus der sie über den Schlitz 46 abgegeben werden kann, der
in einer der Stirnwände 22 nahe der Ausgabevorrichtung 18 ausgebildet ist. Ferner
ist ein in einem Scharnier drehbarer Deckel 48 vorgesehen, der den Abgabeschlitz
46 verschließt, wenn keine Zeitung 44 von dem Selbstverkäufer 8 abgegeben wird.
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Es sei bemerkt, daß der drehbare Deckel 48 mit einer Feder ausgestattet
werden kann, die den Deckel in seine geschlossene Stellung vorspannt, und daß die
auf Rollen laufende Einrichtung 42 mit geeigneten Unterstützungen versehen
sein kann, um zu gewährleisten, daß sie in dem Gehäuse 10 ihre im wesentlichen
senkrechte Lage beibehält.
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Wie insbesondere aus F i g. 4 und 5 ersichtlich ist, wird die Bewegung
der Ausgabevorrichtung 18 durch eine Bewegung einer schwenkbaren Stange 50 über
eine gleitende Stift- und Schlitzverbindung 52 hervorgerufen, welche das zwei Gelenke
umfassende Verbindungsaggregat 54 mit dem Zuführungsgestell 56 verbindet,
dem gegenüber an der Oberseite und der Unterseite zwei Führungszapfen 58 vorspringen,
die in den Nuten eines oberen und eines unteren Führungsteils 60 angeordnet sind,
mittels deren eine zyklische Bewegung des Führungsrahmens 56 herbeigeführt wird,
wenn eine Hin- und Herbewegung der schwenkbaren Stange 50 erfolgt. Die beiden
doppeltgenuteten Führungsteile 60 sind von gleicher Konstruktion, d. h.,
sie bewirken die gleiche zyklische Bewegung des oberen bzw. des unteren Endes des
Führungsrahmens 56, und daher dürfte es genügen, nur eines der beiden Organe zu
beschreiben. Jedes der beiden Führungsteile 60 ist mit zwei gleichartigen zweispurigen
Nuten 62 versehen; gemäß F i g. 3 umfaßt jede dieser Doppelnuten 62 zwei parallele
Nuten, wobei sich jeweils die eine Nut 64 nahe den Zeitungen 44 und parallel dazu
erstreckt. Die zweite Nut 66 ist der Vorderwand 28 des Gehäuses 10 benachbart und
steht an den Enden über geneigte Nuten 65 mit den Enden der zugehörigen Nut 64 in
Verbindung. Es sei bemerkt, daß sich die Führungszapfen 58 in den Nuten 64 und 66
entgegen dem Uhrzeigersinn bewegen und daß dann, wenn sich die Fortsätze gemäß F
i g. 3 in ihrer Grenzstellung auf der rechten Seite befinden, der Führungsrahmen
56
diejenige Stellung einnimmt, in welcher er sich unmittelbar nach dem Zeitpunkt
befindet, in welchem der Rahmen eine Zeitung 44 über den Schlitz 46 abgegeben hat.
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In F i g. 4 befindet sich der Führungsrahmen 56 in der Stellung, bei
der eine Zeitung 44 über den Schlitz 46 abgegeben wird; hierbei greifen die
Führungszapfen 58 in die Nut 64 ein. Der Führungsrahmen 56 trägt auf seiner den
Zeitungen 44 benachbarten Seiten mehrere nach außen vorspringende Organe
68, die an den Zeitungen 44 angreifen können, während der Führungsrahmen 56 längs
der Nuten 64 in Richtung auf den Abgabeschlitz 46 bewegt wird. Ferner sei bemerkt,
daß es das zwei Gelenke umfassende Verbindungsaggregat 54 dem Führungsrahmen 56
ermöglicht, seine zyklische Bewegung während der Hin-und Herbewegung der schwenkbaren
Stange 50 auszuführen.
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Das Betätigungsaggregat 14 umfaßt einen Betätigungsgriff 38, der gemäß
F i g. 2 auf Winkelprofilen 20 des Gehäuses 10 bei 70 drehbar gelagert ist. Eine
Schwenkbewegung des freien Endes des Betätigungsgriffs 38 bewirkt eine Schwenkbewegung
einer Zugstange 74, die ebenfalls bei 76 mit ihrem einen Ende auf den Winkelprofilen
des Gehäuserahmens drehbar gelagert ist. Die Schwenkbewegung der Zugstange 74 wird
durch zwei Verbindungsstangen 72 vermittelt, die jeweils mit einem Ende an dem Betätigungsgriff
38 angelenkt und am anderen Ende mit einem Ende der Zugstange 74 gelenkig verbunden
sind. Das freie Ende der Zugstange 74 ist im wesentlichen direkt unterhalb des benachbarten
Endes des Betätigungsgriffs 38 angeordnet. Das von der verschiebbaren Stift- und
Schlitzverbindung 52 abgewandte Ende der schwenkbaren Stange 50 ist ebenfalls
bei 78 im Gehäuse drehbar gelagert, und zwischen den Enden der schwenkbaren
Stange 50 ist an dieser ein Verbindungsorgan 80 befestigt, an dessen freiem Ende
bei 82 die benachbarten Enden von zwei Verbindungsgliedern 84 angelenkt sind, deren
andere Enden bei 86 gelenkig mit der Zugstange 74 verbunden sind;
der
Anlenkpunkt 86 liegt zwischen den Enden der Zugstange 74.
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Gemäß F i g. 2 und 5 ruft eine Aufwärtsbewegung des freien Endes des
Betätigungsgriffs 38 eine Aufwärtsbewegung des freien Endes der Zugstange 74 hervor;
hierdurch wird unter Vermittlung durch die Verbindungsglieder 84 eine Schwenkung
der Stange 50 im Uhrzeigersinn bewirkt, so daß sich der Führungsrahmen 56
in Richtung auf den Betätigungsgriff 38 bewegt.
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Es sei bemerkt, daß man die Nuten 64 und 66 sowie die ihre Enden verbindenden
Kanäle in einem einheitlichen Führungsteil ausbilden oder aber Klötze 136 und 137
von geeigneter Form mit Hilfe von Schrauben 138 od. dgl. so befestigen kann,
daß Nuten der gewünschten Form entstehen. Die Klötze 136 bilden die an den Enden
liegenden Kanten von gleichschenklig trapezförmigen Bahnen, die durch die Nuten
64,66 und 65 gebildet werden, während die Klötze 137 die Innenkanten der
gleichschenklig trapezförmigen Bahnen bilden. Ferner kann man geeignete Mittel,
z. B. eine Zugfeder, vorsehen, um den Betätigungsgriff 38 in eine Stellung zurückzuführen,
bei der der Führungsrahmen 56 vollständig von der benachbarten Zeitung 44 abgehoben
ist und sich am Ende der Nut 62 nahe dem Abgabeschlitz 46 befindet, so daß er die
nächste Zeitung abgeben kann.
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Gemäß F i g. 3 und 4 ist die Kante jedes der Klötze 137, welcher von
den zweispurigen Nuten 62 nahe dem Abgabeschlitz 46 umgeben sind, bei 142 mit einer
unregelmäßigen Fläche versehen, um die Rückwärtsbewegung des Führungsrahmens 56
zu hemmen. Ferner sind die Klötze 136, welche die Enden der Nuten 64 und 66 auf
der vom Abgabeschlitz 46 abgewandten Seite abgrenzen, jeweils mit einer Tasche 143
versehen, die eine Nockenfläche 145 aufweist, mittels deren eine seitliche Versetzungsbewegung
des Führungsrahmens 56 aus den Nuten 66 in die Nuten 65 bewirkt wird, welch letztere
sich in Richtung auf die benachbarte Zeitung 44 erstrekken, wenn der Führungsrahmen
56 vom Abgabeschlitz 46 weg zu den anderen Enden der Doppelnuten 62 gebracht wird;
hierdurch wird gewährleistet, daß die anfängliche Betätigung des Griffs 38 zum Abgeben
einer Zeitung eine Vorwärtsbewegung des Führungsrahmens längs der Nuten 65 bewirkt,
die sich in Richtung auf die Zeitungen 44 erstrecken, d. h., der Führungsrahmen
kann sich nicht längs der Nuten 62 nach hinten und von den Zeitungen weg bewegen.
Der Benutzer des Selbstverkäufers 8 kann daher den Griff 38 nicht so bewegen, daß
der Führungsrahmen 56 in der umgekehrten Richtung bewegt wird, nachdem eine Zeitung
44 teilweise abgegeben worden ist; somit kann die Abgabevorrichtung nur in der richtigen
Weise betätigt werden. Wenn der Griff 38 nach dem Abgeben einer Zeitung freigegeben
wird, führt eine Zugfeder das freie Ende des Griffs in seine tiefste Lage zurück;
hierbei wird der Führungsrahmen 56 zu dem dem Abgabeschlitz 46 benachbarten Ende
der Doppelnut 62 zurückgeführt, wobei sich die Fortsätze 58 über Federn 144 hinwegbewegt
haben, die eine Rückwärtsbewegung nicht zulassen. Sobald eine Zeitung über den Schlitz
46 abgegeben worden ist, wird somit der Führungsrahmen automatisch in eine Stellung
nahe dem anderen Ende des Gehäuses 10 gebracht, wobei der Griff 38 zu verriegelt
wird, bis die richtigen Münzen eingeworfen worden sind.
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Zwar sind die Greiforgane 68 in erster Linie dazu bestimmt,
mit Hilfe des Selbstverkäufers 8 Zeitungen abzugeben, doch sei bemerkt, daß man
auch andere geeignete Organe vorsehen könnte, um andere Gegenstände mit Hilfe der
Vorrichtung abzugeben.