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Prüfstand für Brennstoffeinspritzpumpen Die Erfindung bezieht sich
auf einen Prüfstand für Brennstoffeinspritzpumpen. Solche Prüfstände weisen einen
Ständer auf, der die Prüfdüsen und die Meßgläser trägt, in welche der Brennstoff
von der zu prüfenden Einspritzpumpe durch die Prüfdüsen gefördert wird. Nach einer
vorbestimmten Anzahl von Hüben wird dann der Flüssigkeitsstand in den Meßgläsern
kontrolliert, um die Förderung der einzelnen Pumpenelemente der Priiflingspumpe
festzustellen. Bei der Prüfung soll die Einspritzpumpe zum Zweck der Einstellung
seitlich zugänglich sein, und es erscheint daher zweckmäßig, den Düsen- und Meßglasständer
je nach der zu prüfenden Pumpenbauart auf der rechten oder auf der linken Seite
des Prüfstandes anzuordnen. Zu diesem Zweck wurde bereits vorgeschlagen, den Düsen-
und MeßgIasständer um eine die Achse des Prüfstandes schneidende vertikale Achse
schwenkbar anzuordnen, so daß der Düsen-und Meßglasständer wahlweise auf die rechte
oder linke Seite des Prüfstandes gebracht werden kann. Bei einer solchen bekannten
Anordnung ist der am Prüfstandtisch angeordnete Schwenkzapfen als kreisförmige Scheibe
von großem Durchmesser ausgebildet, die von einem ringförmig ausgebildeten horizontalen
Schwenkarm des Düsen- und Meßglasständers umgriffen wird. Der Düsen- und Meßglasständer
kann dabei wahlweise auf die eine oder auf die andere Seite des Prüfstandes geschwenkt
werden. In der betreffenden Stellung wird dann die Prüflingspumpe unter Vermittlung
von Konsolen mit dem Schwenkarm und dem . Prüfstandtisch verspannt, so daß sowohl
die Prüflingspumpe als auch der Düsen-und Meßglasständer in der entsprechenden Lage
festgehalten wird. Wenn der Düsen- und Meßglasständer von der einen Seite des Prüfstandes
auf die andere verschwenkt werden soll, so muß die Prüflingspumpe abmontiert werden.
Es ist aber zweckmäßig, im Zug der Prüfung den Düsen- und Meßglasständer einmal
auf der einen Seite und einmal auf der anderen Seite anzuordnen, um die Zugänglichkeit
der Früflingspumpe von beiden Seiten zu ermöglichen. Dies ist bei dieser bekannten
Ausbildung nur nach Entfernung der Prüfungspumpe möglich.
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Auch erlaubt die bekannte Ausbildung keine Verstellung der wirksamen
Schwenkarmlänge, so daß man an Einspritzleitungen einer ganz bestimmten Länge gebunden
ist.
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Aufgabe der Erfindung ist es daher, die Schwenkvorrichtung für den
Düsen- und Meßglasständer so auszubilden, daß die Prüflingspumpe nicht entfernt
zu werden braucht, und zugleich der Düsen- und Meßglasständer auf verschiedene Abstände
- von der Schwenkachse einstellbar ist.
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Die Erfindung bezieht sich auf einen solchen Prüfstand für Brennstoffeinspritzpumpen,
bei dem der Düsen- und Meßglasständer unter Vermittlung eines horizontalen Schwenkarmes
von einer Präfstandseite zur anderen verschwenkbar gelagert ist und besteht darin,
daß der Schwenkarm einen senkrecht zur Düsen- und Meßglasreihe verlaufenden Schlitz
aufweist, in den ein in der Präfstandachse gelagerter senkrechter Zapfen eingreift
und daß die vorn Schlitz und Zapfen gebildete Schwenklagerung von einer zur Aufspannung
der Prüfungspumpe dienenden, einseitig eingespannten KonsoIe übergriffen ist. Auf
diese Weise wird ermöglicht, den Düsen- und Meßglasständer auch bei aufgespannter
Prüflingspumpe von einer Seite des Prüfstandes auf die andere frei zu verschwenken
und ihn dort möglichst nahe an die Prüflingspumpe heranzuschieben, um möglichst
kurze Einspritzleitungen zu erhalten, was im Interesse der Präzision der Prüfung
wünschenswert ist. Auch ist eine verhältnismäßig große Ausladung des Schwenkarmes
erforderlich, um den Düsen- und Meßglasständer um die Konsole herumschwenken zu
können. Dies gilt besonders dann, wenn sperrige Prüflingspumpen auf der Konsole
festgespannt sind, um die der Düsen- und Meßglasständer herumgeschwenkt werden soll.
Durch den Schlitz im Schwenkarm kann der Düsen- und Meßglasständer senkrecht zur
Düsen-und Meßglasreihe verschoben und in der ausgeschobenen
Stellung
verschwenkt werden. Die Lage des Düsen- und Meßglasständers kann daher an die Breite
der jeweiligen Prüfungspumpe angepaßt werden.
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Gegenstand eines älteren Patentes ist ein Prüfstand für Brennstoffeinspritzpumpen,
bei dem der Düsen- und Meßglasständer unter Vermittlung eines horizontalen Schwenkarmes
von einer Prüfstandseite zur anderen verschwenkbar gelagert ist. Dabei weist der
Schwenkarm ein Schwenklager auf, in das ein in der Prüfstandachse angeordneter senkrechter
Zapfen eingreift. Diese Schwenklagerung wird ebenfalls von einer zur Aufspannung
der Prüflingspumpe dienenden, einseitig eingespannten Konsole übergriffen. Von den
Gegenstand dieses älteren Patentes unterscheidet sich der Erfindungsgegenstand durch
den senkrecht zur Düsen- und Meßglasreihe verlaufenden Schlitz im Schwenkarm, d.
h. durch die Verstellmöglichkeit für die wirksame Armlänge.
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Der Zapfen kann gemäß der Erfindung fest am Prüfstandtisch angeordnet
sein und einen Knebel oder eine Schraubenmutter zur Festspannung des Schwenkarmes
aufweisen, so daß der Düsen- und Meßglasständer mit einem einzigen Handgriff in
der entsprechenden Lage festgespannt werden kann. Der Schlitz kann gegen das Ende
des Schwenkarmes zu offen und durch eine lösbare Brücke verschließbar sein. Diese
Brücke sichert den Düsen- und Meßglasständer beim Verschwenken in der Weise, daß
die Schwenkführung erhalten bleibt. Nach Lösung der Brücke kann aber der Düsen-
und Meßglasständer in einfacher Weise abgezogen werden, und es können für verschiedene
Prüfaufgaben auswechselbare Düsen-und Meßglasständer Verwendung finden.
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Der horizontale Schwenkarm bildet zweckmäßig den Fuß des Düsen- und
Meßglasständers, mit dem dieser am Prüfstandtisch aufruht.
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Die zur Prüfstandachse parallelen Betriebslagen des Düsen- und Meßglasständers
können durch mit dem Schwenkarm zusammenwirkende Anschläge am Prüfstandtisch bestimmt
sein, so daß die Einstellung des Düsen- und Meßglasständers in den Betriebslagen
auf die Verschiebung desselben in den entsprechenden Abstand von der Prüfstandachse
beschränkt ist. Bei der Verschwenkung um die Konsole und gegebenenfalls um die Prüflingspumpe
herum von der einen Prüstandseite zur anderen wird der Düsen- und Meßglasständer
von Hand aus herausgeschoben, wobei die ausgeschobene Lage durch das Ende des Schlitzes
bzw. durch die lösbare Brücke bestimmt ist. Es erscheint aber günstig, den Düsen-
und Meßglasständer beim Verschwenken in dieser ausgeschobenen Lage zu sichern, um
auch bei unachtsamer Bedienung eine Kollision des Düsen- und Meßglasständers mit
der Konsole oder einem Teil einer sperrigen Prüfungspumpe zu vermeiden: Zu diesem
Zweck kann gemäß der Erfindung die Anordnung so getroffen sein, daß das Ende des
Schwenkarmes nach einem Kreisbogen abgerundet ist, dessen Mittelpunkt dem Mittelpunkt
des Zapfens in dessen äußerster Stellung im Schlitz bei auswärts geschobenem Düsen-
und Meßglasständer entspricht, und daß in der Achse des Prüfstandes am Prüfstandtisch
ein mit dieser Abrundung zusammenwirkender Anschlag vorgesehen ist.
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Ein weiteres Merkmal der Erfindung besteht darin, daß die einseitig
eingespannte, den Schwenkarm übergreifende Konsole auf dem nach oben verlängerten
Zapfen abstützbar ist. Durch eine derartige Abstützung der Konsole können gelegentlich
auftretende Resonanzschwingungen der Konsole unterbunden werden.
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In der Zeichnung ist die Erfindung an Hand eines Ausführungsbeispieles
schematisch erläutert.
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F i g. 1, 2 und 3 zeigen den Prüfstand in Seitenansicht, Stirnansicht
und Grundriß; F i g. 4 zeigt ein Detail: F i g. 5 und 6 zeigen ein abgeändertes
Ausführungsbeispiel der Erfindung, wobei die F i g. 5 ein Schnitt nach der Linie
V-V in F i g. 6 und F i g. 6 ein Schnitt nach der Linie VI-VI in F i g. 5 ist.
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1 stellt den Prüfstandtisch, 2 den Spindelkasten und 3 die Antriebsspindel
des Prüfstandes dar. 4 ist der Düsen- und Meßglasständer. Dieser Düsen- und
Meßglasständer weist eine Düsenhalterbrücke 5 auf, die mit einem Fußteil b über
nach außen gekröpfte Holme 7 verbunden ist. In diesem Düsen- und Meßglasständer
ist ein Rahmen 8, 9 in Halbschalen 10, welche die von Rohren gebildeten Führungsholme
8 des Rahmens zur Hälfte außen umgreifen, axial verschiebbar geführt. Durch die
Führungsholme 8 an beiden Enden verbindende Stege 9 ist der Rahmen geschlossen.
An diesen Führungsholmen 8 des Rahmens 8, 9 ist die Meßglashalterung 11 unter Vermittlung
von Halbschalen 12 axial verschiebbar geführt, so daß nun der Rahmen 8, 9 im Düsen-
und Meßglasständer und die Meßglashalterung 11 relativ zueinander verschoben werden
können. Auf diese Weise kann die Meßglashalterung zum Zweck der Ablesung des Flüssigkeitsstandes
in den Meßgläsern nach beiden Seiten verschoben werden, und es kann im Betrieb der
Rahmen 8, 9 so weit eingeschoben werden, daß er die Zugänglichkeit des Prüfstandes
nicht behindert. 9' deutet die nach links ausgeschobene Stellung und 9" die äußerste
nach rechts verschobene Stellung des Rahmens 8, 9 an. 17 deutet die auf der Düsenhalterbrücke
5 in Reihe angeordneten Prüfdüsen an, unterhalb welcher sich die Reihe der Meßgläser
befindet.
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Der Düsen- und Meßglasständer 4 weist einen horizontalen Schwenkarm
13 auf, durch dessen Vermittlung der Düsen- und Meßglasständer 4 auf dem Prüfstandtisch
1 sitzt. In der Achse des Prüfstandtisches 1 ist ein Zapfen 14 in den Prüfstandtisch
fest eingesetzt, um den der Düsen- und Meßglasständer 4 mittels des Schwenkarmes
13 verschwenkbar ist. Der Zapfen 14
greift durch einen Schlitz 15 des Schwenkarmes
13 hindurch, der sich senkrecht zur Düsen- und Meßglasreihe erstreckt. Am oberen
Ende trägt der Zapfen 14 ein Schraubengewinde mit einer Mutter oder einem Knebel
16, durch die bzw. den der Schwenkarm 13 mit dem Düsen- und Meßglasständer
4 in seiner Lage festspannbar ist. Auf diese Weise kann der Düsen- und Meßglasständer
auswärts und einwärts verschoben werden, wobei die Verschiebung durch die Länge
des Schlitzes 15 begrenzt ist. Um nun auch ein vollständiges Abziehen des Düsen-
und Meßglasständers 4 zu ermöglichen, ist der Schlitz 15 bei 15' bis zum Stirnende
18 des Schwenkarmes 13 verlängert, und der Teil 15' ist durch eine entfernbare Brücke
19 abgeschlossen, wie dies in F i g. 4 im Detail dargestellt ist. Wenn die Brücke
19 gelöst wird, kann der Schwenkarm 13 mit dem Düsen- und Meßglasständer 4 seitlich
abgezogen und ausgewechselt werden. Im Betrieb begrenzt jedoch die Brücke 19 die
Länge des Schlitzes in solcher Weise, daß beim Verschwenken
des
Düsen- und Meßglasständers die Düsen- und Schwenkführung erhalten bleibt.
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Während bei üblichen Prüfständen die Prüfungspumpe auf den Prüfstandtisch
1 aufgespannt wird, ist bei der erfindungsgemäßen Ausbildung für die Rufspannung
der Prüflingspumpe eine frei tragende, einseitig eingespannte Konsole 20 vorgesehen,
die vom Antriebsspindelkasten 2 auskragt. Diese frei tragende Konsole
20, die eine Aufspannut 21 für die Prüflingspumpe aufweist, übergreift
den Schwenkarm 13 und den Zapfen 14, so daß der Düsen- und Meßglasständer
frei von der einen Prüfstandseite zur anderen Prüfstandseite herumgeschwenkt werden
kann. Um dieses Schwenken um die Konsole 20 und gegebenenfalls eine auf dieser Konsole
bereits aufgespannte Prüfungspumpe herum zu ermöglichen, wird beim Verschwenken
der Düsen- und Meßglasständer in die äußerste Lage herausgezogen. Diese äußerste
Lage ist durch das durch die Brücke 19 begrenzte Ende 22 des Schlitzes 15 bestimmt.
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Die beiden Betriebslagen des Düsen- und Meßglasständers 4 zur rechten
und zur linken Seite des Prüfstandes sind durch Anschläge 23 am Prüfstandtisch 1
begrenzt, die mit dem Schwenkarm 13 zusammenwirken. Zusätzlich ist noch in der Achse
des Prüfstandtisches 1 ein Anschlag 24 vorgesehen. Das Stirnende 18 des Schwenkarmes
13 ist kreisbogenförmig abgerundet, wobei der Mittelpunkt des Kreisbogens mit dem
Mittelpunkt des am Ende 22 des Schlitzes 15 anliegenden Zapfens 14 zusammenfällt.
Auf diese Weise wirkt der Anschlag 24 beim Verschwenken mit dem kreisbogenförmig
abgerundeten Stirnende 18 des Schwenkarmes 13 zusammen, so daß eine Verschwenkung
nur in der völlig ausgeschobenen Stellung des Düsen- und Meßglasständers 4 ermöglicht
wird. Hierdurch wird verhindert, daß bei unachtsamer Bedienung der Düsen- und Meßglasständer
4 beim Verschwenken von einer Prüfstandseite auf die andere mit dem freien Ende
der frei tragenden Konsole 20 oder mit einer auf dieser aufgespannten Prüflingspumpe
in Kollision gerät. Bei dem Ausführungsbeispiel der Zeichnung sind zwei Anschläge
23 und ein Anschlag 24 am Prüfstandtisch 1 angeordnet. Diese drei Anschläge
können auch durch eine Anschlagleiste ersetzt werden, die als gerade Verbindung
der Anschläge 23 und 24 gedacht ist. Die Anschläge 23 und 24 bzw. eine solche Anschlagleiste
können mit einer weichen Auflage, beispielsweise aus Gummi, versehen sein, um einen
harten Anschlag zu verhindern.
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Der Schlitz 15 ermöglicht auch, den Abstand des Düsen- und Meßglasständers
4 von der Achse des Prüfstandes veränderbar zu wählen, um verschiedenen Breiten
einer Prüflingspumpe Rechnung zu tragen und jeweils entsprechend der Breite der
Prüflingspumpe die kürzesten Brennstoffleitungen zu wählen. Es erscheint auch möglich,
den Düsen- und Meßglasständer in einer Lage quer zur Achse des Prüfstandes am freien
Ende desselben festzuspannen, wenn es bei einer Prüfung zweckmäßig erscheint, die
Prüflingspumpe von beiden Seiten gleichzeitig zugänglich zu machen.
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Nach jeder Prüfung wird das Prüföl aus den Meßgläsern durch Kippen
derselben entleert und in einer Mulde 25 des Düsen- und Meßglasständers aufgefangen.
An dieser Mulde ist eine Leitung 26 angeschlossen, die im Schwenkarm 13 in den Bereich
des Schwenkzapfens 14 geführt ist und zu einer Mulde 27 am Prüfstandtisch 1 führt,
so daß das Prüföl in einem unterhalb des Prüfstandtisches 1 angeordneten Ölbehälter
zurückgeführt werden kann.
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Gemäß F i g. 5 ist der Zapfen 14 in eine Muffe 28 eingeschraubt und
diese mit ihrem Flansch 29 am Prüfstandtisch 1 festgeschraubt. Auf ein Gewinde
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des Zapfens 14 ist eine Mutter 31 mit Beilagscheibe 32 geschraubt
und dient zum Festspannen des Schwenkarmes 13 auf dem Prüfstandtisch 1. Der Schwenkarm
13 umgreift mit seinem Führungsschlitz 15 die Muffe 28 des Zapfens 14. Mit seinem
oberen Schaft ragt der Zapfen 14 in eine Ausnehmung zwischen Stegen 33 der
einseitig eingespannten Konsole 20, wo er ein Rohr 34 diametral durchdringt.
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Gemäß F i g. 6 ist das Rohr 34 mit seinen beiden Enden in den Seitenwänden
35 und 36 der Konsole 20 gelagert. Im Rohr 34 ist an beiden Enden
je ein Gewindebolzen 37 mit Innensechskant 38 eingeschraubt, der über einen glatten
Bolzen 39 auf einen Kunststoffpfropfen 40 wirkt. Durch den Gewindebolzen
38 wird der Bolzen 39 gegen den Kunststoffpfropfen 40 und dieser gegen den Zapfen
14 gepreßt, der an dieser Stelle beispielsweise gerillt ist. Hierdurch wird eine
feste Verklemmung des Zapfens 14 mit dem Rohr 34 erzielt und damit die einseitig
eingespannte Konsole 20 auf dem Prüfstandtisch abgestützt, ohne daß dabei
die Verschwenkung des Schwenkarmes 13 behindert ist.
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Die Abstützung der einseitig eingespannten Konsole 20 hat den Zweck,
durch unwuchtige Prüflingspumpen hervorgerufene Schwingungen der Konsole
20 zu unterbinden. Die erfindungsgemäße Ausbildung dieser Abstützung eignet
sich im besonderen zum nachträglichen Einbau in einen erfindungsgemäßen Prüfstand,
wobei lediglich ein verlängerter Zapfen 14 und das Rohr 34 einzusetzen sind.