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Verfahren zum Herstellen von stirnwandfreien Karteikästen Die Erfindung
bezieht sich auf ein Verfahren zum Herstellen von stirnwandfreien Karteikästen aus
Seitenwänden gleicher Form mit am unteren Rand rechtwinklig einwärts gebogenen Auflageflanschen,
auf die eine Bodenplatte mit Schlitzreihen zum Einstecken von Stützplatten aufgesetzt
und mit den Flanschen verbunden wird. Bei einem bekannten Karteikasten dieser Art
sind die einander gleichen Seitenwände im Bereich der Bodenplatte jeweils mit einem
durchgehenden, in ihrer Ebene liegenden Fußrand und die Bodenplatte an den Längsseiten
zur Aufnahme der Seitenwände mit nach unten abgebogenen Flanschen versehen. Für
jede gewünschte Breite eines Karteikastens müssen daher entsprechend ausgebildete
Bodenplatten bereitgestellt werden, wodurch die Herstellungskosten bei einem mehrere
Karteikastentypen umfassenden Fertigungsprogramm erhöht werden.
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Bei einem anderen bekannten Karteikasten muß die Bodenplatte durch
die besondere, aus Längs- und Querreihen bestehende Schlitzanordnung ebenfalls der
jeweiligen Größe des Karteikastens entsprechend besonders hergestellt werden. Auch
sind bei diesen Karteikästen die Seitenwände wegen der Anordnung eines Deckels verschieden
ausgestaltet. Doch haben diese Seitenwände am Fußrand bzw. am unteren Rand rechtwinklig
einwärts gebogene Auflageflansche, auf welchen die vollständige eben ausgebildete
Bodenplatte aufgesetzt wird.
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Den bekannten Karteikästen ist mithin gemeinsam, daß zunächst eine
Bodenplatte der bestimmten Größe zugeschnitten und gegebenenfalls an den Längsrändern
abgebogen werden muß, bevor sie mit den Schlitzreihen zum Einstecken von Stützplatten
versehen werden kann, so daß eine wirtschaftliche Herstellung nicht gewährleistet
wird.
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Es hat sich nun gezeigt, daß in der Praxis vorwiegend Karteikästen
verschiedener Breite, jedoch gleicher Länge und Höhe verlangt werden. Um eine wirtschaftliche
Herstellung solcher Karteikästen zu ermöglichen, müssen die notwendigen unterschiedlichen
Bearbeitungsvorgänge so billig als möglich gestaltet, d. h. mit Hilfe einfacher
Maschinen durchgeführt werden, wogegen die Verwendung besonderer, also teurer Vorrichtung
auf die für alle Karteikastentypen gemeinsamen Bearbeitungsvorgänge zu beschränken
ist.
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Die Aufgabe der Erfindung ist mithin darin zu sehen, die Herstellung
der eingangs im ersten Absatz erläuterten Karteikästen zu vereinfachen und dadurch
erheblich zu verbilligen. Dieses geschieht in vorteilhafter Weise gemäß der Erfindung
bei stirnwandfreien Karteikästen aus Seitenwänden gleicher Form mit am unteren Rand
rechtwinklig einwärts gebogenen Auflageflanschen, auf die eine Bodenplatte mit Schlitzreihen
zum Einstecken von Stützplatten aufgesetzt und mit den Flanschen verbunden wird,
dadurch, daß zum Herstellen von Karteikästen gleicher Länge und Höhe aber unterschiedlicher
Breite ein als Bodenplatte vorgesehenes Blech entsprechend der Länge der Karteikästen
mittels eines für alle Typen gleichen Werkzeuges mit den Schlitzreihen versehen
und sodann auf die gewünschte Breite beschnitten wird.
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Der einzige für verschiedene Karteikastentypen unterschiedliche Bearbeitungsvorgang,
nämlich das Beschneiden der Bodenplatte auf die gewünschte Breite, ist mit einer
handelsüblichen Blechschere durchzuführen, wogegen die aufwendigen Vorrichtungen
insbesondere für die Herstellung der Schlirzreihen in der Bodenplatte für alle Karteikastentypen
verwendbar sind, so daß sich ihre Kosten auf eine wesentlich größere Stückzahl verteilen.
Selbstverständlich muß hierbei unabhängig von der Breite eines Karteikastens für
alle Karteikastentypen die gleiche Schlitzanordnung in der Bodenplatte gewählt werden.
Die Anpassung der in diesen verschiedenen Bodenplatten festlegbaren Stützplatten
bezüglich deren Breite erfolgt dann durch entsprechenden Zuschnitt der Stützplatten,
der wiederum durch einfache Vorrichtungen erfolgen kann, so daß also auch hier die
bei der Herstellung der Bodenplatten erreichten Vorteile vorhanden sind.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Gegenstandes der
Erfindung dargestellt. Es zeigt F i g. 1 eine Stirnansicht auf einen stirnwandfreien
Karteikasten und
F i g. 2 die Draufsicht auf den Karteikasten nach
F i g. 1 unter Fortlassung einiger Einzelteile.
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Jeder gemäß der Erfindung hergestellte Karteikasten hat jeweils eine
gleiche Höhe sowie Länge und wird von zwei Seitenwänden 1 und 2 gebildet,
die einander gleich sind, so daß sie seitenverkehrt an jeder Längsseite einer Bodenplatte
3 angeordnet werden können.
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Jede Seitenwand hat am oberen bzw. freien Längsrand eine angebogene
Griffleiste 4 sowie an beiden Stirnseiten senkrecht zur Wandfläche und aufeinander
zu gerichtete Flansche 5. Am unteren Rand jeder Seitenwand 1 bzw. 2 ist ein
einwärts gebogener Flansch 6 vorgesehen, auf den die Bodenplatte
3 aufliegt und durch Schweißpunkte 7 mit den Flanschen 6 verbunden ist. Die
Bodenplatte 3 hat an den Stirnseiten nach unten abgebogene Füße 8 und auf
der Bodenfläche drei Reihen von Einsteckschlitzen 9 zum Einstecken der entsprechend
den Schlitzen angeordneten Füße von Stützplatten. Es können in bekannter Weise natürlich
auch nur zwei Schlitzreihen vorgesehen werden.
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Die Schlitze 9 sind unabhängig von der Breite der Bodenplatten
3 in unter sich gleicher Anordnung vorgesehen, so daß für Karteikästen der
verschiedenen Breiten nur ein Werkzeug für die Schlitzherstellung bereitgestellt
werden muß. An den Stirnseiten sind die Seitenwände 1 und 2 in an
sich bekannter Weise durch Abstandsstangen 10 gegeneinander abgestützt. Wird
ein allseitig geschlossener Karteikasten gewünscht, so werden entsprechend zugeschnittene
Stirnplatten beispielsweise an den Flanschen 5 der Seitenwände befestigt.