-
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung Vorrichtung zum Entkuppeln
von Muldenwagen zum Entkuppeln von Muldenwagen, deren Kupplung als in eine Führung
im Fahrzeugrahmen einschiebbare lose Verbindungsstange mit einer an jedem ihrer
Enden vorgesehenen Bohrung ausgebildet ist, in die jeweils ein Kupplungsbolzen eingreift,
der in der Weise in Richtung seiner Achse verschiebbar im Fahrzeugrahmen gelagert
ist, daß der Kupplungsbolzen, der normalerweise selbsttätig eine der Kupplungsstellung
entsprechende Grundstellung einnimmt, beim Einschieben der Verbindungsstange in
die Führung selbsttätig in die an dem betreffenden Ende der Verbindungsstange vorhandene
Bohrung eingreift, wobei zum Entkuppeln ein am Fahrzeugrahmen schwenkbar gelagertes
Hebelgestänge dient, durch dessen Betätigung der Kupplungsbolzen aus der betreffenden
Bohrung der Verbindungsstange herausbewegbar ist.
-
Bei einer bekannten Vorrichtung dieser Art besteht das Hebelgestänge
zum Entkuppeln aus einem Handhebel, der an seinem einen Ende eine Masse trägt, die
dafür sorgen soll, daß nach beendetem Entkuppelvorgang der Kupplungsbolzen wieder
in seine Ursprungsstellung zurückgeführt wird und weiterhin im gekuppelten Zustand
verhindern soll, daß der Kupplungsbolzen aus seiner Kuppelstellung bewegt wird.
Diese bekannte Ausführungsform hat den Nachteil, daß infolge der Trägheit der auf
dem Hebel angebrachten Masse beim Einfahren der Verbindungsstange Schäden, wie Abreißen
des Kupplungsbolzens oder Verformen der Bohrungen, in die der Kupplungsbolzen eingreift,
entstehen können, die die Betriebssicherheit in Frage stellen, wenn nicht ganz aufheben.
Ein weiterer Nachteil dieser bekannten Ausführungsform besteht, wie die Praxis gezeigt
hat, darin, daß beim Durchfahren von Weichensystemen bzw. Kreuzungsstellen, was
immer mit starken Stoßbelastungen verbunden ist, auf den Handhebel und die auf ihm
angebrachte Masse so starke Stöße ausgeübt werden, daß ein unbeabsichtigtes Entkuppeln
eintreten kann. Zu diesen Nachteilen dieser bekannten Ausführungsform kommt noch
der weitere Nachteil, daß der Entkuppelvorgang durch Anheben des Handhebels bewerkstelligt
werden muß, d. h., die Bedienungsperson nicht nur den ohnehin mitunter schon stramm
eingespannten Kupplungsbolzen unter erheblichem Kraftaufwand über den Handhebel
lösen muß, sondern sie muß zusätzlich auch noch die auf dem Handhebel angebrachte
Masse mit anheben, was zusätzlichen Kraftaufwand erfordert.
-
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer Vorrichtung der
eingangs genannten Art die geschilderten Nachteile zu beseitigen.
-
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Hebelgestänge
aus zwei am Fahrzeugrahmen schwenkbar gelagerten doppelarmigen Hebeln besteht, von
denen der eine als Fußbetätigungshebel und der andere als Verbindungshebel zwischen
dem Fußbetätigungshebel und den Kupplungsbolzen dient, wobei der Verbindungshebel
mit seinem dem Kupplungsbolzen zugewandten freien Ende in eine Aussparung des Kupplungsbolzens
eingreift und zur selbsttätigen Einstellung des Kupplungsbolzens in seine der Kuppelstellung
entsprechende Grundstelölung zwischen dem Bereich des dem Fußbetätigungshebel zugewandten
freien Endes des Verbindungshebels und dem Fahrzeugrahmen eine Druckfeder angeordnet
ist und wobei der Fußbetätigungshebel mit seinem dem Verbindungshebel zugewandten
freien Ende derart an dem dem Fußbetätigungshebel zugewandten freien Ende des Verbindungshebels
angreift, daß bei Fußdruck auf das dem Verbindungshebel angewandte, als Pedal ausgebildete
freie Ende des Fußbetätigungshebels der Kupplungsbolzen entgegen der Kraft der Druckfeder
in die Entkuppelstellung bewegt wird.
-
Die erfindungsgemäße Ausbildung bietet die Sicherheit, daß keine unbeabsichtigte
Entriegelung des Kupplungsbolzens auftritt. Auf Grund des Wegfalles der zusätzlichen
Masse an dem Hebelgestänge ist nämlich die Gefahr beseitigt, daß beim Durchfahren
von Kreuzungsstellen oder Weichensystemen infolge der dabei auftretenden Stöße auf
das Hebelgestänge der Kupplungsbolzen selbsttätig ausgekuppelt wird Außerdem wird
durch die erfindungsgemäß angeordnete
Druckfeder sichergestellt,
daß das Ein- und Auskuppeln relativ weich erfolgt.
-
Die Erfindung ist in der Zeichnung beispielsweise veranschaulicht,
und zwar zeigt F i g. 1 in Seitenansicht drei miteinander gekuppelte Muldenwagen,
F i g. 2 einen Schnitt längs der Linie II-II der F i g. 1 und F i g. 3 einen Schnitt
längs der Linie 111-IH der Fig.2.
-
Wie aus den F i g. 2 und 3 zu entnehmen ist, erfolgt das Ein- und
Auskuppeln des Kupplungsbolzens 1 aus der Verbindungsstange 2 über ein Hebelgestänge,
welches aus zwei doppelarmigen Hebeln 3 und 4 besteht. Der unmittelbar die Auskuppel-
bzw. Einkuppelbewegung steuernde Hebel 3 ist um einen Drehpunkt 4' drehbar gelagert
und greift mit seinem einen Ende 5, welches einen nasenförmigen Ansatz 6 trägt,
in eine Aussparung 7 des Kupplungsbolzens 1 ein, während auf das andere Ende 8 des
Hebels 3 die Kraft einer Druckfeder 9 wirkt. Mit dem Hebel 3 wirkt der Hebel 4 zusammen,
welcher um einen Drehpunkt 10 drehbar gelagert ist und an seinem einen Ende 11 einen
Rollkörper trägt, während das andere Ende 12 als Pedal ausgebildet ist. Das Entkuppeln
erfolgt in der Weise, daß durch Niederdrücken des Hebels 4 in Richtung F das freie
Ende 8 des Hebels 3 nach oben bewegt wird, was zwangläufig eine Abwärtsbewegung
des nasenförmigen Ansatzes 6 und damit auch eine Abwärtsbewegung des Kupplungsbolzens
1 zur Folge hat. Nunmehr kann die Verbindungsstange 2 ohne weiteres aus der
Führung 13 herausgleiten, so daß die beiden Muldenwagen jetzt in keiner festen Verbindung
mehr zueinander stehen. Sobald der Fußdruck auf das als Pedal ausgebildete freie
Ende 12 aufhört, gehen die Hebel 3 und 4 und damit der Kupplungsbolzen
1 unter der Kraftwirkung der Druckfeder 9 wieder in ihre Ausgangsstellung zurück.
Das Einkuppeln erfolgt ohne eine äußere Betätigung des Hebelgestänges. Vielmehr
wird infolge einer abgeschrägten Ausbildung des Endes der Verbindungsstange 2 und
einer entsprechend ausgebildeten Gleitfläche am Kupplungsbolzen 1 durch das Einschieben
der Verbindungsstange 2 in die Führung 13 der Kupplungsbolzen 1 nach unten gedrückt
und bleibt 1o lange in dieser Stellung, bis die Verbindungsstange 2 sich so weit
in die Führung 13 hineingeschoben hat, daß der Kupplungsbolzen 1 in die in der Verbindungsstange
2 vorgesehene Bohrung einrasten kann.