DE1247835B - Vorrichtung zum Schliessen der ueberlappenden Nahtstellen von Mantelzuschnitten fuer Papiergefaesse u. dgl. - Google Patents
Vorrichtung zum Schliessen der ueberlappenden Nahtstellen von Mantelzuschnitten fuer Papiergefaesse u. dgl.Info
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Description
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
DEUTSCHES
PATENTAMT
PATENTSCHRIFT
Int. CL:
Nummer:
Aktenzeichen:
Anmeldetag:
B31d
Deutsche Kl.: 54 f-2/30
M 64635 VII b/54 f
24. März 1965
17. August 1967
14. März 1968
24. März 1965
17. August 1967
14. März 1968
Auslegetag:
Ausgabetag:
Patentschrift stimmt mit der Auslegeschrift überein
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Schließen der überlappenden Nahtstellen von Mantelzuschnitten
für Gefäße aus Papier, Kunststoff- oder Metallfolie mit mindestens einem Schließbecher zur
Aufnahme eines Zuschnitts und mit einem Dorn, der den vorgeformten Zuschnitt durch Anlegen an den
Innenmantel des Schließbechers in die endgültige Mantelform überführt, sowie mit einer durch einen
Schlitz im Schließbecher hindurchtretenden Siegelbacke zum Versiegeln der Überlappungsnaht.
Bei Vorrichtungen dieser Art erfolgt die Siegelung bzw. die feste Zusammenfügung der überlappenden
Stellen bisher dadurch, daß ener der beiden überlappenden Lappen an der inneren Überlappungsseite
eine Leimschicht enthält, die bereits getrocknet ist. Dabei handelt es sich im allgemeinen um einen Heißsiegelleim.
Der Dorn, der die Formbildung verursacht, wird beheizt und durch Spreizung oder eine seitlich
wirkende Kraft an die Überlappung angedrückt, so daß zwischen dem MetaHbecher und dem Dorn die
überlappenden Teile des Mantels einen Siegeldruck erfahren und dadurch fest zusammengefügt werden.
Bei dem Einsatz von heißsiegelfähigem Karton, bei dem die ganze Innenseite des Mantelzuschnitts mit
einem heißsiegelfähigen Material ausgelegt ist, z. B. mit einer Polyäthylenschicht, ist dieses Verfahren nur
schlecht möglich, weil die Wärme zur Heißsiegelnahtstelle von der mit Polyäthylen beschichteten Seite
durch das Papier hindurch übertragen werden muß. Die Polyäthylenschicht wird dabei selbst stark miterwärmt
und bleibt daher leicht am Dorn kleben oder bildet Blasen infolge zu hoher Temperatur. Man
wurde durch diese Erscheinungen gezwungen, auf andere Verfahren auszuweichen, beispielsweise daß
die Mantelflächen auf Dorne gewickelt und in der Weise fertiggestellt werden, daß von außen kommende
Heizbacken die Mantel siegeln. Dieses Verfahren erfordert allerdings vollständig anders geartete
Einrichtungen und Maschinen. Wo Maschinen nach dem zuvor geschilderten Verfahren vorhanden waren,
hat man sich zunächst so geholfen, daß die Schließbecher beheizt wurden und die Dorne kalt blieben
oder künstlich gekühlt wurden. In diesem Fall dringt der kalte Dorn in die in dem Schließbecher vorgebildeten
Zuschnitte ein und wird, wie zuvor geschildert, ebenfalls gegen die Becherwand gedrückt, wobei die
Hitze von außen kommt. Auch dieses Verfahren hat den Nachteil, daß die Seitenwand verhältnismäßig
lange in dem im ganzen geheizten MetaHbecher liegt und das Papier unnötig stark vorgewärmt wird, wodurch
es sich leicht verziehen kann. Hinzu kommt, daß dieser Arbeitsgang meistens zur Beschleunigung
Vorrichtung zum Schließen der überlappenden
Nahtstellen von Mantelzuschnitten für
Papiergefäße u. dgl.
Nahtstellen von Mantelzuschnitten für
Papiergefäße u. dgl.
Patentiert für:
Maschinenfabrik Rissen G. m. b. H.,
Hamburg-Rissen, Suurheid 20
der Maschinentakte unterteilt wird und auf sogenannte Drehtischpressen oder Drehtischen z. B.
*5 sechs solcher MetaHbecher angebracht sind, in die
zunächst der Mantelzuschnitt hineingebracht wird. Für das Hineinbringen dieser Mantelzuschnitte gibt
es verschiedenartige Verfahren, z. B. werden die Zuschnitte hineingestoßen, wobei sich auf Grund von
Führungen die Überlappung bildet, oder die Seitenwände werden auf einer vorgeschalteten Vorrichtung
in sogenannte Rolltöpfe eingerollt und dadurch in überlappter Form in die Metallbecher gebracht.
Genaue Lage der Mäntel kann dabei nicht gewährleistet werden. Es ist deshalb eine besondere Einrichtung
zum Ausrichten des Mantels in einer nächsten Station vorgesehen, bevor die Siegelung stattfindet.
Es ist auch bekannt, den Zuschnitt durch einen Schlitz im Schließbecher tangential einzuschieben,
wobei die Einschubeinrichtungen so gesteuert sind, daß sie den eingeschobenen Zuschnitt loslassen, sobald
die vordere, am Innenumfang des Bechers entlanggleitende Kante des Zuschnitts den Becherschlitz
wieder erreicht hat und die Uberlappungsstelle im Bereich dieses Schlitzes liegt, durch den anschließend
eine Siegelbacke hindurchtritt. Die Lage des Mantelzuschnitts für die Siegelung wird dabei durch
die Einschubeinrichtung bestimmt. Gute Genauigkeit ist dabei aber nur bei verhältnismäßig hohem Aufwand
erreichbar.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer Vorrichtung dieser Art, bei der die Siegelung
mittels einer durch einen Schlitz im Schließbecher hindurchtretende Siegelbacke erfolgt, die Ausrichtung
des Mantelzuschnitts unabhängig von der Einführungseinrichtung durchzuführen. Die Lösung besteht
darin, daß ein mit Drehantrieb ausgerüsteter Mitnehmerdorn für den Zuschnitt vorgesehen ist und daß
der' im Schließbecher vorgesehene Schlitz eine der Drehrichtung des Zuschnitts entgegengesetzt liegende
und als Anschlag für die außenliegende Überlap-
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pungskante des Zuschnitts ausgebildete Kante aufweist.
Das Ausrichten des Mantelzuschnitts in dem Becher erfolgt dabei zunächst wie bisher durch einen
Zentrierdorn, so daß sich der Mantel an die Wände der Schließbecher anlehnt, wobei aber der Zentrierdorn
gleichzeitig auf den Mantel noch eine Drehbewegung ausübt, mit der nicht nur der Becher in
seinem Durchmesser ausgerichtet wird, sondern mit der auch die Nahtstelle in die gewünschte Winkelstellung
gebracht wird. Dabei wird die Tendenz des Mantelzuschnitts, sich nach außen hin zu öffnen, ausgenutzt,
indem sich die Kante des Mantels, sobald sie in den Schlitz kommt, tangential weiterschieben will
und nun an der Anschlagkante in dem Schlitz anstößt, ohne daß zusätzliche Klappen oder ähnliches vorgesehen
werden müßten. Die Drehbewegung des Mantels wird beispielsweise hervorgerufen durch eine
Nase, die an dem Dorn angebracht ist.
Während in F i g. 1 und 2 der Zeichnung eine bekannte Anordnung einer Mantelnahtbildung gezeigt
ist, stellen die F i g. 3 bis 5 eine Ausführungsform der
Erfindung schematisch dar, und zwar in F i g. 3 einen Becher mit unausgerichtet eingebrachtem Mantelzuschnitt
und in Fig. 4 und 5 einen Becher mit Zentriereinrichtung in Quer- und Längsschnitt.
In dem Metall- oder Schließbecher 1 nach F i g. 1 befindet sich ein Mantelzuschnitt 3, der vorher in
einer anderen Operation ausgerichtet worden ist, und in diesen Mantelzuschnitt ist der Schließstempel 2
eingedrungen. Zwischen dem Schließstempel 2 und dem Schließbecher 1 ist ein Zwischenraum gerade so
groß, daß das Papier mit Überlappung dazwischenpaßt. Die vertikale Begrenzung des Mantels 3 nach
unten ist gegeben durch einen Stößel 5, der später den Mantel ausstößt. In dem Schließbecher 1 befindet
sich ein Fenster, durch das ein Druckstück 4 hindurchtritt, das seinerseits durch eine Schraube 6 am
Herausfallen gehindert wird. Gegen dieses Fensterstück 4 drückt eine von außen kommende Backe 7,
die mit einstellbarem Federdruck oder beispielsweise auch durch einen hydraulischen Kolben eine Bewegung
in Richtung des Pfeils 8 erzeugt. Damit wird das Druckstück zunächst gegen die Seite 9 der Mantelfläche
gedrückt; diese wiederum drückt gegen den Stempel 2, und der Stempel selber wird dann gegen
den Metallbecher 1 gegengedrückt, so daß zwischen Dorn und Becher in der bei 10 bezeichneten Stelle
die Überlappung zusammengedrückt wird. Mit anderen Verfahren wird an Stelle des Drucks über ein
Fenster von außen auch der Dorn durch einen Keil auseinandergedrückt. Andere Verfahren benutzen
einen Hebel, um den Dorn gegen die Überlappung zu drücken. Es wird durch die Skizzen deutlich, daß bei
diesen Verfahren es nicht darauf ankommt, an welcher
genauen Stelle oder Winkelausrichtung die Überlappung 10 liegt. Sie muß nur ungefähr gegenüber dem
Fensterdruckstück 4 liegen, damit nicht eine seitliche Versetzung des Druckverlaufs entsteht, aber im Bereich
von 5 bis 10 mm kommt es hier nicht auf die Lage an. Das wird anders, wenn man den Versuch
machen will, mit einer Klappe von außen durch einen Schlitz hindurch die Überlappung zu treffen. Liegt
der Mantelzuschnitt z. B. so in dem Schließbecher, wie in F i g. 3 dargestellt, dann würde beim Eindringen
des Zentrierdoms die Überlappung sich an einer Stelle ergeben, die gegenüber der Stelle liegt, wo sie
beim Schließen von außen hingehört.
Es wird nun erfindungsgemäß durch eine Nase 11, die an einem Zentrierdorn sitzt und die in Richtung
des Pfeils 12 bewegt wird, die innere Zuschnittkante 15 durch Drehen des Dorns verschoben, wobei die
äußere Zuschnittkante 13 in der Stellung, in die die Überlappung zwecks Siegelung kommen soll, festgehalten
wird. Das ist näher veranschaulicht in der Fig. 4. Die Nase ist hier ein Teil eines Zentrierstempels 14. Sie ist messerartig ausgebildet, und hin-
ter diesem Messer liegt eine lange Blattfeder 12 a (F i g. 5), die der Nase 12 eine Tendenz nach außen
gibt. Die Nase 12 ist der vordere Teil eines in einem Schlitz 12 b befindlichen Flachstückes 12 c, hinter
dem die Blattfeder 12 a liegt. Ein Stift 12 d hindert das Flachstück am Herausfallen. Diese Nase 12 faßt
nun, wenn der Zentrierstempel gedreht wird, hinter die innere Zuschnittkante 15 und dreht den ganzen
Zuschnitt in Pfeilrichtung. Da der Zuschnitt die Tendenz hat, sich aus der gewölbten Form, in die er
hineingezwungen wurde, wieder zurückzubilden in die flache Form, wird die Kante 13 des Zuschnitts an
die Peripherie der inneren Begrenzungsfläche des Schließbechers herangedrückt. Von dem Augenblick
an, in dem die Zuschnittkante 13 an der ersten Kante des Schlitzes 16 vorbeikommt, wird sie nicht mehr in
die gerundete Form gezwungen, sondern streckt sich gerade in der Form einer Tangente und wird dadurch
gegen die Kante 17 dieses Schließbecherschlitzes stoßen.
Der Zentrierstempel wird in diesem Augenblick mit seiner Bewegung stillgesetzt. Die Drehausrichtung
des Zentrierstempels 14 ist nur bedingt durch die Mantellänge und die Lage des Schlitzes bzw. der
Schlitzkante 17. Im Ausgangspunkt der Drehbewegung steht die Nasella etwa 20 bis 30° vor der
normalen Lage der Mantelzuschnittkante 15, damit diese auf alle Fälle erfaßt wird. Die Drehbewegung ist
beendet, wenn die Kante 15 um die Überlappungsbreite vor der Schlitzkante 17 steht. Um diese Stellung
des Mantelzuschnitts, die normalerweise durch dessen Eigenspannung erhalten bleibt, gegebenenfalls noch
in besonderem Maße zu sichern, können jetzt Sauglöcher 18 an Saugluft angeschlossen werden, so daß
der Mantel diese Stellung nicht wieder verändern kann. In der nächsten Station, die beim Weiterschalten
erreicht wird, kommt nun der so dem Durchmesser und der Winkelstellung nach ausgerichtete
überlappte Mantelzuschnitt in den Bereich einer thermostatisch beheizten Schließbacke 20. Diese wird
in Pfeilrichtung vorgeschoben, so daß jetzt der Siegeldruck durch die Backe 20 erzeugt wird. Bevor die
Backe 20 vorgegangen ist, ist in dem Schließbecher mit dem darin enthaltenen, ausgerichteten Mantelzuschnitt
ein hier nicht dargestellter Schließdorn eingedrungen. Zwischen diesem Dorn und der beheizten
Schließbacke 20 erfolgt nun die Siegelung.
Damit bei dem Ausrichtevorgang der Mantelzuschnitt auch wirklich gegen die Schlitzkante 17
gedrückt wird, muß angesichts der verhältnismäßig dünnen Kartonstärken (etwa nur 0,2 bis 0,5 mm)
die Einrichtung besonders präzise hergestellt sein. Da die Teile zum Teil fliegend ineinandergreifen, ist aus
diesem Grund vorgesehen, daß der Zentrierdorn 14, der in seinem vorderen Ende eine konische Zuspitzung
22 trägt, um den nur roh ausgerichteten Mantel auf alle Fälle auseinanderdrücken zu können,
auf einem spindelartigen Dorn 23 axial beweglich sitzt. Die Spindel 23 trägt eine selbstlaufende Spitze
24, die ihrerseits in den Stößel 25 hineindringt. Stößel 25 entspricht dem in der Fig. 2 beschriebenen
Stößel 5. Er dient dazu, beim Ausrichten und Einführen des Mantelzuschnitts die Begrenzung nach
unten zu bilden; in einer späteren Station wird er in Richtung des Pfeils 26 bewegt, um den fertig gebildeten
Mantel aus dem Schließbecher auszustoßen. Der eigentliche Zentrierdorn 14 kann sich nun beim Eindringen
der Spindel 23 axial so einstellen, daß er gerade eben mit seinem Eigengewicht an den Papierwandungen
anliegt und so eine minimale immer durch das Eigengewicht bestimmte Reibung gegenüber
dem Papier hervorruft. Die Drehung erfolgt dann durch Drehung der Spindel 23, die ihrerseits
über den Stift 27 und eine in dem Zentrierdorn vorhandene Nut 18 den Zentrierdorn bei der Drehung
mitnimmt. Die Drehung der Spindel 23 wird durch geeignete Getriebeteile, z. B. durch Drehmagnet,
durch eine Preßluftdreheinheit oder durch Hebel erzeugt. Bei Schalttischanordnung können zwei oder
mehr Siegelstationen aufeinanderfolgen.
Claims (3)
1. Vorrichtung zum Schließen der überlappenden Nahtstellen von Mantelzuschnitten für Gefäße
aus Papier, Kunststoff- oder Metallfolie mit mindestens einem Schließbecher zur Aufnahme
eines Zuschnitts und mit einem Dorn, der den vorgeformten Zuschnitt durch Anlegen an den
Innenmantel des Schließbechers in die endgültige Mantelform überführt, sowie mit einer durch
einen Schlitz im Schließbecher hindurchtretende Siegelbacke zum Versiegeln der Überlappungsnaht, dadurch gekennzeichnet, daß ein
mit Drehantrieb ausgerüsteter Mitnehmerdorn (14) für den Zuschnitt vorgesehen ist und daß der
im Schließbecher vorgesehene Schlitz eine der Drehrichtung des Zuschnitts entgegengesetzt
liegende und als Anschlag für die außenliegende Überlappungskante des Zuschnitts ausgebildete
Kante (17) aufweist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der mit einer Mitnehmernase
(11) versehene Zentrierdorn (14), der die Ausrichtung des Mantelzuschnitts radial und hinsichtlich
seiner Winkelstellung vornimmt, nach dem Eindringen in den Schließbecher an seinem
äußersten Ende durch eine drehbare Spitze (24) zentriert ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Schließbecher
Saugleitungen (18) enthält, die die durch die Zentrierung gewonnene Stellung so lange sicherstellen
bis die Siegelung in der nächsten Operation erfolgt ist.
In Betracht gezogene Druckschriften:
USA.-Patentschrift Nr. 3 049 979.
USA.-Patentschrift Nr. 3 049 979.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
709 637/54 8.67 © Bundesdruckerei Berlin
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1965
- 1965-03-24 DE DEM64635A patent/DE1247835B/de active Pending
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