DE1246625B - Aufbewahrungskasten, insbesondere fuer Kleinteile, Schrauben u. dgl. - Google Patents
Aufbewahrungskasten, insbesondere fuer Kleinteile, Schrauben u. dgl.Info
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Description
AUSLEGESCHRIFT B 25 h;B25j
DeutscheKl.: 87 a-22
DeutscheKl.: 87 a-22
Nummer: 1246 625
Aktenzeichen: H 439951 c/87 a
J 246 625 Anmeldetag: 28. Oktober 1961
Auslegetag: 3. August 1967
Die Erfindung bezieht sich auf einen Aufbewahrungskasten, insbesondere für Kleinteile, Schrauben
u. dgl., bei welchem mindestens ein Aufbewahrungsbehälter für das aufzubewahrende Gut in einem ihn
verschließenden Gehäuse oder Rahmen angeordnet ist.
Aufbewahrungskästen für Kleinteile und Schüttgut sind bisher vielfach in Art von Schubfächern ausgebildet
worden. Diese Schubfächer müssen aber um eine beträchtliche Länge herausgezogen werden, um ι
Teile ihres Inhaltes zu entnehmen. Übereinander angeordnete Schubfächer können außerdem auch nicht
gleichzeitig zugängig gemacht werden.
Es sind auch bereits Aufbewahrungskästen bekannt, bei denen eine Mehrzahl von Aufnahmebehäl- ι
tern etwa in der Mitte ihrer unteren Seitenwandkanten mit Kippachszapfen versehen und in fest innerhalb
des Rahmens oder Gehäuses angeordneten Lagerbohrungen schwenkbar gelagert sind. Durch
die feste Anordnung dieser Lagerbohrungen im Inneren des Rahmens oder Gehäuses können solche Aufnahmebehälter
nicht aus dem Rahmen oder Gehäuse herausgenommen werden. Die Anordnung der Kippachszapfen
im mittleren Bereich der unteren Seitenwandkanten hat auch zur Folge, daß sich die Aufnahmebehälter
beim Öffnen mit der Unterkante mit der Vorderwand absenken. Dadurch kann eine stabile Lage des Aufnahmebehälters in geschlossenem
Zustand nur dadurch erreicht werden, daß die Aufnahmebehälter mit schräg nach unten und hinten
verlaufendem Boden ausgebildet sind. Solche Behälter lassen sich aber nicht außerhalb des Gehäuses
oder Rahmens auf einem Werktisch od. dgl. aufstellen oder stapeln, selbst wenn sie aus dem Gehäuse
oder Rahmen herausgenommen werden könnten.
Es sind auch regalartige Gehäuse bekannt, in welchen Böden schubfachartig herausziehbar gelagert
sind. Die Böden tragen dabei am hinteren Teil ihrer Seitenkantenausnehmungen, mit denen sie sich über
eine im vorderen Teil der Seitenwände oberhalb der 4' Schubfachführung ausgebildete Nase setzen und dadurch
bei weitgehend aus dem Gehäuse herausgezogener Stellung sich nach unten neigen. Diese bekannten
Schubfachregale haben alle Nachteile der bekannten Schubfächer. Die in diesen Regalen benutzten 4i
Schubfächer sind außerdem auch nicht dazu gedacht, herausgenommen und außerhalb des Regals aufgestellt
oder gestapelt zu werden.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Aufbewahrungskasten zu schaffen, bei
dem mindestens ein Aufnahmebehälter in einem Gehäuse kippbar und jederzeit herausnehmbar angeord-Aufbewahrungskasten,
insbesondere für Kleinteile,
Schrauben u. dgl.
insbesondere für Kleinteile,
Schrauben u. dgl.
Anmelder:
August Wilhelm Howe,
Mainz/Rhein, Göttelmannstr. 8
Mainz/Rhein, Göttelmannstr. 8
Als Erfinder benannt:
August Wilhelm Howe, Mainz/Rhein
net ist. Der Behälter soll besonders leicht auf- und zugekippt werden können und auch besonders einfach
und leicht aus dem Gehäuse bzw. Rahmen herausgenommen bzw. eingesetzt werden können. Die
Kipplagerung und die die Öffnungsstellung des Behälters begrenzenden Anschlag- und Gegenanschlagelemente
am Behälter und dem Gehäuse bzw. Rahmen sollen in jeder Stellung des Behälters die Last des Behälterinhaltes
sicher abtragen. Die Kippachszapfen des Behälters und die Anschlagelemente sollen ferner
ermöglichen, den Behälter in einer solchen Gestalt auszubilden, daß er im Gegensatz zu den bekannten
Behältern außerhalb und unabhängig vom Gehäuse bzw. aufgestellt und benutzt werden kann.
Zur Lösung dieser Aufgabe sind gemäß der Erfindung die Kippachszapfen im Bereich der vorderen
unteren Ecken der Behälterseitenwände angeordnet und in im vorderen Bereich des Gehäuses oberhalb
des Gehäusebodens vorgesehenen nach oben offenen Lagermulden drehbar gelagert, und es ist ferner mindestens
eine Anschlagnase im Bereich der unteren hinteren Ecke einer Behälterseitenwand angebracht,
die dem Herauskippen des Behälters durch Auftreffen auf einen im Gehäuse fest angeordneten
Gegenanschlag den Kippwinkel begrenzt, wobei im Gehäuse oberhalb des Gegenanschlages so viel Raum
freigelassen ist, daß der in Entnahmestellung befindliche Behälter zunächst mit seiner Anschlagnase über
die Höhe des Gegenanschlages und mit seinen Kippachszapfen aus den Lagermulden anhebbar und dann
nach vorn ganz aus dem Gehäuse herausnehmbar ist.
Über die Lösung der gestellten Aufgabe hinaus bietet der Aufbewahrungskasten nach der Erfindung
noch eine Reihe wesentlicher Vorteile gegenüber den bekannten Vorrichtungen. So legt sich die im ge-
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schlossenen Zustand senkrechte Vorderwand des Aufnahmebehälters durch die begrenzte Auswärtsbewegung
in einem vorherbestimmten günstigen Winkel schräg nach außen und bildet dadurch eine schräge
Auflagefläche für das im Behälter aufbewahrte Gut. Dadurch wird das im Behälter Aufbewahrte in Entnahmestellung
des Behälters besonders leicht und günstig zugänglich. Es entfällt die durch einen schräg
nach hinten und unten verlaufenden Behälterboden entstehende schwer zugängliche Behältertasche.
Trotzdem wird durch die Erfindung die stabile Lage des Aufnahmebehälters sowohl in Schließstellung als
auch in Entnahmestellung gewährleistet. Durch das einfache Herausnehmen und einfache Einsetzen des
Aufnahmebehälters in das Gehäuse bzw. den Rahmen kann der Aufnahmebehälter sehr leicht und schnell
nachgefüllt werden. Der Aufnahmebehälter kann deshalb mit verhältnismäßig geringer Tiefe ausgebildet
werden und hat deshalb im Gegensatz zu allen bekannten Aufbewahrungsvorrichtungen keine unübersichtlichen
und schwer zugänglichen Teile.
Trotz der doppelten Betätigungsfunktion, nämlich einmal der kippbaren Lagerung mit der eingeschwenkten
Schließstellung und der herausgeschwenkten Entnahmestellung des Behälters und zum anderen der
Herausnehmbarkeit des Behälters aus dem Gehäuse oder Rahmen, läßt sich der Aufbewahrungskasten
nach der Erfindung in sehr einfacher billiger Weise, insbesondere auch aus Kunststoff herstellen. Dabei
läßt sich insbesondere der Aufbewahrungskasten einstückig herstellen, wodurch seine Lebensdauer wesentlich
verlängert werden kann.
In einer Ausführungsform der Erfindung sind der Gegenanschlag für die Anschlagnase und die Lagermulde
zu jeder Seite des Aufnahmebehälters einstückig in Form einer im Gehäuse senkrecht stehenden,
dreieckigen Platte ausgebildet, deren Hinterkante etwa senkrecht und deren Vorderkante schräg
nach unten verläuft und stufenlos in die Lagermulde übergeht. Diese Ausführungsform der Erfindung
zeichnet sich dadurch aus, daß das Einsetzen und Herausnehmen des Aufnahmebehälters besonders
einfach möglich ist. Dabei ist aber volle Sicherheit gegen unbeabsichtigtes Herausfallen des Aufnahmebehälters
gegeben. Durch die einstückige Ausführung des Gegenanschlages und der Lagermulde in Form
einer dreieckigen Platte erhält der Aufnahmebehälter zu beiden Seiten eine wirksame seitliche Führung, die
ein Verkanten unmöglich macht. Die für die Funktion des Aufbewahrungskastens nach der Erfindung
wesentlichen Teile sind dabei zu widerstandsfähigen und dauerhaften Stücken verbunden, so daß der
Aufbewahrungskasten nach der Erfindung auch im rauhen Betrieb ohne Beeinträchtigung seiner Lebensdauer
benutzt werden kann. Durch den stufenlosen Übergang der vorderen Führungskante der dreieckigen
Platte in die Lagermulde wird ein stoßfreies Einsetzen eines gefüllten Aufnahmebehälters sichergestellt.
Es besteht daher keine Gefahr, daß irgendwelche Teile beim Einsetzen des Aufnahmebehälters
in das Gehäuse nach hinten herausfallen und das Schließen des Aufnahmebehälters unmöglich machen.
In solchen Ausführungsformen der Erfindung, bei denen eine Mehrzahl von Aufnahmebehältern innerhalb
eines gemeinsamen Gehäuses angeordnet sind, ist es zweckmäßig, zwischen jeweils zwei benachbarten
Aufnahmebehältern eine Gegenanschlag- und Lagerplatte anzuordnen, gegen die sich die benach-
harten Aufnahmebehälter mit seitlichen Außenflächen legen. Hierdurch sind sämtliche in einem
gemeinsamen Gehäuse untergebrachten Aufnahmebehälter untereinander unabhängig.
Zum Übereinanderstapeln eignen sich besonders solche Aufnahmekästen mit als stabile Platte ausgebildeter Gehäusedecke, bei welchem im Rahmen der Erfindung diese Gehäusedecke durch zwischen den Aufnahmebehältern angeordnete Stützen versteift ist. ίο Diese Stützen können dabei in Form von plattenartigen Rippen mit Abstand oberhalb der Gegenanschlag- und Lagerplatten angeordnet und mit der Gehäusedecke und der Gehäuserückwand fest verbunden sein.
Zum Übereinanderstapeln eignen sich besonders solche Aufnahmekästen mit als stabile Platte ausgebildeter Gehäusedecke, bei welchem im Rahmen der Erfindung diese Gehäusedecke durch zwischen den Aufnahmebehältern angeordnete Stützen versteift ist. ίο Diese Stützen können dabei in Form von plattenartigen Rippen mit Abstand oberhalb der Gegenanschlag- und Lagerplatten angeordnet und mit der Gehäusedecke und der Gehäuserückwand fest verbunden sein.
Im Rahmen der Erfindung können ferner die Stützen in Form dreieckiger Platten ausgebildet sein,
deren freie Vorderkante sich mit Abstand oberhalb der Oberkante der jeweiligen Gegenanschlag- und
Lagerplatte als sich schräg nach unten und hinten erstreckende Führungskanten für die Anschlagnase
beim Einsetzen des Behälters in das Gehäuse ausgebildet ist. Dadurch erleichtern diese Stützen wesentlich
das Einführen und Herausnehmen des Aufnahmebehälters. Da die Stützen in erster Linie für solche
Gehäuse in Betracht kommen, die für die Aufnahme mehrerer Aufnahmebehälter ausgebildet sind, stellen
die dreieckigen Stützplatten zugleich einen günstigen oberen Abschluß für die Aufnahmebehälter dar. Ein
geschlossener Aufnahmebehälter ist dadurch auch von geöffneten benachbarten Aufnahmebehältern aus
nicht für Staub oder sonstigen Schmutz erreichbar. Auch bei festem Zuschlagen oder beim Transport
eines gefüllten Aufbewahrungskastens können durch diese dreieckigen Stützplatten keine Teile mehr über
den notwendigerweise erniedrigten hinteren Teil der Seitenwandung eins Aufnahmebehälters gelangen.
Vorteilhaft können sämtliche Gegenanschlag- und Lagerplatten einstückig mit einem gemeinsamen
Fußstück vorgefertigt und in den unteren Teil des Gehäuses eingesetzt sein.
Durch die im Gehäuse angeordneten Gegenanschlag- und Lagerplatten sind sämtliche Anpaßschwierigkeiten
für den Aufnahmebehälter in das Gehäuse behoben. Es ist außerdem auch ohne weiteres
möglich, die Aufnahmebehälter in vorher bestimmten Abmessungen serienmäßig herzustellen und
auch während des Betriebes in dem Gehäuse auszutauschen. Diese Austauschmöglichkeit kommt der
Verwendung an Fließbändern u. dgl. zustatten, da ein solches Austauschen von Aufnahmebehältern an
den verbleibenden Gehäusen oder Rahmen so schnell ausgeführt werden kann, daß die Fließbandarbeit
nicht unterbrochen werden muß.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt. Es zeigt
Fig. 1 einen Aufbewahrungskasten nach der Erfindung mit fünf Aufnahmebehältern in Vorderansicht
und
F i g. 2 einen senkrechten Schnitt durch den Auffio bewahrungskasten gemäß F i g. 1 nach der Linie ΙΙ-Π.
Bei dem in der Zeichnung dargestellten Beispiel eignet sich der Aufbewahrungskasten nach der Erfindung
besonders zur Anbringung an Arbeitsplätzen in der Weise, daß der Arbeitende ihn bequem mit der
Hand erreichen kann. Es ist auch möglich, derartige Aufbewahrungskästen im Inneren von Werkzeugschränken
anzubringen und zur Aufnahme von Schrauben, von Stiften u. dgl. zu benutzen.
Grundsätzlich ist der Aufbewahrungskasten aus den Aufnahmebehältern 1 und einem rahmenartigen
Gehäuse 2 aufgebaut, wobei die Aufnahmebehälter 1 kippbar und heraushebbar im Gehäuse 2 gelagert
sind.
Wie F i g. 2 zeigt, sind die Aufnahmebehälter 1 in der vorliegenden Ausführungsform einstückig hergestellt.
Jede Seitenwand 3 des Aufnahmebehälters 1 ist dabei am vorderen unteren Teil mit einem Lagerzapfen
4 versehen. Am hinteren unteren Teil trägt außerdem mindestens eine Seitenwand 3 jedes Aufnahmebehälters
1 eine Anschlagnase 5, die im dargestellten Beispiel mit dreieckigem Profil ausgebildet ist.
Im dargestellten Beispiel sind diese für die Lagerung des Aufnahmebehälters 1 notwendigen Teile 4 und 5
mit der Seitenwand 3 einstückig aus Kunststoff hergestellt.
Für die Kippbewegung ist außerdem die vordere Unterkante des Aufnahmebehälters 1 bei 6 abgerundet.
Ferner ist für die Kippbewegung des Aufnahmebehälters 1 die Oberkante 7 der Seitenwände 3 als zu
den Lagerzapfen 4 konzentrischer Kreisbogen ausgebildet.
Der Aufnahmebehälterl kann dabei aus durchsichtigem Material im Kunststoff-Spritzgußverfahren
hergestellt sein. Es ist dadurch auf den ersten Blick das im Inneren des Aufnahmebehälters 1 gelagerte
Gut zu erkennen. Zur Erleichterung der Betätigung kann die Vorderwand 8 des Aufnahmebehälters in
ihrem oberen Teil 9 zu einem über das Gehäuse 2 hinausragenden Griffstück 9 ausgebildet sein. Im dargestellten
Beispiel ist das Griffstück 9 senkrecht angeordnet. Es ist aber für das Übereinanderstapeln
mehrerer derartiger Aufbewahrungskästen günstig, das Griffstück 9 nach vorn schräg anzustellen.
Das Gehäuse 2 ist im vorliegenden Beispiel einstückig aus Kunststoff mit einer Bodenwand 10, einer
Rückwand 11. Seitenwänden 11 a und Gehäusedecke 12 ausgebildet. Ferner sind im Inneren des Gehäuses
2 einstückig mit der Rückwand 11 und der Gehäusedecke 12 die dreieckigen Stützplatten 13 ausgebildet.
Diese Stützplatten 13 stellen einerseits Versteifungsrippen dar, die beim Übereinanderstapeln
mehrerer Aufbewahrungskästen nach der Erfindung verhindern, daß sich die Gehäusedecke 12 in ihrem
vorderen Teil nach unten verbiegt.
Für die Lagerung und Halterung der Aufnahmebehälter 1 enthält das Gehäuse im wesentlichen dreieckförmige
Gegenanschlag- und Lagerplatten 14, die zwischen den einzelnen Aufnahmebehältern 1 senkrecht
stehen und auf einer gemeinsamen Fußplatte 15 einstückig ausgebildet sind. Wie F i g. 1 zeigt, sind
diese Gegenanschlag- und Lagerplatten 14 in ihrer Dicke so gehalten, daß sich die Aufnahmebehälter 1
mit ihren Seitenflächen 3 gegen diese Gegenanschlag- und Lagerplatten legen und dadurch eine seitliche
Führung erhalten. Die dreieckigen Stützplatten des Gehäuses 2 sind außerdem derart in dem Gehäuse
angebracht, daß sie, wie F i g. 1 zeigt, mit den Gegenanschlag- und Lagerplatten 14 fluchten. Die Dicke
der dreieckigen Stützplatten ist dabei zweckmäßig die gleiche wie diejenige der Gegenschlag- und Lagerplatten
14, so daß die Aufnahmebehälter 1 am oberen Teil ihrer Seitenwandung 3 eine seitliche Führung
durch die dreieckigen Stützplatten 13 erhalten.
Die rückwärtige Kante 16 der Gegenanschlag- und Lagerplatte 14 ist im wesentlichen senkrecht angeordnet
und bildet an ihrem oberen Bereich 17 den
Gegenanschlag für die Nase 5. Wie F i g. 2 zeigt, ist die Gegenanschlag- und Lagerplatte 14 durch diesen
Gegenanschlag 17 begrenzt, der sich aus der kreisförmigen, zum Zapfen 4 konzentrischen Bewegungsbahn
der Nase 5 ergibt. Der Abstand 18 zwischen der vorderen, schräg nach unten und hinten verlaufenden
Kante 19 der dreieckigen Stützplatte 13 und dem oberen Ende der Gegenanschlag- und Lagerplatte 14
ist dabei größer als die diagonale Breite 20 der ίο Nase 5.
Die Vorderkante 21 der Gegenanschlag- und Lagerplatte 14 ist schräg nach vorn und unten verlaufend
ausgebildet und geht stufenlos in die Lagermulde 22 für den Zapfen 4 über. Die Lagermulde 22
ist nach vorn durch das Sicherungsstück 23 abgeschlossen, das ein unbeabsichtigtes Herausgleiten des
Zapfens 4 aus der Lagermulde 22 verhindert.
Zum Befestigen der auf der Fußplatte 15 angebrachten Gegenanschlag- und Lagerplatten 14 ist die
Rückwand 11 des Gehäuses 2 an ihrem unteren Teil mit einer Überschneidung 24 versehen, in die die
Fußplatte 15 eingreift. Hierdurch ist zugleich eine genaue Einstellung der Fußplatte 15 gegenüber dem
Boden 10 des Gehäuses 2 sichergestellt.
In der Rückwand 11 des Gehäuses können außerdem Bohrungen 25 zum Befestigen des Gehäuses an
einer Wand od. dgl. angebracht sein. Auf Grund der leichten Auswechselbarkeit der Aufnahmebehälterl
können die Aufbewahrungskästen nach der Erfindung in der Praxis auch in größeren Stapeln benutzt werden.
Ein solcher Stapel kann durch ein Gerüst versteift sein, an das die Rückwände 11 der einzelnen
Kästen durch die Bohrung 25 angeschraubt ist.
Zum Öffnen eines Aufnahmebehälters ist lediglich ein kurzes Ziehen an dem Griff stück 9 notwendig. Beim Überschreiten eines bestimmten Neigungswinkels kippt der Aufnahmebehälter 1 selbsttätig weiter nach vorn, bis sich seine Nase 5 gegen den Gegenanschlag 17 legt. Hierdurch nimmt dann der
Zum Öffnen eines Aufnahmebehälters ist lediglich ein kurzes Ziehen an dem Griff stück 9 notwendig. Beim Überschreiten eines bestimmten Neigungswinkels kippt der Aufnahmebehälter 1 selbsttätig weiter nach vorn, bis sich seine Nase 5 gegen den Gegenanschlag 17 legt. Hierdurch nimmt dann der
+0 Aufnahmebehälter 1 in seiner geöffneten Stellung eine stabile Lage ein. Zum Schließen des Aufnahmebehälters
1 ist lediglich seine Vorderwand 8 einwärts zu schieben, bis die Totpunktlage überschritten ist
und der Aufnahmebehälterl auf Grund seiner
Φ5 eigenen Schwere bis in die endgültige Schließstellung zurückkippt. Zur Sicherung des Aufnahmebehälters 1
in seiner geschlossenen Stellung können auch noch zusätzliche Elemente vorgesehen sein. Es kann hierzu
beispielsweise an der Stelle 26 der Seitenwand 3 des Aufnahmebehälters 1 eine kleine Erhöhung angebracht
sein, die in eine an der unteren Fläche der Gehäusedecke 12 angebrachte Rille einläuft.
Zum Herausheben des Aufnahmebehälters 1 aus dem Gehäuse 2 ist dieser lediglich in seiner in F i g. 2
gestrichelt angedeuteten, geöffneten Stellung, entsprechend dem Pfeil 27 so weit anzuheben, bis die Nase 5
über die Oberkante der Gegenanschlag- und Lagerplatte 14 gehoben ist. Der Aufnahmebehälter 1 kann
dann frei aus dem Gehäuse 2 herausgenommen werden.
Zum Einsetzen des Aufnahmebehälters 1 in das Gehäuse 2 ist diese in entsprechender Schräglage mit
seiner Nase bzw. seinen Nasen 5 von unten her gegen die Führungskanten 19 der dreieckigen Stützplatten 3
s5 zu legen und so weit nach hinten in das Gehäuse 1 einzuführen, bis die Zapfen 4 sich auf die schrägen
Vorderkanten der Gegenanschlag- und Lagerplatten 14 und die Nasen 5 gegen die Innenfläche der Ge-
Claims (10)
1. Aufbewahrungskasten, insbesondere für Kleinteile, Schrauben u. dgl., bei welchem mindestens
ein Aufnahmebehälter für das aufzubewahrende Gut in einem Gehäuse oder Rahmen derart angeordnet ist, daß der Behälter aus einer
Abschlußstellung, in der seine Vorderwand im wesentlichen senkrecht steht und den Aufnahmeraum
des Behälters nach außen abschließt, um seitlich vom Behälter vorstehende Kippachszapfen
in eine Entnahmestellung herauskippbar ist, ao in der die Vorderwand des Behälters schräg aufwärts
aus dem Gehäuse herausragt, dadurch gekennzeichnet, daß die Kippachszapfen (4) im Bereich der vorderen unteren Ecken der
Behälterseitenwände (3) angeordnet und in im vorderen Bereich des Gehäuses (2) oberhalb des
Gehäusebodens (10,15) vorgesehenen, nach oben offenen Lagermulden (22) drehbar gelagert sind
und daß ferner mindestens eine Anschlagnase (5) im Bereich der unteren hinteren Ecke einer Behälterseitenwand
(3) angebracht ist, die beim Herauskippen des Behälters (1) durch Auftreffen
auf einen im Gehäuse fest angeordneten Gegenanschlag (17) den Kippwinkel begrenzt, wobei im
Gehäuse oberhalb des Gegenanschlages (17) soviel Raum (18) freigelassen ist, daß der in der
Entnahmestellung befindliche Behälter (1) zunächst mit seiner Anschlagnase (5) über die Höhe
des Gegenanschlages (17) und mit seinen Kippachszapfen (4) aus den Lagermulden (22) anhebbar
und dann nach vorn ganz aus dem Gehäuse (2) herausnehmbar ist.
2. Aufbewahrungskasten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Gegenanschlag
(17) und die Lagermulde (22) zu jeder Seite des Aufnahmebehälters (1) einstückig in Form einer
im Gehäuse (2) senkrecht stehenden dreieckigen Platte (14) ausgebildet sind, deren Hinterkante
(16) etwa senkrecht und deren Vorderkante (21) schräg nach unten verläuft und stufenlos in die
Lagermulde (22) übergeht.
3. Aufbewahrungskasten nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß bei einer Mehrzahl
von Aufnahmebehältern (1) innerhalb eines ge-
meinsamen Gehäuses (2) zwischen jeweils zwei benachbarten Aufnahmebehältern (1) eine Gegenanschlag-
und Lagerplatte (14) angeordnet ist, gegen die sich die benachbarten Aufnahmebehälter
(1) mit ihren seitlichen Außenflächen (3) legen.
4. Aufbewahrungskasten nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei dem die Decke des Gehäuses
als stabile Platte ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäusedecke (12) durch zwischen
den Aufnahmebehältern (1) angeordnete Stützen (13) versteift ist.
5. Aufbewahrungskasten nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützen (13) in
Form von plattenartigen Rippen mit Abstand (18) oberhalb der Gegenanschlag- und Lagerplatten
(14) angeordnet und mit der Gehäusedecke (12) und der Gehäuserückwand (11) fest
verbunden sind.
6. Aufbewahrungskasten nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützen
(13) in Form dreieckiger Platten ausgebildet sind, deren freie Vorderkante (19) als sich mit
Abstand (18) oberhalb der Oberkante der jeweiligen Gegenanschlag- und Lagerplatte (14) schräg
nach unten und hinten erstreckende Führungskante für die Anschlagnase (5) beim Einsetzen
des Behälters (1) in das Gehäuse (2) ausgebildet ist.
7. Aufbewahrungskasten nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß
sämtliche Gegenanschlag- und Lagerplatten (14) einstückig mit einem gemeinsamen Fußstück (15)
vorgefertigt und in den unteren Teil des Gehäuses (2) eingesetzt sind.
8. Aufbewahrungskasten nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Fußstück (15) mit
seiner hinteren Kante in eine in der Gehäuserückwand (11) angebrachte Hinterschneidung (24)
greift.
9. Aufbewahrungskasten nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
Vorderwand (8) des Aufnahmebehälters (1) als Griffstück (9) über die Gehäusedecke (12) nach
oben vorsteht.
10. Aufbewahrungskasten nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß bei übereinanderzustapelnden
Gehäusen (2) das Griffstück (9) nach vorn abgeschrägt ist.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Deutsche Gebrauchsmuster Nr. 1 785 200,
795;
Deutsche Gebrauchsmuster Nr. 1 785 200,
795;
schweizerische Patentschrift Nr. 245 460.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
709 619/227 7. 67 © Bnndesdruckerei Berlin
Priority Applications (8)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DEH43995A DE1246625B (de) | 1961-10-28 | 1961-10-28 | Aufbewahrungskasten, insbesondere fuer Kleinteile, Schrauben u. dgl. |
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| CH1233262A CH448417A (de) | 1961-10-28 | 1962-10-19 | Einrichtung zum Lagern, Transportieren und griffbereiten Aufbewahren am Arbeitsplatz von Material wie Kleinteilen, Schrauben und dgl. |
| DK457762AA DK124584B (da) | 1961-10-28 | 1962-10-24 | Anordning til opbevaring, transport og udlevering af smådele, såsom skruer. |
| GB40369/62A GB1020237A (en) | 1961-10-28 | 1962-10-25 | Means for holding in particular, small components, screws, etc. |
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| SE67768A SE318534B (de) | 1961-10-28 | 1968-01-18 | |
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Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DEH43995A DE1246625B (de) | 1961-10-28 | 1961-10-28 | Aufbewahrungskasten, insbesondere fuer Kleinteile, Schrauben u. dgl. |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE1246625B true DE1246625B (de) | 1967-08-03 |
Family
ID=7155381
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DEH43995A Pending DE1246625B (de) | 1961-10-28 | 1961-10-28 | Aufbewahrungskasten, insbesondere fuer Kleinteile, Schrauben u. dgl. |
Country Status (2)
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| DE (1) | DE1246625B (de) |
| SE (1) | SE318534B (de) |
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| SE318534B (de) | 1969-12-08 |
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