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Verfahren zur Herstellung gedruckter Schaltungen Die Erfindung betrifft
ein Verfahren zur Herstellung gedruckter Schaltungen durch Ausbilden von Strombahnen
aus einer mit einem flexiblen isolierenden Träger verbundenen Metallfolie.
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Bisher übliche gedruckte Schaltungen zur allgemeinen Verwendung, z.
B. in Radio- und Fernsehgeräten, bestehen aus einer starren isolierenden Platte,
auf die eine Kupferfolie aufkaschiert ist, aus der die Strombahnen durch Ätzen herausgebildet
sind. Eine derartige Schaltungsplatte kann dann mit geeigneten Befestigungsmitteln
an der gewünschten Stelle des Gerätes angebracht werden.
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Dieses bisher übliche Vorgehen hat den Nachteil, daß die Befestigung
der Schaltungsplatte an der gewünschten Stelle mit zusätzlichen Befestigungsmitteln,
wie Schrauben od. dgl., verhältnismäßig aufwendig und teuer ist und zusätzliche
Bearbeitungsvorgänge an der Schaltungsplatte, wie Ausstanzen von Löchern od. dgl.,
erfordert. Außerdem kann eine derartige Schaltungsplatte nicht an jeder beliebigen
Stelle eines Gerätes, z. B. nicht an gekrümmten Gehäuseflächen, angebracht werden.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zu schaffen,
mit dem eine gedruckte Schaltung an jeder beliebigen Oberfläche in denkbar einfacher
Weise herstellbar ist. Hierbei geht die Erfindung von einem Verfahren zur Herstellung
gedruckter Schaltungen auf einem flexiblen isolierenden Träger aus, wie es zur Herstellung
von zu einem Kabel zusammenrollbaren Schaltungen an sich bekannt ist.
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Erfindungsgemäß wird dieses Verfahren in der Weise verbessert, daß
der flexible Träger zur Haftung auf einer beliebigen Unterlage klebfähig ausgebildet
oder mit einer klebfähigen Schicht versehen ist und zusammen mit dem fertig ausgebildeten
Schaltungsmuster auf die Unterlage aufgeklebt wird.
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Dieses Verfahren ermöglicht es, auf einfachste Weise und an beliebigen,
auch schwer zugänglichen Oberflächen gedruckte Schaltungen herzustellen bzw. anzubringen.
Es geht daher wesentlich über ein an sich bekanntes Verfahren hinaus, bei dem Stücke
einer klebfähigen leitenden Folie zur Herstellung einzelner Kontaktstellen oder
Leiterbahnen an Oberflächen angeklebt werden.
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Es wurde bereits ein Verfahren vorgeschlagen, bei dem starre gedruckte
Schaltungsplatten in der Weise hergestellt werden, daß mindestens zwei mit härtbarem
Kunstharz getränkte Papierlagen und zwei Metallfolien unter Wärme und Druck bei
teilweiser Härtung des Harzes zusammengeschichtet werden, worauf aus jeder Metallfolie
das gewünschte Schaltungsmuster herausgeätzt wird, hiernach der Stapel parallel
zu seiner Fläche in zwei getrennte, je ein Schaltungsmuster aufweisende Schichten
gespalten und jede Schicht in einer geheizten Presse mit einer weiteren Isolierunterlage
unter völliger Aushärtung des Kunstharzes vereinigt wird. Dieses Verfahren ist jedoch
nicht ein Verfahren zur Herstellung einer gedruckten Schaltung auf einer beliebigen
Oberfläche. sondern zur Herstellung herkömmlicher starrer gedruckter Schaltungsplatten,
die dann an der gewünschten Stelle in einem elektrischen Gerät mit herkömmlichen
Befestigungsmitteln angebracht werden müssen. Bei dem vorgeschlagenen Verfahren
sind die die Schaltungsmuster tragenden aufgespaltenen Isolierschichten nicht auf
jeder beliebigen Unterlage klebfähig, sondern können nur in einer geheizten Presse
auf eine weitere isolierende Platte aufkaschiert werden. Mit dem erfindungsgemäßen
Verfahren hat das vorgeschlagene Verfahren allerdings den Vorteil gemeinsam, daß
nur die das Schaltungsmuster tragende flexible Folie oder Schicht, nicht aber die
endgültige Unterlage der Schaltung dem Ätzbad zum Herstellen des Schaltungsmusters
ausgesetzt wird und daher gegenüber der Ätzflüssigkeit widerstandsfähig sein muß.
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Bei einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung wird
eine Anzahl von Trägern mit gleichen oder verschiedenen Strombahnmustern stapelartig
übereinandergeklebt.
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Die Herstellung eines gedruckten Kreises gemäß der Erfindung geht
in folgender Weise vor sich: eine
dünne Folie aus elektrisch leitendem
Material wird auf ihrer einen Oberfläche mit einer biegbaren Trägerschicht und einer
Haftschicht belegt, und auf ihrer anderen Oberfläche mit einem Muster aus chemisch
widerstandsfähigem, insbesondere säurebeständigem Material überzogen, das dem Muster
des gewünschten Kreises entspricht. Die nicht belegten Teile werden dann in an und
für sich bekannter Weise weggeätzt.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens gemäß der Erfindung
wird ein ofentrocknender Lack auf die eine Oberfläche einer dünnen Kupferfolie aufgespritzt
und dann mit einem thermoplastischen Lack überzogen. Der ofentrocknende Lack bildet
dabei den Träger für die dünne Kupferfolie. Bei Erhitzung und unter Druck wird der
plastische Lack klebrig und ermöglicht dadurch in einfacher Weise die Anbringung
des Trägers mit der dünnen Kupferfolie auf einer Unterlage, beispielsweise einem
Chassis. Auf die Kupferfolie wird dann eine Schutzfarbe mit einem dem gewünschten
Leitungskreis entsprechenden Muster aufgedruckt, und die nicht geschützten Partien
der Kupferfolie werden weggeätzt.
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Die verwendete Haftschicht kann aus einem ständig klebrigen Material
oder aus einem z. B. durch Wärme klebfähig zu machenden Material, beispielsweise
einem thermoplastischen Kunststoff, bestehen. Der flexible Träger kann beispielsweise
aus einem künstlich trocknenden Lack, einem Härtelack oder einer Kunststoffdispersion,
beispielsweise einem Plastisol, bestehen. Trägerschicht und Haftschicht können entweder
ein und dieselbe Schicht sein, oder die Haftschicht kann aus einer besonderen, auf
der Trägerschicht angebrachten Schicht bestehen.
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Die Metallfolie kann, falls erforderlich, mit einer aus einem anderen
Metall bestehenden oder einer oxydationsverhindernden Schicht überzogen werden.
In letzterem Falle kann die Schicht vorzugsweise aus Lötpaste bestehen, was die
auf dem gedruckten Kreis auszuführenden Lötarbeiten erleichtert.
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Das beschriebene Verfahren ermöglicht ferner die Anbringung mehrerer
verschieden gedruckter Kreise übereinander, so daß ein Stapel von gedruckten Kreisen
entsteht.
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Die Haftschicht kann aus einem bei hohen Temperaturen härtenden Plast
oder Lack bestehen, der jedoch ungehärtet angeliefert und erst dann gehärtet wird,
wenn der Kreis auf der starren Unterlage angebracht wird. Ferner kann an Stelle
eines ofentrocknenden Lackes als Träger auch ein an der Luft trocknender Lack verwendet
werden.
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Vorausgesetzt, daß der Träger dick genug ist, um Funkenüberschlag
und störende Kapazitanzen zwischen Chassis und Leitungskreis zu verhindern, kann
man den hergestellten Kreis mit Vorteil auch auf einem Metallchassis anbringen.
Die der Festhaftung des Kreises auf dem Chassis dienende Schicht wird dabei so ausgeführt,
daß sie in die auf dem Chassis angeordneten Löcher eindringen und so die erforderliche
Isolierung für die durch das Chassis gehenden Leitungen bilden kann.
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In einer weiteren Ausbildung der Erfindung kann der Träger durch eine
eingelegte, beispielsweise aus einem Gewebe bestehende Bewehrung verstärkt werden,
wodurch sich Festigkeit und Maßgenauigkeit des Kreises erhöhen.
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Eine weitere Möglichkeit zur Erhöhung der Festigkeit und Maßgenauigkeit
besteht darin, um die geätzte Oberfläche herum eine Partie der Metallfolie ungeätzt
zu lassen, die dann nach Anbringung des Kreises auf der Unterlage beseitigt werden
kann.