DE1242280B - Loetfreie Verbindung von elektrischen Bauelementen mit den Leitungsbahnen einer gedruckten oder geaetzten Schaltung - Google Patents
Loetfreie Verbindung von elektrischen Bauelementen mit den Leitungsbahnen einer gedruckten oder geaetzten SchaltungInfo
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Description
- Lötfreie Verbindung von elektrischen Bauelementen mit den Leitungsbahnen einer gedruckten oder geätzten Schaltung Zusatz zum Patent: 1142 923 Die Erfindung bezieht sich auf eine lötfreie Verbindung von elektrischen Bauelementen, die durch Schrauben, Bügel oder ähnliche mechanische Halterungsmittel auf der Montageplatte eines Fernmelde-, insbesondere eines Fernsprechgerätes, befestigt sind, mit den Leitungsbahnen einer gedruckten oder geätzten Schaltung, die auf der den Bauelementen zugekehrten Seite der Montageplatte vorgesehen ist, wobei die Bauelemente an ihrer der Montageplatte zugewandten Unterseite mit in Ausnehmungen der Bauelemente geschützt angeordneten, sich elastisch auf den Leitungsbahnen abstützenden Anschlußkontaktfedern versehen sind, gemäß deutschem Patent 1142 923.
- Die lötfreie Verbindung gemäß dem Hauptpatent besitzt gegenüber bekannten Ausführungen den Vorteil, daß eine einfache Montage der Bauelemente möglich und ein guter elektrischer Kontakt zwischen den Bauelementen und den Leitungsbahnen der Schaltung gewährleistet ist.
- Nun kommt es jedoch gelegentlich vor, daß sich die gedruckten oder geätzten Leitungsbahnen an ihrer Oberseite mit einer Schicht, insbesondere einer Oxydschicht, überziehen, die den Strom verhältnismäßig schlecht leitet und die daher bei einem einfachen Aufsetzen der mit den Anschlußkontaktfedern versehenen Bauelemente zu einem ungenügenden Kontakt führen kann.
- Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, unter Vermeidung dieses Mangels die Verbindung gemäß dem Hauptpatent so auszugestalten, daß auch beim Vorhandensein einer schlecht leitenden Oberflächenschicht auf den Leitungsbahnen beim Aufsetzen der Bauelemente ein guter Kontakt zustande kommt.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine derartige Krümmung der Anschlußkontaktfedern gelöst, daß die sich auf den Leitungsbahnen abstützenden Kontaktfederstellen bei der mechanischen Befestigung der Bauelemente eine reibende Längsbewegung auf den Leitungsbahnen ausführen.
- Durch diese bei einem Druck in senkrechter Richtung erfolgende reibende Längsbewegung wird eine etwa vorhandene Oberflächenschicht der gedruckten oder geätzten Leitungsbahnen zerstört, so daß ein guter Kontakt zwischen der Leitungsbahn und der betreffenden Kontaktfeder zustande kommt.
- Ein besonders sicherer und gegenüber Erschütterungen unempfindlicher Stromübergang wird gemäß einer günstigen Ausgestaltung der Erfindung dadurch erreicht, daß die Anschlußkontaktfedern mit je zwei sich auf der zugehörigen Leitungsbahn abstützenden gekrümmten Kontaktarmen versehen sind.
- Bei einer weiteren günstigen Ausgestaltung der Erfindung werden die Anschlußkontaktfedern durch je einen einzigen Federdraht aus gut stromleitendem Material gebildet, der in seinem in der Ausnehmung des zugehörigen Bauelementes liegenden Teil die Form eines an der Unterseite offenen doppelten Ringes aufweist.
- Diese Ausführung hat den Vorteil, daß die einzelnen Anschlußkontaktfedern jeweils nur aus einem einzigen Bauelement bestehen.
- Bei einer anderen zweckmäßigen Ausgestaltung der Erfindung werden die Anschlußkontaktfedern durch ein Kontaktelement aus gut stromleitendem Material und ein Federelement gebildet, wobei das Kontaktelement in seinem in der Ausnehmung des zugehörigen Bauelementes liegenden Teil die Form eines an seiner Unterseite offenen Ringes aufweist und das Federelement in diesen Ring eingelegt ist.
- Diese Ausführung besitzt den Vorteil, daß für das Kontaktelement ein Material mit besonders kleinem 17bergangswiderstand und für das Federelement ein Material mit ausgezeichneten Federeigenschaften gewählt werden kann.
- Diese und weitere Einzelheiten der Erfindung gehen aus der folgenden Beschreibung zweier in der Zeichnung veranschaulichter Ausführungsbeispiele hervor. Es zeigt F i g. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Verbindung vor der Befestigung des Bauelementes, F i g. 2 die Verbindung gemäß F i g. 1 nach der Befestigung des Bauelementes, F i g. 3 ein zweites Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Verbindung vor der Befestigung des Bauelementes, F i g. 4 die Verbindung gemäß F i g. 3 nach der Befestigung des Bauelementes.
- In den F i g. 1 und 2 ist als erstes Ausführungsbeispiel der Erfindung die Verbindung .eines (nur abgebrochen dargestellten) elektrischen Bauelementes 1 mit einer auf der Oberseite der Montageplatte 2 vorgesehenen gedruckten oder geätzten Schaltung dargestellt.
- Das Bauelement 1 wird mechanisch durch Schrauben, Bügel oder ähnliche Halterungsmittel auf der Montageplatte 2 befestigt.
- Das Bauelement 1 enthält an seiner Unterseite eine Ausnehmung la, in der eine Anschlußkontaktfeder 3 untergebracht ist. Diese Kontaktfeder 3 dient zur elektrischen Verbindung des Bauelementes 1 mit den Leitungsbahnen der auf der Montageplatte 2 vorgesehenen gedruckten oder geätzten Schaltung.
- Die Anschlußkontaktfeder 3 wird durch einen einzigen Federdraht aus gut stromleitendem Material gebildet, der in seinem in der Ausnehmung 1 a liegenden Teil die Form eines an der Unterseite offenen doppelten Ringes aufweist. Die Anschlußkontaktfeder 3 stützt sich -daher mit zwei gekrümmten Kontaktarmen auf der zugehörigen Leitungsbahn der gedruckten oder geätzten Schaltung ab.
- Wird das Bauelement 1 auf der Montageplatte 2 befestigt, wobei sich die Unterkante 1 b auf die Montageplatte 2 auflegt, so führen die sich auf den Leitungsbahnen abstützenden Kontaktfederstellen 3 a, 3 b eine reibende Längsbewegung auf der Leitungsbahn aus (vgl. F i g. 1 und 2). Hierdurch wird eine etwa vorhandene Oberflächenschicht an den Leitungsbahnen zerstört, so daß sich ein guter Kontakt ergibt.
- Bei dem in den F i g. 3 und 4 dargestellten weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung wird die Anschlußkontaktfeder 4 durch ein Kontaktelement 5 aus gut stromleitendem Material und ein Federelement 6 gebildet. Das Kontaktelement 5 weist in seinem innerhalb der Ausnehmung la des Bauelementes 1 liegenden Teil die Form eines an seiner Unterseite offenen Ringes auf, in den das Federelement 6 eingelegt ist. Die Enden des Kontaktelementes 5 sind zur Halterung des Federelementes 6 nach innen umgebogen.
- Auch bei diesem Ausführungsbeispiel führen die sich auf der zugehörigen Leitungsbahn der gedruckten oder geätzten Schaltung abstützenden Stellen 5 a, 5 b des Kontaktfederelementes 5 bei der mechanischen Befestigung des Bauelementes 1, bei der dieses in die Stellung gemäß F i g. 4 gelangt, eine reibende Längsbewegung auf der Leitungsbahn aus, wodurch ein ausgeszeichneter Kontakt geschaffen wird.
Claims (4)
- Patentansprüche: 1. Lötfreie Verbindung von elektrischen Bauelementen, die durch Schrauben, Bügel oder ähnliche mechanische Halterungsmittel auf der Montageplatte eines Fernmelde-, insbesondere eines Fernsprechgerätes, befestigt sind, mit den Leitungsbahnen einer gedruckten oder geätzten Schaltung, die auf der den Bauelementen zugekehrten Seite der Montageplatte vorgesehen ist, wobei die Bauelemente an ihrer der Montageplatte zugewandten Unterseite mit in Ausnehmungen der Bauelemente geschützt angeordneten, sich elastisch auf den Leitungsbahnen abstützenden Anschlußkontaktfedern versehen sind, gemäß deutschem Patent 1142 923, g e k e n n -z e i c lt n e t d u r c h eine derartige Krümmung der Anschlußkontaktfedern (3 bzw. 4), daß die sich auf den Leitungsbahnen abstützenden Kontaktfederstellen (3 a, 3 b bzw. 5 a, 5 b) bei der mechanischen Befestigung der Bauelemente (1) eine reibende Längsbewegung auf den Leitungsbahnen ausführen.
- 2. Verbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlußkontaktfedem (3 bzw. 4) mit je zwei sich auf der zugehörigen Leitungsbahn abstützenden gekrümmten Kontaktarmen versehen sind.
- 3. Verbindung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlußkontaktfedern (3) durch je einen einzigen Federdraht aus gut stromleitendem Material gebildet werden, der in seinem in der Ausnehmung (1 a) des zugehörigen Bauelementes (1) liegenden Teil die Form eines an der Unterseite offenen doppelten Ringes aufweist.
- 4. Verbindung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlußkontaktfedern (4) durch ein Kontaktelement (5) aus gut stromleitendem Material und ein Federelement (6) gebildet werden, wobei das Kontaktelement in seinem in der Ausnehmung (la) des zugehörigen Bauelementes (1) liegenden Teil die Form eines an seiner Unterseite offenen Ringes aufweist und das Federelement in diesen Ring eingelegt ist.
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Family Applications (1)
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1962
- 1962-08-25 DE DE1962K0047595 patent/DE1242280B/de not_active Withdrawn
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