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Schüttguthaufen-Abtragvorrichtung Die Erfindung betrifft eine Schüttguthaufen-Abtragvorrichtung
mit einer lotrecht zu der vorderen Böschung des Schüttguthaufens verfahrbaren, der
Böschungslänge entsprechenden Brücke, auf der ein Wagen mit einem den oberen Bereich
der vorderen Böschung bestreichenden Lösegerät, einem Aufnahmegerät und einer Fördereinrichtung
für das gelöste Schüttgut in Brückenlängsrichtung verfahrbar und ein sich in Brückenlängsrichtung
erstreckender Stetigförderer angeordnet ist.
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Es sind derartige Abtragvorrichtungen bekannt, bei denen als Aufnahmegerät
ein Schöpfrad, ein Schaufelrad oder ein Becherförderer vorgesehen ist.
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Derartige Abtragvorrichtungen erfordern einen hohen Konstruktionsaufwand.
Außerdem ist bei einer mit einem Becherförderer versehenen Abtragvorrichtung nachteilig,
daß die Zugkette eines solchen Becherförderers schnell verschleißt, da sie dauernd
durch das am Böschungsfuß angehäufte Material gezogen wird.
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Bei einer aus der USA.-Patentschrift 1 313 352 bekannten anderen
Abtragvorrichtung, die nicht mit einem die Böschung bestreichenden Lösegerät arbeitet,
ist an dem Ende eines Auslegers des auf der Brücke verfahrbaren Wagens eine Aufnahmeschurre
angeordnet, über die sich beim Verfahren des Wagens das am Böschungsfuß liegende
Schüttgut hochschieben kann, bis es auf einen Bandförderer fällt, von dem es auf
einen sich in Brückenlängsrichtung erstreckenden weiteren Bandförderer gegeben wird.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schüttguthaufen-Abtragvorrichtung
zu schaffen, die einfacher gestaltet ist als die bekannten, und sie besteht in erster
Linie darin, daß an dem Wagen mindestens ein den unteren Bereich der vorderen Böschung
bestreichendes Schälmesser und seitlich der Fördereinrichtung wenigstens eine den
Lagerplatz bestreichende und in Richtung auf die Fördereinrichtung ansteigende,
an sich bekannte Aufnahmeschurre vorgesehen ist. Dadurch wird erreicht, daß das
im unteren Bereich der Böschung befindliche Gut, welches nicht im Arbeitsbereich
des nur den oberen Bereich der Böschung bestreichenden Lösegerätes liegt, mit einfachen
Mitteln stetig abgelöst und abgelöstes Gut mit einfachen Mitteln aufgenommen werden
kann.
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In Ausgestaltung der Erfindung verläuft die Schneidkante des Schälmessers
der Böschung des Schüttguthaufens entsprechend geneigt. Dadurch wird eine optimale
Ausnutzung des Schälmessers und ein Ablösen des Gutes in einer gleichmäßig dicken
Schicht erzielt. Nach einem weiteren Schritt der Er-
findung ist das bzw. jedes Schälmesser
derart an dem Wagen gelagert, daß es mit seiner Schneidkante auf die Böschung zu
oder von ihr weg bewegbar ist.
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Demnach kann das Schälmesser eine Zustellbewegung ausführen, ohne
daß der Wagen seinen Abstand von der Böschung ändern muß. Weiter kann erfindungsgemäß
ein Schälmesser vorgesehen sein, das symmetrisch beiderseits der lotrecht zu der
vorderen Böschung des Schüttguthaufens mittig durch die Fördereinrichtung verlaufenden
lotrechten Ebene Schneidkanten aufweist, oder SchäLmesser können symmetrisch beiderseits
dieser Ebene angeordnet sein.
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Dies ermöglicht ein Ablösen von Schüttgut in beiden Fahrtrichtungen
des Wagens. An diesem ist in weiterer Ausgestaltung der Erfindung wenigstens eine
Leitvorrichtung zum Führen des gelösten Gutes auf die Fördereinrichtung vorgesehen.
Sie bewirkt, daß das gelöste, nach unten gleitende Gut möglichst vollständig auf
direktem Wege der Fördereinrichtung zugeführt wird, so daß es nicht über die Gut
vom Lagerplatz aufnehmende Aufnahmeschurre gefördert zu werden braucht.
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In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes
dargestellt, und zwar zeigt F i g. 1 eine Schüttguthaufen-Abtragvorrichtung nach
dem ersten Ausführungsbeispiel in Seitenansicht, F i g. 2 einen Querschnitt durch
einen Teil der Abtragvorrichtung nach F i g. 1, F i g. 3 die Ansicht in Richtung
des Pfeiles III in Fig. 2, Fig. 4 die Ansicht in Richtung des Pfeiles IV in Fig.
2,
Fig. 5 einen Querschnitt durch einen Teil einer Schüttguthaufen-Abtragvorrichtung
nach dem zweiten Ausführungsbeispiel, F i g. 6 die Ansicht in Richtung des Pfeiles
VI in Fig. 5 und F i g. 7 die Ansicht in Richtung des Pfeiles VII in Fig. 5.
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Nach dem ersten Ausführungsbeispiel. ist eine Brücke 1, die an ihreg
gliden Fahrwerke 2 aufweist, auf einer Fahrbahn 3 auf einen Schüttguthaufen 4 zu
oder von diesem weg verfahrbar. Sie weist ferner einen Dreikantträger 5 auf, dessen
Querschnittsdreieck auf eine Spitze gestellt ist. An der von dem Schüttguthaufen
4 abgewandten Seite- -des Trägers 5 sind Arme 6 befestigt, die einen sich in Brückenlängsrichtung
erstreckenden Bandförderer 7 tragen. Unterhalb des Förderers 7: ist ein- weiterer
Bandförderer 8 in Richtung der Fahrbahn 3 angeordnet, der das von dem Förderer 7
abgeworfene Gut aufnimmt.
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An dem Dreikantträger--5- ist ein Wagen 9 in Brükkenlängsrichtung
verfahrbar. Dieser trägt eine Winde 10, mit deren Hilfe eine Kratzerkette 11, die
an ihrem unteren Ende an dm-Wagen 9 gelagert ist, in Höhenrichtung verschwenkt werden
kann. Die Kratzerkette 11 liegt mit ihrem auf. den Wagen9 zu bewegten Strang an
der vorderen Böschung des Schüttgut haufens 4 an, löst das Gut und fördert es an
der Böschung entlang nach unten. Mittels vom Wagen 9 nach unten weisender Halter
12 ist unterhalb der Kratzerkette 11 ein Schälmesser13 mit vom Schüttguthaufen 4
weg weisenden, eine Aulnahmeschurre bildenden pflugscharartigen Ansätzen 14 am Wagen
9 befestigt. Das Schälmesser 13 weist in Fahririchtung des Wagens 9 vorn und hinten
Schneiden 15 auf und ist zur Waagerechten geneigt, und zwar vorteilhaft um den natürlichen
Böschungswinkel des Schüttgutes.
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Die Schneiden 15 nähern sich in Richtung auf die Kratzerkette 11 einander
und gehen am oberen Ende des Schälmessers 13 ineinander über. In der Nähe des unteren
Endes des Schälmessers 13 ist die vordere Umlenktrommel eines ebenfalls vom Wagen
9 getragenen Bandförderers 16 angeordnet, dessen vorderes Ende von den pflugscharartigen
Ansätzen 14 umgriffen wird. Der Förderer 16 steigt mit zunehmender Entfernung vom
Schüttguthaufen 4 bis über den sich in Brückeniängsrichtung erstreckenden Stetigfördewer
7 an. Entsprechend seiner Neigung steigen die Oberkanten der Ansätze 14 ebenfalls
mit zunehmendem Abstand von der Böschung an. An seinem hinteren Ende trägt der Förderer
16 eine Übergabehaube 17. Weiter sind am Wagen 9 Leitbleche 18 schwenkbar gelagert,
die sich mit einer Kante an die Schneiden 15 des Schälmessers 13 legen können.
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Das Schüttgut wird mit Hilfe der Abtragvorrichtung in Schichten abgetragen.
Ist zunächst durch Verfahren der Brücke 1 auf den Schüttguthaufen 4 zu die gewünschte
Schichtdicke eingestellt, wird der Wagen 9 an der Böschung entlanggefahren. Dabei
wird im oberen Bereich der Böschung das Gut durch die Kratzerkette 1 gelöst und
nach unten gefördert, im unteren Böschungsbereich wird das Gut durch das Schälmesser
13 abgelöst. Das gelöste, nach unten rutschende Schüttgut gelangt auf den Förderer
16, der es auf den Stetigförderer 7 leitet, von dem es auf den Förderer 8 gegeben
wird. Gut, welches nicht direkt auf den Förderer 16 gelangt, sondern seitlich nach
unten gleitet, rutscht beim Weiterfahren des Wagens 9 an dem in Fahrtrichtung vorn
liegenden
Ansatz 14 nach oben und fällt schließlich über dessen obere, über das Band
des Förderers 16 ragende Kante auf das Förderband und wird abgefördert.
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Das in Fahrtrichtung des Wagens 9 hinten liegende Leitblechl8 ist
nach unten geklappt, so daß seine untere Kante gegen die nicht benutzte Schneide
15 des Schälmessers 13 anliegt. Dadurch wird erreicht daß das vom Schälmesser 13
gelöste Gut nicht über das Schälmesser hinweggleitet und nach dem Vorbeifahren des
Schälmessers wieder auf der Böschung aufliegt. Das Leitblech 18 hält das Gut auf
und führt es dem Förderer 16 zu. Das in Fahrtrichtung vorn liegende Leitblech 18
ist hochgeklappt und bewegl sich vor dem Schälmesser 13 über die Böschung hinweg.
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Es ist somit eine einfache und sicher arbeitende Einrichtung zum
Abtragen aufgehäuften Schüttgutes geschaffen. Durch die Ansätze 14 wird ein Abtragen
bis auf die Lagerplatzebene erreicht, bei dem keine Rückstände liegenbleiben. Dadurch,
daß die Einrichtung doppelseitig ausgebildet ist, kann im Hinundherschnitt gearbeitet
werden.
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Bei dem zweiten Ausführungsbeispiel ist an einer ebensolchen verfahrbaren
Brücke wie bei dem ersten Ausführungsbeispiel ein eine in Höhenrichtung schwenkbare
Kratzerkettell tragender Wagen 9 in Brückenlängsrichtung verfahrbar. An dem Wagen
9 sind zwei Schälmesser 19 derart gelagert, daß sie in eine Arbeits- und in eine
Ruhestellung geschwenkt werden können. An vom Wagen 9 nach unten ragenden Haltern
20 ist eine eine Aufnahmeschurre bildende Platte 21 befestigt. Diese ist mehrfach
geknickt, reicht seitlich eines Bandförderers 16, der dem nach dem ersten Ausführungsbeispiel
entspricht und von dem Wagen 9 getragen wird, bis auf den Lagerplatz und weist über
dem Förderer 16 eine Öffnung auf.
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Die Abtragvorrichtung trägt das Gut ebenfalls schichtweise von dem
Schüttguthaufen 4 ab. Dabei ist das in Fahrtrichtung des Wagens 9 vorn liegende
Schälmesser 19 in die Ruhestellung hochgeschwenkt.
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Das andere Schälmesser 19 befindet sich in Arbeitsstellung und löst
beim Verfahren des Wagens 9 Gut ab. Das gelöste Gut häuft sich vor dem Schälmesser
auf und fällt ebenso wie das von der Kratzerkette 11 kommende Gut entlang der Böschung
nach unten.
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Über die Platte 21 wird das Gut auf den Förderer 16 geleitet, von
dem es in der oben beschriebenen Weise weitergefördert wird. Die Platte 21 ist so
lang, daß sie in den Böschungsfuß eindringen kann, wodurch das jeweils in Arbeitsstellung
befindliche Schälmesser 19 entlastet wird. Die Schälmesser 19 sind so angeordnet,
daß eine Trichterwirkung in Richtung auf das Aufgabeende des Förderers 16 erzielt
wird. Schälmesser und Leitvorrichtungen sind symmetrisch zu einer lotrechten Mittelebene
angeordnet, so daß mit der Abtragvorrichtung sowohl beim Vor- wie auch beim Zurückfahren
des Wagens 9 gearbeitet werden kann.
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Das Lösegerät, die Schälmesser und die Leitvorrichtungen können in
Richtung der Brückenfahrbahn verschieblich an dem Wagen gelagert sein. Beim Verfahren
der Brücke 1 gegen den Schüttguthaufen 4 legen sich diese Teile dann gegen die Böschung
und verschieben sich gegenüber dem Wagen. Erst beim Verfahren des Wagens 9 werden
die Teile, beispielsweise durch Federkraft oder mittels hydraulischer Kraftgeräte,
gegen die Böschung gedrückt und dringen
in diese ein. Auch können
an dem Brückenlängsträger 5 statt eines Wagens mehrere vorgesehen sein.