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Deichsel eines einachsigen Fahrzeuganhängers oder eines anhängbaren
Gerätes Die Erfindung betrifft eine Deichsel eines einachsi-Cren Fahrzeu-anhän-ers
oder eines anhängbaren Ge-C, Z, C rätes, die aus einem Oberteil und einem
Unterteil besteht, von denen ein Teil starr mit dem Fahrzeuganhänger bzw. dem Gerät
verbunden ist und der andere die Zugöse trägt, wobei Ober- und Unterteil mittels
zweier Lenker ein Gelenkviereck bilden, für das eine selbständig einrastende und
willkürlich lösbare Verriegelungseinrichtung vorgesehen ist.
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Zum Abstellen von einachsigen Fahrzeuganhängern oder eines anhängbaren
Gerätes werden diese häufig vorwärts geneigt und mit ihrem Vorderteil mittel- oder
unmittelbar am Boden abgestützt. Es werden auch landwirtschaftliche Geräte verwendet,
die an ihrer Frontseite irgendein Werkzeug, z. B. eine Aufsammelvorrichtung für
auf dem Boden liegendes Erntegut, besitzen und vorwärts geneigt werden müssen, um
dieses Werkzeug in Eingriffs- bzw. Arbeitsstellung zu bringen. In jedem Fall ist
es dann notwendig, den Fahrzeuganhänger bzw. das anhängbare Gerät für die übliche
Fahrt hinter dem Schlepper um die Laufradachse hochzuschwenken.
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Es ist bekannt, Fahrzeuganhänger oder anhängbare Geräte im Deichselbereich
mit einer einziehbaren oder verschwenkbaren Abstellstütze auszustatten. Dabei ist
es nach dem Ankuppeln des Anhängers an den Schlepper erforderlich, die Stütze aus
der Bodennähe zu entfernen, wofür der Fahrer des Schleppers den Fahrersitz verlassen
muß oder eine Hilfskraft benötigt. Es ist weiter bekannt, die Deichsel von anhängbaren
Geräten mit waagerechter Schwenkachse gelenkig zu unterteilen und den Winkel der
beiden Deichselteile mit Hilfe einer Schraubenspindel oder eines Kolbentriebes zu
verändern, so daß bei durch das Kupplungsmaul des Schleppers bestimmter gleichbleibender
Höhe der Zugöse der Deichsel die Neigung des anhängbaren Gerätes je nach
Größe des von den beiden Deichselteilen eingeschlossenen Winkels verändert wird.
Auch hier muß aber der Fahrer absteigen, wenn er eine Verstellung vornehmen will,
oder es sind zumindest komplizierte Einrichtungen erforderlich, um die Verstellung
vom Fahrersitz aus durchführen zu können.
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Schließlich ist eine Deichsel eines einachsigen Fahrzeuganhängers
bQkanntgeworden, die unter Bildung eines vertikalen Gelenkviereckes aus zwei Teilen
besteht, die durch zwei Lenker verbunden sind. Für dieses Gelenkviereck ist eine
selbständig einrastende und willkürlich lösbare Verriegelungseinrichtung vorgesehen.
Dabei ist der Unterteil der Deichsel starr mit dem Fahrzeuganhänger verbunden, wogegen
der vordere Deichseloberteil die Zugöse trägt. Eine solche Deichsel dient aber nicht
zur Veränderung der Neigung des Anhängefahrzeuges, es soll vielmehr durch das am
Schlepper angreifende Deichselende ständig eine Druckkraft auf den Schlepper ausgeübt
werden, die dem Aufbäumen entgegenwirkt. Die Verriegelungseinrichtung hat den Zweck,
das Gelenkviereck in der verkürzten Stellung zu halten, um das Ankuppeln zu erleichtern.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Deichsel für einen
einachsigen Fahrzeuganhänger oder ein anhängbares Gerät zu schaffen, die das Hochschwenken
des Fahrzeuganhängers bzw. des Gerätes aus der vorwärts geneigten Ruhe- oder Arbeitsstellung
in eine etwa waagerechte Transportstellung ermöglicht, ohne daß der Fahrer des Schleppers
seinen Sitz zu verlassen braucht und ohne daß komplizierte und teure Einrichtungen
erforderlich sind.
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Die Erfindung besteht darin daß der Oberteil der Deichsel am Fahrzeuganhänger
bzw. an dem Gerät starr befestigt ist, der Deichselunterteil die Zugöse trä-t und
das Gelenkviereck mit Hilfe der Verriegelungseinrichtung in zwei Extremstellungen
fixierbar ist.
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Die bekannten Eigenschaften eines Gelenkviereckes bringen es mit sich,
daß jede relative Längsverschiebung der beiden Deichselteile eine Änderung des gegenseitigen
Abstandes dieser Teile in lotrechter Richtung zur Folge hat. Ist der Fahrzeuganhänger
bzw. das Gerät festgebremst oder in sonstiger Weise blockiert und fährt der Schlepper
mit angekuppeltem Deichselunterteil in der einen oder anderen Richtung
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so ergibt sich zwangläufig ein Auf- oder Abschwenken des Anhängers bzw.
des Gerätes um seine Laufradachse, weil der am Schlepper befestigt und daher in
gleichbleibender Höhe gehaltene Deichselunterteil
dabei eine Relativverschiebung
gegenüber dem Deichseloberteil vollführt, die Lenker dadurch aufgestellt oder umgelegt
werden und der Oberteil der Deichsel somit gehoben oder gesenkt wird. Es ist einfach,
das Gelenkviereck so auszulegen, daß bei dem in Frage kommenden Schwenk- bzw. Kippbereich
des Anhängers oder des Gerätes des Deichselvorderende in einer solchen Höhe bleibt,
daß es ohne besondere Manipulationen in das Kupplungsmaul des Schleppers eingeführt
werden kann. Durch die Verriegelungseinrichtung wird das Gelenkviereck in der jeweils
gewünschten Stellung, nämlich in der Ruhe- bzw. Arbeitsstellung einerseits und in
der Transportstellung anderseits fixiert, es braucht also der Fahrer nur die entsprechenden
Fahrmanöver auszuführen und fallweise die Verriegelung zu lösen, wozu es keines
Absteigens bedarf. Dabei bereitet weder das Gelenkviereck noch die Verriegelungseinrichtung
irgendwelche besonderen konstruktiven Schwierigkeiten, und es ist auch der Bauaufwand
hierfür verhältnismäßig gering.
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Besonders zweckmäßig ist es, wenn die Verriegelungseinrichtung aus
einer an einem Schenkel des Gelenkviereckes angeordneten Rastenscheibe od. dgl.
und einem unter Federwirkung fallweise in die Rasten eingreifenden und gegen Federkraft
zurückziehbaren Bolzen od. dgl. besteht, der an einem den Rasten unmittelbar benachbarten
Schenkel des Gelenkviereckes gelagert ist.
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Durch die Verriegelungseinrichtung werden also zwei unmittelbar benachbarte
Schenkel des Gelenkviereckes in ihrer jeweiligen Winkellage zueinander festgehalten,
wodurch sich eine Fixieruno, des (yanzen Gelenkviereckes auf die einfachste Weise
ergibt. Sobald die beiden Schenkel so weit gegeneinander verschwenkt sind, daß sich
der Bolzen im Bereich einer Raste befindet, wird er durch die Feder in die Raste
gedrückt und damit die Verriegelung herbeigeführt. Das Zurückziehen des Bolzens
kann dann mit Hilfe eines einfachen Hebelsystems, eines Bowdenzuges od. dgl. erfolgen,
wonach das Gelenkviereck wieder beweglich ist. Soll der Anhänger bzw. das Gerät
mit verschiedener Neigung geschleppt werden, so ist es lediglich erforderlich, zwischen
den Rasten für die Extremstellungen weitere Rasten vorzusehen. Eine Mehrzahl von
Rasten kann auch für den Fall zweckmäßig sein, daß der Anhänger bzw. das Gerät an
Schleppern mit verschieden hohem Kupplungsmaul anschließbar sein soll.
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In der Zeichnung ist der Erfindungsgegenstand beispielsweise und rein
schematisch dargestellt, und zwar zeigt F i g. 1 einen Schlepper mit einem
mit der erfindungsgemäßen Deichsel ausgerüsteten Fahrzeuganhänger in Transportstellung
in Seitenansicht und F i g. 2 eine entsprechende Ansicht, jedoch mit dem
Fahrzeug ganhänger C in Ruhe- bzw, Arbeitsstellung.
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Mit 1 ist ein einachsiger Fahrzeuganhänger bezeichnet, der
als sogenannter Selbstladewagen für Erntegut ausgebildet sein und zu diesem Zweck
an seiner Frontseite ein nicht dargestelltes Aufnahmeorgan für Erntegut aufweisen
kann. Damit dieses Aufnahmeorgan in die Arbeitsstellung gelangt, muß der Anhänger
1 vorwärts geneigt bzw. das Aufnahmeorgan in Bodennähe gebracht werden, wie
dies in F 1 g. 2 dargestellt ist. Die Stellung nach F i g. 2 könnte
aber auch die Ruhestellung des Anhängers sein, in der er sich im Frontbereich mit
einer ebenfalls nicht dargestellten Stütze am Boden abstützt. Der Anhänger
1 weist eine Deichsel auf, die aus einem hinteren, am Fahrzeuganhänger starr
befestigten Oberteil 2 und einem vorderen, die Zugöse 3 tragenden Unterteil
4 besteht, wobei die Teile 2 und 4 durch zwei Schen-kel 5 verbunden sind,
so daß ein vertikales Gelenkviereck gebildet wird. Am Deichselunterteil 4 ist eine
Rastenscheibe 6 mit Rasten 7 befestigt. Der vordere Schenkel
5 trägt einen federbelasteten Bolzen 8, der fallweise in -eine der
Rasten 7 einareift und mittels eines Handhebels 9 gegen die Kraft
der Feder zurückgezogen werden kann. In eingerasteter Bolzenstellung ist das Gelenkviereck
verriegelt, also starr und unbeweglich.
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Soll der Fahrzeuganhänger 1 aus seiner in F i g. 1
dargestellten
Transportstellung in die Stellung nach F i g. 2 geneigt werden, so ist es
lediglich erforderlich, den Anhänger festzubremsen, den Bolzen 8 mit Hilfe
des Handhebels 9 aus der betreffenden Raste 7
zu ziehen und mit dem
Schlepper 10 ein Stück vorwärts zu fahren, bis der Bolzen 8 in die
andere Raste eingreift. Entspricht diese Anhängerstellung der Ruhestellung, so ist
es möglich, abzukuppeln und mit dem Schlepper wegzufahren. Soll der Anhänger wieder
aufgenommen werden, so fährt der Schlepper 10 rückwärts, bis die Zugöse
3 in das Kupplungsmaul eintritt und dort festgehalten werden kann. Dann wird
mit Hilfe des Handhebels 9 entriegelt und bei festgebremstem oder blockiertem
Anhänger ein Stück weiter zurückgefahren, so daß sich der Anhänger 1
aufrichtet,
der Bolzen 8 in das vordere Rastenloch eingreift und damit wieder die Transportstellung
erreicht ist.