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Kinematographisches Gerät mit einer Vorrichtung zum selbsttätigen
Einfädeln eines Filmes Die Erfindung betrifft ein kinematographisches Gerät mit
einer Vorrichtung zum selbsttätigen Einfädeln eines längs einer Bahn geführten Filmes,
in welcher Bahn eine Ausgleichsfeder mit einer an ihrem Ende angeordneten beweglichen
Rolle, die in Abhängigkeit von der Filmspannung auslenkbar ist, und im Abstand von
der beweglichen Rolle ein weiteres Führungsglied, insbesondere eine weitere Rolle,
angeordnet sind.
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Bei kinematographischen Geräten und insbesondere bei Filmprojektoren
sind verschiedene Einfädelvorrichtungen bekannt, die von Kanälen und Führungen Gebrauch
machen, durch die der Film über Zahnwalzen und Rollen verschiedener Art geleitet
war. Dabei macht jedoch die Notwendigkeit, bewegliche Spannbleche, Spannrollen od.
dgl. zum Ausgleich der intermittierenden Bewegung des Filmes vorzusehen, gewisse
Schwierigkeiten, weil die beweglichen Führungsmittel von benachbarten festen Führungsmitteln
einen gewissen Abstand haben und in ihrer Ruhestellung gegenüber den festen Führungsmitteln
gegen das Innere der Bahn vorspringen müssen, um wirksam sein zu können. Die Führungsmittel,
die das Ende des Filmes an einer solchen Rolle vorbeiführen, verlangen deshalb eine
spezielle Ausbildung, damit der Film nicht in den Spalt zwischen den festen und
den beweglichen Führungsmitteln eintritt. Wegen dieser Schwierigkeiten wurden bei
einigen Vorrichtungen zur automatischen Filmeinfädelung die beweglichen Spannrollen
od. dgl. wieder fortgelassen, während bei anderen die beweglichen Spannrollen außerhalb
der Einfädelungsvorrichtung des Gerätes angeordnet sind. Es besteht daher offensichtlich
ein Bedarf an einer Vorrichtung, die gewährleistet, daß beim selbsttätigen Einfädeln
das Ende des Filmes an einer beweglichen Spannrolle mit Sicherheit vorbeigeführt
wird.
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Demnach liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Führung zum
Einfädeln des Filmes zu schaffen, die dazu geeignet ist, das vordere Ende des Filmes
an einer beweglichen Spannrolle vorbeizuführen, ohne die normale Funktion dieser
Rolle zu beeinträchtigen.
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Diese Aufgabe wird nach der Erfindung bei einem kinematographischen
Gerät eingangs genannter Art dadurch gelöst, daß zwischen der Ausgleichsfeder und
dem weiteren Führungsglied ein flexibles, streifenförmig ausgebildetes Führungsglied
angeordnet ist, das einen Durchtritt des Filmstreifens zwischen die Ausgleichsfeder
und das Führungsglied verhindert, und daß mit der Ausgleichsfeder Auslenkglieder
verbunden sind, die das flexible, streifenförmige Führungsglied von dem Filmstreifen
entfernt halten, wenn die Ausgleichsfeder von dem unter Spannung stehenden Filmstreifen
ausgelenkt wird.
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Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist also die bewegliche Spannrolle
an einer Ausgleichsfeder befestigt, die bei ihrer normalen Funktion der Spannrolle
ermöglicht, sich einer im Abstand davon angeordneten Führungsrolle zu nähern. Wegen
des Abstandes zwischen der Führungsrolle und der Spannrolle, der bei sich in der
Ruhestellung befindlicher Spannrolle vorhanden ist, ist das vordere Ende des einzufädelndep.
Filmes bestrebt, zwischen die beiden Rollen hindurchzutreten, anstatt um die beiden
Rollen herumzulaufen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Anfang des Filmes die
Tendenz hat, sich aufzurollen, was häufig der Fall ist, wenn der Film längere Zeit
gelagert war. Um eine solche Fehleinfädelung zu verhindern, ist nach der Erfindung
eine dünne Kunststofführung vorgesehen, die um die beiden Rollen herumgelegt ist,
so daß der Filmanfang nicht zwischen die Rollen hindurchtreten kann. Darüber hinaus
ist diese Führung so flexibel, daß sie nicht die Ausgleichsbewegungen der Spannrolle
hindert.
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Weitere Einzelheiten und Ausgestaltungen des Erfindungsgegenstandes
sind der folgenden Beschreibung zu entnehmen, in der die Erfindung an Hand des in
der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher beschrieben und erläutert
wird. Es zeigt F i g. 1 die Seitenansicht der für die Erfindung wesentlichen Teile
einer Vorrichtung zum Einfädeln eines Filmes und F i g. 2 eine Draufsicht auf das
erfindungsgemäße Führungsglied in gestrecktem Zustand.
In der Zeichnung,
in der gleiche Ziffern gleiche Teile bezeichnen, ist in F i g. 1 ein Filmstreifen
10 dargestellt, der durch einen Kana112, wie es durch den Pfeil 11 angedeutet
ist, in Richtung auf eine Kniestelle 13 geschoben wird, in der eine Ausgleichsfeder
14 angeordnet ist, die an ihrem freien Ende ein reibungsarmes Führungsglied aufweist,
das in der Zeichnung als bewegliche Rolle 1.5 angedeutet ist. Wie durch die punktierten
Linien 17 angedeutet, ist das Einfädeln des Filmstreifens 10 vollendet, wenn der
Filmstreifen bis in den Bereich der Aufwickelspule 18 gebracht worden ist.
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Der Abstand zwischen der beweglichen Rolle 15 und einem weiteren Führungsglied
geringer Reibung, das hier als weitere Rolle 20 ausgebildet ist, ist genügend
groß, um dem vorderen Ende 21 des Filmes 10 einen Durchtritt zwischen den Rollen
20 und 15 zu ermöglichen. Bei einem Projektor mit selbsttätiger Filmeinfädelung
wird der Film schnell verwirrt und beschädigt, wenn es ihm möglich ist, aus seinem
normalen Weg herauszutreten. Dabei wird ein fehlerhaftes Einfädeln des Filmes durch
die nach oben gerichtete Krümmung des Filmstreifens begünstigt, die von der Aufbewahrung
des Filmstreifens auf einer Filmspule herrührt. Nach der Erfindung wird der Durchtritt
des vorderen Endes 21 des Filmstreifens zwischen den Rollen 20 und 15 durch ein
flexibles Führungsglied 23 verhindert.
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Wie aus F i g. 2 ersichtlich, besteht das Führungsglied 23 aus einem
streifenförmigen Kunststoffteil, das einen Hauptabschnitt 25 und zwei weniger starre
Endabschnitte 26 und 27 aufweist. In dem Hauptabschnitt 25 sind zwei Öffnungen 28
und 29 vorgesehen. Die Öffnung 28 ist dazu bestimmt, eine Führungszunge 30 der Ausgleichsfeder
14 aufzunehmen, so daß der Hauptabschnitt 25 im wesentlichen horizontal ausgelenkt
wird, wenn sich die Ausgleichsfeder 24 in der Ruhestellung befindet. Die Öffnung
29 ist dazu bestimmt, die Enden der Endabschnitte 26 und 27 aufzunehmen, wie es
in F i g. 1 angedeutet ist. Diese Enden 32 und 33 sind so gestaltet, daß sie sich
in der Öffnung 29 verriegeln, nachdem sie in die Öffnung eingeführt sind.
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Wegen der größeren Stärke des Hauptabschnittes 25 ist dieser Abschnitt
starrer als die Endabschnitte 26 und 27. Aus diesem Grund bleibt das flexible Führungsglied
23 oberhalb der Führungsrolle 20 in der gestrichelt angedeuteten Stellung
23', wenn die Ausgleichsfeder die gestrichelt angedeutete Stellung 14' einnimmt.
Wie bei 30' angedeutet, gewährleistet die Zunge 30 an der Ausgleichsfeder
14, daß das flexible Führungsglied 23' von dem Filmstreifen
10 fortbewegt wird, wenn die Ausgleichsfeder 14 in die Stellung 14' gebracht
wird. Infolgedessen wird der Filmstreifen 10 außer beim Einfädeln das flexible Führungsglied
23 nicht berühren, so daß die Möglichkeit einer Beschädigung des Filmes durch Abrieb
im wesentlichen ausgeschlossen ist.