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Behälter zum Aufbewahren von Dia-Magazinen Die Erfindung bezieht sich
auf einen Behälter aus Kunststoff zum Aufbewahren von Dia-Magazinen, aus welchem
das Magazin bzw. die Magazine ohne Behinderung von fonnschlüssig auf- und nebeneinandergestapelten
weiteren Behältern nach vom herausnehmbar sind.
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Es ist bereits ein Behälter vorgeschlagen worden, bei welchem die
Vorderwand des Behälters in an sich bekannter Weise als Klapptür ausgebildet ist
und die Klapptür an der Vorderseite eines ausziehbaren Bodens angeordnet ist, welcher
mittels einer Federleiste in Nuten an den unteren, inneren Seitenwänden eines lediglich
aus den beiden Seitenwänden und einer oberen Wand bestehenden Behälters, vorzugsweise
durch einen Anschlag begrenzt, herausführbar ist. Ein derartiger Behälter vermeidet
bereits die bei anderen bekannten Behältern vorhandenen doppelten Wandungen des
Behälterteils einerseits und des Ausziehteils für die Magazine mit Vorderwand andererseits.
Er hat ferner den Vorteil, daß die Magazine aus dem Behälter herausgenommen werden
können, ohne daß es erforderlich wäre, den Boden völlig aus dem Behälter herauszuziehen.
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Bekannt ist ferner ein Aufbewahrungsbehälter für Dia-Magazine, dessen
Deckel zusammen mit der Vorderwand als ein Oberteil ausgebildet ist, das in das
mit Führungsnuten für das Oberteil sowie mit einer entnahmeseitig am Boden parallel
zur Vorderwand angeordneten niedrigen Leiste versehene Unterteil einschiebbar ist.
Er besitzt jedoch den Nachteil, daß für das Einführen und die Entnahme der Magazine
das Oberteil jedesmal aus seinen Führungsnuten vollständig herausgezogen werden
muß, damit der erforderliche Raum über den Magazinen geschaffen wird, um diese über
die Leiste hinweg einführen oder entnehmen zu können.
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Die vorliegende Erfindung hat sich zur Aufgabe gestellt, den bereits
vorgeschlagenen Behälter hinsichtlich seiner Festigkeit zu verbessern, was bei Stapelbehältern
äußerst wichtig ist, wenn die Stapelhöhe nicht begrenzt bleiben soll, gleichzeitig
aber auch den Nachteil des geschilderten bekannten Behälters zu vermeiden. Die Lösung
der gestellten Aufgabe besteht bei einem Behälter der eingangs geschilderten Art
darin, daß erfindungsgemäß die Vorderwand als an sich bekannte Klapptür ausgebildet
ist und die Klapptür an der Vorderseite wenigstens einer ausziehbaren Schiene angeordnet
ist, die mit seitlich übergreifenden Nocken in einer Nut des Behälterbodens geführt
ist, wobei die Nocken in Ausnehmungen des Bodenteils von der Länge des Auszugsweges
gleiten. In weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind die seitlich übergreifenden
Führungsnocken der ausziehbaren Schiene auf ihrer Unterseite abgeschrägt.
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Dadurch ist es möglich, daß man die Führungsnocken unter Ausnutzung
der Elastizität des Kunststoffbehälters einfach mit der Hand durch entsprechende
Nuten des Behälterbodens hindurchdrücken kann, so daß sie sich gegen die Unterseite
des Bodens mit ihren geraden Oberflächen anlegen.
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Um zu verhindern, daß die Magazine beim Transport oder bei schräger
Stapelung der Behälter herausfallen, ist die Klapptür entlang ihrer oberen Kante
mit einer schamierartig angelenkten, um 901 nach vorn gebogenen Halteleiste
ausgerüstet, welche auf der Oberseite wenigstens einen Haltenocken besitzt, der
in eine Nut oder Ausnehmung des Behälteroberteils eingreift. Ferner ist die Klapptür
zu diesem Zweck auf ihrer Innenseite ar, der unteren Kante mit einem Haken versehen,
welcher in eine Aussparung einer Vorderseite des Behälterbodens eingreift.
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Schließlich besitzt das Behälteroberteil an der Vorderkante eine Aussparung.
Hierdurch kann man die Klapptür an ihrer nach vom gebogenen Halteleiste ergreifen
und öffnen. Durch weiteres Ziehen werden dann die Dia-Magazine mittels einer am
hinteren Ende der Schiene vorgesehenen Mitnahmeleiste aus dem Behälter herausgezogen.
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Die Erfindung ist in der nachstehenden Beschreibung an Hand der Zeichnung
eines Ausführungsbeispiels erläutert. Die einzige Figur der Zeichnung zeigt einen
geöffneten Behälter nach der Erfindung, teilweise aufgebrochen, mit herausgezogenen
Schienen.
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Der Behälter 1 stellt ein geschlossenes Gehäuse dar, welches
ausschließlich an der Vorderseite offen ist. Die Vorderwand ist als Klapptür 2 ausgebildet.
Die Klapptür ist an der Vorderseite zweier ausziehbarer Schienen 3, 4 angeordnet.
Die Schienen gleiten je in einer Nut des Behälterbodens 5, von welchen
aus der Zeichnung lediglich eine Nut 6 ersichtlich ist. Die
Schienen
3, 4 sind mittels seitlich übergreifender Nocken, z. B. 7, in der
jeweiligen Nut des Behälterbodens geführt. Die Nocken arbeiten mit je einem
Begrenzungsanschlag für das Ausziehen der Schiene zusammen. Die Begrenzungsanschläge
werden in Form von nutförmigen Aussparungen des Behälterbodens gewonnen, in welche
die seitlich übergreifenden Führungsnocken dadurch eingedrückt werden können, daß
sie auf ihrer Unterseite abgeschrägt sind. Mit der nicht abgeschrägten, glatten
Oberfläche legen sich die Nuten, durch die Aussparung des Bodens hindurchtretend,
gegen den Behälterboden an. Die Schienen 3, 4 sind an ihrem hinteren Ende
mit einer Mitnahmeleiste 8 für das Magazin versehen.
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Die Klapptür 2 ist entlang ihrer oberen Kante mit einer scharnierartig
angelenkten Halteleiste 9 ausgerüstet, welche auf der Oberseite zwei Haltenocken
10, 11 besitzt. Die Haltenocken greifen in entsprechende Aussparungen 12,
13 des Behälteroberteils 14. Das Behälteroberteil besitzt an seiner Vorderkante
ferner eine Aussparung 15. An der Stelle dieser Aussparung 15 kann
die Halteleiste 9 der Klapptür 2 erfaßt werden. Durch Herunterdrücken der
Halteleiste 9 werden die Haltenocken 10, 11 aus den entsprechenden
Aussparungen 12, 13 des Behälteroberteils herausgeführt, so daß die Klapptür
geöffnet und die Magazine durch Ziehen an der Klapptür aus dem Behälterinneren herausgeführt
werden können. Die scharnierartige Anlenkung der Halteleiste 9 hat den weiteren
Vorteil, daß die Klapptür auch des untersten Behälters eines Stapels völlig flachgelegt
werden kann, so daß die Halte- bzw. Griffleiste der Klapptür nicht hindert, die
Magazine herauszuführen.
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Die Klapptür 2 ist auf ihrer Innenseite an der unteren Kante mit einem
Haken 16 versehen, welcher in eine Aussparung 17 an der Vorderseite
des Behälterbodens eingreift. Durch die doppelte Verriegelung oben und unten ist
gewährleistet, daß auch bei schräggestelltem Behälter die Magazine nicht aus dem
Behälter herausgleiten können.
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Zum Stapeln ist auf der Oberseite des Behälters eine Randleiste
18 vorgesehen. Die Unterseite des Behälters ist mit einer entsprechend kleineren
Randleiste 19 versehen, welche in die entsprechende Randleiste
18 des darunter zu stapelnden Behälters hineinpaßt. Da das Oberteil des Behälters
nicht herausgezogen zu werden braucht, können die aufeinandergestapelten Behälter
im übrigen voll auf der Oberfläche des jeweils daruntergestapelten Behälters aufsitzen.