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Versetzbare Kardengarnitur-Schleifvorrichtung Die Erfindung bezieht
sich auf eine versetzbare Kardengamitur-Schleifvorrichtung zum Einbau in für Dreifachauflage
vorgesehene, identische, starre, paarweise vorhandene und am Kardengestell angebrachte
Supporte, wobei die Vorrichtung aus einer Schleifwalze besteht, die changierend
auf einer im Betrieb feststehenden Welle umläuft, die beidseitig ein mit der Welle
transportierbares Lagergehäuse aufweist, das eine zur Dreifachauflage der Supporte
genau passende äußere Form besitzt.
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Die Schleifvorrichtungen werden dabei in verstellbare Supporte eingelegt,
die beidseitig des Kardentambours angebracht sind. Durch das jeweilige Anstellen
auf jeder Seite ergab sich zwangläufig bei jeder Schleifarbeit eine etwas andere
Einstellung, so daß es vorkommen konnte, daß die Garnitur beispielsweise nacheinander
links etwas mehr als rechts abgeschliffen wurde. Die dadurch sich ergebenden Ungenauigkeiten
im Schliff wirkten sich dementsprechend auf die Qualität der Kardierarbeit ungünstig
aus.
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Es sind auch schon Vorrichtungen zum Richten von Zähnen von Vorreißerwalzen
bekanntgeworden, die mit einer werktischartig aufgebauten Schleifeinrichtung kombiniert
waren. Die jeweilig zu adjustierenden und schleifenden Vorreißerwalzen wurden in
je einem festen Lager beidseitig eingespannt. Die Welle der Schleifscheibe war dagegen
an beiden Enden in je einer koaxialen, kreiszylindrischen Scheibe exzentrisch im
Rahmen der Einrichtung eingebaut, so daß durch Drehen dieser Scheiben die Welle
und die daraufsitzende Schleifscheibe auf einer kreisförmigen Bahn parallel verschoben
wurden. Eine derartige Einrichtung hat aber den Nachteil, daß sie nicht als bewegliche
Einheit verwendet werden kann und der zu schleifende Teil von der Maschine abgebaut
und in die Schleifeinrichtung eingespannt werden muß, was für Teile einer im Betrieb
stehenden Karde, wie z. B. den Kardentambour oder den Deckelsatz, zum Zweck des
Nachschleifens schon aus zeitlichen Gründen völlig unmöglich ist. Eine solche Schleifvorrichtung
kann auch nicht dort eingesetzt werden, wo passende Supportpaare für die eingangs
erwähnten bisherigen konventionellen Schleifapparate vorhanden sind, wie z. B. am
Abnehmer, Tambour und an den Deckeln einer Deckelkarde.
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Um diese Nachteile zu beheben, ist bei der bekannten, versetzbaren
Kardengarniturschleifvorrichtung der eingangs genannten Art die Erfindung dadurch
gekennzeichnet, daß die Bohrungen der beiden Lagergehäuse je eine drehbare und kreiszylindrische
Lagerscheibe aufweisen und die Lagerscheiben an der Welle in an sich bekannter,
exzentrischer und unter sich koaxialer Lage befestigt und in ihrer Lage gegenüber
den Gehäusen einstellbar sind.
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Durch Drehung einer Scheibe über einen im Gehäuse untergebrachten
Mechanismus wird erreicht, daß die Welle der Schleifvorrichtung sich auf einer kreiszylindrischen
Bahn gegen die Garnitur anstellen läßt.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen näher
erläutert. Es zeigt Fig.1 eine perspektivische Ansicht einer Karde mit abgenommener
Schleifvorrichtung, Fig. 2 einen Längsschnitt durch die linke Seite der Schleifvorrichtung
mit dem Antriebsaggregat, Fig. 3 eine Ansicht des rechten Lagers und Fig. 4 einen
Schnitt durch den Anstellmechanismus längs der Linie 11-II von Fig. 2.
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Am Gestell 1 einer Karde 2 sind zwei gabelförmige Supportpaare 3 und
4 fest verschraubt angebracht, die zur Aufnahme der nachstehend beschriebenen Schleifvorrichtung
dienen, wobei das ersterwähnte Paar 3 zum Abschleifen der Garnitur des Kardentambours
und das andere Paar 4 zum Schleifen der Abnehmergarnitur Verwendung findet. Die
Vorrichtung (Fig. 2, 3 und 4) besteht aus einer zylindrischen Schleifwalze 6, die
auf einer im Betrieb stationären, jedoch auf einer Kreisbahn K' und K" einstellbaren
Welle 7 umläuft. Beidseitig in kleinem Abstand von der Walze 6 sind auf der stationären
Welle 7 Lagergehäuse
17 und 25 angebracht, die je
nach Wunsch im Supportpaar 3 bzw. 4 eingelegt werden. Auf der Gabelinnenseite jedes
Supports sind hierzu auf dem einen Schenkel 10 unten und oben je eine in
der gleichen Ebene liegende Tragfläche 11 und 12 vorgesehen (vgl. Fig. 4). Eine
weitere nach unten zulaufende Tragfläche 13 liegt nahe dem oberen Rand des anderen
Schenkels 14. Auf diesen drei genau gearbeiteten Tragflächen jedes Supports stützt
jeweils sich das vierkantige, zwei Keilflächen 15 und 16 aufweisende,
stationäre Lagergehäuse 17 bzw. 25 ab (Fig. 3 und 4). Die Keilflächen
sind denjenigen der Supporttragflächen angepaßt, wodurch sich ein eindeutiger Sitz
ergibt. Mittels einer im Lagergehäuse 17 bzw. 25 sitzenden Schraube 18, die in einen
nach oben offenen Schlitz 19 im Schenkel 10 des Supports (Fig. 4)
mit dem Lagergehäuse eingelegt wird, wird das Gehäuse im Support arretiert.
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Eine in einer kreisrunden Bohrung 20 des Lagergehäuses 17 drehbar
gelagerte Lagerscheibe 21 nimmt exzentrisch und drehfest die Welle 7 auf. Das andere
Lagergehäuse 25 ist an sich gleich aufgebaut, enthält jedoch zusätzlich noch einen
Verstellmechanismus, der aus einem mit einer analogen Lagerscheibe 22 starr verbundenen,
koaxialen Zahnrad 23 besteht, das mit einem Schneckenrad 24 im Eingriff steht, dessen
oberes Ende in einer im Lagergehäuse 25 verschraubten Büchse 26 gelagert ist, während
sie unten in eine Bohrung 27 des Lagergehäuses 25 vorstößt. Am oberen Ende
besitzt die Verstellschnecke einen geriffelten Kopf 28 zur Handeinstellung.
Die Anstellung der Welle 7 und damit der Schleifwalze 6 erfolgt einfach
durch Drehen des Kopfes 28 der Stellschraube, wodurch sich die Welle infolge der
starren Verbindung zwischen den beiden Scheiben 21 und 22 auf den der Exzentrizität
entsprechenden Kreisen K' und K" genau parallel verschiebt.
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Die Schleifwalze 6 ist auf der Welle 7 durch zwei Endflansche (links
30), die mit Wälzlagern 32 versehen sind, gelagert. Als Stütze für die einzelnen
Schleifelemente 33 und 34 usw. (Fig. 2) dient ein auf die Flansche aufgezogenes
Rohr 35. Im Innern des Rohres befindet sich ein Rotor 36 eines Kurzschlußankermotors,
der mit dem auf der ruhenden Welle 7 aufgebrachten Stator 37 zusammenarbeitet. Die
elektrische Speiseleitung 38 zum Stator ist in eine Bohrung 39 im Innern
der Welle verlegt und wird nach dem Austritt an eine Stromquelle angeschlossen.
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Um ein absolut gleichmäßiges Schleifbild zu erreichen, kann dabei
auf die an sich bekannte und beschränkte axiale Hin- und Herbewegung der gesamten
Schleifwalze 6 nicht verzichtet werden.