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Verschluß für Türen, insbesondere an Kraftwagen, mit einer zahnradartigen
Drehfalle Die Erfindung bezieht sich auf einen Verschluß für Türen, insbesondere
an Kraftwagen, mit an der freien Stirnseite der Tür angeordneter zahnradartiger
Drehfalle und einem am Türrahmen oder -pfosten angeordneten Schließkloben bei dem
der Schließkloben im Zusammenwirken mit einem an der Türstirnseite angeordneten
Gegenglied zugleich dazu dient, durch Begrenzung von in Längsrichtung des Fahrzeuges
verlaufenden Bewegungen der geschlossenen Tür ein seitliches Außereingriffkommen
von Falle und Schließkloben zu verhindern.
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Um dieses Außereingriffkommen von Falle und Schließteil und damit
ein Aufspringen der Tür bei Unfällen zu verhindern, ist es bekannt, daß sich Falle
und Schließteil hintergreifen oder daß getrennt vom Verschluß besondere sich hintergreifende
Teile angeordnet sind. Neben den bekannten Ausführungen liegen noch eine Reihe von
älteren Vorschlägen zur Lösung der Aufgabe vor.
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Eine einfache Lösung wird nun gemäß der Erfindung dadurch erzielt,
daß der auf einer Seite zum Eingriff der Zahnradfalle bestimmte, Zähne und gegebenenfalls
auf der entgegengesetzten Seite eine mit einem sogenannten Ausgleichkeil zusammenwirkende
Schrägrampe aufweisende Schließkloben zu einem im wesentlichen in Richtung der Schließbewegung
der Tür sich erstreckenden, an seinem inneren Ende mit einer Befestigungsplatte
starr verbundenen, im übrigen dagegen frei stehenden Arm ausgebildet ist, der ebenso
wie seine Befestigungsplatte aus Flachmetall gefertigt ist.
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Der so ausgebildete Schließkloben zeichnet sich ungeachtet seiner
mehrfachen Funktion durch große bauliche Einfachheit sowie durch einfache und wirtschaftliche
Herstellung aus. Er kann nämlich mitsamt seiner Befestigungsplatte durch Stanzen
und Biegen erzeugt werden, wobei durch entsprechende Wahl der Stärke des als Werkstoff
benutzten Flachmetalls jede gewünschte Festigkeit des Schließklobens erzielt werden
kann. Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung besteht darin, daß
der Schließkloben sowie seine mit ihm durch einen Quersteg verbundene Befestigungsplatte
aus einem einteiligen, U-förmig gebogenen Stanzling aus Flachmetall bestehen.
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Das an der Stirnseite der Tür angeordnete, den Schließkloben hintergreifende
Gegenglied kann vorteilhaft aus einem die Zahnradfalle sowie den etwa vorhandenen
Ausgleichkeil umgreifenden und abdeckenden U-förmigen Bügel aus Flachmetall bestehen,
der mit seinen waagerechten Schenkeln an der Grundplatte des Fallenschlosses befestigt
ist und bei geschlossener Tür mit seinem etwa senkrechten Mittelteil den Schließkloben
bintergreift. Auch diese Ausbildung des Gegengliedes zeichnet sich durch große bauliche
Einfachheit sowie dadurch aus, daß das Gegenglied durch bloße Biegevorgänge aus
einem Abschnitt eines entsprechend stark gewählten Bandmetalles geeigneter Breite
gefertigt werden kann. Ein besonderer Vorteil besteht dabei noch darin, daß der
Flachmetallbügel zugleich die Falle und den etwa vorhandenen Ausgleichkeil abdeckt,
so daß sich die Anordnung besonderer Gehäuse für die Falle und den Ausgleichkeil
erübrigt. Wenn der Ausgleichkeil von einem eigenen Gehäuse umschlossen ist, kann
das bei geschlossener Tür den Schließkloben hintergreifende Gegenglied von der etwa
senkrechten, nach unten verlängerten Vorderwand des Gehäuses des Ausgleichkeiles
gebildet sein.
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In der Zeichnung ist die Erfindung in einem Ausführungsbeispiel dargestellt.
Dabei zeigt Fig. 1 eine Ansicht des geschlossenen Verschlusses nach dem ersten Ausführungsbeispiel
von links nach rechts in Fig. 2 gesehen, mit senkrechtem Schnitt nach der Linie
1-I in Fig. 2, Fig. 2 einen senkrechten Schnitt nach der Linie II-11 in Fig. 1,
nach links gesehen, Fig. 3 einen waagerechten Schnitt nach der Linie 111-11I in
Fig. 1, nach unten gesehen,
Fig. 4 einen waagerechten Schnitt nach
der Linie IV-IV in Fig. 1, ebenfalls nach unten gesehen, Fig.5 eine schaubildliche
Ansicht eines Teiles eines Türrahmens oder -pfostens und des daran befestigten Schließklobens,
Fig.6 eine Wiederholung der Fig.5 mit einem etwas abgeänderten Schließkloben, Fig.
7 eine Ansicht des geschlossenen Verschlusses nach dem zweiten Ausführungsbeispiel
von rechts nach links in Fig. 8 gesehen, wobei der den Schließkloben tragende Türrahmen
weggelassen ist, Fig. 8 einen senkrechten Schnitt nach der Linie VIII-VIII in Fig.
7, nach links gesehen, Fig. 9 einen waagerechten Schnitt nach der Linie IX-IX in
Fig. 7, nach unten gesehen.
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Der in den Fig. 1 bis 5 dargestellte Verschluß 10 weist eine an der
Außenseite der freien Stirn- oder Stulpwand 45 der Tür in einer zu dieser Wand parallelen
Ebene drehbar angeordnete Zahnradfalle 12 auf, die von einem in der Grundplatte
13 des Verschlusses gelagerten Wellenstumpf 14 getragen wird. Die Funktion einer
derartigen Zahnradfalle und die dazugehörige Inneneinrichtung des Verschlusses sind
bekannt und dem Fachmann geläufig, so daß sie keiner näheren Erläuterung bedürfen.
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Die Grundplatte 13 des Verschlusses trägt an ihrer Außenseite einen
an ihr starr befestigten, im ganzen mit 19 bezeichneten U-förmigen Bügel aus Flachmetall.
Der Bügel 19 weist einen in senkrechter Richtung sich erstreckenden Haupt-
oder Mittelteil 20 und je einen oberen und unteren, waagerechten Schenkel
21 und 22 auf. Die beiden Schenkel halten den Mittelteil20 im Abstand von der Außenfläche
18 der Grundplatte 13: Jeder Schenkel 21 und 22 ist mit einem flachen Zapfen 23
versehen, der durch einen passenden Schlitz der Grundplatte 13 hindurchgesteckt
und auf der Innenseite der letzteren vernietet oder umgebogen ist, wodurch der Bügel
19 an der Platte 13 sicher befestigt ist.
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Wie insbesondere aus Fig.2 ersichtlich, umgreift der Bügel 19 die
Falle 12 sowie einen oberhalb der letzteren angeordneten Ausgleichkeil25. Er deckt
dadurch einerseits die Falle 12 größtenteils ab, andererseits dient er als Führungsgehäuse
für den Ausgleichkeil 25. Dieser Keil wird unter dem oberen waagerechten Schenkel
21 und zwischen der Außenfläche 18 der Grundplatte 13 und der Innenfläche 26 .des
Mittelteils 20 des Bügels 19 von einer Führungsstange 27 verschiebbar getragen,
die durch eine Längsbohrung des Keiles hindurchgeht. Die Führungsstange 27 ist mit
ihren Enden in zwei End- oder Stirnwänden 30 verankert, die durch rechtwinklig nach
unten umgebogene Verbreiterungen des Schenkels 21 gebildet sind. Der Keil 25 steht,
wie bekannt, unter Wirkung einer von der Führungsstange 27 getragenen Druckfeder
31, die den Keil nach innen, d. h. in Fig. 1 gesehen, nach links treibt. Die Funktion
des Ausgleichkeiles ist dem Fachmann geläufig und braucht deshalb nicht näher erläutert
zu werden.
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Der zum Verschluß gehörige Schließkloben 11 weist eine zu seiner Befestigung
dienende Grundplatte 33 und einen parallel zu der Platte 33, aber im Abstand davon
angeordneten, frei stehenden Arm 36 auf, dessen Höhenabmessung etwas kleiner ist
als die Höhe der Grundplatte 33. Der Arm 36 ist an seinem hinteren oder inneren
Ende mit der Platte 33 durch einen Steg 37 verbunden und erstreckt sich von diesem
Steg in waagerechter Richtung nach außen. Grundplatte 33, Arm 36 und Steg 37 sind
von einem einteiligen Stanzling aus Flachmetall gebildet, der so gebogen ist, daß
er in der Draufsicht einen nach außen- offenen U-förmigen Haken bildet, wie insbesondere
aus Fig. 3 ersichtlich. Der Schließkloben 11 ist an der der Stulpwand 45 der Tür
zugekehrten Seite des in Fig. 1 bis 5 durch eine Blechwand veranschaulichten Türrahmens
oder Türpfostens 34 mit Schrauben 35 befestigt, die durch Löcher der Grundplatte
33 hindurchgreifen. Der frei stehende Arm 36 des Klobens ist an seiner Unterkante
mit zwei nach unten gerichteten Vorsprüngen oder Zähnen 40 und 41 versehen, die
bestimmt sind, mit den Zähnen der Falle 12 zusammenzuwirken. Die Oberkante 42 des
Armes 36 ist von seinem abgerundeten vorderen Ende 43 nach hinten und aufwärts geneigt,
wie am besten Fig. 1 zeigt. Infolgedessen bildet der Oberteil des Armes eine schräg
ansteigende Rampe, die bestimmt ist, mit dem Ausgleichkeil25 zusammenzuwirken.
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Wird die geöffnete Fahrzeugtür geschlossen, dann kommt einerseits
die Falle 12 mit der Verzahnung an der Unterseite des Armes 36 in Eingriff und hält
dann die Tür in an sich bekannter Weise im geschlossenen Zustand. Andererseits wirkt
gegen Ende der Schließbewegung die Schrägrampe 42 an der Oberseite des Armes 36
in ebenfalls bekannter Weise mit der Unterfläche des Ausgleichkeiles 25 zusammen,
was zur Folge hat, daß der Arm 36 zwischen Falle 12 und Ausgleichkeil 25 fest eingekeilt
wird, so daß ein Rattern der Tür durch die beim Portbewegen des Fahrzeuges auftretenden
Erschütterungen vermieden ist. Beim letzten Teil der Schließbewegung der Tür tritt,
wie ersichtlich, der Arm 36 des Schließklobens 11 in den an der Grundplatte 13 des
Verschlusses 10
vorgesehenen Kuppelbügel 19 ein, und zwar so, daß er in der
endgültigen Schließstellung der Tür durch den Bügel vollständig, nämlich von der
Kante 38 bis zur gegenüberliegenden Kante des Bügelmittelteiles 20 hindurchgreift.
Das hat, wie ohne weiteres ersichtlich, zur Folge, daß der Arm 36 sich mit dem Bügelmittelteil
20 verhakt, wodurch eine sichere Kupplung der den Verschluß tragenden Fahrzeugtür
mit dem den Schließkloben tragenden Türrahmen oder -pfosten stattfindet. Diese Kupplung
nimmt alle etwa auftretenden Kräfte auf, die bestrebt sein könnten, die Stulpwand
45 der Tür in Längsrichtung des Fahrzeuges vom Türrahmen oder Türpfosten 34 zu entfernen.
Abgesehen von einer kleinen seitlichen Bewegung, die durch den unvermeidlichen Spielraum
zwischen dem Arm 36 und dem Mittelteil 20 des Kuppelbügeis 19 bedingt ist, kann
die Falle 12 sich in bezug auf den Schließkloben nicht seitwärts bewegen, so daß
ein seitliches Außereingriffkommen von Falle und Schließkloben mit Sicherheit verhindert
ist.
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Der Türrahmen oder -pfosten 34 ist zweckmäßig, wie aus Fig. 5 ersichtlich,
in Höhe des Verschlusses 10 der Tür mit einer eingepreßten, nischenartigen Vertiefung
48 versehen, an deren Grundfläche der Schließkloben 11 angebracht ist. Die Nische
48, die außen offen, nach innen dagegen durch eine Planschartige Wand 49 abgeschlossen
ist, hat eine solche Ausdehnung, daß der an der Grundplatte 13 des Türschlosses
vorgesehene Bügel 19 samt Falle und Ausgleichkeil bei geschlossener Tür darin
Platz finden.
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Die zweite Ausführungsform nach Fig.6 bis 9 unterscheidet sich vom
ersten Beispiel in der Haupt-
Sache dadurch, daß der in Fig. 1 bis
4 gezeigte Bügel 19 durch ein anderes Kuppelglied ersetzt ist. Wie aus Fig. 7 und
8 ersichtlich, ist auf der Außenseite der Schloßplatte 13 für den Ausgleichkeil
25 ein eigenes oder besonderes Gehäuse vorgesehen, das auf der Zeichnung im ganzen
mit 50 bezeichnet ist. Das aus einem einzigen Stanzling aus Flachmetall gebogene
Gehäuse 50 hat eine waagerechte Decke 51 und eine senkrechte Vorderwand 52 sowie
zwei End- oder Stirnwände 53, die durch rechtwinklig umgebogene Verbreiterungen
der Vorderwand 52 gebildet sind. Die Decke 51 und die beiden Stirnwände 53 weisen
flache Zapfen 54 und 55 auf, die durch passende Schlitze der Verschlußgrundplatte
13 hindurchgesteckt und auf der Innenseite dieser Platte vernietet oder umgebogen
sind, wodurch das Gehäuse 50 an der Verschlußplatte sicher festgehalten ist. In
den Stirnwänden 53 des Gehäuses 50 ist die Führungsstange 27 des Keiles 25 befestigt,
der oben an der Gehäusedecke 51 und seitlich an der Verschlußplatte 13 sowie der
vorderen Wand 52 des Gehäuses 50 gleitet.
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Eine Besonderheit des für den Ausgleichkeil vorgesehenen Gehäuses
besteht darin, daß seine Vorderwand 52 über die Stirnwände 53 und den Keil 25 hinaus
nach unten verlängert ist, so daß ihre Unterkante tiefer liegt als die als Schrägrampe
ausgebildete Oberkante 42 des Schließklobenarmes 36. Diese Anordnung hat, wie ersichtlich,
zur Folge, daß der Arm 36 des Schließklobens 11, wenn er beim Schließen der Tür
zum Zusammenwirken mit der Falle 12 und dem Ausgleichkeil 25 kommt, sich hinter
den nach unten überstehenden Endteil 52a der Vorderwand 52 schiebt. Dieser Teil
der Wand 52 hintergreift also bei geschlossener Tür den Arm 36, d. h. es findet
ein Verhaken des Schließklobens mit dem bei dieser Ausführungsform als Kuppelghed
dienenden Gehäuse 50 des Ausgleichkeiles 25 statt, wodurch ähnlich wie im ersten
Beispiel der Verschluß bzw. die diesen tragende Tür mit dem Türrahmen oder -pfosten
gekuppelt wird, so daß eine etwaige Bewegung zwischen der Stulpwand 45 der Tür und
der ihr gegenüberstehenden Wand 34 des Türrahmens oder -pfostens in Längsrichtung
des Fahrzeuges auf das unvermeidliche Spiel zwischen dem Arm 36 und der Gehäusewand
52, 52u beschränkt bleibt. Es tritt also der gleiche Erfolg ein wie beim Ausführungsbeispiel
nach Fig. 1 bis 5.
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Vom ersten Beispiel unterscheidet sich die Ausführungsform nach Fig.
6 bis 9 weiterhin noch dadurch, daß der Arm 36 und die Befestigungs- oder Grundplatte
33 des Schließklobens nicht parallel verlaufen, sondern senkrecht zueinander stehen.
Dementsprechend wird der Schließkloben 11 mit seiner Grundplatte 33 an der die Nische
48 des Türpfostens 34 nach innen abschließenden Wand 49 befestigt, wie aus Fig.
6 und 9 ersichtlich. Mit Bezug auf die zweite Ausführungsform sei schließlich noch
bemerkt, daß für die Falle 12 ebenfalls ein an der Verschlußgrandplatte 13 befestigtes
eigenes Gehäuse in Form einer im wesentlichen halbrunden Kappe vorgesehen werden
kann.
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Zu den nachfolgenden Patentansprüchen ist zu bemerken, daß die Unteransprüche
nur Geltung haben sollen in Verbindung mit dem Hauptanspruch.