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Speichereinrichtung an Be- und Entladestellen von Behälterförderanlagen
Bei Behälterförderanlagen, insbesondere bei Aktenaufzügen, sind vor den Be- und
Entladestellen Einrichtungen notwendig, die das Speichern der Förderbehälter gestatten.
Hierzu werden üblicherweise Rollenbahnen oder Rollentische verwendet, wobei die
Förderbehälter auf diesen hintereinander aufgestellt werden.
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Diese Speichereinrichtungen für die Förderbehälter erfordern einen
sehr großen Platz vor den Be- und Entladestellen und damit große Räume für die Ladestellen.
Vielfach kann dieser Platz bei wirtschaftlicher Raumausnutzung nicht zur Verfügung
gestellt werden.
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Aus Gründen des rationellen Ablaufs ist es aber notwendig, mehrere
Förderbehälter gleichzeitig für die automatische Aufnahme in die Förderanlage bereitzustellen
bzw. mehrere Förderbehälter beim Ausladen aus der Förderanlage zu speichern. Alle
bisher bekanntgewordenen Ausführungen haben diesen Nachteil und sind daher nicht
universell einsetzbar. Durch die Erfindung soll der Platzbedarf verringert werden.
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Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß an einer oder mehreren
Be- bzw. Entladestellen regalartig übereinander angeordnete Aufnahmeorgane vorgesehen
sind, die in vertikaler Richtung verschiebbar sind, so daß jedes von ihnen in den
Bereich der zugeordneten Be- bzw. Entladeöffnung gebracht werden kann. Der Platz
für eine solche Speichereinrichtung mit einer Anordnung der Behälter übereinander
ist immer vorhanden.
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Die z. B. als Röllchenbahn ausgeführten Aufnahmeorgane können dabei
an zwei sich gegenüberliegenden, vertikal beweglichen, endlosen Kettenpaaren angeordnet
sein. Vorteilhafterweise sind dabei die Aufnahmeorgane zur Ein- bzw. Auslaufeinrichtung
zu geneigt angeordnet. Die Vertikalbewegung der Aufnahmeorgane kann dabei selbsttätig
erfolgen, und zwar auf Grund von Steuerimpulsen, die vom Ein- bzw. Ausfahrvorgang
eines Behälters gegeben werden.
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Bei einer Anordnung mit von oben nach unten bewegten Aufnahmeorganen
kann als Antrieb für beide Seiten die Schwerkraft, d. h. das Gewicht der eingespeicherten
Behälter, ausgenutzt werden. Daraus ergibt sich allerdings eine unterschiedliche
Geschwindigkeit der Behälter je nach ihrer Zahl und ihrem Gewicht, und dadurch ist
keine zwangläufige taktmäßige Übereinstimmung mit der Geschwindigkeit der Fahrzellen
der Förderanlage gegeben. Es ist dadurch also nicht sichergestellt, daß jeweils
einer leeren Fahrzelle der Förderanlage zeitgerecht ein Behälter der Speichereinrichtung
gegenübersteht. Die damit erzielbare Förderleistung reicht aber trotzdem in den
meisten Fällen aus. Soll ein absolutes Maximum an Leistung
erreicht werden, muß die
Beladeseite der Speichereinrichtung mit einem eigenen Antrieb ausgerüstet werden,
der in taktmäßiger Übereinstimmung mit der Förderanlage arbeitet. Vorteilhafterweise
kann dieser Antrieb von der Förderanlage direkt abgenommen werden, und es ist damit
in der Speichereinrichtung nicht nur wie bei der Schwerkraftbetätigung eine Bewegung
derselben von oben nach unten, sondern auch von unten nach oben möglich. Dies wird
insbesondere bei größeren Geschoßhöhen von Vorteil sein, da bei der Bewegung von
oben nach unten praktisch die Griffhöhe des Bedienungsmannes die Bauhöhe der Einrichtung
beschränkt.
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Entsprechend der Funktion muß zunächst zwischen Ein- und Ausladeseite
der Speichereinrichtung unterschieden werden. Die beiden Seiten sind in den Grundzügen
gleichartig aufgebaut. Die Einladeseite ist so ausgebildet, daß die Behälter von
Hand willkürlich je nach freien Fächern eingeschoben werden können. Bei dem Betrieb
mit Abwärtsbewegung, gleichgültig ob durch Schwerkraft oder angetrieben, wird man
vorteilhafterweise die Behälter in der Reihenfolge von unten nach oben einsetzen,
damit jeweils die aufnahmebereite Förderanlage jedesmal einen Behälter zum Einladen
vorfindet. Es ist dabei durch Augenschein leicht feststellbar, ob die Behältereinrichtung
voll ist oder nicht. Wird der unterste Behälter eingeladen, rücken die darüber befindlichen
Behälter dadurch automatisch nach, daß durch den in die Förderanlage einlaufenden
Behälter eine Sperre gelöst wird, die z. B. unter Federkraft wirkend dann wieder
einrastet, wenn der nächste Behälter genau vor der Einladeöffnung der Förderanlage
steht.
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Bei einer maschinell angetriebenen Speicherung in Aufwärtsrichtung
ist der Füllvorgang praktisch genauso,
nur kann dariiber hinaus
auch noch der Raum oberhalb der Griffhöhe, die dem Bedienungspersonal noch zugemutet
werden kann, bis zur Geschoßdecke ausgenutzt werden. Auch wird man vorteilhafterweise
immer das oberste freie Fach beschicken, um dadurch den schnellstmöglichen Ablauf
des Fördervorganges zu erreichen. Trotzdem wäre es bei dieser Anordnung möglich,
daß zwischen dem obersten greifbaren Fach und der unter der Geschoßdecke liegenden
Beladeöffnung freie Fächer verbleiben. In diesem Fall schaltet der Antrieb erst
ab, wenn der oberste eingebrachte Behälter über die die Griffhöhe übersteigende
Strecke weg bis vor die Beladeöffnung gebracht ist. Ein z. B. magnetischer Schalter
verhindert solange das Einrasten der Sperrvorrichtung. Bei der Ausladespeichervorrichtung
lädt die Förderanlage selbsttätig aus. Es ist hier somit eine Einrichtung erforderlich,
die eine Ausladung unterbindet, wenn die Speichereinrichtung besetzt ist. Dies wird
vorteilhafterweise mittels eines elektrischen Kontaktes dadurch gesteuert, daß der
Behälter, wenn er in der Speichereinrichtung einläuft, den Stromkreis für die Ausladung
unterbricht. Gleichzeitig wird damit aber auch eine Sperrvorrichtung zum Einsatz
gebracht, die verhindert, daß für den Fall, daß das unterste Fach wieder bei Bewegung
von oben nach unten besetzt ist, einen weiteren Vertikaltransport verhindert. Erst
wenn der unterste Behälter entnommen ist, können alle Behälter um eine Teilung absinken,
und die Speichereinrichtung ist für die Aufnahme eines weiteren Behälters von der
Förderanlage her benutzbar. Bei einer anderen Ausführung ist es möglich, einen automatischen
Weitertransport der Behälter dadurch zu erreichen, daß man eine automatische Entleerung
des jeweiligen untersten Behälters vorsieht. Es bedarf dabei jeweils nur einer kurzen
angeschlossenen Röllchenbahn, wobei diese in Richtung der Auslaufbewegung des Behälters
aus der Förderanlage oder um 90° versetzt dazu angeordnet sein kann. Der Vorgang
ist dann folgender: Ist der Behälter aus der Förderanlage in die Speichereinrichtung
eingelaufen, löst sich die Sperre für die Vertikalbewegung der Entnahmeorgane, und
diese bewegt sich um eine Teilung weiter. Dort rastet die Sperre wieder ein. Dadurch
schwenken die untersten Aufnahmeorgane seitlich aus und lassen den untersten Behälter
nach unten durchfallen, wobei er auf die Röllchenbahn fällt und somit automatisch
ausgeladen wird. Je nachdem in welcher Richtung die Röllchenbahn angeordnet ist,
erfolgt eine entsprechende Ausladung. Stehen seitlich nur beschränkte Platzverhältnisse
zur Verfügung, ist es vorteilhaft, nach vorn auszuladen. Die Bewegung des Behälters
kann dann auf einfache und billige Weise durch Anordnung der Röllchenbahn um 90°
zur Ausladerichtung versetzt gesteuert werden. Ein an der angeschlossenen Röllchenbahn
vorgesehener Schalter unterbindet seinerseits wieder eine weitere Ausladung, wenn
die Behälter nicht abgenommen sind.
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Über die Verwendung bei B ehälterförderanlagen hinaus kann die Speichereinrichtung
aber auch anderen Fördermitteln angeschlossen werden und diese somit verbinden.
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Zum besseren Verständnis des Erfindergedankens werden in den nachfolgenden
Zeichnungen beispielhafte Ausführungen beschrieben, und zwar zeigt Fig. 1 die schematische
Anordnung einer Behälterförderanlage mit seitlich angeordneten Speichereinrichtungen,
Fig.
2 halbschematisch die Darstellung der Speichereinrichtung auf der Beladeseite in
Vorderansicht.
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Fig. 3 und 4 die halbschematische Darstellung der Speichereinrichtung
auf der Entladeseite in Vorderansicht parallel zur Laufrichtung der Förderbehälter
und Seitenansicht in Laufrichtung der Förderbehälter sowie Fig. 5 und 6 halbschematisch
die Sperrnockeneinrichtung der Entladeseite.
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Mit 1 ist die Behälterförderanlage, mit 2 und 3 die Be- bzw. Entladespeichereinrichtung
angedeutet. Die Beladespeichereinrichtung 2 kann über die Einfüllöffnungen 4 beschickt
werden, wobei jeweils der unterste Behälter über die Einladeöffnung 5 durch die
Behälterförderanlage 1 übernommen werden kann.
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Umgekehrt wird über die Entladeöffnung 6 die Entladespeichereinrichtung
3 von der Behälterförderanlage 1 her beschickt. Die Entnahme erfolgt über die Entnahmeöffnungen
7.
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Die Speichereinrichtungen für die Be- bzw. Entladeseite der Behälterförderanlage
nach den Fig. 2 bis 4 zeigen grundsätzlich gleichen Aufbau. In einem Gestell 8,
dessen Höhe sich nach der Anzahl der zu speichernden Förderbehälter richtet, sind
oben und unten seitlich zwei Wellen 9 angeordnet, auf denen je zwei Kettenräder
10 befestigt sind. Über die Kettenräder sind vier endlose Laschenketten 11 geführt.
An je zwei horizontal gegenüberliegenden Kettenlaschen sind jeweils Querleisten
12 angebracht, wobei diese mit Röllchen 13 so bestückt sind, daß sich zwei gegenüberliegende
Röllchenbahnen bilden, die der gewünschten Einlaufrichtung der Förderbehälter 14
entsprechend geneigt sind.
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Der richtige Abstand der sich gegenüberliegenden Röllchenbahnen voneinander
wird dadurch erreicht, daß, schon ehe die Querleisten 12 in Aufnahmestellung gelangen,
sie mit ihren als Führungsstück geformten Enden 15 in die Führungschienen 16 einlaufen.
Dabei wird neben der Lagesicherung auch noch die Aufnahme horizontaler Kräfte, die
bei der Belastung der Röllchen 13 durch den Förderbehälter 14 entstehen, möglich
gemacht.
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Bei der Speichereinrichtung für die Beladeseite nach Fig. 2 ist darüber
hinaus mit 17 der hier unten angeordnete Antrieb der Wellen 9 angedeutet, wobei
diese durch geeignete, nicht gezeichnete Verbindungsmittel so miteinander verbunden
sind, daß die Wellen 9 gleiche Geschwindigkeit und gegenläufigen Drehsinn haben.
Die Bewegung erfolgt hier von unten nach oben. Jeder eingeschobene Förderbehälter
14 löst über den Magnetschalter 18 die Sperre und schaltet den Antrieb 17 ein. Beides
ist aber nur dann möglich, wenn sich kein Förderbehälter 14 vor der Einladeöffnung
der Behälterförderanlage befindet. Ist ein Förderbehälter 14 da, hält er einen Kontakt
offen, und der Antrieb kann nicht einschalten. Kommt nun ein nachfolgender Förderbehälter
14 in die oberste Lage und damit in Einladestellung, unterbricht er den Kontakt,
schaltet den Antrieb 17 ab und läßt die Sperre über den Magnetschalter 18 einfallen.
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Gleichzeitig mit der beschriebenen Funktion gibt der in die oberste
Stellung einfahrende Förderbehälter 14 einen Ruf ab, so daß dieser durch die nächste
freie Fahrzelle der Behälterförderanlage aufgenommen wird.
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Der Einschub der Förderbehälter 14 von der Behälterförderanlage her
in die Speichereinrichtung der Entladeseite ist in Fig. 3 an der obersten Röllchenbahn
angedeutet.
Der Antrieb erfolgt hier durch die Schwerkraft. Die Förderbehälter 14 können jeweils
nur an der untersten Stelle entnommen werden. Ist diese unterste Stelle durch einen
Förderbehälter 14 besetzt, ist damit auch die ganze Speichereinrichtung besetzt
und über den angedeuteten Kontakt 19 eine weitere Ausladung aus der Behälterförderanlage
unterbunden. Die richtige Höhenlage der Röllchenbahnen wird durch die Sperrnocken
20 erreicht, die gleichzeitig auch die Zuglast der Laschenketten 11, welche durch
die eingespeicherten Förderbehälter 14 entsteht, übernehmen. Diese Sperrnocken 20
werden vor Beginn der Weiterbewegung der Speichereinrichtung durch geeignete, hier
nicht gezeichnete, elektrische oder mechanische Mittel außer Eingriff gebracht.
Bevor die nächsten Querleisten 12 zur Auflage kommen, werden die Sperrnocken 20
wieder in die Sperrlage zurückgebracht und gleiten so lange, bis sie in die entsprechende
Sperrlage einrasten können.
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In den Fig. 5 und 6 ist halbschematisch dargestellt, wie die Sperrnocken
20 ohne besondere Betätigungsmittel durch die Wucht des einlaufenden Förderbehälters
14 geöffnet werden können. Ehe der Förderbehälter 14 die festen Endanschläge 21
erreicht, berührt er den Bügel 22 am Aufhängegestänge 23 der Sperrnocken 20 und
schiebt sie außer Eingriff. Über die hier nicht mehr dargestellten Laschenketten
11 zieht das Gewicht der Förderbehälter 14 diese abwärts. Es kann natürlich genauso,
wie vorstehend beschrieben, ein entsprechender Antrieb der Speichereinrichtung in
Tätigkeit
gesetzt werden. Wenn der Förderbehälter 14 den Bügel 22 infolge der Abwärtsbewegung
verlassen hat, sorgt eine Feder 24 für die Rückführung der Sperrnocken 20 in die
Sperrlage, die durch einen Anschlag 25 fixiert wird.