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Elektrisches Gerät An elektrischen Geräten sind oft Teile, insbesondere
Isolierteile, durch Schraube und Mutter miteinander zu verbinden. Wird das Muttergewinde
nicht unmittelbar von einem solchen Teil, sondern von einer gesonderten Mutter gebildet,
so ist außer dem losen Einlegen der Mutter in den Teil, das den Nachteil eines Verlierens
hat, die unverlierbare Halterung der Mutter an dem Teil bekannt. Eine unverlierbare
Halterung der Mutter wurde bisher durch Einklemmen, Einsprengen oder Einpressen
im Teil erzielt. In allen diesen Fällen erhält die unverlierbare Mutter einen unbeweglichen
Sitz im Teil.
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Die Erfindung betrifft nun ein elektrisches Gerät, das unter anderen
Teilen zwei Teile, insbesondere Isolierteile, besitzt, die durch Schraube und Mutter
verbindbar sind, wobei die Mutter unverlierbar in dem einen der zwei Teile angeordnet
ist.
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Erfindungsgemäß sitzt die Mutter an einem in dem einen Teil verankerten,
jedoch in diesem schwenkbaren Träger derart, daß zum Zwecke des Zutritts zu einer
Stelle am Boden des mit dem Träger versehenen Teiles, die durch die Mutter in ihrer
das Einführen der Schraube ermöglichenden Betriebsstellung unzugänglich ist, der
Träger in einer Ausnehmung des gleichen Teiles ohne Lösen des Zusammenhalts mit
diesem aus der Betriebsstellung in eine andere Stellung schwenkbar ist.
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Durch den erfindungsgemäßen Sitz der Mutter lassen sich an den elektrischen
Geräten Gestaltungen durchführen, die zu Raum- und Materialersparnis am Gerät führen.
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Vorteilhaft ist der Träger der Mutter ein U-förmiger Bügel, der an
seinen Schenkeln drehbar gelagert ist.
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Es ist ferner zweckmäßig, daß die Schenkel des U-förmigen Bügels an
ihrer Stirnseite sich am Boden der Ausnehmung des einen Teiles abstützen und daß
seitlich herausgedrückte, in Taschen (z. B. Hinterpressungen) von Seitenwänden der
Ausnehmung greifende Lappen vorgesehen sind.
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Besonders vorteilhaft läßt sich die Erfindung an gekapselten Installationsgeräten
anwenden, deren Deckel und Gehäuseunterteil die zwei Teile bilden. An diesen Geräten
hat man bisher den Gehäuseunterteil mit diametral gegenüber der Seitenwand vorspringenden
Füßen versehen, um in ihnen die Wandbefestigungsmittel (Loch und Befestigungsschraube)
unterzubringen. Auf dem gleichen Durchmesser wurden im Bereich der Seitenwand des
Gehäuseunterteils die Muttern für die Deckelschraube angeordnet. Wandbefestigungsmittel
und Muttern befanden sich also in Durchmesserrichtung des Gerätes gegeneinander
versetzt. Gemäß weiterer Erfindung ist bei derartigen gekapselten Installationsgeräten
am Gehäuseunterteil die schwenkbare Mutter oberhalb eines an der Stelle in der Ausnehmung
befindlichen Wandbefestigungsmittels des Gehäuseunterteiles angeordnet. Dadurch
fallen die bisher verwendeten, vorspringenden Füße des Gehäuseunterteiles fort,
die zur Aufnahme der Wandbefestigungsmittel dienen. Ein nach der Erfindung ausgebildetes
Installationsgerät hat im Vergleich zu den bekannten Installationsgeräten einen
gedrängten Aufbau und eine Ersparnis an Baustoff, insbesondere Preßstoff, wodurch
sich die Herstellung verbilligt. Auch besitzt das erfindungsgemäße Installationsgerät
den Vorteil, daß es an Stellen der Installationsanlage angebracht werden kann, wo
bisher wegen der vorspringenden Füße eine solche Anordnung nicht möglich war.
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Vorzugsweise sind die schwenkbare Mutter und das Wandbefestigungsmittel
etwa innerhalb der Seitenwand des Gehäuseunterteiles, jedoch außerhalb des Inneren
des Gehäuseunterteiles angeordnet, wobei die Mutter nach außen schwenkbar ist.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Gerätes nach der
Erfindung dargestellt. Die Erfindung ist in Anwendung auf ein Installationsgerät
wiedergegeben.
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Fig. 1 zeigt die Seitenansicht des Installationsgerätes mit teilweisem
Schnitt; Fig. 2 bis 4 geben den Gehäuseunterteil des Installationsgerätes in Aufsicht
und Seitenansicht wieder; Fig. 5 zeigt einen Schnitt A-B des Gehäuseunterteiles;
In Fig. 6 ist eine Einzelheit für sich wiedergegeben.
Das in der
Zeichnung dargestellte Gerät ist ein gekapseltes Installationsgerät, dessen Gehäuse
aus dem Gehäuseunterteil t und dem Deckel 2 besteht. Beide Gehäuseteile (Teile)
sind aus Isolierstoff hergestellt. Im Inneren des Gehäuses befindet sich ein nicht
gezeichneter Geräteeinsatz. Der Deckel 2 wird durch Schrauben 3 an dem Gehäuseunterteil
befestigt, die auf einer Durchmesserlinie des Gehäuses angeordnet sind.
4 ist eine Öffnung der Seitenwand des Gehäuseunterteiles, um Leitungen einführen
zu können. Eine gleiche Öffnung kann auch diametral gegenüber an der Seitenwand
angebracht sein. Die öffnung 4 befindet sich auf einer Durchmesserlinie des
Gehäuses, die senkrecht zur Durchmesserlinie liegt, auf der sich die Schrauben 3
befinden.
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Die Schrauben 3 des Deckels greifen in Muttern 5;
die
am Gehäuseunterteil 1 angebracht sind. Jede Mutter 5 sitzt an einem Träger 6, der
in dem Gehäuseuntertef t (Teil) verankert, jedoch in diesem schwenkbar ist. Der
Sitz ist derart, daß zum Zwecke des Zutritts zu einer Stelle des mit dem Träger
6 versehenen Gehäuseunterteiles, die durch die Mutter in ihrer das Einführen der
Schraube 3 ermöglichenden Betriebsstellung unzugänglich ist, der Träger 6 in einer
Ausnehmung 10 des Gehäuseunterteiles ohne Lösen des Zusammenhaltes mit diesem
aus der Betriebsstellung in eine andere Stellung schwenkbar ist. An der betreffenden
Stelle ist nämlich das Wandbefestigungsmittel des Gehäuseunterteiles angeordnet.
Das Wandbefestigungsmittel stellt ein Loch 7 dar, durch das eine Schraube, z. B.
Holzschraube 8, gesteckt ist.
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Vorzugsweise ist der Träger 6 der Mutter 5 ein U-förmiger Bügel, der
an seinen Schenkeln 9 in der Ausnehmung 10 des Gehäuseunterteiles
1 drehbar gelagert ist. Zweckmäßig stützen sich die Schenkel 9 des Trägers
6 mit ihren Stirnseiten an dem Boden 11 der Aussparung ab und greifen mit
seitlich herausgedrückten Lappen 12 in Taschen 13 (IEnterpressungen)
der Seitenwand der Ausnehmung 10. Beim Einsetzen des Trägers 6 in
die Ausnehmung 10 des Gehäuseunterteiles springen von selbst die Lappen
12 in die Taschen 13.
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An dem Installationsgerät ist die schwenkbare Mutter 5, die zum Eingreifen
der Deckelbefestigungsschraube 3 dient, oberhalb des Wandbefestigungsmittels 7 angeordnet
(Fig. 1 und 2). Durch Wegschwenken der Mutter (Fig.3 und 4) ist das Wandbefestigungsmittel
bedienbar. Es kann also nach Wegschwenken der Mutter die Schraube 8 in das Loch
7 des Gehäuseunterteiles eingesteckt und durch einen Schraubenzieher betätigt werden.
Ist die Bedienung erfolgt, so wird die Mutter 5 wieder zurückgeschwenkt, so daß
die Deckelschraube 3 in die Mutter einschraubbar ist. Bei dem Ausführungsbeispiel
ist die Anordnung von Mutter 5 und Befestigungsmittel? so getroffen worden,
daß Mutter 5 und Wandbefestigungsmittel 7 übereinander, etwa innerhalb der Seitenwand
des Gehäuseunterteiles, jedoch außerhalb des Innenraumes des Gehäuseunterteiles
liegen. Die Mutter 5 wird, um den Zutritt zu dem Wandbefestigungsmittel zu ermöglichen,
nach außen geschwenkt. Für die Unterbringung von Mutter und Wandbefestigungsmittel
ist eine Einbuchtung in der Seitenwand des Gehäuseunterteiles vorgesehen. Bei einer
solchen Anordnung erübrigen sich die sonst an den gekapselten Installationsgeräten
vorspringenden Füße, die zur Aufnahme der Wandbefestigungsmittel notwendig gewesen
sind.