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Elektrische Klemme Die Erfindung befaßt sich mit der Ausbildung einer
elektrischen Klemme mit Isolierkörper und darin enthaltenem Klemmenkörper nebst
Klemmschraube, insbesondere Reihenklemme, die an einer Unterlage (Halteschiene)
mit einwärts gerichteten Schenkeln befestigbar ist, wobei die Befestigung ohne Durchdringung
der Unterlage erfolgt. Solche elektrischen Klemmen sind an sich bekannt. Die Befestigung
dieser Klemmen erfolgte bisher in der Weise, daß an der der Unterlage zugewandten
Seite der Klemme ein federndes Mittel vorgesehen ist, das beim Aufsetzen der Klemme
auf die Unterlage selbsttätig federnd hinter die einwärts gerichteten Schenkel einschnappt.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Klemme dieser Art mit
einem bedienbaren Befestigungsmittel zu versehen. Ein solches bedienbares Befestigungsmittel
ist erforderlich, wenn es sich um Klemmen mit großen Abmessungen handelt, bei denen
ein selbsttätig wirkendes, federndes Befestigungsmittel keinen ausreichend festen
Sitz gewährleistet. Erfindungsgemäß ist die Aufgabe dadurch gelöst, daß das zur
Befestigung an der Unterlage dienende Mittel, insbesondere Schraube, von der der
Unterlage abgewandten Seite der Klemme bedienbar und innerhalb des Bauraumes des
Klemmenkörpers durch den Isolierkörper selbst oder ein zusätzlich eingesetztes Isolierstück
gegenüber dem Klemmenkörper isoliert ist.
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Die elektrische Klemme gemäß der Erfindung hat den Vorzug, daß eine
Bedienung des Befestigungsmittels an der Rückseite der Unterlage vermieden ist.
Eine solche rückseitige Bedienung ist an sich schon ungünstig. Sie wird aber noch
besonders unbequem durch die an die Klemmen angeschlossenen Leitungen, die die bedienende
Person umfassen muß, wenn an der Rückseite der Unterlage kein Raum für den Zutritt
der Person vorhanden ist. Die Klemme gemäß der Erfindung zeichnet sich infolge ihrer
vorderseitigen Bedienung durch eine besonders günstige Montage an der Unterlage
aus. Dadurch, daß an der Klemme gemäß der Erfindung das Befestigungsmittel teilweise
in den Bauraum des Klemmenkörpers ragt, verringert sich vorteilhafterweise die Bauhöhe
der Klemme gemessen in ihrer zur Unterlage senkrechten Richtung. Durch die Erfindung
wird zugleich eine erhebliche Vergrößerung der Kriechwege zwischen dem Klemmenkörper
und dem Befestigungsmittel erzielt, ohne daß die äußeren Abmessungen größer werden,
als es durch die Isolation der elektrischen Teile erforderlich ist.
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Es ist bekannt, eine Reihenklemme durch ein bedienbares Befestigungsmittel
an einer Unterlage C, (Halteschiene) zu befestigen, die eine andere Form hat als
die Unterlage, an der die erfindungsgemäße Klemme befestigt wird. Die Halteschiene
der bekannten Reihenklemme hat zwar ein U-förmiges Profil, jedoch ist sie nicht
mit einwärts gerichteten Schenkeln versehen. Die Reihenklemme sitzt auf dem Mittelteil
der U-Form. Die Befestigung der Reihenklemme erfolgt im weiteren Gegensatz zu der
erfindungsgemäßen Klemme durch eine Schraube, die von der Rückseite der Halteschiene
durch diese hindurchgesteckt ist und in eine in dem Isolierkörper der Reihenklemme
befindliche Mutter greift. Die bekannte Reihenklemme hat den Nachteil, daß die Bedienung
des Befestigungsmittels nur von der Rückseite der Halteschiene her erfolgen kann.
Die Mutter, in die die Befesti.#II.Ingsschraube greift, ist zwischen Wände des Isolierk-Örpcrs
eirigebettet. Diese Wände haben nur die Aufcabe, einen Verdrehungsschutz der Mutter
zu gewährleisten, keineswegs haben sie die Aufgabe, eine Isolierung zu bilden, da
die Entfernung zwischen der Mutter und dem in dem Isolierkörper befindlichen Klemmenkörper
sehr groß ist. Der Bauraum des Klemmenkörpers bei der bekannten Reihenklemme ist
im Gegensatz zu der erfindungsgemäßen Klemme nicht von dem Befestigungsmittel durchdrungen.
Da bei der bekannten Reihenklemme der Klemmenkörper - bezogen auf die Unterlage
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höher als die obere Kante des Befestigungsmittels liegt, hat die bekannte
Reihenklemme eine vergrößerte Bauhöhe. Dies würde sich bei Klemmen, die an sich
schon aroße Abmessungen haben, besonders ungünstig auswirken.
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In der Zeichnung sind als Ausführungsbeispiele zwei Klemmen gemäß
der Erfindung gezeigt.
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Fig. 1 gibt die eine und Fig. 3 die andere Klemme im
Schnitt wieder;
Fig. 2 zeigt eine Seitenansicht zu der in Fig.
1 dargestellten Klemme.
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Die in der Zeichnung dargestellten Klemmen sind Reihenklemmen. Jede
Reihenklemme hat einen U-förmigen Isolierkörper 1.- In dem Isolierkörper
1
befindet sich die elektrische Klemmvorrichtung. Sie ist als Doppelklemme
ausgebildet. Als Doppelklemme hat sie zwei Klemmstellen zum Anschließen zweier Leitungsenden.
Die Klemmvorrichtung besitzt einen U-förmigen Klemmenko*#rper 2, in dessen Schenkeln
mit Hilfe je eines Mutterstückes 3 eine Klemmschraube 4 gehalten ist.
5 ist ein an der Klemmschraube befindliches Druckstück.
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Die Reihenklemme wird an einer Unterlage 6 befestigt, die von
einer Halteschiene gebildet ist. Die Halteschiene ist U-förmig und hat einwärts
gerichtete Schenkel, wobei ihr Querschnitt unsymmetrisch ausgebildet ist. Zum Aufsitzen
auf dem kleineren Schenkel der Halteschiene hat der Isolierkörper 1 Füße
7.
Erfindungsgemäß dient zur Befestigung der Klemme an der Halteschiene
6 ein Mittel, insbesondere eine Schraube 8, das von der der Unterlage
abgewandten Seite der Klemme bedienbar ist. Die Schraube 8 ist durch den
Isolierkörper 1 der Klemme innerhalb der maximalen Breite a des Memmenkörpers
2 hindurchgeführt. Die Mutter 9, in die die Schraube 8 greift, befindet
sich im Inneren der Halteschiene. Durch Verquetschung des Endes des Schraubenschaftes
ist die Mutter 9 unverlierbar an der Schraube 8 gehalten.
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Nach der Erfindung ist das Befestigungsmittel 8
innerhalb des
Bauraumes des Klemmenkörpers 2 durch den Isolierkörper 1 selbst oder ein
zusätzlich eingesetztes Isolierstück gegenüber dem Klemmenkörper 2 isoliert. Vorzugsweise
dient zur Isolierung des Kopfes des Befestigungsmittels ein in das Klemmeninnere
vorspringender Isolierkragen. In der Fig. 1
ist der Isolierkragen von einem
Ansatz 10 des Isolierkörpers 1 gebildet. In der Fig. 3 ist
der Isolierkörper von einer zusätzlichen Isolierbuchse 11 gebildet. Vorteilhaft
ist die Isolierbuchse von dem Befestigungsmittel selbst gehalten. Durch den Isolierkragen
10
bzw. 11 wird der Kriechweg zwischen dem Klemmenkörper 2 und dem
Befestigungsmittel 8 wesentlich vergrößert. Ist der Isolierkragen, wie die
Fig. 3 zeigt, von einer Isolierbuchse gebildet, so greift sie zweckmäßig
mit einer Verjüngung nicht nur durch den Klemmenkörper 2, sondern auch in eine Vertiefung
12 des Isolierkörpers 1. In diesem Falle ist es, um einen besonders langen
Kriechweg zu erhalten, vorteilhaft, die Klemmschraube 8 mit einer Isolierumhüllung
13 zu versehen. Die Erfindung kann auch an anders ausgebildeten Klemmen angewendet
werden. Die Isolierung kann z. B. auch vorgesehen werden, wenn als Befestigungsmittel
an Stelle, einer Schraube ein Exzenter vorgesehen wird. Die Erfindung läßt sich
auch an anderen Klemmen anwenden, die nicht als Reihenklemmen ausgebildet sind.