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Vorrichtung zur Vulkanisation von Reifenrohlingen Zusatz zum Patent
1 048 015 Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Vulkanisation von
Reifenrohlingen aus einem die Reifenrohlinge aufnehmenden mehrteiligen Formbett
sowie Einrichtungen zur Innen- und Außenbeheizung des Rohlings, wobei in Kombination
als Einrichtung zur Innenbeheizung und zur Erzeugung des Innendrucks im Reifenrohling
ein Heizschlauch angeordnet und als Einrichtung zur Außenbeheizung ein das Formbett
von außen umfassender Strahlungsheizmantel vorgesehen ist sowie Strahlungsheizmantel
und Formbett um die Achse des Formbettes relativ zueinander verdrehbar angeordnet
sind, nach Patent 1 048015 in Ausbildung für schwere Reifen mit schraubenlinienförmig
verlaufenden Profilen in den Formhälften des Formbettes.
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Die mit der Vorrichtung zur Vulkanisation von Reifenrohlingen nach
dem Hauptpatent mögliche Strahlungsbeheizung eignet sich grundsätzlich auch für
die Vulkanisation von schweren Reifen, wie Reifen für Erdbewegungsfahrzeuge. Tatsächlich
bereitet die Vulkanisation schwerer Reifen im allgemeinen erhebliche Schwierigkeiten.
Derartige Reifen werden bekanntlich entweder in großen Autoklavenformen oder in
großen Einzelheizern beheizt.
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Das Öffnen und Schließen dieser Formen erfolgt bei Autoklaven durch
eine Bewegung in Richtung der Reifenachse nach vorherigem Aufbrechen der Form mit
einem schweren Spezialgerät sowie auch bei Einzelheizern in Richtung der Reifenachse
unter gleichzeitiger Ausführung einer Kippbewegung nach hinten. Da Reifen von Erdbewegungsmaschinen
und andere schwere Reifen außerordentlich tiefe Stollenprofile mit Profiltiefe von
etwa 75 mm aufweisen, sind sehr große Kräfte notwendig, um die Formhälften auseinanderzuziehen.
Die Reifen halten gleichsam saugend die Formhälften fest und sitzen nicht nur fest
in der Profilform, sondern sind darüber hinaus mit Bohrungen der Form verhaftet,
die erforderlich sind, um die Luft, die sich beim Einlegen des Reifens zwischen
dem Rohling und der Formwand befindet, entweichen zu lassen. Die Bohrungen setzen
sich voll Gummi und halten so den Reifen wie mit Verankerungen zusätzlich fest.
Die beschriebenen Autoklavenformen oder Formen der Einzelheizer werden geöffnet,
während der Reifen sich noch in heißem Zustand befindet. Man kann nicht warten,
bis der Reifen abgekühlt ist, denn das Abkühlen der sehr schweren Form und des außerordentlich
schweren Reifens im Gewicht von bis zu 1000 kg würde viele Stunden erfordern und
außerdem den Nachteil der Nachvulkanisation des Gummis mit einer Qualitätsminderung
bedingen. Auch ist das Öffnen der Form im kalten Zu-
stand wegen der dannn verringerten
Verformbarkeit des vulkanisierten Gutes kaum möglich. Beim Öffnen im heißen Zustand
können jedoch durch die großen Spannungen, die beim Herausreißen des Reifens aus
der Form auftreten, Lösungen der Gewebelagen Beschädigungen der Stahlkerne an der
Wulstpartie und Hohlbildungen zwischen Gummi und Gewebe auftreten, was außerordentlich
nachteilig ist. Hinzu kommt, daß die schweren Reifen, die für Erdbewegungsmaschinen
Verwendung finden, genauso aufgebaut werden wie alle anderen Reifenarten, nämlich
mit einem glatten Laufstreifen unvulkanisierten Materials ohne Rücksicht auf die
Profilgestaltung der Form.
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Bei derartigen Reifen muß nun beim Erwärmen die Kautschukmasse in
die tiefen Profile der Form eindringen. Es dauert sehr lange, bis die sehr dicke
Schicht aus Kautschuk so durchwärmt ist, daß sie auch in ihren untersten Lagen weich
geworden ist, um sich in die Profiltiefen hineinzudrücken. So kommt es häufig vor,
daß die oberste Schicht des Kautschuks schon anvulkanisiert ist, ehe dieser Zustand
erreicht ist. Das hat zur Folge, daß bei der Herstellung derartiger Reifen der Prozentsatz
der Ausschußware verhältnismäßig hoch ist. Zwar sind Reifen und insbesondere schwere
Reifen bekannt, bei denen die Profile im wesentlichen schraubenlinienförmig verlaufen,
so daß grundsätzlich die Möglichkeit bestünde, die Formen auseinanderzuschrauben,
doch haben diese Maßnahmen die aufgezeigten Schwierigkeiten bisher nicht beseitigt.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Vulkanisation
von Reifenrohlingen
nach dem Hauptpatent so auszubilden, daß sie
für die Vulkanisation von schweren Fahrzeugreifen mit schraubenlinienförmigen Profilen,
wie Reifen für Erdbewegungsmaschinen, geeignet ist.
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Bei der obenerwähnten Vorrichtung zur Vulkanisation von Reifenrohlingen
nach dem Hauptpatent, bei der im übrigen das Formbett auf einer zentralen Tragsäule
gelagert und koaxial zum Formbett der Strahlungsheizmantel an der Tragsäule als
Drehachse angebracht ist, besteht die Erfindung darin, daß die obere Formhälfte
mittels einer um die Formachse drehbaren Greif- und Hubeinrichtung in einer schraubenden
Öffnungsbewegung von der unteren Formhälfte abhebbar ist. Da die Reifen und entsprechend
die Form schraubenlinienförmig profiliert sind, kann unter Schraubbewegung die Form
leicht geöffnet werden.
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Die Hub einrichtung besteht nach einer bevorzugten Ausführungsform
aus einer Zylinder-Kolben-Anordnung, und die Greifeinrichtung ist an die Kolbenstange
der Hubeinrichtung über einen Drehkopf angeschlossen. Die Greifeinrichtung weist
zweckmäßigerweise Greifarme auf, die mit ihrem oberen Ende an dem Drehkopf angelenkt
und über eine Spreizeinrichtung spreizbar sind. Die Greifarme weisen vorteilhaft
an ihren unteren Enden unterschiedliche Ausbildungen zum Erfassen des Strahlungsheizmantels,
der Formhälften und der vulkanisierten Reifen auf.
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Die durch die Erfindung erreichten Vorteile sind darin zu sehen,
daß die Vorrichtung zur Vulkanisation von Reifenrohlingen nach dem Hauptpatent auch
für die Vulkanisation von schweren und schwersten Fahrzeugreifen eingesetzt werden
kann, soweit diese mit Profilen derart versehen sind, daß die Formteile durch schraubende
Bewegung der Formteile zueinander geöffnet werden können.
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Im folgenden wird die Vorrichtung an Hand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung ausführlicher erläutert. Es zeigen Fig. 1 bis 3 in Seitenansicht
die Vorrichtung zur Vulkanisation von Reifenrohlingen in verschiedenen Arbeitsphasen,
teilweise im Schnitt, und die Fig. 4 bis 7 mögliche Reifenprofile.
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Die untere Formhälfte 2 der Formhälften 1, 2 ist auf einem Formträger
3, welcher gleichzeitig die untere Hälfte des Strahlungsheizmantels der Infrarotbeheizungsvorrichtung
4, 5 trägt, fest aufmontiert.
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Zuleitungen 6 für die Innenbeheizung und Temperaturmeßleitungen 7
werden durch den Fuß des Formträgers 3 geführt. Die Infrarotbeheizungsvorrichtung
4, 5 ist gegenüber dem Formträger 3 beweglich, wie es das Hauptpatent lehrt, wobei
zu einer gleichmäßigen Beheizung derselbe über einen Motor 8 in Drehbewegung gesetzt
wird. über der Vorrichtung befindet sich eine Transportvorrichtung 9, welche aus
einer Hub einrichtung 9 a und einer gegenüber dem Gestell der Transportvorrichtung
9 drehbaren Greifvorrichtung 9b besteht. Die Formhälften 1, 2 weisen eine Stollenprofilierung
auf, die schraubenlinienförmig ist. Der in die Form eingelegte Reifen ist mit 10
bezeichnet.
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Nacheinander werden die folgenden Arbeitsgänge mit der Transportvorrichtung
9 ausgeführt: 1. Abheben der oberen Hälfte 4 der Infrarotbeheizungsvorrichtung 4.
Sie wird durch die Hubeinrichtung 9 a angehoben und dann zur Seite transportiert
(Fig. 1).
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2. Abheben der oberen Formhälfte 1 durch die Hubeinrichtung 9 a,
die so ausgebildet ist, daß ein schraubenförmiges Drehen der Formhälfte 1 ermöglicht
wird. Die vom Reifen 10 abgehobene Formhälfte 1 wird ebenfalls zur Seite transportiert
(Fig. 2).
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3. Herausheben des Reifens 10 durch Hubeinrichtung 9 a; dabei greift
die Greifeinrichtung 9 b unter die freie obere Wulstpartie des Reifens 10.
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Die Greifeinrichtung 9 b ist drehbar, so daß beim Anheben der Reifen
10 sich aus der unteren Formhälfte 2 herausdrehen kann. Der Reifen 10 wird zur Seite
transportiert, und ein neuer Reifenrohling wird durch die Greif- und Hubeinrichtung
9 b, 9 a in die untere Formhälfte 2 eingelegt (Fig. 3).
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4. Aufsetzen der oberen Formhälfte 1 und der oberen Hälfte 4 der
Infrarotbeheizungsvorrichtung.
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Die Transportvorrichtung 9 kann auch dazu benutzt werden, die beiden
Formhälften 1, 2 fest gegeneinanderzudrücken, damit ein äußerer Spannverschluß umgelegt
und geschlossen werden kann. Für die großen Formen, wie sie für Erdbewegungsreifen
notwendig sind, ist es zweckmäßig, keinen Spannverschluß vorzusehen, sondern den
inneren Teil der Formhälften 1, 2 sternförmig verrippt und in der Mitte mit einer
kräftigen Spindel zu versehen, welche die Aufgabe des inneren Verschlusses übernimmt.
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Dieser Verschluß sorgt zusammen mit der Verrippung bei diesen großen
Formen dafür, daß keine unzulässigen Durchbiegungen in den Formhälften auftreten.
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Nach dem Schließen des Innenverschlusses werden die Zuleitungen 6
für die Innenbeheizung und die Temperaturenmeßleitungen 7 angeschlossen.
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Die Fig. 4 bis 7 zeigen verschiedene Profilformen von Reifen 10,
die die Vulkanisation von Reifenrohlingen dieser Art in der Vorrichtung zulassen.
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PATENTANSPRÜCHF: 1. Vorrichtung zur Vulkanisation von Reifenrohlingen
aus einem die Reifenrohlinge aufnehmenden mehrteiligen Formbett sowie Einrichtungen
zur Innen- und Außenbeheizung des Rohlings, wobei in Kombination als Einrichtung
zur Innenbeheizung und zur Erzeugung des Innendrucks im Reifenrohling ein Heizschlauch
angeordnet und als Einrichtung zur Außenbeheizung ein das Formbett von außen umfassender
Strahlungsheizmantel vorgesehen ist sowie Strahlungsheizmantel und Formbett um die
Achse des Formbettes relativ zueinander verdrehbar angeordnet sind, nach Patent
1048 015 in Ausbildung für schwere Reifen mit schraubenlinienförmig verlaufenden
Profilen in den Formhälften des Formbettes, dadurch gekennzeichnet, daß die obere
Formhälfte (1) mittels einer um die Formachse drehbaren Greif- und Hubeinrichtung(9b,
9 a) in einer schraubenden Öffnungsbewegung von der unteren Formhälfte (2) abhebbar
ist.