DE1133002B - Kabelknickschutztuelle aus thermoplastischem Material - Google Patents
Kabelknickschutztuelle aus thermoplastischem MaterialInfo
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Description
DEUTSCHES
PATENTAMT
H36697Vrad/21c
BEKANNTMACHUNG
DER ANMELDUNG
UNDAUSGABEDER
AUSLEGESCHRIFT: 12. JULI 1962
DER ANMELDUNG
UNDAUSGABEDER
AUSLEGESCHRIFT: 12. JULI 1962
Die Erfindung betrifft Kabelknickschutztüllen aus thermoplastischem Material für zerlegbare Stecker
oder Buchsenkupplungen.
Kabelknickschutztüllen haben den Zweck, zu verhindern, daß ein elektrisches Kabel an einer Einführungsstelle
in ein starres Gehäuse, z. B. einen Stecker, scharf, d. h. mit kleinem Radius, abgeknickt und dadurch
im Laufe der Zeit beschädigt werden kann. Dabei ist es erforderlich, daß die abgebogene Knickschutztülle
eine Rückstellkraft hervorbringt, die das Kabel wieder geradezurichten versucht.
Bisher waren Kabelknickschutztüllen in erster Linie entweder in Form einer Schraubenfeder aus Federdraht
gewickelt oder hülsenförmig aus weichem Gummi hergestellt. Federdrahtspiralen haben die genannten
Eigenschaften, aber sie sind teuer, und ihre Befestigung am Steckergehäuse ist vor allem bei kleinen
Steckern schwierig.
Bei hülsenförmigen Knickschutztüllen aus Gummi ergeben sich der große Krümmungsradius und die
Rückstellkraft beim Abbiegen dadurch, daß sich Weichgummi auf der Innenseite des Krümmungsbogens
zusammendrücken und auf der anderen Seite dehnen läßt. Es ist aber ebenfalls schwierig, Tüllen
aus Weichgummi zuverlässig an einem Steckergehäuse zu befestigen. Ein zwischen den Gehäusehälften
eingespannter Bund der Knickschutztülle würde bei einer Gummitülle wegen der Nachgiebigkeit
des Gummis viel zu leicht aus dem Gehäuse herausrutschen.
Aus den genannten Gründen wurde bereits vorgeschlagen, Kabelknickschutztüllen aus thermoplastischem
Material herzustellen. Dazu hat auch noch der Vorteil veranlaßt, daß die Tüllen aus thermoplastischem
Material in großen Mengen rationell und billig mit Spritzgußmaschinen gefertigt werden können. Die
zur Verfügung stehenden Thermoplaste haben aber weder die Eigenschaften von Federstahl noch die von
Gummi. Ihre Federelastizität ist viel kleiner als die von Federstahl, und ihre Kompressibilität und Dehnbarkeit
sind viel geringer als die von Weichgummi. Die elastischen Eigenschaften der verfügbaren Thermoplaste
liegen zwischen denen von Federstahl und Gummi. Deshalb können Knickschutztüllen aus Thermoplasten
weder wie Schraubenfedern noch hülsenförmig ausgeführt sein. Dabei ist zu beachten, daß die
Knickschutztüllen zweckmäßig aus einem verhältnismäßig steifen Material herzustellen sind, damit die
Steife eines zwischen zwei Gehäusehälften gefaßten Bundes ausreicht, um die Tülle zuverlässig am
Steckergehäuse festzuhalten. Dann ist die Federelastizität einer Tülle in Form einer Schraubenfeder
Kabelknickschutztülle aus thermoplastischem Material
Anmelder:
Richard Hirschmann,
Radiotechnisches Werk,
Eßlingen/Neckar, Ottilienstr. 19
Beanspruchte Priorität: Schaustellung auf der am 26. April 1959 eröffneten
Deutschen Industrie-Messe Hannover 1959 (Technische Messe — Mustermesse) in Hannover
Hans-Peter Rottmann, Eßlingen/Neckar, ist als Erfinder genannt worden
aus Thermoplasten bei weitem noch nicht so groß wie die einer Schraubenfeder aus Federstahl mit annähernd
gleichen Abmessungen. Eine Tülle der beschriebenen Art knickt viel zu leicht an der Nähe der
Einspannstelle ab und hat eine viel zu geringe Rückstellkraft.
Eine Tülle aus einem Thermoplast mit der erläuterten Steife, die als Hülse mit geschlossener Wandung
ausgeführt ist, ist aber praktisch starr. Sie läßt sich deshalb durch schwache Kräfte fast gar nicht abbiegen
und wird durch eine ausreichende Biegekraft scharf abgeknickt, wobei sich die Wandung auf der
Innenseite der Knickstelle nach innen einfaltet.
Durch die Erfindung werden alle beschriebenen Mängel beseitigt und die eingangs erwähnten Eigenschaften
zweckmäßiger Kabelknickschutztüllen erzielt, und zwar dadurch, daß deren Wandung von Ausnehmungen
durchbrochen ist, die in der Form eines Netzes angeordnet sind. Die erwünschte Wirkung ergibt
sich dadurch, daß die im Vergleich mit Weichgummi zu geringe Materialelastizität durch eine Formelastizität
ersetzt wird, die davon herrührt, daß sich die Ausnehmungen, also die Maschen des Netzes, beim
Abbiegen der Tülle in geeigneter Weise verformen.
Bei vorteilhaften Ausführungsformen der Erfindung sind die Ausnehmungen als senkrecht oder annähernd
senkrecht zur Steckerachse verlaufende Schlitze ausgebildet, die, durch schmale Stege unterbrochen, den
ganzen Umfang der Kabelknickschutztülle einnehmen.
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Dabei ist eine größere Zahl von Schlitzreihen über die ganze Tüllenlänge verteilt. Vorteilhaft sind die
Stege zwischen aufeinanderfolgenden Schlitzreihen gegeneinander versetzt. Beim Abbiegen der Tülle
weiten sich die Schlitze in diesem Fall rautenförmig auf. Dadurch kann die Tülle auch dann noch verhältnismäßig
leicht gebogen werden, wenn das verwendete Material relativ hart ist.
Weiterhin ist es erwünscht, daß der Widerstand der Kabelknickschutztülle gegen Abbiegen von dem
steckerseitigen zum freien Ende hin abnimmt, damit
in der Biegesteifigkeit ein allmählicher Übergang von der starren Griffhülse zum biegsamen Kabel erzielt
wird. Um das zu erreichen, können die Stege zwischen den Schlitzen zum freien Ende hin schmaler
werden oder in der Nähe des freien Endes weniger Stege zwischen den Schlitzen angebracht sein als am
steckerseitigen Ende.
Bei bekannten zerlegbaren Steckern oder Kupplungen werden die übrigen Teile von einer Griffhülse
getragen. Bei einer bekannten Ausführungsform liegt ein Steckerstifte bzw. Buchsen tragender Isoliereinsatz
zwischen zwei Halbzylinderschalen aus Metall, die von einem Isoliergriff zusammengehalten werden und
als Halterung für eine Kabelknickschutztülle dienen. Die Fertigung solcher Stecker und Kupplungen, die
als Massenartikel in großen Stückzahlen möglichst billig hergestellt werden müssen, ist einfacher, wenn
die Griffhülsen und die KabeUcnickschutztülle in an sich
bekannter Weise in einem Stück aus thermoplastischem Material gespritzt werden. Dabei kann durch die Erfindung
ein Werkstoff verwendet werden, dessen Härte den Erfordernissen der Griffhülse genügt, da
die Biegsamkeit der Kabelknickschutztülle durch die netzförmig angeordneten Ausnehmungen im erwünschten
Maße erhöht wird.
Die Figuren zeigen ein Ausführungsbeispiel eines Steckers mit zwei Abwandlungen einer erfindungsgemäßen
Kabelknickschutztülle, die mit einer Griffhülse in einem Stück hergestellt ist.
Fig. 1 ist eine Seitenansicht mit im Schnitt dargestellter Kabelknickschutztülle;
Fig. 2 ist ein gegen Fig. 1 um 90° gedrehter Längsschnitt, und die
Fig. 3 bis 6 sind Querschnitte.
Die Griffhülse 1 umfaßt zwei halbzylinderförmige Metallschalen 3 und 4, zwischen denen das Isolierteil
2 mit den Steckerstiften 5 und 6 gehalten ist. Eine aus der Metallschale 4 ausgestanzte Blattfeder greift
mit ihrer vorgekröpften Spitze 7 in eine AusnehmungS
der Griffhülse 1 und verhindert, daß diese von den Halbschalen 3 und 4 heruntergleiten kann.
An die Griffhülse 1 aus thermoplastischem Kunststoff ist eine Kabelknickschutztülle 9 (in Fig. 1, 3
und 4) bzw. 10 (in Fig. 2, 5 und 6) angespritzt. Um die Knickschutztülle in erfindungsgemäßer Weise genügend
biegsam zu machen, ist sie von Schlitzen 11 durchsetzt, die in der Ausführungsform 9 annähernd
senkrecht zur Kabelachse und in. einer wenig ansteigenden Schraubenlinie hintereinanderliegen. Die
Schlitze sind durch relativ schmale Stege 12 bzw. 13 voneinander getrennt. Auf den Umfang der Knickschutztülle sind jeweils drei Stege verteilt, die in benachbarten
Reihen gegeneinander versetzt sind. Wie die Querschnitte in Fig. 3 und 4 zeigen, sind die Stege 13
in der Nähe des freien Endes der Knickschutztülle 9 schmaler als die Stege 12 in der Nähe der Griffhülse.
Die Breite der Stege kann von Reihe zu Reihe stetig oder in wenigen, z. B. auch nur zwei Stufen abnehmen.
Bei der Ausführungsform 10 in Fig. 2, 5 und 6 befinden sich Schlitze 14 in einer größeren Zahl von
Reihen auf Kreisen senkrecht zur Steckerachse. Die Stege 15 zwischen den Schlitzen, die in benachbarten
Reihen ebenfalls gegeneinander versetzt sind, haben alle die gleiche Breite, aber in der Tüllenhälfte, die
der Griffhülse benachbart ist, sind vier Stege 15 auf dem Umfang verteilt, während bei der freien Tüllenhälfte
nur drei Stege 15 auf dem Umfang vorgesehen sind, wie besonders die Querschnitte in Fig. 5 und 6 zeigen.
Die beiden dargestellten Knickschutztüllen können auch ohne Griffhülse gefertigt werden und andere geeignete
Mittel aufweisen, mit denen sie am Stecker befestigt werden.
Claims (6)
1. Kabelknickschutztülle aus thermoplastischem Material für zerlegbare Stecker und Buchsenkupplungen,
dadurch gekennzeichnet, daß ihre Wandung von Ausnehmungen durchbrochen ist, die
in der Form eines Netzes angeordnet sind.
2. Kabelknickschutztülle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen als
senkrecht oder annähernd senkrecht zur Längsachse der Tülle verlaufende Schlitze ausgebildet
sind, die, durch schmale Stege unterbrochen, den ganzen Umfang der Kabelknickschutztülle einnehmen
und daß eine größere Anzahl von Schlitzreihen über die Tüllenlänge verteilt ist.
3. Kabelknickschutztülle nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stege
zwischen den Schlitzen in aufeinanderfolgenden Schlitzreihen gegeneinander versetzt sind.
4. Kabelknickschutztülle nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Stege zwischen
den Schlitzen zum freien Ende der Kabelknickschutztülle hin schmaler werden.
5. Kabelknickschutztülle nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß in der Nähe des
freien Endes der Kabelknickschutztülle weniger Stege zwischen den Schlitzen angebracht sind als
am steckerseitigen Ende.
6. Zerlegbarer Stecker oder zerlegbare Buchsenkupplung mit Kabelknickschutztülle nach Anspruch
1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß eine die übrigen Stecker bzw. Kupplungsteile tragende
Griffhülse mit der Kabelknickschutztülle in einem Stück gefertigt ist.
In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsches Gebrauchsmuster Nr. 1747 477.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
© 209 61W301 7.62
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Applications Claiming Priority (1)
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Family Applications (1)
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Cited By (1)
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- NL NL242444D patent/NL242444A/xx unknown
-
1959
- 1959-06-20 DE DEH36697A patent/DE1133002B/de active Pending
- 1959-08-21 FR FR803278A patent/FR1232887A/fr not_active Expired
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| NL127216C (de) | |
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| NL242444A (de) |
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