-
Verfahren und Vorrichtung zum Beschicken von Packmaschinen mit Zigaretten
oder ähnlichen Gegenständen Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung
zum Beschicken von Verpackungsbahnen von Packmaschinen mit Zigaretten oder ähnlichen
Gegenständen.
-
Bei den Packmaschinen üblicher Bauart ist der Vorratsbehälter für
die Zigaretten oberhalb der Verpackungsbahn angeordnet, in die die Zigaretten aus
dem Vorratsbehälter zu Blöcken geformt, z. B. mittels eines Stößels, eingeschoben
werden. Das Ausstoßende des Vorratsbehälters befindet sich hierbei in der Ebene
der Verpackungsbahn. Solche Maschinen bauen demzufolge recht hoch, so daß das Einheben
der Zigarettenschragen in die Schragenaufnahmen solcher Maschinen, was bekanntlich
in der Regel durch Frauen erfolgt, ermüdend ist.
-
Es sind auch Vorrichtungen (deutsches Patent 1008 636) zum unmittelbaren
Anschließen solcher Packmaschinen an Zigarettenmaschinen bekannt, bei denen die
Zigaretten vom Ableger der Zigarettenmaschine einzeln auf einem Steilförderer in
den Vorratsbehälter der Packmaschine gefördert werden. Auch sind mit Aufnahmetaschen
versehene, um eine waagerechte Achse drehbare Fördervorrichtungen zum Überführen
der Zigarettenblöcke an die Packmaschine bekannt.
-
Solche und andere Fördervorrichtungen haben sich nicht bewährt, weil
das übernehmen der Zigaretten vom Ableger der Zigarettenmaschine mittels Mitnehmern
bei dem hohen Leistungsstand moderner Zigarettenmaschinen außerordentlich anfällig
ist.
-
Um diese Nachteile zu vermeiden, ist nach der Erfindung vorgesehen,
daß der Zigarettenvorrat und die Zigarettenblöcke unterhalb der Verpackungsbahn
gebildet und die Zigarettenblöcke in die Höhe der Verpackungsbahn angehoben werden.
-
Zum Durchführen des Verfahrens ist eine Vorrichtung mit einem Vorratsbehälter
für die Zigaretten, mit einer damit verbundenen Einrichtung zum Formen von Zigarettenblöcken
und mit einer mit Aufnahmetaschen versehenen, um eine waagerechte Achse drehbaren
Fördervorrichtung zum Aufnehmen und überführen der Zigarettenblöcke an die Packmaschine
vorgesehen. Eine solche Vorrichtung ist nun nach der Erfindung dadurch gekennzeichnet,
daß die Abgabeöffnung der Blockformeinrichtung gegenüber einer untenliegenden Tasche
des Blockförderers und für die Überführung der Zigarettenblöcke zur Packmaschine
ein an sich bekannter Stößel gegenüber einer jeweils oberen, mit der Verpackungsbahn
fluchtenden Aufnahmetasche angeordnet ist.
-
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß der Zigarettenmblockförderer
ein quer zur Verpackungsbahn umlaufender Revolver ist, dessen taschenartige Aufnahmen
im unteren Scheitelpunkt mit der Auslaßöffnung des Vorratsbehälters und im oberen
Scheitelpunkt mit den Aufnahmen der Packmaschine fluchten.
-
In der Zeichnung sind zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung schematisch
veranschaulicht. Es zeigt Fig. 1 eine Draufsicht auf zwei Zigarettenmaschinen mit
einer zwischen den beiden Maschinen angeordneten Packmaschine; Fig. 2 eine Vorderansicht
der Fig. 1, Fig. 3 eine vergrößerte Darstellung zweier Vorratsbehälter der Packmaschine
mit Revolvern, deren Drehachsen: durch zu diesem Zweck vorgesehene Durchbrechungen
der Rückwände der Vorratsbehälter sichtbar sind, Fig. 4 eine Seitenansicht der Fig.
3 aus Richtung des Pfeiles A, Fig. 5 eine Draufsicht auf die Ableger zweier Filterzigarettenmaschinen
und Fig. 6 eine Vorderansicht der Fig.5 im Schnitt nach der Linie A-B in Fig. 5,
wobei die vor dem Schnitt liegenden Teile gestrichelt gezeichnet sind.
-
Z1 und Z2 sind zwei Zigarettenmaschinen mit jeweils einem Ablegerband
1 und 2. Zwischen den beiden Zigarettenmaschinen Z1 und Z2 befindet sich eine Packmaschine
P, deren doppelbahnige Verpackungsbahn mit 13 angedeutet ist. Die beiden Ablegerbänder
1 und 2 der beiden Zigarettenmaschinen Z1 und Z2 enden oberhalb zweier Vorratsbehälter
3 und 4, über denen ein zusätzlicher Vorratsbehälter 5 (Fig. 2, 3) angeordnet ist.
Die Vorratsbehälter 3 und 4 haben einen gemeinsamen Einlauf 6 und sind gleichartig
ausgebildet.
Beide Vorratsbehälter bestehen gemäß Fig. 3 aus je
einem Austrittsschachtpaar 7, die miteinander durch ein dachförmiges Führungsblech
30 in Verbindung stehen, und jeder Austrittsschacht 7 ist durch Zwischenwände 8
in drei Führungsschächte 9 unterteilt. Die Zwischenwände 8 sind zum Boden der Austrittsschächte
7 hin konisch ausgebildet; so daß die Führungsschächte 9 beider Austrittsschächte
7 sich nach unten fächerförmig nähern und nach Umlenken in die Horizontale parallel
übereinanderliegend zusammengeführt sind, und zwar in einem Abstand, der etwa dem
Zigarettendurchmesser entspricht. Die Vorder- und Rückwand 10 und 11 (s. auch Fig.
4) der Vorratsbehälter 3, 4 weisen im mittleren Bereich des gemeinsamen Bodens der
Austrittsschächte 7 rechteckige Öffnungen 12 auf, die etwa der Größe eines zu bildenden
Zigarettenblocks entsprechen. Im Bereich dieser Öffnungen 12 sind die Zwischenwände
8 ebenfalls unterbrochen.
-
Zwischen den Vorratsbehältern 3, 4 und der Verpackungsbahn 13 der
Packmaschine P sind um Drehachsen 16, 17 umlaufende Blockförderer, z. B: Revolver
14 und 15 mit Taschen 18, vorgesehen. Die Revolvertaschen 18 fluchten beim Drehen
der Revolver 14, 15 mit den Öffnungen 12 der Vorratsbehälter im unteren und mit
der Verpackungsbahn 13 im oberen Scheitelpunkt.
-
Gemäß Fig.4 sind beiderseitig der Bewegungsbahnen der Taschen 18 der
Revolver 14; 15 ortsfeste Abtastvorrichtungen 25 angeordnet, die in bekannter Weise
aus unter Federdruck und mit Schaltknöpfen in Verbindung stehenden mehreren Stößeln
bestehen können.
-
Auf der den Revolvern 14, 15 abgekehrten Seite jedes Vorratsbehälters
3 bzw. 4 ist in Höhe der Öffnungen 12 und der Verpackungsbahnen 13 je ein Stößel
19 bzw. 20 angeordnet. Die Schäfte 23 der Stößel 20 sind durch Führungen 24 der
Vorratsbehälter 3, 4 hindurchgeführt.
-
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 5 und 6 sind zwei Ablegerbandpaare
21a, 21b und 22a, 22b
zweier nicht gezeichneter Filterzigarettenmaschinen
dargestellt.
-
Das Ablegerbandpaar 21a, 22a endet oberhalb des Einlaufs 26a eines
Vorratsbehälters 26, und das Ablegerbandpaar 21b, 22b endet oberhalb des
Einlaufs 27 a eines versetzt um den Abstand der Bänder eines Bandpaares zu dem Vorratsbehälter
26 angeordneten Vorratsbehälters 27. Dem Vorratsbehälter 26 ist ein Revolver 28
und dem Vorratsbehälter 27 ein Revolver 29 zugeordnet. Die räumliche Anordnung entspricht
im übrigen der Ausführungsform gemäß Fig. 1 bis 4, jedoch sind die Revolver 28,
29 entsprechend den Vorratsbehältern 26 und 27 in der Vertikalebene versetzt. Die
Schäfte zweier Stößel 31, 32 ; werden in Führungen 33 der Magazinwände axial
geführt.
-
Die Arbeitsweise der Vorrichtung gemäß Fig. 1 bis 4 ist folgende:
Die auf den Ablegerbändern 1 und 2 ankommenden Zigaretten werden dem Einlauf 6 der
Vorratsbehälter 3; 4 zugeführt und rutschen durch die einzelnen Führungsschächte
9 bis zum Boden der Austrittsschächte 7, wo sie im Bereich der Öffnungen 12 schichtweise
übereinanderliegen. Die so zusammengestellten Zigarettenblöcke werden von den Stößeln
19 in die intermittiernd rotierenden Taschen 18 der Revolver 14, 15 eingestoßen.
wenn diese mit den Öffnungen 12 fluchten, und von den Stößeln 20 aus den Taschen
18 ausgestoßen, wenn diese mit der Verpackungsbahn 13 der Packmaschine P fluchten,
wobei die Schäfte 23 der Stößel 20 in Führungen 24 in den Vorratsbehältern 3, 4
axial bewegt werden.
-
Die Taschen 18 der Revolver 14, 15 durchlaufen auf dem Weg von den
Vorratsbehälteröffnungen 12 zu der Verpackungsbahn 13 die Abtastvorrichtungen 25
(Fig. 4), durch deren Stößel in der Normalstellung Schaltknöpfe gedrückt werden.
Fehlt nun in den Zigarettenblöcken eine Zigarette, so wird der für diese Zigarette
bestimmte Stößel in die Lücke eingedrückt, wodurch der zugehörige Schaltknopf freigegeben
und in bekannter Weise eine Auswerfvorrichtung betätigt wird.
-
Die Vorrichtung gemäß Fig. 5 und 6 arbeitet wie folgt: Von den beiden
nicht dargestellten Filterzigarettenmaschinen werden die Filterzigaretten an die
Ablegerbänder 21 a, 21 b und 22 a, 22 b abgegeben. Nach der Abgabe werden
die Mundstückseiten der Filterzigaretten durch Wenden um 180° gleichgerichtet. Damit
die Filterzigaretten nicht von einem Ablegerband auf das andere übergeben werden
müssen, sind die Vorratsbehälter derart angeordnet, daß die Filterzigaretten der
Ablegerbänder 21 a, 22 a in den Vorratsbehälter 26 und die Filterzigaretten der
Ablegerbänder 21 b, 22 b in den Vorratsbehälter 27 abgegeben werden.
-
Das Wenden der Filterzigaretten kann auch in der Weise erfolgen, daß
die Zigaretten, bereits zu Blöcken zusammengestellt, während der Übergabe vom Vorratsbehälter
zur Packmaschine durch Schwenken der Revolvertaschen gewendet werden.
-
Es ist jedoch auch die Anordnung gemäß Fig. 1 bis 4 für Filterzigarettenmaschinen
mit zweibahniger Ablage verwendbar, wenn außer der Wendevorrichtung eine Übergabevorrichtung
zwischen Maschine und Magazin geschaltet ist, die die Zigaretten von einem Band
auf das andere mundstückseitig ausgerichtet übergibt.