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Aufreißverschluß, insbesondere für Kühlschränke Die Erfindung betrifft
die Anordnung einer Verschließeinrichtung an einem Aufreißverschluß mit schwenk-
und ausweichbar gelagerter Gabelfalle.
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Es sind bereits Aufreißverschlüsse bekannt, die einen von den Verschlußteilen
unabhängigen Riegel aufweisen, der in den Schließteil eingreift und hierdurch die
Tür verriegelt. Wirft man die Tür bei vorgeschobener Stellung des Riegels zu, so
trifft der Riegel mit der gesamten kinetischen Energie auf das Gegenschließteil.
Beschädigungen am Kühlschrank sind unvermeidlich, insbesondere bei der leichten
Kunststoffaufbauweise heutiger Kühlschränke. Der gleiche Nachteil haftet einem abschließbaren
Aufreißverschluß an, welcher einen am Verschlußgehäuse angebrachten Riegel besitzt,
der von außen mittels eines Schlüssels in eine Ausnehmung des Schließkelles eingedreht
werden kann. Befindet sich der Riegel in Schließstellung und wird die Tür dann zugeschlagen,
so tritt keine, das Schloßeingerichte und den Kühlschrank erheblich schonende Bremsung
der kinetischen Energie auf.
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Die Erfindung bezweckt, diese Nachteile zu beseitigen. Sie geht hierbei
von dem Gedanken aus, die Kraftspeicherkräfte auszunutzen, um die kinetischen Energien
der Tür beim Zuschlagen in Abschließstellung zu bremsen; grundsätzlich geht die
Erfindung deshalb von einem Aufreißverschluß solcher Gattung aus, welcher eine schwenk-
und drehbare Gabelfalle aufweist, die sowohl beim Schwenken als auch beim Ausweichen
durch Zurückschieben eine Nachspannung des Kraftspeichers herbeiführt. Die Anordnung
der Verschließeinrichtung ist dabei erfindungsgemäß derart, daß die Schließrolle
selbst in Abschließstellung zunächst auf die dann noch bewegliche Gabelfalle stößt,
wodurch Zuschlagkräfte von dem Kraftspeicher gebremst werden, bevor starre Teile
der Verschlußeinrichtung aufeinanderschlagen.
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Zufolge dieser Ausgestaltung ist der harte Schlag beim Auftreffen
der Schließrolle bzw. des Schließzapfens vermieden. Befindet sich die Falle bei
geöffneter Tür in Schließstellung, so daß die sogenannte Notschließung stattfinden
muß, so wird die kinetische Energie der Tür im wesentlichen verschluckt, selbst
wenn die Verschließeinrichtung sich in Abschließstellung befinden sollte. Beschädigungen
des Verschlusses sind dadurch weitgehendst vermieden, so daß eine narrensichere
Handhabung gegeben ist. Befindet sich die Falle in Offenstellung, so wird der Schlag
ebenfalls gebremst, bevor die starren Teile der Verschlußeinrichtung aufeinanderschlagen;
die Bremsung erfolgt durch die Aufladung des Kraftspeichers; da die Begrenzung der
Fallenbewegung erst kurz vor ihrer Schließlage eintritt, kann im übrigen eine spaltoffene
Abtaustellung erreicht werden. Man braucht lediglich die Verschließeinrichtung bei
geöffneter Tür und bei Offenstellung der Falle in Abschließstellung zu bringen und
dann zu schließen. Die Tür gelangt nicht in die völlige Schließstellung; kurz vor
Erreichen der Schließstellung wird die Bewegung der Falle durch die Verschließeinrichtung
gestoppt. Der nachgespannte Kraftspeicher hält die Tür in dieser spaltoffenen Abtaustellung.
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Eine vorteilhafte Ausgestaltung ist erfindungsgemäß gegeben durch
eine sich in der Schwenkebene der Falle vor dem Gabelmaul derselben erstreckende
Führungsbüchse, deren längsverschieblicher Verriegelungsbolzen verriegelnd in eine
Ausnehmung des Schließklobens eintritt. Diese Ausgestaltung bringt im übrigen den
Vorteil, daß der Verschluß bei Abschließstellung der Verschließeinrichtung niemals
in die Schließstellung gebracht werden kann. Dies verhindert, daß etwa Kinder in
den Kühlschrank kriechen und die Tür mit abgeschlossener Verschließeinrichtung zufällt,
so daß das Kind eingesperrt ist, obwohl durch den Aufreißverschluß ein solches Einsperren
vermieden werden soll.
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Eine konstruktiv g >ünstige, Ausgestaltung ist hierbei erfindungsgemäß
dadurch erreicht, daß der Boden des Verschlußgehäuses über die GabeNalle hinausreichend
verlängert und zu einem Tragschenkel für die Führungsbüchse abgewinkelt ist.
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Eine andere vorteilhafte Ausgestaltung besteht erfindungsgemäß darin,
daß eine Führungsbüchse
quer zur Schwenkachse und parallel zur Schwenkebend
der Falle verläuft und der Verriegelungsbolzen einen Querann aufweist, der unter
den längsbeweghchen Anlenkbolzen des Kraftspeichers geschwenkt werden kann. Auch
bei dieser Ausgestaltung wird in jedem Fall die Zuschlagkraft von dem Kraftspeicher
Gebremst. Findet die Normalschließung statt und C liegt der Querarm des Verriegelungsbolzens
in Abschließstellung, so legt sich der Anlenkbolzen des Kraftspeichers unter den
Querarm; findet die Notschließung statt, so schiebt der Anlenkbolzen sich oberhalb
des Querarmes nach rückwärts. Bei kleineren Kühlschränken, bei denen die, Einsperrgefahr
für Kinder nicht vorhanden ist, oder bei anderen Klappen und Deckeln kann dieses
Zurückschieben dann sogar so weit erfolgen, daß die Schheßrolle bis in das Gabelmaul
eintritt, also die völlige Schließstellung erreicht wird.
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In der Zeichnung ist die Erfindung in zwei beispielsweisen Ausführungsformen
dargestellt, und zwar zeigt Abb. 1 einen horizontalen Längsschnitt durch
eine Kühlschranktür in geschlossener Stellung mit dem erfindungsgemäß ausgebildeten
Verschluß, Abb. 2 den Verschluß nebst Schließkloben in geöffneter Stellung, Abb.
3 eine Draufsicht auf den Verschluß; Abb. 4 zeigt eine andere Ausführungsfonn
des Verschlusses an einer geschlossenen Kühlschranktür, Abb. 5 eine entsprechende
Seitenansicht des Verschlusses in öffnungsstellung, und Abb. 6 eine Draufsicht
hierzu, ohne die Schließrolle.
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Der in Abb. 1 bis 3 dargestellte Aufreißverschluß einer
Kühlschranktür 1 besteht im wesentlichen aus einem U-förmigen Verschlußgehäuse,
dessen Boden 2 an der Türwand l' befestigt ist und zwischen dessen Seitenwänden
2' eine schwenkbare Gabelfalle 3 mittels des Bolzens 4 gelagert ist. Am Fallenschwanz
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greift nüttels eines Anlenkbolzens 6 die Führungslasche
7 der Kraftspeicherfeder 8 an. Letztere stützt sich auf den Querbolzen
9, welcher sich zwischen den Seitenwänden 2' erstreckt und dem Schlitz der
Lasche 7 zur Führung dient.
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Das Fallemnaul 10 nimmt die Rolle 11 eines Schließkolbens
12 auf, welcher am Schrankgelicäuse 13 befestigt ist. Die Kraftspeicherfeder
8 hält die schwenkbare Gabelfalle 3 mit einem Drehmoment in einer
heranziehenden Stellung (vgl. Abb. 1), wobei die Tür 1 sich mittels
der Dichtung 14 gegen das Schrankgehäuse 13 abstätzt.
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Im Steg 12' des Schließklobens 12 ist eine Aussparung 15 vorgesehen,
in welche der Verriegelungsbolzen 16 eintreten kann. Dieser sitzt in einer
am Verschlußgehäuse 2 angeordneten Führungsbüchse 17
und steht unter der Wirkung
einer Schraubendruckfeder 18. Im Mantel der Führungsbüchse 17 ist
ein Winkelschlitz 19 angebracht, in welchen der am Verriegelungsbolzen
16 befestigte Stift 20 eintritt und eine Dreh- und Axialbewegung des Bolzens
16 steuert. Die Drehbewegung dient zur Schließung und die Axialbewegung zur
Verriegelung des Verschlusses. Das außenliegende Ende des Verriegelungsbolzens ist
mit Schlüsselschlitzen 21 versehen, so daß ein Schlüssel zur Betätigung eingeführt
werden kann.
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Wie aus der Zeichnung (Abb. 1 und 3) ersichtlich, erstreckt
sich bei der erläuterten Ausführungsform die Führungsbüchse 17 in der Schwenkebene
der Gabelfalle 3 vor dem Gabelmaul 10, so daß. der längsverschiebliche
Verriegelungsbolzen 16 von der Rückseite des Schließklobens her in die Ausnehmung
15
verriegelnd eintreten kann, wenn man bei geschlossener Kühlschranktür
1 den Verriegelungsbolzen 16
mittels des beigegebenen Schlüssels axial
verschiebt und den Stift 20 in den Winkelschlitz 19 eindreht. Hierbei ist
der Boden 2 des Verschlußgehäuses zweckmäßig über die Gabelfalle 3 hinausreichend
verlängert und zu einem Tragschenkel 22 abgewinkelt.
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Bei der in Abb. 4 bis 6 dargestellten Ausführungsform ist die
Führungsbüchse 17' am Verschlußgehäuse, und zwar an der einen Seitenwand
2" angeordnet. Die Büchse verläuft quer zur Schwenkachse, 4' der Falle
3'. Der Verriegelungsbolzen 16'
weist einen in den Bewegungsbereich
eines aus der Falle 3' vorstehenden Sperrstiftes 25 einschlagbaren
Querann 26 auf. Der Sperrstift 25 ist vorzugsweise von einer Verlängerung
des Anlenkbolzens des Kraftspeichc#rs am Fallenschwanz 5' gebildet.
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An dem Querarin 26 greift das Ende einer Zugfeder
27 an, deren anderes Ende bei 28 an der Führungsbüchse 17'
auf der Mittellinie zwischen zwei die Endstellungen des Querarines 26 einrastenden
Ausnehmungen 29, 30 des Führungsbüchsenmantels befestigt ist.
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Die Wirkungsweise dieser Ausführungsform ergibt sich wie folgt: Der
Verriegelungsbolzen 16' befindet sich in der Regel in einer Lage, wie in
Abb. 5 dargestellt. Wird die Gabelfalle 3' beim Schließen der Kühlschranktür
von der in das Gabelinaul 10' eintretenden Schließklobenrolle 11'
um ihre Schwenkachse 4' gedreht, so löst sich die Kraftspeicherfeder 8' aus
und zieht die Tür in die abgedichtete Schließlage (vgl. Abb. 4). Nun kann durch
Schlüssel der Verriegelungsbolzen 16' gedreht werden, so daß der Querarm
26
unter den Sperrstift 25 tritt, welcher mit dem Fallenschwanz in
fester Verbindung steht. Das Öffnen der Tür wird nun durch die Abstützung des Stiftes
25 auf dem Queram 26 verhindert, indem die, Falle 3" in ihrer
Schwenkung gehemmt ist.
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Die Entriegelung erfolgt durch Zurückdrehen des Querarmes
26 in die Stellung nach Abb. 6.
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Wird versehentlich der Verschluß in Offenstellung durch Verlegen des
Querarmes gesichert, so wird eine Beschädigung der Verschlußteile insofern vermieden,
als der dann unter den Querarm 26 untergreifende Sperrstift 25 den
Arm durch Längsverschieben aus seiner Rast 29 aushebt. Hierdurch wird der
Verriegelungsbolzen 16' drehungsfrei, und die, Feder 27 zieht den
Querarm 26 etwa in die Mittelstellung, bei der der Arm aus dem Bewegungsbereich
des Sperrstiftes 25 tritt.
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Alle Teile, der Beschreibung und der Zeichnungen, die über die Erläuterung
des Inhalts der Patentanspräche hinausgehen, sind nicht Gegenstand der Erfindung.